Beschleunigte Erschliessung mit Glasfaseranschlüssen mittels regionaler Ausschreibungsverfahren

ShortId
09.3617
Id
20093617
Updated
28.07.2023 13:51
Language
de
Title
Beschleunigte Erschliessung mit Glasfaseranschlüssen mittels regionaler Ausschreibungsverfahren
AdditionalIndexing
34;15;Grundversorgung;ländliches Gebiet;Übertragungsnetz;Randregion;regionale Entwicklung;Submissionswesen;Fernmeldegerät;regionale Wirtschaft;Gleichbehandlung
1
  • L05K1202020101, Fernmeldegerät
  • L06K120202010203, Übertragungsnetz
  • L05K0701030901, Grundversorgung
  • L05K0704030107, ländliches Gebiet
  • L07K08070102010704, Randregion
  • L04K07010305, Submissionswesen
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L05K0704060209, regionale Wirtschaft
  • L05K0802033501, regionale Entwicklung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gemäss Ausführungen der Swisscom kostet die Erschliessung ländlicher Regionen mit Glasfaseranschlüssen rund drei- bis fünfmal mehr als in städtischen Regionen. Die Swisscom und andere Anbieter werden sich deshalb zuerst auf die Märkte in den urbanen Zentren konzentrieren. Die ländlichen Räume werden - wiederum gemäss Aussagen der Swisscom - erst in rund 15 Jahren weitestgehend mit Glasfaseranschlüssen versorgt sein. Diese sehr grosse zeitliche Verzögerung führt zu erheblichen volks- und betriebswirtschaftlichen Wettbewerbsnachteilen für die Unternehmungen, vor allem für die KMU, Tourismusdestinationen und Haushalte in den betroffenen Regionen. Ein neuer digitaler Graben droht sich zu öffnen, welcher für die nationale Kohäsion abträglich ist. Zudem besteht die Gefahr, dass sich sehr unterschiedliche Preisstrukturen herausbilden, welche ebenfalls die ländlichen Gebiete benachteiligen.</p><p>Um den Ausbau des Glasfasernetzes (roll-out) zu beschleunigen und die erwähnten Wettbewerbsnachteile zwischen urbanen und ländlichen Räumen zu vermindern, wird die Durchführung von regionalen Ausschreibungsverfahren vorgeschlagen. In Regionen, in denen absehbar ist, dass die Erschliessung mit Glasfaseranschlüssen nur mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung und sehr hohen Kosten erfolgt, sollen Bund und Kantone gemeinsam die Glasfasererschliessung regional ausschreiben können. Die entsprechenden Regionen werden durch Bund und Kantone gemeinsam bezeichnet. Die Ausschreibung soll im Sinne eines Offertenverfahrens erfolgen, sodass sich verschiedene Anbieter bewerben können. Bund und Kantone können als Besteller gemeinsam der regionalen Trägerschaft die gegenüber einer Erschliessung im urbanen Raum höheren Kosten abgelten. Die Abgeltung erfolgt in Form rückzahlbarer Darlehen. Die Darlehensdauer sollte sich dabei nach der Abschreibungsdauer der Glasfaserinfrastrukturen richten.</p><p>Mit dem beschleunigten Ausbau des Glasfasernetzes können Bund und Kantone einen Beitrag zur Verbesserung der konjunkturellen Lage und zur Steigerung der volkswirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit verschiedener Regionen der Schweiz leisten.</p>
  • <p>Die Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen mit hohen Datenraten ist für die Zukunft und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz sowie aus regionalpolitischer Sicht von grosser Bedeutung. In diesem Rahmen gewinnt auch die Aufrüstung der Hausanschlüsse mit Glasfaser an Relevanz.</p><p>Das Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 (FMG; SR 784.10) bezweckt, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft vielfältige, preiswerte, qualitativ hochstehende sowie national und international konkurrenzfähige Fernmeldedienste angeboten werden. Der Gesetzgeber hat einen rechtlichen Rahmen geschaffen, welcher auf der einen Seite einen wirksamen Wettbewerb beim Erbringen von Fernmeldediensten ermöglichen soll. Auf der anderen Seite verpflichtet das Gesetz den Bundesrat in Artikel 16 Absatz 3 FMG, gewisse Dienste zu definieren, die im Rahmen der Grundversorgung für alle Bevölkerungskreise in allen Landesteilen zu gewährleisten sind; dazu gehört heute auch das in Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (SR 784.101.1) festgehaltene Breitband-Mindestangebot von 600/100 kbit/s. Glasfaseranschlüsse ermöglichen viel höhere Datenübertragungsgeschwindigkeiten. Angesichts der gegenwärtig noch geringen Verbreitung von Glasfaseranschlüssen und der aktuellen Bedürfnisse an Bandbreite wäre es aber verfrüht, bereits heute über die aktuelle Grundversorgungsverpflichtung hinausgehende staatliche Massnahmen bezüglich Breitbanderschliessung der Schweiz zu treffen.