Neue Revision des CO2-Gesetzes. Verhinderung einer Mehrbelastung der Bürger und der Unternehmen
- ShortId
-
09.3677
- Id
-
20093677
- Updated
-
27.07.2023 20:26
- Language
-
de
- Title
-
Neue Revision des CO2-Gesetzes. Verhinderung einer Mehrbelastung der Bürger und der Unternehmen
- AdditionalIndexing
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15;52;Moratorium;dringliches Bundesgesetz;Preisstopp;CO2-Abgabe;Rezession;Gesetz;Lenkungsabgabe;Steuerbelastung
- 1
-
- L05K1701010502, CO2-Abgabe
- L04K06010403, Lenkungsabgabe
- L04K08020318, Moratorium
- L05K0503010102, Gesetz
- L05K1105030901, Preisstopp
- L06K050301010202, dringliches Bundesgesetz
- L04K11070308, Steuerbelastung
- L05K0704020305, Rezession
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Welt erlebt zurzeit eine Wirtschaftskrise, wie sie seit den Dreissigerjahren des letzten Jahrhunderts nicht mehr vorgekommen ist. Explodierende Arbeitslosenzahlen, massiv gesunkene Exporte sowie Entlassungen in allen Bereichen sind die Folge. Der Privatkonsum, die wichtigste Stütze der Schweizer Wirtschaft, ist im März 2009 um sagenhafte 6,6 Prozent eingebrochen, mit fortschreitender Krise und höheren Arbeitslosenzahlen wird sich dieser weiter abschwächen. Damit die Krise nicht noch schlimmer wird, ist entschlossenes Handeln seitens des Bundesrates dringend geboten. Die Kaufkraft der Bürger ist zu stärken und nicht weiter zu schwächen. Deshalb sind Abgaben und Gebühren zu reduzieren. Die vorgesehene Verdreifachung der CO2-Abgabe von 12 auf 36 Franken pro Tonne CO2 erreicht jedoch genau das Gegenteil. Einmal mehr werden die Bevölkerung und die Unternehmen mit zusätzlichen Abgaben belastet, und dies ausgerechnet in einer Zeit, in der jeder Franken zweimal umgedreht werden muss! Die SVP fordert den Bundesrat auf, im Interesse der Schweizer Wirtschaft und der Schweizer Bevölkerung die wirtschaftlich schädliche Erhöhung der CO2-Abgabe mittels einer Gesetzesrevision vorderhand ausser Kraft zu setzen. Dies führt zu einer dringenden Stärkung des Konsums und verhindert, dass die Krise sich noch weiter zuspitzt.</p>
- <p>Das CO-Gesetz (SR 641.71) sieht die CO-Abgabe als subsidiäres Instrument vor, wenn die gesetzlich fixierten Reduktionsziele nicht eingehalten werden können. Die Genehmigung der CO-Abgabesätze obliegt der Bundesversammlung (Art. 7 Abs. 4 CO-Gesetz). Diese hat am 20. März 2007 einen Mechanismus zur Einführung der CO-Abgabe auf fossile Brennstoffe verabschiedet, der sich an vordefinierten Etappenzielen für die Reduktion der CO-Emissionen aus Brennstoffen orientiert: Demgemäss beträgt der Abgabesatz</p><p>- ab 2008: 12 Franken pro Tonne CO, wenn die CO-Emissionen 2006 um weniger als 6 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen;</p><p>- ab 2009: 24 Franken pro Tonne CO, wenn die CO-Emissionen 2007 um weniger als 10 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen;</p><p>- ab 2010 oder einem der Folgejahre: 36 Franken pro Tonne CO, wenn die CO-Emissionen 2008 um weniger als 13,5 Prozent oder in einem der Folgejahre um weniger als 14,25 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen.