Anpassung der BTS-Beiträge für Kaninchen

ShortId
09.3669
Id
20093669
Updated
28.07.2023 09:10
Language
de
Title
Anpassung der BTS-Beiträge für Kaninchen
AdditionalIndexing
55;Kaninchenfleisch;Tierhalterbeiträge;Subvention;Kaninchen
1
  • L05K1401040405, Tierhalterbeiträge
  • L05K1401010303, Kaninchen
  • L05K1402050106, Kaninchenfleisch
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Verein Schweizer Kaninchenproduzenten (VSK) beantragte im Februar 2009 beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine Überprüfung der BTS-Beiträge für Kaninchen. Das BLW zeigte sich in seiner Antwort offen für eine Überprüfung des Beitragsansatzes. Es bat den VSK um Unterlagen, die den Mehraufwand für BTS bei der Kaninchenproduktion belegen. Mit Schreiben vom 5. Juli 2009 hat der VSK Unterlagen zugestellt.</p><p>1. Die Beitragsansätze für BTS bei Kaninchen entsprechen mit 90 Franken je Grossvieheinheit jenen für Rindvieh und übrige raufutterverzehrende Nutztiere. 2007 wurden 38,3 Prozent der Kaninchen auf direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben nach BTS-Vorgaben gehalten. Die durchschnittliche Beteiligung aller Tierkategorien betrug 42,4 Prozent. Die Beteiligung wird einerseits durch die Höhe der Beiträge beeinflusst. Anderseits wirkt sich auch das Marketing für die Produkte aus besonders tierfreundlicher Haltung auf die Preise und die Beteiligung aus. Inwieweit die leicht unterdurchschnittliche BTS-Beteiligung bei Kaninchen auf die Beiträge oder das Marketing zurückzuführen ist, lässt sich nicht schlüssig beurteilen.</p><p>2. Nach Absatz 2 von Artikel 76a LwG sind die Ethobeiträge so zu bemessen, dass sich die besondere ethologische Leistung wirtschaftlich lohnt. Der Bundesrat ist bereit, die Höhe des BTS-Beitrages für Kaninchen unter Berücksichtigung der am Markt erzielbaren Mehrerlöse zu prüfen. Eine allfällige Beitragserhöhung müsste durch eine entsprechende Mittelverschiebung im Rahmen der jährlichen Voranschlagskredite innerhalb der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen finanziert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Grundsätzlich sollen die BTS-Beiträge in der Tierhaltung die zusätzlichen Aufwendungen abgelten. Die BTS-Vorschriften für Zucht- und Mastkaninchen sind angesichts der sehr schlechten Haltungsformen in der EU eine grosse Chance für die tierfreundliche Produktion von Schweizer Kaninchenfleisch aus BTS-Haltung. Markterfahrungen zeigen, dass der Schweizer Konsument bereit ist, dafür einen deutlich höheren Preis zu bezahlen. Allerdings sind die aktuellen BTS-Beiträge mit 90 Franken pro GVE zu tief, um einen echten Anreiz für eine Produktionsausdehnung zu bieten. </p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat an:</p><p>1. ob er die Meinung teilt, dass der BTS-Beitrag für Kaninchen zu tief angesetzt ist; und</p><p>2. ob er bereit ist, den BTS-Beitrag für Kaninchen zu erhöhen.</p>
  • Anpassung der BTS-Beiträge für Kaninchen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Verein Schweizer Kaninchenproduzenten (VSK) beantragte im Februar 2009 beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine Überprüfung der BTS-Beiträge für Kaninchen. Das BLW zeigte sich in seiner Antwort offen für eine Überprüfung des Beitragsansatzes. Es bat den VSK um Unterlagen, die den Mehraufwand für BTS bei der Kaninchenproduktion belegen. Mit Schreiben vom 5. Juli 2009 hat der VSK Unterlagen zugestellt.</p><p>1. Die Beitragsansätze für BTS bei Kaninchen entsprechen mit 90 Franken je Grossvieheinheit jenen für Rindvieh und übrige raufutterverzehrende Nutztiere. 2007 wurden 38,3 Prozent der Kaninchen auf direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben nach BTS-Vorgaben gehalten. Die durchschnittliche Beteiligung aller Tierkategorien betrug 42,4 Prozent. Die Beteiligung wird einerseits durch die Höhe der Beiträge beeinflusst. Anderseits wirkt sich auch das Marketing für die Produkte aus besonders tierfreundlicher Haltung auf die Preise und die Beteiligung aus. Inwieweit die leicht unterdurchschnittliche BTS-Beteiligung bei Kaninchen auf die Beiträge oder das Marketing zurückzuführen ist, lässt sich nicht schlüssig beurteilen.</p><p>2. Nach Absatz 2 von Artikel 76a LwG sind die Ethobeiträge so zu bemessen, dass sich die besondere ethologische Leistung wirtschaftlich lohnt. Der Bundesrat ist bereit, die Höhe des BTS-Beitrages für Kaninchen unter Berücksichtigung der am Markt erzielbaren Mehrerlöse zu prüfen. Eine allfällige Beitragserhöhung müsste durch eine entsprechende Mittelverschiebung im Rahmen der jährlichen Voranschlagskredite innerhalb der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen finanziert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Grundsätzlich sollen die BTS-Beiträge in der Tierhaltung die zusätzlichen Aufwendungen abgelten. Die BTS-Vorschriften für Zucht- und Mastkaninchen sind angesichts der sehr schlechten Haltungsformen in der EU eine grosse Chance für die tierfreundliche Produktion von Schweizer Kaninchenfleisch aus BTS-Haltung. Markterfahrungen zeigen, dass der Schweizer Konsument bereit ist, dafür einen deutlich höheren Preis zu bezahlen. Allerdings sind die aktuellen BTS-Beiträge mit 90 Franken pro GVE zu tief, um einen echten Anreiz für eine Produktionsausdehnung zu bieten. </p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat an:</p><p>1. ob er die Meinung teilt, dass der BTS-Beitrag für Kaninchen zu tief angesetzt ist; und</p><p>2. ob er bereit ist, den BTS-Beitrag für Kaninchen zu erhöhen.</p>
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