Völkerrecht und Landesrecht. Systemwechsel vom Monismus zum Dualismus

ShortId
09.3676
Id
20093676
Updated
25.06.2025 00:08
Language
de
Title
Völkerrecht und Landesrecht. Systemwechsel vom Monismus zum Dualismus
AdditionalIndexing
12;nationales Recht;Auslegung des Rechts;Beziehung Völkerrecht-Staatsrecht;Grundrechtskonkurrenz
1
  • L04K05060207, Beziehung Völkerrecht-Staatsrecht
  • L04K05030205, nationales Recht
  • L04K05030201, Auslegung des Rechts
  • L04K05020514, Grundrechtskonkurrenz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die unter Rechtswissenschaftlern oft kolportierte Wendung von der "Einheit der Rechtsordnung" ist eine rhetorische Farce. Das von internationalen Gremien geschaffene und durch fremde Richter konkretisierte Völkerrecht generiert regelmässig und immer öfter Widersprüche zum Landesrecht. Darüber hinaus verfügen zahlreiche, in Expertengremien entstandene internationale Normtexte nur über eine äusserst schwache, oft auch über keinerlei demokratische Legitimation. Mit dem Argument, es handle sich bei diesen Normen lediglich um unbestrittene "technische" Standards, wird die Tatsache verharmlost, dass die Schweiz jährlich eine grosse Menge solcher Normen übernimmt, die später nicht selten zu Konflikten mit demokratisch legitimiertem Landesrecht führen, sei es, weil unsere Richter ihnen einen höheren Rang innerhalb der Normenhierarchie einräumen, sei es, weil mit der Übernahme des internationalen Rechts zugleich die Rechtsprechungshoheit auf eine internationale Instanz übertragen wird. </p><p>Andere Staaten haben diese Problematik dadurch entschärft, dass sie ihr Verhältnis zum internationalen Recht nach dem Prinzip des Dualismus organisieren (z. B. England und in ähnlicher Weise Deutschland). Sie anerkennen damit die Tatsache, dass Landesrecht und Völkerrecht unterschiedliche Rechtsordnungen sind, sich widersprechen können und dass internationales Recht deshalb zunächst durch einen eigenständigen gesetzlichen Beschluss in das Landesrecht "inkorporiert" werden muss, der ihm ausserdem zugleich auch einen bestimmten Rang innerhalb der staatlichen Normenhierarchie zuweist. So klärt der Gesetzgeber auch für die Gerichte die Vorrangfrage; ein Recht, das man einem souveränen und demokratischen Mitglied der Staatengemeinschaft ohne Weiteres zugestehen darf.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob sich für die Schweiz in Bezug auf das Verhältnis von Völkerrecht zum Landesrecht nicht ein Systemwechsel vom Monismus zum Dualismus empfehlen würde. Insbesondere interessiert die Frage, ob sich die schweizerischen Interessen nicht dadurch besser wahren liessen, wenn im Rahmen eines eigenständigen Inkorporationsaktes seitens des Gesetzgebers verbindlich festgestellt werden könnte, inwieweit der jeweilige internationale Vertrag sowie die mit ihm übernommene respektive zu übernehmende Rechtsprechung Vorrang gegenüber dem Landesrecht bzw. der auf ihm beruhenden Rechtsprechung haben soll.</p>
  • Völkerrecht und Landesrecht. Systemwechsel vom Monismus zum Dualismus
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die unter Rechtswissenschaftlern oft kolportierte Wendung von der "Einheit der Rechtsordnung" ist eine rhetorische Farce. Das von internationalen Gremien geschaffene und durch fremde Richter konkretisierte Völkerrecht generiert regelmässig und immer öfter Widersprüche zum Landesrecht. Darüber hinaus verfügen zahlreiche, in Expertengremien entstandene internationale Normtexte nur über eine äusserst schwache, oft auch über keinerlei demokratische Legitimation. Mit dem Argument, es handle sich bei diesen Normen lediglich um unbestrittene "technische" Standards, wird die Tatsache verharmlost, dass die Schweiz jährlich eine grosse Menge solcher Normen übernimmt, die später nicht selten zu Konflikten mit demokratisch legitimiertem Landesrecht führen, sei es, weil unsere Richter ihnen einen höheren Rang innerhalb der Normenhierarchie einräumen, sei es, weil mit der Übernahme des internationalen Rechts zugleich die Rechtsprechungshoheit auf eine internationale Instanz übertragen wird. </p><p>Andere Staaten haben diese Problematik dadurch entschärft, dass sie ihr Verhältnis zum internationalen Recht nach dem Prinzip des Dualismus organisieren (z. B. England und in ähnlicher Weise Deutschland). Sie anerkennen damit die Tatsache, dass Landesrecht und Völkerrecht unterschiedliche Rechtsordnungen sind, sich widersprechen können und dass internationales Recht deshalb zunächst durch einen eigenständigen gesetzlichen Beschluss in das Landesrecht "inkorporiert" werden muss, der ihm ausserdem zugleich auch einen bestimmten Rang innerhalb der staatlichen Normenhierarchie zuweist. So klärt der Gesetzgeber auch für die Gerichte die Vorrangfrage; ein Recht, das man einem souveränen und demokratischen Mitglied der Staatengemeinschaft ohne Weiteres zugestehen darf.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob sich für die Schweiz in Bezug auf das Verhältnis von Völkerrecht zum Landesrecht nicht ein Systemwechsel vom Monismus zum Dualismus empfehlen würde. Insbesondere interessiert die Frage, ob sich die schweizerischen Interessen nicht dadurch besser wahren liessen, wenn im Rahmen eines eigenständigen Inkorporationsaktes seitens des Gesetzgebers verbindlich festgestellt werden könnte, inwieweit der jeweilige internationale Vertrag sowie die mit ihm übernommene respektive zu übernehmende Rechtsprechung Vorrang gegenüber dem Landesrecht bzw. der auf ihm beruhenden Rechtsprechung haben soll.</p>
    • Völkerrecht und Landesrecht. Systemwechsel vom Monismus zum Dualismus

Back to List