Schaffung eines Bundesamtes für Kinder, Jugend und Familien

ShortId
09.3666
Id
20093666
Updated
14.11.2025 07:36
Language
de
Title
Schaffung eines Bundesamtes für Kinder, Jugend und Familien
AdditionalIndexing
04;28;junger Mensch;Leistungsauftrag;Organisation der Bundesverwaltung;Jugendschutz;Kind;Familienpolitik;Familie (speziell)
1
  • L02K0804, Organisation der Bundesverwaltung
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L05K0107010205, Kind
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L03K010303, Familie (speziell)
  • L04K01030304, Familienpolitik
  • L04K01040206, Jugendschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz ist das einzige moderne Land auf der Welt, das kein Bundesamt für Familien, Jugend und Kinder hat. </p><p>Die Forderung nach einem Bundesamt für Kinder, Jugend und Familien ist aktueller denn je. Aktuelle Beispiele zeigen, wie mit den heutigen Strukturen keine kohärente und wirksame Familienpolitik entwickelt werden kann. So werden im Moment sowohl ein nationales Kinderschutzprogramm als auch ein Programm gegen Jugendgewalt entwickelt. Beide setzen unter anderem auf Frühförderung. Beide sprechen davon, dass die Zusammenarbeit mit den Städten und Kantonen verbessert werden muss. Beide versprechen, die Umsetzung auf der Basis bestehender Angebote und unter Einbezug von Fachorganisationen anzugehen. Aber koordiniert sind die Prozesse nicht. </p><p>Generell muss festgestellt werden, dass der Ball der Verantwortung in vielen Fällen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden hin und her geschoben wird, ohne dass jemand das Problem löst. Augenfällig ist dies bei der Frage der finanziellen Unterstützung und sozialen Sicherheit der Familien, bei der Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei den Pflegekindern, beim Kinderschutz, bei der Gewaltprävention, aber auch in der Gesundheitsförderung und Prävention. Den Preis für dieses politische Sankt-Florians-Verhalten zahlen in erster Linie die Kinder und Jugendlichen. </p><p>In den Gemeinden und den Kantonen hat ein Umdenken eingesetzt. Der Ruf nach einem stärkeren Engagement des Bundes in der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik und damit einer besseren Koordination wird immer lauter. Es ist allerdings ausdrücklich nicht die Absicht der Motion, die Familien-, Jugend- und Kinderpolitik auf Bundesebene zu zentralisieren. Doch soll ein Bundesamt zu einer effizienteren Erbringung der Leistungen in den Kantonen und Gemeinden beitragen. Aufgrund der finanziellen Situation der öffentlichen Hand ist nämlich nicht damit zu rechnen, dass in den nächsten Jahren wesentlich mehr Geld zur Verfügung stehen wird. Umso wichtiger sind eine bessere Koordination und eine erhöhte Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen.</p>
  • <p>Das Anliegen, die Strukturen auf Bundesebene für die Kinder-, Jugend- und Familienpolitik auszubauen, ist nicht neu. Die Motionärin hat bereits in den Jahren 2003 (03.3599) und 2007 (07.3759) Motionen mit demselben Titel und Ziel wie die vorliegende eingereicht. Begründet wird die erneute Eingabe damit, dass mit den heutigen Strukturen keine kohärente und wirksame Familienpolitik entwickelt werden könne. Als Beispiele werden die aktuellen Entwicklungsprozesse für ein nationales Kinderschutzprogramm und das nationale Programm zur Prävention von Jugendgewalt genannt, die nach Auffassung der Motionärin nicht koordiniert sind.</p><p>Der Bundesrat teilt diese Meinung nicht. Wie er bereits in seiner Antwort vom 7. Dezember 2007 auf die Motion Fehr Jacqueline 07.3759 ausgeführt hat, sind die Aufgaben des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) in der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik im Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) im Geschäftsfeld "Familie, Generationen und Gesellschaft" gebündelt. Dies ist angesichts der Grösse und Aufgabenfülle dieser Verwaltungsstelle auch sinnvoll. Da der Bund für diesen Politikbereich über keinen umfassenden gesetzlichen Auftrag mit entsprechender finanzieller Ausstattung verfügt, ist die Schaffung eines Bundesamtes für Kinder, Jugend und Familien allein aus Gründen der effizienten Verwaltungsführung nicht angezeigt und daher abzulehnen. Diese Auffassung wird übrigens auch vom Nationalrat geteilt, hat er doch die beiden früheren Motionen am 29. November 2005 und 19. Dezember 2007 abgelehnt.</p><p>Insgesamt muss beachtet werden, dass für die Kinder-, Jugend- und Familienpolitik - vor allem bei der Umsetzung - in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig sind und dass entsprechend die Ausgestaltung von konkreten Massnahmen in Abstimmung mit den Kantonen und Gemeinden erfolgen muss. Gleichzeit handelt es sich bei den Aufgaben der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik um ausgesprochene Querschnittaufgaben. Sowohl das genannte Geschäftsfeld des BSV wie auch die übrigen Bundesstellen koordinieren ihre Tätigkeiten untereinander und arbeiten mit den entsprechenden kantonalen Behörden zusammen. Einige Beispiele finden sich bei der Neugestaltung der Familienzulagen, der derzeit laufenden Revision der Pflegekinderverordnung, bei den Massnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und bei den Arbeiten zur Kinder- und Jugendpolitik. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Verwaltungseinheiten des Bundes sowie zwischen Bund und Kantonen wird weiter durch Massnahmen verstärkt werden, welche der Bundesrat mit der Verabschiedung der beiden Berichte zu einer Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik sowie zu Jugend und Gewalt beschlossen hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat schafft ein Bundesamt für Kinder, Jugend und Familien.</p>
