Keine Erzeugnisse aus illegaler Fischerei auf dem Schweizer Absatzmarkt

ShortId
09.3614
Id
20093614
Updated
24.06.2025 23:52
Language
de
Title
Keine Erzeugnisse aus illegaler Fischerei auf dem Schweizer Absatzmarkt
AdditionalIndexing
55;52;nachhaltige Nutzung;Einfuhrbeschränkung;Seerecht;Fischerei;Erhaltung der Fischbestände;Fischfang;Fischereiressourcen;Verkaufsverweigerung;Fanggebiet;Fischerzeugnis;Fisch;Fischereipolitik
1
  • L05K1401060301, Erhaltung der Fischbestände
  • L05K1401060310, Fischfang
  • L05K0703010109, Verkaufsverweigerung
  • L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
  • L03K140106, Fischerei
  • L05K1401060102, Fisch
  • L05K1402030305, Fischerzeugnis
  • L06K060103010101, nachhaltige Nutzung
  • L04K05060201, Seerecht
  • L04K14010603, Fischereipolitik
  • L04K14010601, Fischereiressourcen
  • L06K140106030301, Fanggebiet
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Laut Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (Food and Agricultural Organization of the United Nations, FAO) sind 80 Prozent der weltweiten Fischbestände überfischt oder von Überfischung bedroht. Zwar verpflichten u. a. das Uno-Seerechtsübereinkommen, das Uno-Übereinkommen über Fischbestände und das FAO die Staaten, geeignete Massnahmen zur Gewährleistung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen zu ergreifen und zu diesem Zweck zusammenzuarbeiten. Fangquoten werden aber vielfach unterlaufen. Illegale, nichtgemeldete und unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei) dezimiert die Fischbestände zusätzlich und verhindert die Erholung der Ökosysteme. IUU-Fischerei umfasst laut David J. Agnew et al. 11 bis 26 Millionen Tonnen pro Jahr im Wert von 10 bis 23,5 Milliarden Dollar. Das sind gegen 20 Prozent des weltweiten Wildfangs.</p><p>Die Massnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der IUU-Fischerei gehen nicht nur Flaggen-, Hafen- und Küstenstaaten mit eigenen Fischfangflotten etwas an. Vielmehr müssen auch Importstaaten verhindern, dass die Erzeugnisse aus IUU-Fischerei einen Absatzmarkt finden. Um Erzeugnisse aus der illegalen Fischerei auf den europäischen Märkten unverkäuflich zu machen, hat Brüssel die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nichtgemeldeten und unregulierten Fischerei erlassen.</p><p>Die Schweiz muss durch den autonomen Nachvollzug dieser Verordnung dafür sorgen, dass sie in Europa nicht zum alternativen Absatzmarkt für Erzeugnisse aus illegaler Fischerei wird. Vielmehr muss auch sie, mit der Kontrolle der Beschaffungskette eingeführter Fischereierzeugnisse nach dem Prinzip der Rückverfolgbarkeit, die rechtmässige Herkunft sicherstellen. Auch die Schweiz hat sich in dem von den Räten genehmigten Uno-Seerechtsübereinkommen verpflichtet, zur Erhaltung der lebenden Ressourcen beizutragen und zu diesem Zweck mit anderen Staaten und internationalen Organisationen zusammenzuarbeiten (Art. 61ff., Art. 117ff.).</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit der Problematik von illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei (IUU-Fischerei) bewusst. Er begrüsst deshalb die Bemühungen zur Schaffung einer grösseren Transparenz entlang der Beschaffungskette im Bereich der Fischerei. Die Schweiz hat sich zum Schutz der Ozeane politisch verpflichtet, indem sie das Uno-Seerechtsübereinkommen vom 10. Dezember 1982 ratifiziert hat. Sie hat sich in den vergangenen Jahren weiter für Lösungen auf internationaler Ebene engagiert, dies insbesondere im Rahmen der OIE (Weltorganisation für Tiergesundheit). Mit freiwilligen Labels werden zudem gute Erfolge erzielt. Zu nennen ist dabei insbesondere das Label des Marine Stewardship Council (MSC), das auch in der Schweiz grosse Verbreitung findet. Eine Förderung nachhaltiger Fischerei findet weiter auch im Rahmen des Swiss Import Promotion Programme statt. Der Bundesrat ist denn auch bereit, die Motion Rechsteiner-Basel 09.3694, "Entwicklungszusammenarbeit und MSC-Zertifizierung. Unterstützung lokaler Fischer", anzunehmen.