</p><p>Aufgrund dieses Mechanismus wird seit dem 1. Januar 2008 eine CO-Abgabe von 12 Franken pro Tonne CO erhoben. Der Abgabesatz wird im Jahr 2010 auf 36 Franken pro Tonne CO erhöht, da die Brennstoffemissionen im Jahr 2008 nur 11,2 Prozent unter dem Wert des Referenzjahres 1990 lagen. Eine Erhöhung des Abgabesatzes auf die zweite Stufe ab 2009 erwies sich hingegen als unnötig, weil die CO-Emissionen aus Brennstoffen im Jahr 2007 genügend zurückgegangen waren. </p><p>Der vom Parlament festgelegte Modus, den der Bundesrat in die CO-Verordnung (SR 641.712) übernommen hat, unterstreicht die Subsidiarität des Instruments: Die Abgabe dient der Einhaltung der gesetzlichen Ziele. </p><p>Zur Wahrung ihrer Wettbewerbsfähigkeit haben insbesondere energieintensive Unternehmen die Möglichkeit, sich von der CO-Abgabe befreien zu lassen, wenn sie sich gegenüber dem Bund zu einer Begrenzung ihrer CO-Emissionen verpflichten (Art. 9 CO-Gesetz). Bisher haben sich über 800 Unternehmen von der Abgabe befreien lassen. Diese Unternehmen decken insgesamt rund ein Viertel der CO-Emissionen aus fossilen Brennstoffen der Wirtschaft ab.</p><p>Die CO-Abgabe ist als Lenkungsabgabe konzipiert. Die Abgabeerträge fliessen an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurück. Im Jahr 2010 werden somit die Einnahmen des Jahres 2008 in Höhe von rund 220 Millionen Franken an die Bevölkerung und die Wirtschaft verteilt. Ab dem Jahr 2010 wird zudem ein Teil der Abgabeeinnahmen gemäss Parlamentsbeschluss vom 12. Juni 2009 zweckgebunden für Gebäudemassnahmen eingesetzt. Durch die Erhöhung des Abgabesatzes auf 36 Franken pro Tonne CO stehen somit ab 2010 maximal 200 Millionen Franken für die Förderung von Gebäudesanierungen und erneuerbarer Energien zur Verfügung. Die damit gesetzten Anreize für zusätzliche Gebäudesanierungen und Erneuerungen an der Gebäudetechnik stützen die Konjunktur.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament ein dringliches Bundesgesetz zur Revision des CO2-Gesetzes vorzulegen, das es erlaubt, in Zeiten von Krisen und Notlagen die Erhebung der CO2-Abgabe vorübergehend ausser Kraft zu setzen. Während der Gesetzesrevision ist auf die weiteren Erhöhungsschritte der CO2-Abgabe bei Brennstoffen auf 24 Franken pro Tonne CO2 im Jahre 2009 respektive auf 36 Franken pro Tonne CO2 im Jahre 2010 zu verzichten.</p>
- Neue Revision des CO2-Gesetzes. Verhinderung einer Mehrbelastung der Bürger und der Unternehmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Welt erlebt zurzeit eine Wirtschaftskrise, wie sie seit den Dreissigerjahren des letzten Jahrhunderts nicht mehr vorgekommen ist. Explodierende Arbeitslosenzahlen, massiv gesunkene Exporte sowie Entlassungen in allen Bereichen sind die Folge. Der Privatkonsum, die wichtigste Stütze der Schweizer Wirtschaft, ist im März 2009 um sagenhafte 6,6 Prozent eingebrochen, mit fortschreitender Krise und höheren Arbeitslosenzahlen wird sich dieser weiter abschwächen. Damit die Krise nicht noch schlimmer wird, ist entschlossenes Handeln seitens des Bundesrates dringend geboten. Die Kaufkraft der Bürger ist zu stärken und nicht weiter zu schwächen. Deshalb sind Abgaben und Gebühren zu reduzieren. Die vorgesehene Verdreifachung der CO2-Abgabe von 12 auf 36 Franken pro Tonne CO2 erreicht jedoch genau das Gegenteil. Einmal mehr werden die Bevölkerung und die Unternehmen mit zusätzlichen Abgaben belastet, und dies ausgerechnet in einer Zeit, in der jeder Franken zweimal umgedreht werden muss! Die SVP fordert den Bundesrat auf, im Interesse der Schweizer Wirtschaft und der Schweizer Bevölkerung die wirtschaftlich schädliche Erhöhung der CO2-Abgabe mittels einer Gesetzesrevision vorderhand ausser Kraft zu setzen. Dies führt zu einer dringenden Stärkung des Konsums und verhindert, dass die Krise sich noch weiter zuspitzt.</p>
