Deponievolumen für sauberes Aushubmaterial

ShortId
09.3633
Id
20093633
Updated
14.11.2025 07:30
Language
de
Title
Deponievolumen für sauberes Aushubmaterial
AdditionalIndexing
52;Interessenkonflikt;Lagerkapazität;Abfalllagerung;Naturschutzgebiet
1
  • L04K06010203, Abfalllagerung
  • L05K0601041202, Naturschutzgebiet
  • L04K08020339, Interessenkonflikt
  • L05K0701050202, Lagerkapazität
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dem Bundesrat ist bekannt, dass in einzelnen Regionen Engpässe für die Ablagerung von unverschmutztem Aushubmaterial bestehen. Der Situation wurde mit der letzten Änderung der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA; SR 814.600) vom 26. September 2008 Rechnung getragen. Mit dieser Änderung wurde die Schaffung von Deponien für sauberen Aushub ermöglicht. Die laufende Gesamtrevision der TVA soll die Stossrichtung noch verdeutlichen und unter bestimmten Voraussetzungen die Schüttung von grösseren landschaftsgestaltenden Elementen erlauben.</p><p>Seit Jahrzehnten nehmen in der Schweiz Fläche, Anzahl und Vernetzung von naturbelassenen Standorten und damit von Lebensräumen von vielen Tier- und Pflanzenarten ab. Gerade Kiesgruben sind wertvolle, oft unverzichtbare Standorte, um dem fortschreitenden Artenverlust entgegenzuwirken. </p><p>Die zuständigen kantonalen Behörden können nach Massgabe der Bau- und Betriebsbewilligungen sowie der planerischen Vorgaben Auffüllungen über das gewachsene Terrain hinaus bewilligen und tun dies auch. </p><p>Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) wird im Rahmen der Revisionsarbeiten an der TVA und in Kontakt mit den kantonalen Fachstellen weitere Anpassungen prüfen und auch die Notwendigkeit einer besseren richtplanerischen Abstimmung zwischen der Planung von Abbaustellen (z. B. für Kies) und der Abfallplanung thematisieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Deponievolumen für sauberes Aushubmaterial besteht in der Regel in Naturkies-Abbaustellen. Durch vermehrtes Verwenden von mineralischen Recyclingprodukten im Baubereich wird weniger Primärkies abgebaut; dadurch fehlt in vielen Gegenden Deponievolumen. </p><p>Eine Untersuchung im Kanton Aargau z. B. zeigt, dass das Missverhältnis von Abbauvolumen zu Auffüllvolumen mittlerweile bis zu 20 Prozent beträgt. Viele kleinere ehemalige Kiesabbaustellen sind mittlerweile fertig aufgefüllt und rekultiviert, andere, auch grössere Abbaustellen sollen gemäss Rekultivierungsplänen nicht auf das ursprüngliche Niveau aufgefüllt werden und stellen Naturschutzwerte dar. </p><p>Durch diese fehlenden Deponievolumen kann in vielen Gegenden Aushubmaterial nicht mehr in vernünftiger Distanz abgefahren werden, es entstehen unnötig grosse Transportwege und Verkehrsbelastungen. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen: </p><p>1. Ist dem Bundesrat die Tatsache der seit einigen Jahren negativen Deponiebilanz bekannt? </p><p>2. Wie sieht er die Prioritäten des Auffüllens auf abgesenktem Niveau zur Schaffung von Naturwerten kontra Deponievolumenmangel? </p><p>3. Ist es aus Sicht des Bundes möglich und sinnvoll, bei bestehenden oder ehemaligen Abbaustellen höher als das gewachsene Terrain aufzufüllen? </p><p>4. Sind die Kompetenzen für die Kantone für solche Bewilligungen ausreichend?</p>
  • Deponievolumen für sauberes Aushubmaterial
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dem Bundesrat ist bekannt, dass in einzelnen Regionen Engpässe für die Ablagerung von unverschmutztem Aushubmaterial bestehen. Der Situation wurde mit der letzten Änderung der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA; SR 814.600) vom 26. September 2008 Rechnung getragen. Mit dieser Änderung wurde die Schaffung von Deponien für sauberen Aushub ermöglicht. Die laufende Gesamtrevision der TVA soll die Stossrichtung noch verdeutlichen und unter bestimmten Voraussetzungen die Schüttung von grösseren landschaftsgestaltenden Elementen erlauben.</p><p>Seit Jahrzehnten nehmen in der Schweiz Fläche, Anzahl und Vernetzung von naturbelassenen Standorten und damit von Lebensräumen von vielen Tier- und Pflanzenarten ab. Gerade Kiesgruben sind wertvolle, oft unverzichtbare Standorte, um dem fortschreitenden Artenverlust entgegenzuwirken. </p><p>Die zuständigen kantonalen Behörden können nach Massgabe der Bau- und Betriebsbewilligungen sowie der planerischen Vorgaben Auffüllungen über das gewachsene Terrain hinaus bewilligen und tun dies auch. </p><p>Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) wird im Rahmen der Revisionsarbeiten an der TVA und in Kontakt mit den kantonalen Fachstellen weitere Anpassungen prüfen und auch die Notwendigkeit einer besseren richtplanerischen Abstimmung zwischen der Planung von Abbaustellen (z. B. für Kies) und der Abfallplanung thematisieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Deponievolumen für sauberes Aushubmaterial besteht in der Regel in Naturkies-Abbaustellen. Durch vermehrtes Verwenden von mineralischen Recyclingprodukten im Baubereich wird weniger Primärkies abgebaut; dadurch fehlt in vielen Gegenden Deponievolumen. </p><p>Eine Untersuchung im Kanton Aargau z. B. zeigt, dass das Missverhältnis von Abbauvolumen zu Auffüllvolumen mittlerweile bis zu 20 Prozent beträgt. Viele kleinere ehemalige Kiesabbaustellen sind mittlerweile fertig aufgefüllt und rekultiviert, andere, auch grössere Abbaustellen sollen gemäss Rekultivierungsplänen nicht auf das ursprüngliche Niveau aufgefüllt werden und stellen Naturschutzwerte dar. </p><p>Durch diese fehlenden Deponievolumen kann in vielen Gegenden Aushubmaterial nicht mehr in vernünftiger Distanz abgefahren werden, es entstehen unnötig grosse Transportwege und Verkehrsbelastungen. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen: </p><p>1. Ist dem Bundesrat die Tatsache der seit einigen Jahren negativen Deponiebilanz bekannt? </p><p>2. Wie sieht er die Prioritäten des Auffüllens auf abgesenktem Niveau zur Schaffung von Naturwerten kontra Deponievolumenmangel? </p><p>3. Ist es aus Sicht des Bundes möglich und sinnvoll, bei bestehenden oder ehemaligen Abbaustellen höher als das gewachsene Terrain aufzufüllen? </p><p>4. Sind die Kompetenzen für die Kantone für solche Bewilligungen ausreichend?</p>
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