</p><p>Der Motionär beauftragt den Bundesrat, die EG-Verordnung (VO) 1005/2008/EG analog umzusetzen. Mit dieser Verordnung setzt die EU das Uno-Seerechtsübereinkommen vom 10. Dezember 1982 um. Die Verordnung wird voraussichtlich 2010 in Kraft treten. Sie legt aber vorerst nur Grundsätze und erste Massnahmen fest, wie IUU-Fischerei in der EU begegnet werden soll. In erster Linie handelt es sich dabei um die Regulierung des Zugangs zu Gemeinschaftshäfen, Umladungen auf See und Kontroll-, Inspektions- und Überprüfungstätigkeiten der Mitgliedstaaten, u. a. die Aufstellung einer Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe. Da es sich primär um hafenbezogene Massnahmen handelt, ist eine Umsetzung für die Schweiz als Binnenland nicht möglich. Weiter wird ein Bescheinigungssystem für den Handel mit Fischereiprodukten eingeführt. Allerdings ist die notwendige Durchführungsverordnung zu VO 1005/2008/EG noch nicht erlassen worden. Zudem sind die Zuständigkeiten betreffend die Einführung und Kontrolle von Bescheinigungen im Sinne von VO 1005/2008/EG noch nicht geklärt.</p><p>Eine Umsetzung in der Schweiz ist einerseits abhängig von der definitiven Umsetzung des durch die VO 1005/2008/EG geschaffenen Systems in der EG und andererseits von der weiteren Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EG im Nahrungsmittelbereich.</p><p>Ein vorgreifendes Handeln der Schweiz käme einem Alleingang gleich und könnte zu neuen Handelshemmnissen führen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, analog der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 durch eine angemessene Kontrolle der Beschaffungskette sicherzustellen, dass keine Erzeugnisse aus illegaler, nichtgemeldeter oder unregulierter Fischerei in die Schweiz eingeführt werden und deren rechtmässige Herkunft gewährleistet ist.</p>
  • Keine Erzeugnisse aus illegaler Fischerei auf dem Schweizer Absatzmarkt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Laut Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (Food and Agricultural Organization of the United Nations, FAO) sind 80 Prozent der weltweiten Fischbestände überfischt oder von Überfischung bedroht. Zwar verpflichten u. a. das Uno-Seerechtsübereinkommen, das Uno-Übereinkommen über Fischbestände und das FAO die Staaten, geeignete Massnahmen zur Gewährleistung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen zu ergreifen und zu diesem Zweck zusammenzuarbeiten. Fangquoten werden aber vielfach unterlaufen. Illegale, nichtgemeldete und unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei) dezimiert die Fischbestände zusätzlich und verhindert die Erholung der Ökosysteme. IUU-Fischerei umfasst laut David J. Agnew et al. 11 bis 26 Millionen Tonnen pro Jahr im Wert von 10 bis 23,5 Milliarden Dollar. Das sind gegen 20 Prozent des weltweiten Wildfangs.</p><p>Die Massnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der IUU-Fischerei gehen nicht nur Flaggen-, Hafen- und Küstenstaaten mit eigenen Fischfangflotten etwas an. Vielmehr müssen auch Importstaaten verhindern, dass die Erzeugnisse aus IUU-Fischerei einen Absatzmarkt finden. Um Erzeugnisse aus der illegalen Fischerei auf den europäischen Märkten unverkäuflich zu machen, hat Brüssel die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nichtgemeldeten und unregulierten Fischerei erlassen.