Strassenlärm bekämpfen
- ShortId
-
09.3646
- Id
-
20093646
- Updated
-
14.11.2025 08:02
- Language
-
de
- Title
-
Strassenlärm bekämpfen
- AdditionalIndexing
-
48;52;Bereifung;Lärmbelästigung;Schienenfahrzeug;neue Technologie;Schienenverkehr;Strassenunterhalt;Strassenverkehr;Lärmschutz
- 1
-
- L04K06020308, Lärmbelästigung
- L04K06010410, Lärmschutz
- L03K180301, Strassenverkehr
- L03K180302, Schienenverkehr
- L05K0706010508, neue Technologie
- L06K070503010402, Strassenunterhalt
- L06K070501030101, Bereifung
- L04K18030208, Schienenfahrzeug
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Gemäss der geltenden Umweltschutzgesetzgebung sollen Massnahmen zur Lärmreduktion primär quellenseitig erfolgen. Die Lärmemissionen sind im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Die Emissionsbegrenzungen werden verschärft, wenn feststeht oder zu erwarten ist, dass die Einwirkungen unter Berücksichtigung der bestehenden Umweltbelastung schädlich oder lästig werden.</p><p>Emissionen entstehen im Wesentlichen durch den Antrieb des Fahrzeugs sowie durch das Zusammenwirken von Reifen und Fahrbahn. Mit dem Einsatz von leisen Reifen und lärmarmen Belägen können beträchtliche Verbesserungen erzielt werden. In einem ersten Schritt hat der Bundesrat die europäische Richtlinie 92/23/EWG, welche das Abrollgeräusch der Reifen begrenzt, bereits per 1. Oktober 2005 übernommen. Im Rahmen der geltenden Übergangsfristen entfaltet diese seit dem 1. Oktober 2007 schrittweise ihre Wirkung. </p><p>Eine Reduktion der Lärmemissionen kann grundsätzlich auch mit Massnahmen am Fahrzeug selbst (z. B. Motor, Auspuffanlage) sowie durch Geschwindigkeitsreduktionen und eine angebrachte Fahrweise (Eco-drive) erzielt werden. Dabei ist bei den Massnahmen am Fahrzeug selbst zu beachten, dass die Schweiz ihre Anforderungen an Strassenfahrzeuge mit denjenigen der Europäischen Gemeinschaft (EG) harmonisiert hat. Diese Harmonisierung dient dem Abbau von technischen Handelshemmnissen. Sie erfolgte einerseits (für Personenwagen) im Rahmen des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA; SR 0.946.526.81) und anderseits (für Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge) im Rahmen des autonomen Nachvollzugs aufgrund des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51). Fahrzeuge oder Fahrzeugteile mit einer europäischen Genehmigung müssen deshalb auch in der Schweiz zugelassen werden. Daran will der Bundesrat grundsätzlich festhalten.</p><p>Die Schweiz wird sich in der zuständigen Arbeitsgruppe der ECE dafür einsetzen, dass die Geräuschvorschriften für Motorfahrzeuge entsprechend dem Stand der Technik verschärft werden. In der Schweiz sollen die neuen Vorschriften zeitgleich wie in der EU zur Anwendung gelangen. </p><p>2./3. Würden konsequent heute schon erhältliche leise Reifen verwendet, so könnte eine grossflächig wirksame Reduktion der Lärmbelastung in der Schweiz um 1,5 dB(A) erzielt werden. Damit würden 320 000 Personen innerhalb und ausserhalb der Städte und Agglomerationen geschützt. Die Durchführung einer Informationskampagne zum verbreiteten Einsatz leiser Reifen wird zurzeit geprüft. Dabei ist jedoch eine ganzheitliche Betrachtungsweise erforderlich, denn gerade bei den Reifen existieren teilweise die Zielkonflikte von "leise", "Haftung der Reifen" (Sicherheit) und Rollwiderstand (Verbrauch). Nur unter konsequentem Einbezug aller Aspekte ist eine ganzheitliche Lösung zu erreichen. Die genannten Zielkonflikte sind auch auf internationaler Ebene ein Thema. In der EU sind umfangreiche Aktivitäten zur Entwicklung eines Bewertungs- und Kennzeichnungssystems für Reifen im Gange, welches die Aspekte Rollwiderstand. Nasshaftung und Abrollgeräusch beinhalten soll. Eine schweizerische Regelung wird ebenso diese Erkenntnisse beinhalten.