Der Krise in der Uhrenindustrie die Stirn bieten
- ShortId
-
09.3654
- Id
-
20093654
- Updated
-
28.07.2023 11:35
- Language
-
de
- Title
-
Der Krise in der Uhrenindustrie die Stirn bieten
- AdditionalIndexing
-
15;28;Unternehmensbeihilfe;Versicherungsleistung;Weiterbildung;Uhrenindustrie;Kurzarbeit;Arbeitslosenversicherung;Rezession;Kredit
- 1
-
- L05K0705020505, Uhrenindustrie
- L05K0704020305, Rezession
- L05K0704010111, Unternehmensbeihilfe
- L03K110403, Kredit
- L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L05K0702030405, Kurzarbeit
- L04K13030203, Weiterbildung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) verfolgt die Entwicklung der Unternehmensfinanzierung aufmerksam und nimmt sie sehr ernst. Eine gemischte Arbeitsgruppe mit Vertretern von Economiesuisse, Swissmem, Gewerbeverband, Schweizerischer Bankiervereinigung, Schweizerischer Nationalbank und des Bundes hat den Kreditmarkt schon seit Längerem im Auge. Eingriffe in den Kreditmarkt lassen sich nur bei sehr schweren Störungen des Kreditmarktes rechtfertigen. Bundesrat und Verwaltung beschäftigen sich seit Beginn der Finanzkrise damit, wie bei einer gravierenden Störung vorzugehen wäre. Die bisher erstellten Untersuchungen haben keinen Hinweis darauf gegeben, dass der Kreditmarkt gravierend gestört wäre. </p><p>Der Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 08.3764 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) vom 24. November 2008 wies darauf hin, dass das Bürgschaftswesen im Falle einer Limitenerhöhung von 0,5 Million Franken auf 1 Million Franken rasch mit Projekten industrieller Grösse konfrontiert wäre. Dafür fehlen angesichts seiner heutigen gewerblichen Ausrichtung und seiner Fokussierung auf Kleinunternehmungen Erfahrungs- und Referenzwerte. Zudem wäre die geprüfte Ausweitung des Bürgschaftswesens keine Massnahme, die gemäss bisherigen Vorgaben zeitlich befristet werden könnte. Eine Ausweitung des Bürgschaftswesens müsste vielmehr als Daueraufgabe mit erheblicher Zunahme des finanziellen Engagements des Bundes verstanden werden. Schliesslich kann festgestellt werden, dass der heutige Plafond (die Höhe des maximalen Bürgschaftsvolumens) für das gesamte Bürgschaftssystem bei 600 Millionen Franken liegt. Die Bürgschaftsgenossenschaften haben bis Ende April 2009 Bürgschaften in einer Gesamthöhe von rund 163 Millionen Franken gewährt. Die heute angefragten Bürgschaftslimiten liegen in der Regel zwischen 150 000 und 300 000 Franken. </p><p>2. Die Schweizerische Exportrisikoversicherung (Serv) steht für die schweizerische Uhrenindustrie offen; bis anhin haben die Unternehmen dieses Exportzweiges die Angebote der Serv nicht nachgefragt. Es gibt aber Anzeichen dafür, dass sich dies ändern könnte. Die Serv ist deshalb bereits in Kontakt mit dem Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie (FH), um deren Bedürfnisse vertieft abzuklären.</p><p>3. Um die Auswirkungen der rasch ansteigenden Arbeitslosigkeit zu dämpfen, schlägt der Bundesrat dem Parlament im Rahmen der dritten Stufe konjunktureller Stabilisierungsmassnahmen vor, das Instrumentarium der Arbeitslosenversicherung mit gezielten, zeitlich befristeten Massnahmen für besonders verletzliche Zielgruppen zu ergänzen. Dank befristeten Anstellungen bei nichtprofitorientierten Organisationen erhalten diese Personen Zugang zum primären Arbeitsmarkt und brauchen so ihre Taggelder weniger schnell auf. Diese Sondermassnahme ergänzt Artikel 27 Absatz 5 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig, SR 837.0), das dem Bundesrat erlaubt, auf Gesuch eines Kantons hin, der von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffen ist, die Höchstzahl der Taggelder während 6 Monaten um 120 zu erhöhen. Diese Massnahme ist erneuerbar und kann für den ganzen Kanton oder auch nur für ein wesentliches Teilgebiet des Kantons gewährt werden. Der Kanton hat sich dabei mit 20 Prozent an den Kosten zu beteiligen. Mit diesen Sondermassnahmen, die das bestehende breite Angebot an Arbeitsmarktmassnahmen sowie eine im internationalen Vergleich hohe Entschädigungsdauer und ein hohes Entschädigungsniveau ergänzen, verfügt die Schweiz über ein angemessenes System zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. </p><p>4. