Informationsarbeit gegen Schwarzarbeit

ShortId
09.3644
Id
20093644
Updated
14.11.2025 08:11
Language
de
Title
Informationsarbeit gegen Schwarzarbeit
AdditionalIndexing
15;Schwarzarbeit;Untergrundwirtschaft;Evaluation;Dienstleistung gegen Entgelt;Vollzug von Beschlüssen;Informationskampagne;Vereinfachung von Verfahren
1
  • L05K0702030211, Schwarzarbeit
  • L05K0704060212, Untergrundwirtschaft
  • L05K1201020301, Informationskampagne
  • L04K08020302, Evaluation
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L06K070106020201, Dienstleistung gegen Entgelt
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Schätzungen gehen davon aus, dass mit der Schattenwirtschaft in der Schweiz jährlich rund 39 Milliarden Franken erarbeitet werden. </p><p>Dies entspricht rund 9 Prozent des BIP. Obwohl die Schweiz damit im internationalen Vergleich noch gut dasteht, besteht Handlungsbedarf. Das Parlament hat deshalb entschieden, auf den 1. Januar 2008 das neue Bundesgesetz gegen Schwarzarbeit in Kraft zu setzen. </p><p>Teil der wirksamen Umsetzung des neuen Bundesgesetzes ist die Begleitung der darin vorgeschlagenen Massnahmen über eine offensive Informationsarbeit. Die jüngsten Resultate, wie im Bericht des Seco zu den Resultaten im Jahr 2008 publiziert, und die deutliche Zunahme der Anmeldungen bestätigen die Richtigkeit dieser Strategie. Nur wenn sich die Bevölkerung bewusst ist, dass Schwarzarbeit allen schadet, ist auf die Dauer auch mit einer nachhaltigen Verhaltensänderung zu rechnen. Es ist deshalb wichtig, dass an dieser Strategie festgehalten und auch in den Folgejahren in die Kommunikation investiert wird. Gerade wenn die Konjunktur schwächelt, ist es umso wichtiger, die Notwendigkeit der Massnahmen gegen Schwarzarbeit der ganzen Bevölkerung näherzubringen und zu erklären.</p>
  • <p>Der Bundesrat stimmt mit der Interpellantin überein, dass die Schwarzarbeit ein gravierendes und schädliches Problem darstellt. Sie gefährdet den Arbeitnehmerschutz, führt zu Wettbewerbsverzerrungen in den Wirtschaftsbranchen und zum Ausfall von Einnahmen für die öffentliche Hand und die Sozialversicherungen. Mit der vom Parlament in Auftrag gegebenen Sensibilisierungskampagne soll die Öffentlichkeit auf diese Probleme aufmerksam gemacht und Schwarzarbeit bekämpft werden. </p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Das Parlament bewilligte dreieinhalb Millionen Franken für die Durchführung einer auf drei Jahre (2007-2009) angelegten Informations- und Aufklärungskampagne. Auf der Ertragsseite stehen Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen des Bundes und der Kantone. Da der Umfang von Schwarzarbeit naturgemäss nicht beziffert werden kann, können jedoch keine Angaben zur Höhe der Einnahmen gemacht werden.</p><p>2. Der Vollzug des BGSA (Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit; SR 822.41) obliegt den Kantonen. Der Bund fördert die Durchsetzung des BGSA durch Übernahme eines Teiles der Kontrollkosten, den Erlass von Weisungen und den Abschluss von Leistungsvereinbarungen. Im Weiteren unterstützt der Bund den Vollzug des Gesetzes mit verschiedenen Massnahmen wie der Ausbildung der Inspektoren und der Durchführung einer Informationskampagne. </p><p>3. Der Bund stellt den Kantonen wie erwähnt Ausbildungsangebote zur Verfügung und informiert die Privaten. Zudem erstellt er jährlich einen Bericht über die Vollzugstätigkeiten, welche den Kantonen auch Anhaltspunkte zum interkantonalen Vergleich vermittelt. </p><p>4. Der Bundesrat anerkennt den Erfolg der Informations- und Aufklärungskampagne aufgrund der ersten positiven Ergebnisse. Es ist gelungen, eine breite Öffentlichkeit für das Thema Schwarzarbeit zu sensibilisieren. Der Bundesrat ist bereit, zu prüfen, ob die Kampagne als Ergänzung zum Gesetzesvollzug für eine bestimmte Zeit in begrenztem Masse weitergeführt werden soll. In diesem Rahmen würden auch das mit dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit eingeführte vereinfachte Abrechnungsverfahren und kantonale Abrechnungsmodelle wie z. B. "chèque emploi" bekanntgemacht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Seco zieht im ersten Jahr des Bundesgesetzes gegen Schwarzarbeit eine positive Bilanz. Der Vollzug in den Kantonen ist gut angelaufen. Die auf zwei Jahre angelegte begleitende Informationskampagne hat die Bevölkerung für die Problematik der Schwarzarbeit sensibilisiert. 12 615 Arbeitgebende nutzten das mit dem Gesetz per 1. Januar 2008 neu eingeführte vereinfachte Abrechnungsverfahren zur Anmeldung ihres Personals bei Sozialversicherungen und Steuerbehörden. </p><p>Studien zeigen, dass wegen der konjunkturellen Abschwächung nun mit einer erneuten Zunahme der Schwarzarbeit zu rechnen ist. Die bereits realisierten Erfolge drohen wegzubrechen. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. In welchem Verhältnis stehen Aufwand und Ertrag dieser Kampagne gegen Schwarzarbeit? </p><p>2. Mit welchen konkreten Instrumenten will er die erfolgreiche Durchsetzung des Bundesgesetzes gegen Schwarzarbeit zukünftig fördern? </p><p>3. Wie gedenkt er die Kantone beim Vollzug des Bundesgesetzes zu unterstützen? </p><p>4. Gedenkt er, die erfolgreiche Informationsarbeit weiterzuführen und das Modell "chèque-emploi" zu fördern?</p>