  • Schaffung eines Bundesamtes für Kinder, Jugend und Familien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz ist das einzige moderne Land auf der Welt, das kein Bundesamt für Familien, Jugend und Kinder hat. </p><p>Die Forderung nach einem Bundesamt für Kinder, Jugend und Familien ist aktueller denn je. Aktuelle Beispiele zeigen, wie mit den heutigen Strukturen keine kohärente und wirksame Familienpolitik entwickelt werden kann. So werden im Moment sowohl ein nationales Kinderschutzprogramm als auch ein Programm gegen Jugendgewalt entwickelt. Beide setzen unter anderem auf Frühförderung. Beide sprechen davon, dass die Zusammenarbeit mit den Städten und Kantonen verbessert werden muss. Beide versprechen, die Umsetzung auf der Basis bestehender Angebote und unter Einbezug von Fachorganisationen anzugehen. Aber koordiniert sind die Prozesse nicht. </p><p>Generell muss festgestellt werden, dass der Ball der Verantwortung in vielen Fällen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden hin und her geschoben wird, ohne dass jemand das Problem löst. Augenfällig ist dies bei der Frage der finanziellen Unterstützung und sozialen Sicherheit der Familien, bei der Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei den Pflegekindern, beim Kinderschutz, bei der Gewaltprävention, aber auch in der Gesundheitsförderung und Prävention. Den Preis für dieses politische Sankt-Florians-Verhalten zahlen in erster Linie die Kinder und Jugendlichen. </p><p>In den Gemeinden und den Kantonen hat ein Umdenken eingesetzt. Der Ruf nach einem stärkeren Engagement des Bundes in der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik und damit einer besseren Koordination wird immer lauter. Es ist allerdings ausdrücklich nicht die Absicht der Motion, die Familien-, Jugend- und Kinderpolitik auf Bundesebene zu zentralisieren. Doch soll ein Bundesamt zu einer effizienteren Erbringung der Leistungen in den Kantonen und Gemeinden beitragen. Aufgrund der finanziellen Situation der öffentlichen Hand ist nämlich nicht damit zu rechnen, dass in den nächsten Jahren wesentlich mehr Geld zur Verfügung stehen wird. Umso wichtiger sind eine bessere Koordination und eine erhöhte Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen.</p>
    • <p>Das Anliegen, die Strukturen auf Bundesebene für die Kinder-, Jugend- und Familienpolitik auszubauen, ist nicht neu. Die Motionärin hat bereits in den Jahren 2003 (03.3599) und 2007 (07.3759) Motionen mit demselben Titel und Ziel wie die vorliegende eingereicht. Begründet wird die erneute Eingabe damit, dass mit den heutigen Strukturen keine kohärente und wirksame Familienpolitik entwickelt werden könne. Als Beispiele werden die aktuellen Entwicklungsprozesse für ein nationales Kinderschutzprogramm und das nationale Programm zur Prävention von Jugendgewalt genannt, die nach Auffassung der Motionärin nicht koordiniert sind.</p><p>Der Bundesrat teilt diese Meinung nicht. Wie er bereits in seiner Antwort vom 7. Dezember 2007 auf die Motion Fehr Jacqueline 07.3759 ausgeführt hat, sind die Aufgaben des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) in der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik im Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) im Geschäftsfeld "Familie, Generationen und Gesellschaft" gebündelt. Dies ist angesichts der Grösse und Aufgabenfülle dieser Verwaltungsstelle auch sinnvoll. Da der Bund für diesen Politikbereich über keinen umfassenden gesetzlichen Auftrag mit entsprechender finanzieller Ausstattung verfügt, ist die Schaffung eines Bundesamtes für Kinder, Jugend und Familien allein aus Gründen der effizienten Verwaltungsführung nicht angezeigt und daher abzulehnen. Diese Auffassung wird übrigens auch vom Nationalrat geteilt, hat er doch die beiden früheren Motionen am 29. November 2005 und 19. Dezember 2007 abgelehnt.</p><p>Insgesamt muss beachtet werden, dass für die Kinder-, Jugend- und Familienpolitik - vor allem bei der Umsetzung - in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig sind und dass entsprechend die Ausgestaltung von konkreten Massnahmen in Abstimmung mit den Kantonen und Gemeinden erfolgen muss. Gleichzeit handelt es sich bei den Aufgaben der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik um ausgesprochene Querschnittaufgaben. Sowohl das genannte Geschäftsfeld des BSV wie auch die übrigen Bundesstellen koordinieren ihre Tätigkeiten untereinander und arbeiten mit den entsprechenden kantonalen Behörden zusammen. Einige Beispiele finden sich bei der Neugestaltung der Familienzulagen, der derzeit laufenden Revision der Pflegekinderverordnung, bei den Massnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und bei den Arbeiten zur Kinder- und Jugendpolitik. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Verwaltungseinheiten des Bundes sowie zwischen Bund und Kantonen wird weiter durch Massnahmen verstärkt werden, welche der Bundesrat mit der Verabschiedung der beiden Berichte zu einer Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik sowie zu Jugend und Gewalt beschlossen hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat schafft ein Bundesamt für Kinder, Jugend und Familien.</p>
    • Schaffung eines Bundesamtes für Kinder, Jugend und Familien

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