Migrationspartnerschaften. Ziele des Bundesrates

ShortId
09.3647
Id
20093647
Updated
28.07.2023 08:15
Language
de
Title
Migrationspartnerschaften. Ziele des Bundesrates
AdditionalIndexing
2811;Migrationspolitik;Bundesamt für Migration;Kompetenzregelung;Ausschaffung;Deza;Rückwanderung
1
  • L04K01080309, Rückwanderung
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L04K01080306, Migrationspolitik
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L04K08040401, Bundesamt für Migration
  • L04K08040901, Deza
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Der Bundesrat beabsichtigt im Bereich der Migrationspartnerschaften keine Kompetenzverschiebung vom EJPD ins EDA. Die Organisationsverordnung des EJPD wird nicht angepasst. Gemäss Artikel 13 Absatz 2 dieser Verordnung bereitet das BFM in Absprache mit dem EDA Staatsverträge über Migrationspartnerschaften vor und vollzieht sie.</p><p>3./4. Das Konzept der Migrationspartnerschaften ist im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) verankert. Gemäss Artikel 100 AuG fördert der Bundesrat "bilaterale und multilaterale Migrationspartnerschaften mit anderen Staaten".</p><p>Eine Migrationspartnerschaft ist ein Instrument zur Berücksichtigung und Durchsetzung der migrationspolitischen Interessen aller Partner. Sie ist langfristig ausgerichtet und sollte so lange bestehen, wie sie den beteiligten Staaten Vorteile bringt. Eine Migrationspartnerschaft besteht aus einem flexibel gestaltbaren Massnahmenpaket. Folgende Voraussetzungen sollten aus Sicht der Schweiz erfüllt sein, damit dieses Instrument angewendet werden kann:</p><p>1. Die Schweiz verfügt über substanzielle migrationspolitische Interessen.</p><p>2. Es besteht eine Bereitschaft aller Partner, die Zusammenarbeit im Migrationsbereich zu intensivieren.</p><p>3. Es besteht eine erhebliche Beziehungsdichte zwischen der Schweiz und dem Partnerland.</p><p>4. Das Partnerland verfügt über eine gewisse Stabilität und gute Gouvernanz.</p><p>Der zuständige Ausschuss der Interdepartementalen Arbeitsgruppe für Migration (IAM-Ausschuss), welcher unter der Leitung des Bundesamts für Migration (EJPD) und der Politischen Abteilung IV (EDA) steht, hat den Auftrag, erste Migrationspartnerschaften mit den Ländern des Westbalkans (Bosnien, Serbien, Kosovo, Montenegro) sowie mit Nigeria zu etablieren. Mit Bosnien und Serbien wurde die Migrationspartnerschaft in Form eines Memorandum of Understanding bereits vertraglich festgehalten.</p><p>Die vielfältigen Komponenten einer Migrationspartnerschaft bedingen eine Koordination und eine Kooperation zwischen den betroffenen Departementen im internationalen Bereich. Die Stelle des Sonderbotschafters wurde administrativ im EDA angesiedelt, weil er die zahlreichen Akteure in der Schweiz, die sich in verschiedenen internationalen Organisationen mit diversen migrationspolitischen Themen befassen, koordiniert und vernetzt. Auch soll mit dieser Funktion der Mitteleinsatz gezielt auf die migrationspolitischen Interessen der Schweiz ausgerichtet werden, um die Wirkung der von der Schweiz sowohl im multi- als auch im bilateralen Bereich ergriffenen Massnahmen zu verstärken. </p><p>Der Sonderbotschafter ist dem Direktor der Deza administrativ zugeordnet. Die Auftragserteilung erfolgt über das Kontaktorgan BFM/EDA innerhalb der Interdepartementalen Arbeitsgruppe Migration (IAM). Die Deza wird wie bis anhin im Rahmen des IAM-Ausschusses und der Interdepartementalen Leitungsgruppe Rückkehrhilfe (ILR) ihren Teil an die Migrationspartnerschaften leisten. Mit der Unterstützung des Sonderbotschafters wird die Deza sich intensiver mit Fragen von Migration und Entwicklung beschäftigen, welche die Migrationspartnerschaften beeinflussen. Auf diese Weise werden neue Synergien geschaffen. Schliesslich ist festzuhalten, dass bei der Umsetzung der Migrationspartnerschaften nicht nur das EJPD und das EDA involviert sind, sondern insbesondere auch das EVD (Seco), das EDI (BSV, BAG), das VBS sowie weitere Bundesstellen, welche mit den betreffenden Staaten zusammenarbeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss Organisationsverordnung für das EJPD (SR 172.213.1) ist das Bundesamt für Migration (BFM) für die Vorbereitung und den Vollzug von Migrationspartnerschaften zuständig (Art. 13 Abs. 2). Der bisherige Direktor des BFM wurde vom Bundesrat zum Sonderbotschafter für internationale Migrationszusammenarbeit ernannt. Diese Stelle wurde im EDA angesiedelt. </p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Beabsichtigt er mit dieser neugeschaffenen Funktion eine Verschiebung der Kompetenzen im Bereich der Migrationspartnerschaften ins EDA und damit eine Änderung der genannten Verordnung? </p><p>2. Wenn ja, was ist der Grund für eine solche Kompetenzverschiebung aus dem für Migration zuständigen Amt in ein auf die Entwicklungszusammenarbeit spezialisiertes Amt? </p><p>3. Wenn keine Kompetenzverschiebung vorgesehen ist, welche Verbesserung in Sachen Koordination und Effizienz verspricht er sich von der neugeschaffenen Stelle?</p><p>4. Welche Aufgaben hat die Deza im Bereich der Migrationspartnerschaften? Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Doppelspurigkeiten mit dem gemäss der bisher geltenden Verordnung zuständigen Amt vermieden werden?</p>