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Kurzarbeit ein wichtiges Instrument für die Bewältigung der aktuellen Krise darstellt. Daher hat er für die Zeit vom 1. April 2009 bis 31. März 2011 die Verlängerung der Höchstdauer zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigungen von 12 auf 18 Monate sowie die Verkürzung der Karenzfrist auf einen Tag pro Abrechnungsperiode beschlossen. Diese Verlängerung erlaubt den meisten Unternehmen, mindestens bis Ende Juni 2010 von der Kurzarbeit zu profitieren, wenn sie diese im schlimmsten Fall während 18 aufeinanderfolgenden Monaten in Anspruch nehmen müssen. Der spektakuläre Anstieg der Anzahl der von Kurzarbeit betroffenen Unternehmen begann im Januar 2009 (168 Unternehmen waren im November 2008 betroffen, 315 im Dezember 2008, 844 im Januar 2009, 1505 im Februar 2009 und 2206 im März 2009). Die Lage erfordert zurzeit keine weiteren Massnahmen. Jedoch verfolgt der Bundesrat die Entwicklung der Wirtschaftslage sehr aufmerksam und wird vor Ablauf der Verlängerung der Höchstdauer zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigungen am 31. März 2011 eine neue Bedarfsanalyse vornehmen.</p><p>5. Im Rahmen der Arbeitslosenversicherung steht den Versicherten eine breite Palette von Massnahmen zur Verfügung, insbesondere Ausbildungspraktika, Übungsfirmen, Ausbildungszuschüsse, Motivationssemester usw. Die Ausbildung in Form von Kursen ist eine der meistgenutzten Massnahmen, die sich auch bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und bei der schnellen und langfristigen Wiedereingliederung der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt bewährt hat. Zahlreiche Kurse betreffen die Arbeitslosen direkt und sind anhand der regionalen Wirtschaftsstruktur auszuwählen. Entsprechend der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ist jeder Kanton frei bei der Wahl der für ihn geeigneten Massnahmen. In mehreren Kantonen stehen die Arbeitsvermittlungsdienste in ständigem Kontakt mit den Arbeitgeberverbänden und können Ausbildungen in Abstimmung mit den konkreten Bedürfnissen des Arbeitsmarktes einführen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Uhrenindustrie gehört heute zu den von der Finanz- und der anschliessenden Wirtschaftskrise am meisten gebeutelten Wirtschaftszweigen. Es kommt hinzu, dass die gegenwärtige Krise die Uhrenindustrie in einem Umfeld trifft, das ganz anders ist als bei den früheren Krisen (namentlich der Dreissiger- und der Siebzigerjahre), das heisst, die einstmals getroffenen Massnahmen (z. B. das "Uhrenstatut" oder der Bonny-Beschluss) werden der heutigen Situation nicht mehr gerecht. Die Konjunkturpakete, die ich unterstütze, werden sich auf den Uhrenexport nicht auswirken. </p><p>Trotz allem verfügen die öffentliche Hand und andere Institutionen über Mittel, um die Uhrenindustrie zu stützen. Ich frage deshalb den Bundesrat, was er von den folgenden Massnahmen hält, die von Fall zu Fall in Abstimmung mit den Kantonen, den Banken, den Unternehmen und den Sozialpartnern getroffen werden könnten:</p><p>1. Schaffung von Überbrückungskrediten oder von Bürgschaften für diejenigen Unternehmen, die vorübergehend in finanziellen Schwierigkeiten stecken;</p><p>2. Unterstützung mit dem Ziel, Exportrisiken zu decken;</p><p>3. Arbeitslosenunterstützung, die dem Ausmass und vor allem der voraussichtlichen Dauer der Krise angepasst ist;</p><p>4. Erhöhung der Maximaldauer der Arbeitszeitverkürzung (Kurzarbeit) von 18 auf 24 Monate;</p><p>5. Verstärkung der Bildungsmassnahmen, um die Kompetenzen der Arbeitskräfte zu erhöhen.</p>