</p><p>Verschiedene Unternehmen haben in letzter Zeit begonnen, intensiv in Glasfaserinfrastrukturen zu investieren. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es nachvollziehbar, dass dies zuerst in urbanen Gegenden geschieht, da die Ausbaukosten dort weniger hoch sind und die potenzielle Nachfrage grösser ist. Dabei sind die Anbieterinnen von Fernmeldediensten in der Gestaltung ihrer Preise grundsätzlich frei.</p><p>Sollte sich auf diesem Wege keine Versorgung der ganzen Schweiz mit hinreichenden Bandbreiten zu erschwinglichen Preisen ergeben, kommt das Instrument der Grundversorgung zum Zuge. Dabei hat der Bundesrat zunächst die Leistungen zu definieren, welche allen zugänglich sein müssen, und die entsprechenden Höchstpreise festzusetzen. Anschliessend werden im Rahmen eines Konzessionierungsverfahrens ein oder mehrere Unternehmen verpflichtet, die entsprechenden Leistungen zu erbringen. Wie hoch in Zukunft die garantierte Bandbreite für alle auszufallen hat und mit welchen technischen Mitteln sie am sinnvollsten zu erbringen ist, kann heute nicht gesagt werden. Es ist durchaus denkbar, dass in Gebieten, die über Leitungen nur schwierig zu erschliessen sind, der Einsatz drahtloser Anwendungen sinnvoll ist.</p><p>Für Ausschreibungen ausserhalb dieser rechtlich vorgesehenen Grundversorgungsordnung fehlen die gesetzlichen Grundlagen. Zu prüfen ist allerdings, inwiefern der heute vorgesehene Grundversorgungsmechanismus und insbesondere die in diesem Rahmen vorgesehenen Finanzierungsmodalitäten (Anspruch auf finanzielle Abgeltung nach Art. 19 FMG und Abgabe zur Finanzierung der Grundversorgung nach Art. 38 FMG) für neue Technologien geeignet sind bzw. allenfalls modifiziert werden müssen.</p><p>Der Bundesrat ist durch das Postulat der KVF-S 09.3002, "Evaluation zum Fernmeldemarkt", beauftragt worden, zuhanden des Parlamentes bis spätestens Mitte 2010 einen Bericht zu verfassen, der u. a. auch die Frage der Entwicklung der Glasfaser aus versorgungspolitischer und wettbewerblicher Optik behandeln soll. Der Bundesrat wird in diesem Rahmen die relevanten Fragen thematisieren und Lösungsoptionen vorlegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Finanzplanung, allenfalls auch im Zusammenhang mit einem dritten Konjunkturpaket, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um mittels regionaler Ausschreibungsverfahren die Erschliessung aller Landesteile mit Glasfaseranschlüssen zu beschleunigen.</p>
  • Beschleunigte Erschliessung mit Glasfaseranschlüssen mittels regionaler Ausschreibungsverfahren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Ausführungen der Swisscom kostet die Erschliessung ländlicher Regionen mit Glasfaseranschlüssen rund drei- bis fünfmal mehr als in städtischen Regionen. Die Swisscom und andere Anbieter werden sich deshalb zuerst auf die Märkte in den urbanen Zentren konzentrieren. Die ländlichen Räume werden - wiederum gemäss Aussagen der Swisscom - erst in rund 15 Jahren weitestgehend mit Glasfaseranschlüssen versorgt sein. Diese sehr grosse zeitliche Verzögerung führt zu erheblichen volks- und betriebswirtschaftlichen Wettbewerbsnachteilen für die Unternehmungen, vor allem für die KMU, Tourismusdestinationen und Haushalte in den betroffenen Regionen. Ein neuer digitaler Graben droht sich zu öffnen, welcher für die nationale Kohäsion abträglich ist. Zudem besteht die Gefahr, dass sich sehr unterschiedliche Preisstrukturen herausbilden, welche ebenfalls die ländlichen Gebiete benachteiligen.</p><p>Um den Ausbau des Glasfasernetzes (roll-out) zu beschleunigen und die erwähnten Wettbewerbsnachteile zwischen urbanen und ländlichen Räumen zu vermindern, wird die Durchführung von regionalen Ausschreibungsverfahren vorgeschlagen. In Regionen, in denen absehbar ist, dass die Erschliessung mit Glasfaseranschlüssen nur mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung und sehr hohen Kosten erfolgt, sollen Bund und Kantone gemeinsam die Glasfasererschliessung regional ausschreiben können. Die entsprechenden Regionen werden durch Bund und Kantone gemeinsam bezeichnet. Die Ausschreibung soll im Sinne eines Offertenverfahrens erfolgen, sodass sich verschiedene Anbieter bewerben können. Bund und Kantone können als Besteller gemeinsam der regionalen Trägerschaft die gegenüber einer Erschliessung im urbanen Raum höheren Kosten abgelten. Die Abgeltung erfolgt in Form rückzahlbarer Darlehen. Die Darlehensdauer sollte sich dabei nach der Abschreibungsdauer der Glasfaserinfrastrukturen richten.</p><p>Mit dem beschleunigten Ausbau des Glasfasernetzes können Bund und Kantone einen Beitrag zur Verbesserung der konjunkturellen Lage und zur Steigerung der volkswirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit verschiedener Regionen der Schweiz leisten.</p>