  • Migrationspartnerschaften. Ziele des Bundesrates
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Der Bundesrat beabsichtigt im Bereich der Migrationspartnerschaften keine Kompetenzverschiebung vom EJPD ins EDA. Die Organisationsverordnung des EJPD wird nicht angepasst. Gemäss Artikel 13 Absatz 2 dieser Verordnung bereitet das BFM in Absprache mit dem EDA Staatsverträge über Migrationspartnerschaften vor und vollzieht sie.</p><p>3./4. Das Konzept der Migrationspartnerschaften ist im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) verankert. Gemäss Artikel 100 AuG fördert der Bundesrat "bilaterale und multilaterale Migrationspartnerschaften mit anderen Staaten".</p><p>Eine Migrationspartnerschaft ist ein Instrument zur Berücksichtigung und Durchsetzung der migrationspolitischen Interessen aller Partner. Sie ist langfristig ausgerichtet und sollte so lange bestehen, wie sie den beteiligten Staaten Vorteile bringt. Eine Migrationspartnerschaft besteht aus einem flexibel gestaltbaren Massnahmenpaket. Folgende Voraussetzungen sollten aus Sicht der Schweiz erfüllt sein, damit dieses Instrument angewendet werden kann:</p><p>1. Die Schweiz verfügt über substanzielle migrationspolitische Interessen.</p><p>2. Es besteht eine Bereitschaft aller Partner, die Zusammenarbeit im Migrationsbereich zu intensivieren.</p><p>3. Es besteht eine erhebliche Beziehungsdichte zwischen der Schweiz und dem Partnerland.</p><p>4. Das Partnerland verfügt über eine gewisse Stabilität und gute Gouvernanz.</p><p>Der zuständige Ausschuss der Interdepartementalen Arbeitsgruppe für Migration (IAM-Ausschuss), welcher unter der Leitung des Bundesamts für Migration (EJPD) und der Politischen Abteilung IV (EDA) steht, hat den Auftrag, erste Migrationspartnerschaften mit den Ländern des Westbalkans (Bosnien, Serbien, Kosovo, Montenegro) sowie mit Nigeria zu etablieren. Mit Bosnien und Serbien wurde die Migrationspartnerschaft in Form eines Memorandum of Understanding bereits vertraglich festgehalten.</p><p>Die vielfältigen Komponenten einer Migrationspartnerschaft bedingen eine Koordination und eine Kooperation zwischen den betroffenen Departementen im internationalen Bereich. Die Stelle des Sonderbotschafters wurde administrativ im EDA angesiedelt, weil er die zahlreichen Akteure in der Schweiz, die sich in verschiedenen internationalen Organisationen mit diversen migrationspolitischen Themen befassen, koordiniert und vernetzt. Auch soll mit dieser Funktion der Mitteleinsatz gezielt auf die migrationspolitischen Interessen der Schweiz ausgerichtet werden, um die Wirkung der von der Schweiz sowohl im multi- als auch im bilateralen Bereich ergriffenen Massnahmen zu verstärken. </p><p>Der Sonderbotschafter ist dem Direktor der Deza administrativ zugeordnet. Die Auftragserteilung erfolgt über das Kontaktorgan BFM/EDA innerhalb der Interdepartementalen Arbeitsgruppe Migration (IAM). Die Deza wird wie bis anhin im Rahmen des IAM-Ausschusses und der Interdepartementalen Leitungsgruppe Rückkehrhilfe (ILR) ihren Teil an die Migrationspartnerschaften leisten. Mit der Unterstützung des Sonderbotschafters wird die Deza sich intensiver mit Fragen von Migration und Entwicklung beschäftigen, welche die Migrationspartnerschaften beeinflussen. Auf diese Weise werden neue Synergien geschaffen. Schliesslich ist festzuhalten, dass bei der Umsetzung der Migrationspartnerschaften nicht nur das EJPD und das EDA involviert sind, sondern insbesondere auch das EVD (Seco), das EDI (BSV, BAG), das VBS sowie weitere Bundesstellen, welche mit den betreffenden Staaten zusammenarbeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss Organisationsverordnung für das EJPD (SR 172.213.1) ist das Bundesamt für Migration (BFM) für die Vorbereitung und den Vollzug von Migrationspartnerschaften zuständig (Art. 13 Abs. 2). Der bisherige Direktor des BFM wurde vom Bundesrat zum Sonderbotschafter für internationale Migrationszusammenarbeit ernannt. Diese Stelle wurde im EDA angesiedelt. </p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Beabsichtigt er mit dieser neugeschaffenen Funktion eine Verschiebung der Kompetenzen im Bereich der Migrationspartnerschaften ins EDA und damit eine Änderung der genannten Verordnung? </p><p>2. Wenn ja, was ist der Grund für eine solche Kompetenzverschiebung aus dem für Migration zuständigen Amt in ein auf die Entwicklungszusammenarbeit spezialisiertes Amt? </p><p>3. Wenn keine Kompetenzverschiebung vorgesehen ist, welche Verbesserung in Sachen Koordination und Effizienz verspricht er sich von der neugeschaffenen Stelle?</p><p>4. Welche Aufgaben hat die Deza im Bereich der Migrationspartnerschaften? Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Doppelspurigkeiten mit dem gemäss der bisher geltenden Verordnung zuständigen Amt vermieden werden?</p>
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