Das Schweigen der UBS und die Madoff-Affäre

ShortId
09.3624
Id
20093624
Updated
28.07.2023 10:46
Language
de
Title
Das Schweigen der UBS und die Madoff-Affäre
AdditionalIndexing
24;Unternehmensbeihilfe;Wirtschaftsstrafrecht;Grossbank;Informationsverbreitung
1
  • L05K1104010104, Grossbank
  • L05K0704010111, Unternehmensbeihilfe
  • L06K050102010208, Wirtschaftsstrafrecht
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat, die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die Finma (vormals EBK) beschlossen Mitte Oktober 2008 vor dem Hintergrund der globalen Finanzkrise ein Massnahmenpaket, das der Stabilisierung des Schweizer Finanzsystems und der dauerhaften Wiederherstellung des Vertrauens in den Finanzmarkt dient. Die UBS steht unter strenger Aufsicht der Finma, der staatlichen Aufsichtsbehörde der Banken und anderer Finanzintermediäre. Ausserdem wird die UBS indirekt von der SNB beaufsichtigt, die u. a. für die Stabilität des Finanzsystems zu sorgen hat. Der Bund hat mit der UBS eine ganze Reihe von Rechten für sich und die SNB bzw. von Pflichten für die UBS vertraglich vereinbart. Zu erwähnen sind namentlich die regelmässig zwischen der Bank und dem Bund als Investor stattfindenden Gespräche sowie das Recht, das der SNB eingeräumt wurde, jederzeit das Risikomanagement der Bank zu überprüfen, solange der Bund Anteile an der UBS hält. Im Übrigen musste sich die UBS verpflichten, ihre Lohnsysteme in Absprache mit der Finma neu zu gestalten.</p><p>Der Bund als wichtiger Investor der UBS verfolgt deren Entwicklung ebenfalls sehr genau. Der Bundesrat begrüsste beispielsweise die Massnahme, die von der UBS Anfang Juni 2009 zur Stärkung ihrer Kapitalgrundlage ergriffen wurde. Die Aufgabe, die Öffentlichkeit über den Geschäftsgang und die Entwicklungsperspektiven zu informieren, obliegt jedoch der UBS und nicht dem Bundesrat.</p><p>2.-4. Die UBS ist ein privatrechtliches Unternehmen. Der Bund ist in den angesprochenen Verfahren nicht Verfahrenspartei. Der Bundesrat verweist den Interpellanten deshalb auf die von der UBS und den Medien veröffentlichten Informationen. Das einzige Verfahren, in das der Bund involviert ist - allerdings nur indirekt, da er nicht Verfahrenspartei ist -, ist der Zivilprozess, der vom amerikanischen Justizministerium in Vertretung der amerikanischen Steuerbehörde (Internal Revenue Service) vor dem Gericht des Bundesdistrikts von Miami angestrengt wurde und bei dem es darum geht, die UBS zur Herausgabe von Informationen über 52 000 Kontoinhaberinnen und -inhaber zu zwingen. Da dieses Verfahren das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA sowie die Rechtsordnung und die Souveränität der Schweiz tangiert, beschloss der Bundesrat, die Möglichkeit, die ihm das amerikanische Verfahrensrecht einräumt, zu nutzen und seine Haltung in einem sogenannten Amicus-curiae-Brief darzulegen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bund möchte sich aus seinem Engagement bei der UBS zurückziehen. Doch bevor man sich über das diesbezügliche Vorgehen Gedanken macht, sollte man zuerst der Sache auf den Grund gehen; in diesem Fall heisst das, die tatsächliche Lage der UBS zu ergründen. Wir werden darüber im Ungewissen, um nicht zu sagen völlig im Dunkeln gelassen, und es wäre allmählich an der Zeit, die Bevölkerung über die derzeitige Situation der UBS zu informieren. Das Schweigen der Bank, die mithilfe von Steuermilliarden gerettet wurde, verlangt nach Erklärungen vom Bund.</p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie weit fortgeschritten ist die Sanierung der UBS? Welches Damoklesschwert schwebt noch über den Ergebnissen der Bank?</p><p>2. Die UBS ist bekanntlich in eine Reihe von Gerichtsverfahren in den USA und in Frankreich verwickelt. Noch stehen Hunderte Millionen, ja sogar Milliarden an Entschädigungszahlungen auf dem Spiel. Wurde die UBS bereits verurteilt, und falls ja, wie viel musste sie bisher bezahlen (namentlich an den französischen Vermögensverwalter Oddo)?</p><p>3. Das Buch der französischen Journalisten Gubert und Saint-Martin beschreibt die Verwicklung der UBS in die Madoff-Affäre. Der Titel spricht Bände: "Et surtout n'en parlez à personne ..." ("Vor allem sagen Sie es niemandem ..."). Es scheint, als hätte die UBS in dieser Affäre eine wichtige Rolle gespielt. Hat die UBS über den Fonds Luxalpha, der von einer Tochtergesellschaft der UBS in Luxemburg verwaltet wird, für Madoff gearbeitet? Haftet die UBS als Depotbank der Luxalpha für die Rückerstattung von Vermögenswerten?</p><p>4. Über dem Madoff-Skandal liegt so etwas wie ein bleierner Deckel. Die Geschäftsleitung der UBS hüllt sich in Schweigen. Im dem obenerwähnten Buch wird auf Seite 102 die ganze Situation treffend zusammengefasst. Da ist zu lesen, dass das Verhalten der UBS seit Beginn der Madoff-Affäre schwer verständlich sei. Die Fehltritte der Bank würden sich mehren angesichts der unzähligen Gerichtsverfahren, in die sie verwickelt sei. Gibt es eine plausible Erklärung für das Schweigen der UBS?</p>