</p><p>Für dauerhaft leisere Beläge im Innerortsbereich haben Bafu und Astra im Rahmen eines gemeinsamen Forschungsprojekts Empfehlungen erarbeitet. Die in diesem Projekt getesteten Produkte bringen eine dauerhafte, mittelfristig wirksame Absenkung der Lärmbelastung in Siedlungsgebieten von etwa 1,5 dB(A). Mit einer solchen Reduktion auf dem ganzen Innerortsnetz würden etwa 240 000 Personen geschützt werden. Da die Strassenbeläge aus Unterhaltgründen ohnehin periodisch ersetzt werden müssen, sind nur die Mehrkosten von lärmarmen Belägen gegenüber Standardbelägen der Lärmbekämpfung anzurechnen. Schweizweit würden diese Mehrkosten beim Ersatz von existierenden Strassenbelägen in Agglomerationen und Städten etwa 1 Milliarde Franken betragen. Da diese Beläge eine Lebensdauer von 12 bis 20 Jahren haben, sind die jährlich lärmbedingten Mehrkosten auf etwa 50 bis 70 Millionen Franken zu schätzen.</p><p>Der Bund finanziert die Forschungsarbeiten für die Entwicklung von lärmarmen Belägen innerorts. Die Resultate der Forschungsarbeiten können dabei laufend umgesetzt werden. Das diesbezügliche Potenzial scheint noch nicht ausgeschöpft. Zusätzlich ist eine Aktion "Förderung von dauerhaft lärmmindernden Strassenbelägen in Siedlungsgebieten" in Planung.</p><p>4. Im Rahmen der ordentlichen Lärmsanierung der Eisenbahnen wird das alte Rollmaterial auf eine lärmarme Technologie umgebaut. Akustisch ergeben sich Verbesserungen durch die Verwendung von Verbundstoff-Bremssohlen.</p><p>Der Nationalrat hat entschieden, den Kredit Lärmsanierung nicht um 500 Millionen Franken zu kürzen. Diese Mittel erlauben es, weitere Massnahmen in Betracht zu ziehen. Ein Konzept mit weiteren Massnahmen zur Reduktion der Eisenbahnlärmemissionen wird zurzeit diskutiert. Das Konzept beinhaltet u. a. einen Vorschlag zur befristeten Direktförderung von besonders lärmarmem Rollmaterial sowie technische Massnahmen an der Infrastruktur. Weiter wird geprüft, ob mit der laufenden Überarbeitung des Trassenpreissystems den Lärmemissionen ein grösseres Gewicht als bisher eingeräumt werden kann. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund an der Entwicklung innovativer lärmarmer Produkte mittels Förderkrediten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das nationale Lärmmonitoring SonBase zeigt, dass Strassenlärm in der Schweiz die bedeutendste Lärmquelle ist. Rund 1,2 Millionen Personen sind tagsüber schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm ausgesetzt, nachts sind es immer noch rund 580 000 Personen. 85 Prozent davon leben in Städten und Agglomerationen. </p><p>Der Bahnlärm betrifft zwar zahlenmässig weniger Personen, er entwickelt sich aber vor allem in der Nacht zu einem grossen Problem. Über 145 000 Personen sind nachts von übermässigem Bahnlärm betroffen. </p><p>Angesichts dieser Tatsache bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Welche technischen Massnahmen (z. B. lärmarme Strassenbeläge und Reifen usw.) können zur Reduktion der Lärmbelastung beitragen? </p><p>2. Um wie viel könnten die Lärmbelastungen in den Städten und Agglomerationen reduziert werden? Zu welchen Kosten?</p><p>3. Wie fördert der Bund die Realisierung der technischen Massnahmen bei den Strassen und Fahrzeugen?</p><p>4. Wie wird das lärmarmere Rollmaterial bei den Eisenbahnen gefördert?</p>