</p><p>Die Schweiz muss durch den autonomen Nachvollzug dieser Verordnung dafür sorgen, dass sie in Europa nicht zum alternativen Absatzmarkt für Erzeugnisse aus illegaler Fischerei wird. Vielmehr muss auch sie, mit der Kontrolle der Beschaffungskette eingeführter Fischereierzeugnisse nach dem Prinzip der Rückverfolgbarkeit, die rechtmässige Herkunft sicherstellen. Auch die Schweiz hat sich in dem von den Räten genehmigten Uno-Seerechtsübereinkommen verpflichtet, zur Erhaltung der lebenden Ressourcen beizutragen und zu diesem Zweck mit anderen Staaten und internationalen Organisationen zusammenzuarbeiten (Art. 61ff., Art. 117ff.).</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit der Problematik von illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei (IUU-Fischerei) bewusst. Er begrüsst deshalb die Bemühungen zur Schaffung einer grösseren Transparenz entlang der Beschaffungskette im Bereich der Fischerei. Die Schweiz hat sich zum Schutz der Ozeane politisch verpflichtet, indem sie das Uno-Seerechtsübereinkommen vom 10. Dezember 1982 ratifiziert hat. Sie hat sich in den vergangenen Jahren weiter für Lösungen auf internationaler Ebene engagiert, dies insbesondere im Rahmen der OIE (Weltorganisation für Tiergesundheit). Mit freiwilligen Labels werden zudem gute Erfolge erzielt. Zu nennen ist dabei insbesondere das Label des Marine Stewardship Council (MSC), das auch in der Schweiz grosse Verbreitung findet. Eine Förderung nachhaltiger Fischerei findet weiter auch im Rahmen des Swiss Import Promotion Programme statt. Der Bundesrat ist denn auch bereit, die Motion Rechsteiner-Basel 09.3694, "Entwicklungszusammenarbeit und MSC-Zertifizierung. Unterstützung lokaler Fischer", anzunehmen.</p><p>Der Motionär beauftragt den Bundesrat, die EG-Verordnung (VO) 1005/2008/EG analog umzusetzen. Mit dieser Verordnung setzt die EU das Uno-Seerechtsübereinkommen vom 10. Dezember 1982 um. Die Verordnung wird voraussichtlich 2010 in Kraft treten. Sie legt aber vorerst nur Grundsätze und erste Massnahmen fest, wie IUU-Fischerei in der EU begegnet werden soll. In erster Linie handelt es sich dabei um die Regulierung des Zugangs zu Gemeinschaftshäfen, Umladungen auf See und Kontroll-, Inspektions- und Überprüfungstätigkeiten der Mitgliedstaaten, u. a. die Aufstellung einer Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe. Da es sich primär um hafenbezogene Massnahmen handelt, ist eine Umsetzung für die Schweiz als Binnenland nicht möglich. Weiter wird ein Bescheinigungssystem für den Handel mit Fischereiprodukten eingeführt. Allerdings ist die notwendige Durchführungsverordnung zu VO 1005/2008/EG noch nicht erlassen worden. Zudem sind die Zuständigkeiten betreffend die Einführung und Kontrolle von Bescheinigungen im Sinne von VO 1005/2008/EG noch nicht geklärt.</p><p>Eine Umsetzung in der Schweiz ist einerseits abhängig von der definitiven Umsetzung des durch die VO 1005/2008/EG geschaffenen Systems in der EG und andererseits von der weiteren Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EG im Nahrungsmittelbereich.</p><p>Ein vorgreifendes Handeln der Schweiz käme einem Alleingang gleich und könnte zu neuen Handelshemmnissen führen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, analog der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 durch eine angemessene Kontrolle der Beschaffungskette sicherzustellen, dass keine Erzeugnisse aus illegaler, nichtgemeldeter oder unregulierter Fischerei in die Schweiz eingeführt werden und deren rechtmässige Herkunft gewährleistet ist.</p>
    • Keine Erzeugnisse aus illegaler Fischerei auf dem Schweizer Absatzmarkt

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