- Der Krise in der Uhrenindustrie die Stirn bieten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) verfolgt die Entwicklung der Unternehmensfinanzierung aufmerksam und nimmt sie sehr ernst. Eine gemischte Arbeitsgruppe mit Vertretern von Economiesuisse, Swissmem, Gewerbeverband, Schweizerischer Bankiervereinigung, Schweizerischer Nationalbank und des Bundes hat den Kreditmarkt schon seit Längerem im Auge. Eingriffe in den Kreditmarkt lassen sich nur bei sehr schweren Störungen des Kreditmarktes rechtfertigen. Bundesrat und Verwaltung beschäftigen sich seit Beginn der Finanzkrise damit, wie bei einer gravierenden Störung vorzugehen wäre. Die bisher erstellten Untersuchungen haben keinen Hinweis darauf gegeben, dass der Kreditmarkt gravierend gestört wäre. </p><p>Der Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 08.3764 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) vom 24. November 2008 wies darauf hin, dass das Bürgschaftswesen im Falle einer Limitenerhöhung von 0,5 Million Franken auf 1 Million Franken rasch mit Projekten industrieller Grösse konfrontiert wäre. Dafür fehlen angesichts seiner heutigen gewerblichen Ausrichtung und seiner Fokussierung auf Kleinunternehmungen Erfahrungs- und Referenzwerte. Zudem wäre die geprüfte Ausweitung des Bürgschaftswesens keine Massnahme, die gemäss bisherigen Vorgaben zeitlich befristet werden könnte. Eine Ausweitung des Bürgschaftswesens müsste vielmehr als Daueraufgabe mit erheblicher Zunahme des finanziellen Engagements des Bundes verstanden werden. Schliesslich kann festgestellt werden, dass der heutige Plafond (die Höhe des maximalen Bürgschaftsvolumens) für das gesamte Bürgschaftssystem bei 600 Millionen Franken liegt. Die Bürgschaftsgenossenschaften haben bis Ende April 2009 Bürgschaften in einer Gesamthöhe von rund 163 Millionen Franken gewährt. Die heute angefragten Bürgschaftslimiten liegen in der Regel zwischen 150 000 und 300 000 Franken. </p><p>2. Die Schweizerische Exportrisikoversicherung (Serv) steht für die schweizerische Uhrenindustrie offen; bis anhin haben die Unternehmen dieses Exportzweiges die Angebote der Serv nicht nachgefragt. Es gibt aber Anzeichen dafür, dass sich dies ändern könnte. Die Serv ist deshalb bereits in Kontakt mit dem Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie (FH), um deren Bedürfnisse vertieft abzuklären.</p><p>3. Um die Auswirkungen der rasch ansteigenden Arbeitslosigkeit zu dämpfen, schlägt der Bundesrat dem Parlament im Rahmen der dritten Stufe konjunktureller Stabilisierungsmassnahmen vor, das Instrumentarium der Arbeitslosenversicherung mit gezielten, zeitlich befristeten Massnahmen für besonders verletzliche Zielgruppen zu ergänzen. Dank befristeten Anstellungen bei nichtprofitorientierten Organisationen erhalten diese Personen Zugang zum primären Arbeitsmarkt und brauchen so ihre Taggelder weniger schnell auf. Diese Sondermassnahme ergänzt Artikel 27 Absatz 5 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig, SR 837.0), das dem Bundesrat erlaubt, auf Gesuch eines Kantons hin, der von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffen ist, die Höchstzahl der Taggelder während 6 Monaten um 120 zu erhöhen. Diese Massnahme ist erneuerbar und kann für den ganzen Kanton oder auch nur für ein wesentliches Teilgebiet des Kantons gewährt werden. Der Kanton hat sich dabei mit 20 Prozent an den Kosten zu beteiligen. Mit diesen Sondermassnahmen, die das bestehende breite Angebot an Arbeitsmarktmassnahmen sowie eine im internationalen Vergleich hohe Entschädigungsdauer und ein hohes Entschädigungsniveau ergänzen, verfügt die Schweiz über ein angemessenes System zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. </p><p>4. