Keine Identitätskarte mit biometrischen Daten. Kein Abbau des Service public bei den Gemeinden

ShortId
09.3678
Id
20093678
Updated
14.11.2025 08:33
Language
de
Title
Keine Identitätskarte mit biometrischen Daten. Kein Abbau des Service public bei den Gemeinden
AdditionalIndexing
12;Verordnung;Ausweis;Gemeinde;Gemeindeverwaltung;biometrische Daten
1
  • L05K0506010403, biometrische Daten
  • L04K05060104, Ausweis
  • L04K08060106, Gemeindeverwaltung
  • L06K080701020106, Gemeinde
  • L05K0503010103, Verordnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 18. Juni 2008, das heisst nach der Schlussabstimmung im nationalen Parlament, schickte das EJPD den Entwurf zur VAwG mit folgender Bestimmung in die Vernehmlassung: </p><p>Artikel 61ter Verfahren zur Ausstellung von Identitätskarten bei der Wohnsitzgemeinde: Antrag </p><p>1. Die Kantone können vorsehen, dass Identitätskarten ohne Datenchip weiterhin in der Wohnsitzgemeinde beantragt werden können.</p><p>2. Die antragstellende Person hat persönlich bei der Wohnsitzgemeinde vorzusprechen und sich über ihre Identität auszuweisen. Sie muss eine Fotografie mitbringen. Die Anforderungen an die Fotografie werden durch das Departement festgelegt. </p><p>3. Die Wohnsitzgemeinde füllt das Antragsformular gestützt auf die Angaben des Familienregisters, des Heimatscheins oder von Infostar vollständig und richtig aus. </p><p>4. Die antragstellende Person hat mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Angaben zu bestätigen und die Gebühr für den Ausweis zu entrichten.</p><p>5. Die Wohnsitzgemeinde sendet das vollständig ausgefüllte Antragsformular an die zuständige ausstellende Behörde. </p><p>Die Motionärin unterstützt dieses Antragsverfahren sehr. Es entspricht dem Subsidiaritätsprinzip, diese bewährte und beliebte Dienstleistung bei den Gemeinden zu belassen. Dort kann sie am kostengünstigsten und sehr bürgernah erbracht werden. </p><p>Eine normale Schweizer ID ohne Chip wird in der Schweiz, in unseren 5 Nachbarstaaten und 24 weiteren europäischen Ländern noch während Jahren gültig sein. Es wäre skandalös, in dieser Situation unsere Bürgerinnen und Bürger zu zwingen, persönlich in die wenigen kantonalen Ausweiszentren gehen zu müssen, um eine ID zu erhalten. Dieser Mehraufwand wäre für betagte Personen, Familien und gehbehinderte Menschen unzumutbar. </p><p>Ein Text, der dies vorsah, wurde letzten Herbst nach Einreichen des Referendums von der Internetseite des EJPD (FAQ) entfernt. Es würde einer Irreführung der Stimmberechtigten gleichkommen, wenn dieses Vorgehen jetzt nach knappstens gewonnener Abstimmung vom Bundesrat durchgedrückt werden sollte.</p>
  • <p>Das Schweizervolk hat dem Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 über biometrische Pässe und Reisedokumente am 17. Mai 2009 zugestimmt. Unter Vorbehalt der Erwahrung und Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses nach Artikel 15 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (SR 161.1) soll das geänderte Ausweisgesetz (AwG, SR 143.1) auf den 1. März 2010 in Kraft gesetzt werden. Die Übergangsbestimmung des Gesetzes sieht vor, dass die Kantone für eine maximale Übergangsfrist von zwei Jahren die Ausstellung von Identitätskarten bei den Gemeinden zulassen können. Diese Bestimmung war ebenfalls Bestandteil der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009, und der Bundesrat sieht deshalb keine Veranlassung, eine erneute Anpassung des AwG in Angriff zu nehmen.</p><p>Zudem hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates am 18. Juni 2009 eine parlamentarische Initiative "Biometrische Ausweise" (09.471) verabschiedet, welche die von der Motion verlangte Änderung des Gesetzes zum Ziel hat. Auch deshalb besteht kein Anlass für den Bundesrat, von sich aus tätig zu werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Aufgrund der Patt-Situation bei der Abstimmung vom 17. Mai 2009 ist die Nachbesserung des Ausweisgesetzes und der Ausweisverordnung (VAwG) unabdingbar. </p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, in den Rechtsgrundlagen zu gewährleisten, dass Anträge für Identitätskarten weiterhin bei der Gemeindeverwaltung der Wohnsitzgemeinde gestellt werden können.</p>