- Strassenlärm bekämpfen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Gemäss der geltenden Umweltschutzgesetzgebung sollen Massnahmen zur Lärmreduktion primär quellenseitig erfolgen. Die Lärmemissionen sind im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Die Emissionsbegrenzungen werden verschärft, wenn feststeht oder zu erwarten ist, dass die Einwirkungen unter Berücksichtigung der bestehenden Umweltbelastung schädlich oder lästig werden.</p><p>Emissionen entstehen im Wesentlichen durch den Antrieb des Fahrzeugs sowie durch das Zusammenwirken von Reifen und Fahrbahn. Mit dem Einsatz von leisen Reifen und lärmarmen Belägen können beträchtliche Verbesserungen erzielt werden. In einem ersten Schritt hat der Bundesrat die europäische Richtlinie 92/23/EWG, welche das Abrollgeräusch der Reifen begrenzt, bereits per 1. Oktober 2005 übernommen. Im Rahmen der geltenden Übergangsfristen entfaltet diese seit dem 1. Oktober 2007 schrittweise ihre Wirkung. </p><p>Eine Reduktion der Lärmemissionen kann grundsätzlich auch mit Massnahmen am Fahrzeug selbst (z. B. Motor, Auspuffanlage) sowie durch Geschwindigkeitsreduktionen und eine angebrachte Fahrweise (Eco-drive) erzielt werden. Dabei ist bei den Massnahmen am Fahrzeug selbst zu beachten, dass die Schweiz ihre Anforderungen an Strassenfahrzeuge mit denjenigen der Europäischen Gemeinschaft (EG) harmonisiert hat. Diese Harmonisierung dient dem Abbau von technischen Handelshemmnissen. Sie erfolgte einerseits (für Personenwagen) im Rahmen des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA; SR 0.946.526.81) und anderseits (für Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge) im Rahmen des autonomen Nachvollzugs aufgrund des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51). Fahrzeuge oder Fahrzeugteile mit einer europäischen Genehmigung müssen deshalb auch in der Schweiz zugelassen werden. Daran will der Bundesrat grundsätzlich festhalten.</p><p>Die Schweiz wird sich in der zuständigen Arbeitsgruppe der ECE dafür einsetzen, dass die Geräuschvorschriften für Motorfahrzeuge entsprechend dem Stand der Technik verschärft werden. In der Schweiz sollen die neuen Vorschriften zeitgleich wie in der EU zur Anwendung gelangen. </p><p>2./3. Würden konsequent heute schon erhältliche leise Reifen verwendet, so könnte eine grossflächig wirksame Reduktion der Lärmbelastung in der Schweiz um 1,5 dB(A) erzielt werden. Damit würden 320 000 Personen innerhalb und ausserhalb der Städte und Agglomerationen geschützt. Die Durchführung einer Informationskampagne zum verbreiteten Einsatz leiser Reifen wird zurzeit geprüft. Dabei ist jedoch eine ganzheitliche Betrachtungsweise erforderlich, denn gerade bei den Reifen existieren teilweise die Zielkonflikte von "leise", "Haftung der Reifen" (Sicherheit) und Rollwiderstand (Verbrauch). Nur unter konsequentem Einbezug aller Aspekte ist eine ganzheitliche Lösung zu erreichen. Die genannten Zielkonflikte sind auch auf internationaler Ebene ein Thema. In der EU sind umfangreiche Aktivitäten zur Entwicklung eines Bewertungs- und Kennzeichnungssystems für Reifen im Gange, welches die Aspekte Rollwiderstand. Nasshaftung und Abrollgeräusch beinhalten soll. Eine schweizerische Regelung wird ebenso diese Erkenntnisse beinhalten.