- <p>Das CO-Gesetz (SR 641.71) sieht die CO-Abgabe als subsidiäres Instrument vor, wenn die gesetzlich fixierten Reduktionsziele nicht eingehalten werden können. Die Genehmigung der CO-Abgabesätze obliegt der Bundesversammlung (Art. 7 Abs. 4 CO-Gesetz). Diese hat am 20. März 2007 einen Mechanismus zur Einführung der CO-Abgabe auf fossile Brennstoffe verabschiedet, der sich an vordefinierten Etappenzielen für die Reduktion der CO-Emissionen aus Brennstoffen orientiert: Demgemäss beträgt der Abgabesatz</p><p>- ab 2008: 12 Franken pro Tonne CO, wenn die CO-Emissionen 2006 um weniger als 6 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen;</p><p>- ab 2009: 24 Franken pro Tonne CO, wenn die CO-Emissionen 2007 um weniger als 10 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen;</p><p>- ab 2010 oder einem der Folgejahre: 36 Franken pro Tonne CO, wenn die CO-Emissionen 2008 um weniger als 13,5 Prozent oder in einem der Folgejahre um weniger als 14,25 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen.</p><p>Aufgrund dieses Mechanismus wird seit dem 1. Januar 2008 eine CO-Abgabe von 12 Franken pro Tonne CO erhoben. Der Abgabesatz wird im Jahr 2010 auf 36 Franken pro Tonne CO erhöht, da die Brennstoffemissionen im Jahr 2008 nur 11,2 Prozent unter dem Wert des Referenzjahres 1990 lagen. Eine Erhöhung des Abgabesatzes auf die zweite Stufe ab 2009 erwies sich hingegen als unnötig, weil die CO-Emissionen aus Brennstoffen im Jahr 2007 genügend zurückgegangen waren. </p><p>Der vom Parlament festgelegte Modus, den der Bundesrat in die CO-Verordnung (SR 641.712) übernommen hat, unterstreicht die Subsidiarität des Instruments: Die Abgabe dient der Einhaltung der gesetzlichen Ziele. </p><p>Zur Wahrung ihrer Wettbewerbsfähigkeit haben insbesondere energieintensive Unternehmen die Möglichkeit, sich von der CO-Abgabe befreien zu lassen, wenn sie sich gegenüber dem Bund zu einer Begrenzung ihrer CO-Emissionen verpflichten (Art. 9 CO-Gesetz). Bisher haben sich über 800 Unternehmen von der Abgabe befreien lassen. Diese Unternehmen decken insgesamt rund ein Viertel der CO-Emissionen aus fossilen Brennstoffen der Wirtschaft ab.</p><p>Die CO-Abgabe ist als Lenkungsabgabe konzipiert. Die Abgabeerträge fliessen an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurück. Im Jahr 2010 werden somit die Einnahmen des Jahres 2008 in Höhe von rund 220 Millionen Franken an die Bevölkerung und die Wirtschaft verteilt. Ab dem Jahr 2010 wird zudem ein Teil der Abgabeeinnahmen gemäss Parlamentsbeschluss vom 12. Juni 2009 zweckgebunden für Gebäudemassnahmen eingesetzt. Durch die Erhöhung des Abgabesatzes auf 36 Franken pro Tonne CO stehen somit ab 2010 maximal 200 Millionen Franken für die Förderung von Gebäudesanierungen und erneuerbarer Energien zur Verfügung. Die damit gesetzten Anreize für zusätzliche Gebäudesanierungen und Erneuerungen an der Gebäudetechnik stützen die Konjunktur.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament ein dringliches Bundesgesetz zur Revision des CO2-Gesetzes vorzulegen, das es erlaubt, in Zeiten von Krisen und Notlagen die Erhebung der CO2-Abgabe vorübergehend ausser Kraft zu setzen. Während der Gesetzesrevision ist auf die weiteren Erhöhungsschritte der CO2-Abgabe bei Brennstoffen auf 24 Franken pro Tonne CO2 im Jahre 2009 respektive auf 36 Franken pro Tonne CO2 im Jahre 2010 zu verzichten.</p>
- Neue Revision des CO2-Gesetzes. Verhinderung einer Mehrbelastung der Bürger und der Unternehmen
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