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Kurzarbeit ein wichtiges Instrument für die Bewältigung der aktuellen Krise darstellt. Daher hat er für die Zeit vom 1. April 2009 bis 31. März 2011 die Verlängerung der Höchstdauer zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigungen von 12 auf 18 Monate sowie die Verkürzung der Karenzfrist auf einen Tag pro Abrechnungsperiode beschlossen. Diese Verlängerung erlaubt den meisten Unternehmen, mindestens bis Ende Juni 2010 von der Kurzarbeit zu profitieren, wenn sie diese im schlimmsten Fall während 18 aufeinanderfolgenden Monaten in Anspruch nehmen müssen. Der spektakuläre Anstieg der Anzahl der von Kurzarbeit betroffenen Unternehmen begann im Januar 2009 (168 Unternehmen waren im November 2008 betroffen, 315 im Dezember 2008, 844 im Januar 2009, 1505 im Februar 2009 und 2206 im März 2009). Die Lage erfordert zurzeit keine weiteren Massnahmen. Jedoch verfolgt der Bundesrat die Entwicklung der Wirtschaftslage sehr aufmerksam und wird vor Ablauf der Verlängerung der Höchstdauer zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigungen am 31. März 2011 eine neue Bedarfsanalyse vornehmen.</p><p>5. Im Rahmen der Arbeitslosenversicherung steht den Versicherten eine breite Palette von Massnahmen zur Verfügung, insbesondere Ausbildungspraktika, Übungsfirmen, Ausbildungszuschüsse, Motivationssemester usw. Die Ausbildung in Form von Kursen ist eine der meistgenutzten Massnahmen, die sich auch bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und bei der schnellen und langfristigen Wiedereingliederung der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt bewährt hat. Zahlreiche Kurse betreffen die Arbeitslosen direkt und sind anhand der regionalen Wirtschaftsstruktur auszuwählen. Entsprechend der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ist jeder Kanton frei bei der Wahl der für ihn geeigneten Massnahmen. In mehreren Kantonen stehen die Arbeitsvermittlungsdienste in ständigem Kontakt mit den Arbeitgeberverbänden und können Ausbildungen in Abstimmung mit den konkreten Bedürfnissen des Arbeitsmarktes einführen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Uhrenindustrie gehört heute zu den von der Finanz- und der anschliessenden Wirtschaftskrise am meisten gebeutelten Wirtschaftszweigen. Es kommt hinzu, dass die gegenwärtige Krise die Uhrenindustrie in einem Umfeld trifft, das ganz anders ist als bei den früheren Krisen (namentlich der Dreissiger- und der Siebzigerjahre), das heisst, die einstmals getroffenen Massnahmen (z. B. das "Uhrenstatut" oder der Bonny-Beschluss) werden der heutigen Situation nicht mehr gerecht. Die Konjunkturpakete, die ich unterstütze, werden sich auf den Uhrenexport nicht auswirken. </p><p>Trotz allem verfügen die öffentliche Hand und andere Institutionen über Mittel, um die Uhrenindustrie zu stützen. Ich frage deshalb den Bundesrat, was er von den folgenden Massnahmen hält, die von Fall zu Fall in Abstimmung mit den Kantonen, den Banken, den Unternehmen und den Sozialpartnern getroffen werden könnten:</p><p>1. Schaffung von Überbrückungskrediten oder von Bürgschaften für diejenigen Unternehmen, die vorübergehend in finanziellen Schwierigkeiten stecken;</p><p>2. Unterstützung mit dem Ziel, Exportrisiken zu decken;</p><p>3. Arbeitslosenunterstützung, die dem Ausmass und vor allem der voraussichtlichen Dauer der Krise angepasst ist;</p><p>4. Erhöhung der Maximaldauer der Arbeitszeitverkürzung (Kurzarbeit) von 18 auf 24 Monate;</p><p>5. Verstärkung der Bildungsmassnahmen, um die Kompetenzen der Arbeitskräfte zu erhöhen.</p>
- Der Krise in der Uhrenindustrie die Stirn bieten
Back to List