  • Informationsarbeit gegen Schwarzarbeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Schätzungen gehen davon aus, dass mit der Schattenwirtschaft in der Schweiz jährlich rund 39 Milliarden Franken erarbeitet werden. </p><p>Dies entspricht rund 9 Prozent des BIP. Obwohl die Schweiz damit im internationalen Vergleich noch gut dasteht, besteht Handlungsbedarf. Das Parlament hat deshalb entschieden, auf den 1. Januar 2008 das neue Bundesgesetz gegen Schwarzarbeit in Kraft zu setzen. </p><p>Teil der wirksamen Umsetzung des neuen Bundesgesetzes ist die Begleitung der darin vorgeschlagenen Massnahmen über eine offensive Informationsarbeit. Die jüngsten Resultate, wie im Bericht des Seco zu den Resultaten im Jahr 2008 publiziert, und die deutliche Zunahme der Anmeldungen bestätigen die Richtigkeit dieser Strategie. Nur wenn sich die Bevölkerung bewusst ist, dass Schwarzarbeit allen schadet, ist auf die Dauer auch mit einer nachhaltigen Verhaltensänderung zu rechnen. Es ist deshalb wichtig, dass an dieser Strategie festgehalten und auch in den Folgejahren in die Kommunikation investiert wird. Gerade wenn die Konjunktur schwächelt, ist es umso wichtiger, die Notwendigkeit der Massnahmen gegen Schwarzarbeit der ganzen Bevölkerung näherzubringen und zu erklären.</p>
    • <p>Der Bundesrat stimmt mit der Interpellantin überein, dass die Schwarzarbeit ein gravierendes und schädliches Problem darstellt. Sie gefährdet den Arbeitnehmerschutz, führt zu Wettbewerbsverzerrungen in den Wirtschaftsbranchen und zum Ausfall von Einnahmen für die öffentliche Hand und die Sozialversicherungen. Mit der vom Parlament in Auftrag gegebenen Sensibilisierungskampagne soll die Öffentlichkeit auf diese Probleme aufmerksam gemacht und Schwarzarbeit bekämpft werden. </p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Das Parlament bewilligte dreieinhalb Millionen Franken für die Durchführung einer auf drei Jahre (2007-2009) angelegten Informations- und Aufklärungskampagne. Auf der Ertragsseite stehen Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen des Bundes und der Kantone. Da der Umfang von Schwarzarbeit naturgemäss nicht beziffert werden kann, können jedoch keine Angaben zur Höhe der Einnahmen gemacht werden.</p><p>2. Der Vollzug des BGSA (Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit; SR 822.41) obliegt den Kantonen. Der Bund fördert die Durchsetzung des BGSA durch Übernahme eines Teiles der Kontrollkosten, den Erlass von Weisungen und den Abschluss von Leistungsvereinbarungen. Im Weiteren unterstützt der Bund den Vollzug des Gesetzes mit verschiedenen Massnahmen wie der Ausbildung der Inspektoren und der Durchführung einer Informationskampagne. </p><p>3. Der Bund stellt den Kantonen wie erwähnt Ausbildungsangebote zur Verfügung und informiert die Privaten. Zudem erstellt er jährlich einen Bericht über die Vollzugstätigkeiten, welche den Kantonen auch Anhaltspunkte zum interkantonalen Vergleich vermittelt. </p><p>4. Der Bundesrat anerkennt den Erfolg der Informations- und Aufklärungskampagne aufgrund der ersten positiven Ergebnisse. Es ist gelungen, eine breite Öffentlichkeit für das Thema Schwarzarbeit zu sensibilisieren. Der Bundesrat ist bereit, zu prüfen, ob die Kampagne als Ergänzung zum Gesetzesvollzug für eine bestimmte Zeit in begrenztem Masse weitergeführt werden soll. In diesem Rahmen würden auch das mit dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit eingeführte vereinfachte Abrechnungsverfahren und kantonale Abrechnungsmodelle wie z. B. "chèque emploi" bekanntgemacht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Seco zieht im ersten Jahr des Bundesgesetzes gegen Schwarzarbeit eine positive Bilanz. Der Vollzug in den Kantonen ist gut angelaufen. Die auf zwei Jahre angelegte begleitende Informationskampagne hat die Bevölkerung für die Problematik der Schwarzarbeit sensibilisiert. 12 615 Arbeitgebende nutzten das mit dem Gesetz per 1. Januar 2008 neu eingeführte vereinfachte Abrechnungsverfahren zur Anmeldung ihres Personals bei Sozialversicherungen und Steuerbehörden. </p><p>Studien zeigen, dass wegen der konjunkturellen Abschwächung nun mit einer erneuten Zunahme der Schwarzarbeit zu rechnen ist. Die bereits realisierten Erfolge drohen wegzubrechen. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. In welchem Verhältnis stehen Aufwand und Ertrag dieser Kampagne gegen Schwarzarbeit? </p><p>2. Mit welchen konkreten Instrumenten will er die erfolgreiche Durchsetzung des Bundesgesetzes gegen Schwarzarbeit zukünftig fördern? </p><p>3. Wie gedenkt er die Kantone beim Vollzug des Bundesgesetzes zu unterstützen? </p><p>4. Gedenkt er, die erfolgreiche Informationsarbeit weiterzuführen und das Modell "chèque-emploi" zu fördern?</p>
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