</p><p>Für dauerhaft leisere Beläge im Innerortsbereich haben Bafu und Astra im Rahmen eines gemeinsamen Forschungsprojekts Empfehlungen erarbeitet. Die in diesem Projekt getesteten Produkte bringen eine dauerhafte, mittelfristig wirksame Absenkung der Lärmbelastung in Siedlungsgebieten von etwa 1,5 dB(A). Mit einer solchen Reduktion auf dem ganzen Innerortsnetz würden etwa 240 000 Personen geschützt werden. Da die Strassenbeläge aus Unterhaltgründen ohnehin periodisch ersetzt werden müssen, sind nur die Mehrkosten von lärmarmen Belägen gegenüber Standardbelägen der Lärmbekämpfung anzurechnen. Schweizweit würden diese Mehrkosten beim Ersatz von existierenden Strassenbelägen in Agglomerationen und Städten etwa 1 Milliarde Franken betragen. Da diese Beläge eine Lebensdauer von 12 bis 20 Jahren haben, sind die jährlich lärmbedingten Mehrkosten auf etwa 50 bis 70 Millionen Franken zu schätzen.</p><p>Der Bund finanziert die Forschungsarbeiten für die Entwicklung von lärmarmen Belägen innerorts. Die Resultate der Forschungsarbeiten können dabei laufend umgesetzt werden. Das diesbezügliche Potenzial scheint noch nicht ausgeschöpft. Zusätzlich ist eine Aktion "Förderung von dauerhaft lärmmindernden Strassenbelägen in Siedlungsgebieten" in Planung.</p><p>4. Im Rahmen der ordentlichen Lärmsanierung der Eisenbahnen wird das alte Rollmaterial auf eine lärmarme Technologie umgebaut. Akustisch ergeben sich Verbesserungen durch die Verwendung von Verbundstoff-Bremssohlen.</p><p>Der Nationalrat hat entschieden, den Kredit Lärmsanierung nicht um 500 Millionen Franken zu kürzen. Diese Mittel erlauben es, weitere Massnahmen in Betracht zu ziehen. Ein Konzept mit weiteren Massnahmen zur Reduktion der Eisenbahnlärmemissionen wird zurzeit diskutiert. Das Konzept beinhaltet u. a. einen Vorschlag zur befristeten Direktförderung von besonders lärmarmem Rollmaterial sowie technische Massnahmen an der Infrastruktur. Weiter wird geprüft, ob mit der laufenden Überarbeitung des Trassenpreissystems den Lärmemissionen ein grösseres Gewicht als bisher eingeräumt werden kann. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund an der Entwicklung innovativer lärmarmer Produkte mittels Förderkrediten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das nationale Lärmmonitoring SonBase zeigt, dass Strassenlärm in der Schweiz die bedeutendste Lärmquelle ist. Rund 1,2 Millionen Personen sind tagsüber schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm ausgesetzt, nachts sind es immer noch rund 580 000 Personen. 85 Prozent davon leben in Städten und Agglomerationen. </p><p>Der Bahnlärm betrifft zwar zahlenmässig weniger Personen, er entwickelt sich aber vor allem in der Nacht zu einem grossen Problem. Über 145 000 Personen sind nachts von übermässigem Bahnlärm betroffen. </p><p>Angesichts dieser Tatsache bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Welche technischen Massnahmen (z. B. lärmarme Strassenbeläge und Reifen usw.) können zur Reduktion der Lärmbelastung beitragen? </p><p>2. Um wie viel könnten die Lärmbelastungen in den Städten und Agglomerationen reduziert werden? Zu welchen Kosten?</p><p>3. Wie fördert der Bund die Realisierung der technischen Massnahmen bei den Strassen und Fahrzeugen?</p><p>4. Wie wird das lärmarmere Rollmaterial bei den Eisenbahnen gefördert?</p>
- Strassenlärm bekämpfen
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