  • Das Schweigen der UBS und die Madoff-Affäre
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat, die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die Finma (vormals EBK) beschlossen Mitte Oktober 2008 vor dem Hintergrund der globalen Finanzkrise ein Massnahmenpaket, das der Stabilisierung des Schweizer Finanzsystems und der dauerhaften Wiederherstellung des Vertrauens in den Finanzmarkt dient. Die UBS steht unter strenger Aufsicht der Finma, der staatlichen Aufsichtsbehörde der Banken und anderer Finanzintermediäre. Ausserdem wird die UBS indirekt von der SNB beaufsichtigt, die u. a. für die Stabilität des Finanzsystems zu sorgen hat. Der Bund hat mit der UBS eine ganze Reihe von Rechten für sich und die SNB bzw. von Pflichten für die UBS vertraglich vereinbart. Zu erwähnen sind namentlich die regelmässig zwischen der Bank und dem Bund als Investor stattfindenden Gespräche sowie das Recht, das der SNB eingeräumt wurde, jederzeit das Risikomanagement der Bank zu überprüfen, solange der Bund Anteile an der UBS hält. Im Übrigen musste sich die UBS verpflichten, ihre Lohnsysteme in Absprache mit der Finma neu zu gestalten.</p><p>Der Bund als wichtiger Investor der UBS verfolgt deren Entwicklung ebenfalls sehr genau. Der Bundesrat begrüsste beispielsweise die Massnahme, die von der UBS Anfang Juni 2009 zur Stärkung ihrer Kapitalgrundlage ergriffen wurde. Die Aufgabe, die Öffentlichkeit über den Geschäftsgang und die Entwicklungsperspektiven zu informieren, obliegt jedoch der UBS und nicht dem Bundesrat.</p><p>2.-4. Die UBS ist ein privatrechtliches Unternehmen. Der Bund ist in den angesprochenen Verfahren nicht Verfahrenspartei. Der Bundesrat verweist den Interpellanten deshalb auf die von der UBS und den Medien veröffentlichten Informationen. Das einzige Verfahren, in das der Bund involviert ist - allerdings nur indirekt, da er nicht Verfahrenspartei ist -, ist der Zivilprozess, der vom amerikanischen Justizministerium in Vertretung der amerikanischen Steuerbehörde (Internal Revenue Service) vor dem Gericht des Bundesdistrikts von Miami angestrengt wurde und bei dem es darum geht, die UBS zur Herausgabe von Informationen über 52 000 Kontoinhaberinnen und -inhaber zu zwingen. Da dieses Verfahren das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA sowie die Rechtsordnung und die Souveränität der Schweiz tangiert, beschloss der Bundesrat, die Möglichkeit, die ihm das amerikanische Verfahrensrecht einräumt, zu nutzen und seine Haltung in einem sogenannten Amicus-curiae-Brief darzulegen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bund möchte sich aus seinem Engagement bei der UBS zurückziehen. Doch bevor man sich über das diesbezügliche Vorgehen Gedanken macht, sollte man zuerst der Sache auf den Grund gehen; in diesem Fall heisst das, die tatsächliche Lage der UBS zu ergründen. Wir werden darüber im Ungewissen, um nicht zu sagen völlig im Dunkeln gelassen, und es wäre allmählich an der Zeit, die Bevölkerung über die derzeitige Situation der UBS zu informieren. Das Schweigen der Bank, die mithilfe von Steuermilliarden gerettet wurde, verlangt nach Erklärungen vom Bund.</p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie weit fortgeschritten ist die Sanierung der UBS? Welches Damoklesschwert schwebt noch über den Ergebnissen der Bank?</p><p>2. Die UBS ist bekanntlich in eine Reihe von Gerichtsverfahren in den USA und in Frankreich verwickelt. Noch stehen Hunderte Millionen, ja sogar Milliarden an Entschädigungszahlungen auf dem Spiel. Wurde die UBS bereits verurteilt, und falls ja, wie viel musste sie bisher bezahlen (namentlich an den französischen Vermögensverwalter Oddo)?</p><p>3. Das Buch der französischen Journalisten Gubert und Saint-Martin beschreibt die Verwicklung der UBS in die Madoff-Affäre. Der Titel spricht Bände: "Et surtout n'en parlez à personne ..." ("Vor allem sagen Sie es niemandem ..."). Es scheint, als hätte die UBS in dieser Affäre eine wichtige Rolle gespielt. Hat die UBS über den Fonds Luxalpha, der von einer Tochtergesellschaft der UBS in Luxemburg verwaltet wird, für Madoff gearbeitet? Haftet die UBS als Depotbank der Luxalpha für die Rückerstattung von Vermögenswerten?</p><p>4. Über dem Madoff-Skandal liegt so etwas wie ein bleierner Deckel. Die Geschäftsleitung der UBS hüllt sich in Schweigen. Im dem obenerwähnten Buch wird auf Seite 102 die ganze Situation treffend zusammengefasst. Da ist zu lesen, dass das Verhalten der UBS seit Beginn der Madoff-Affäre schwer verständlich sei. Die Fehltritte der Bank würden sich mehren angesichts der unzähligen Gerichtsverfahren, in die sie verwickelt sei. Gibt es eine plausible Erklärung für das Schweigen der UBS?</p>
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