    • <p>Die Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen mit hohen Datenraten ist für die Zukunft und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz sowie aus regionalpolitischer Sicht von grosser Bedeutung. In diesem Rahmen gewinnt auch die Aufrüstung der Hausanschlüsse mit Glasfaser an Relevanz.</p><p>Das Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 (FMG; SR 784.10) bezweckt, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft vielfältige, preiswerte, qualitativ hochstehende sowie national und international konkurrenzfähige Fernmeldedienste angeboten werden. Der Gesetzgeber hat einen rechtlichen Rahmen geschaffen, welcher auf der einen Seite einen wirksamen Wettbewerb beim Erbringen von Fernmeldediensten ermöglichen soll. Auf der anderen Seite verpflichtet das Gesetz den Bundesrat in Artikel 16 Absatz 3 FMG, gewisse Dienste zu definieren, die im Rahmen der Grundversorgung für alle Bevölkerungskreise in allen Landesteilen zu gewährleisten sind; dazu gehört heute auch das in Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (SR 784.101.1) festgehaltene Breitband-Mindestangebot von 600/100 kbit/s. Glasfaseranschlüsse ermöglichen viel höhere Datenübertragungsgeschwindigkeiten. Angesichts der gegenwärtig noch geringen Verbreitung von Glasfaseranschlüssen und der aktuellen Bedürfnisse an Bandbreite wäre es aber verfrüht, bereits heute über die aktuelle Grundversorgungsverpflichtung hinausgehende staatliche Massnahmen bezüglich Breitbanderschliessung der Schweiz zu treffen.</p><p>Verschiedene Unternehmen haben in letzter Zeit begonnen, intensiv in Glasfaserinfrastrukturen zu investieren. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es nachvollziehbar, dass dies zuerst in urbanen Gegenden geschieht, da die Ausbaukosten dort weniger hoch sind und die potenzielle Nachfrage grösser ist. Dabei sind die Anbieterinnen von Fernmeldediensten in der Gestaltung ihrer Preise grundsätzlich frei.</p><p>Sollte sich auf diesem Wege keine Versorgung der ganzen Schweiz mit hinreichenden Bandbreiten zu erschwinglichen Preisen ergeben, kommt das Instrument der Grundversorgung zum Zuge. Dabei hat der Bundesrat zunächst die Leistungen zu definieren, welche allen zugänglich sein müssen, und die entsprechenden Höchstpreise festzusetzen. Anschliessend werden im Rahmen eines Konzessionierungsverfahrens ein oder mehrere Unternehmen verpflichtet, die entsprechenden Leistungen zu erbringen. Wie hoch in Zukunft die garantierte Bandbreite für alle auszufallen hat und mit welchen technischen Mitteln sie am sinnvollsten zu erbringen ist, kann heute nicht gesagt werden. Es ist durchaus denkbar, dass in Gebieten, die über Leitungen nur schwierig zu erschliessen sind, der Einsatz drahtloser Anwendungen sinnvoll ist.</p><p>Für Ausschreibungen ausserhalb dieser rechtlich vorgesehenen Grundversorgungsordnung fehlen die gesetzlichen Grundlagen. Zu prüfen ist allerdings, inwiefern der heute vorgesehene Grundversorgungsmechanismus und insbesondere die in diesem Rahmen vorgesehenen Finanzierungsmodalitäten (Anspruch auf finanzielle Abgeltung nach Art. 19 FMG und Abgabe zur Finanzierung der Grundversorgung nach Art. 38 FMG) für neue Technologien geeignet sind bzw. allenfalls modifiziert werden müssen.</p><p>Der Bundesrat ist durch das Postulat der KVF-S 09.3002, "Evaluation zum Fernmeldemarkt", beauftragt worden, zuhanden des Parlamentes bis spätestens Mitte 2010 einen Bericht zu verfassen, der u. a. auch die Frage der Entwicklung der Glasfaser aus versorgungspolitischer und wettbewerblicher Optik behandeln soll. Der Bundesrat wird in diesem Rahmen die relevanten Fragen thematisieren und Lösungsoptionen vorlegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Finanzplanung, allenfalls auch im Zusammenhang mit einem dritten Konjunkturpaket, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um mittels regionaler Ausschreibungsverfahren die Erschliessung aller Landesteile mit Glasfaseranschlüssen zu beschleunigen.</p>
    • Beschleunigte Erschliessung mit Glasfaseranschlüssen mittels regionaler Ausschreibungsverfahren

Back to List