  • Keine Identitätskarte mit biometrischen Daten. Kein Abbau des Service public bei den Gemeinden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 18. Juni 2008, das heisst nach der Schlussabstimmung im nationalen Parlament, schickte das EJPD den Entwurf zur VAwG mit folgender Bestimmung in die Vernehmlassung: </p><p>Artikel 61ter Verfahren zur Ausstellung von Identitätskarten bei der Wohnsitzgemeinde: Antrag </p><p>1. Die Kantone können vorsehen, dass Identitätskarten ohne Datenchip weiterhin in der Wohnsitzgemeinde beantragt werden können.</p><p>2. Die antragstellende Person hat persönlich bei der Wohnsitzgemeinde vorzusprechen und sich über ihre Identität auszuweisen. Sie muss eine Fotografie mitbringen. Die Anforderungen an die Fotografie werden durch das Departement festgelegt. </p><p>3. Die Wohnsitzgemeinde füllt das Antragsformular gestützt auf die Angaben des Familienregisters, des Heimatscheins oder von Infostar vollständig und richtig aus. </p><p>4. Die antragstellende Person hat mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Angaben zu bestätigen und die Gebühr für den Ausweis zu entrichten.</p><p>5. Die Wohnsitzgemeinde sendet das vollständig ausgefüllte Antragsformular an die zuständige ausstellende Behörde. </p><p>Die Motionärin unterstützt dieses Antragsverfahren sehr. Es entspricht dem Subsidiaritätsprinzip, diese bewährte und beliebte Dienstleistung bei den Gemeinden zu belassen. Dort kann sie am kostengünstigsten und sehr bürgernah erbracht werden. </p><p>Eine normale Schweizer ID ohne Chip wird in der Schweiz, in unseren 5 Nachbarstaaten und 24 weiteren europäischen Ländern noch während Jahren gültig sein. Es wäre skandalös, in dieser Situation unsere Bürgerinnen und Bürger zu zwingen, persönlich in die wenigen kantonalen Ausweiszentren gehen zu müssen, um eine ID zu erhalten. Dieser Mehraufwand wäre für betagte Personen, Familien und gehbehinderte Menschen unzumutbar. </p><p>Ein Text, der dies vorsah, wurde letzten Herbst nach Einreichen des Referendums von der Internetseite des EJPD (FAQ) entfernt. Es würde einer Irreführung der Stimmberechtigten gleichkommen, wenn dieses Vorgehen jetzt nach knappstens gewonnener Abstimmung vom Bundesrat durchgedrückt werden sollte.</p>
    • <p>Das Schweizervolk hat dem Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 über biometrische Pässe und Reisedokumente am 17. Mai 2009 zugestimmt. Unter Vorbehalt der Erwahrung und Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses nach Artikel 15 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (SR 161.1) soll das geänderte Ausweisgesetz (AwG, SR 143.1) auf den 1. März 2010 in Kraft gesetzt werden. Die Übergangsbestimmung des Gesetzes sieht vor, dass die Kantone für eine maximale Übergangsfrist von zwei Jahren die Ausstellung von Identitätskarten bei den Gemeinden zulassen können. Diese Bestimmung war ebenfalls Bestandteil der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009, und der Bundesrat sieht deshalb keine Veranlassung, eine erneute Anpassung des AwG in Angriff zu nehmen.</p><p>Zudem hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates am 18. Juni 2009 eine parlamentarische Initiative "Biometrische Ausweise" (09.471) verabschiedet, welche die von der Motion verlangte Änderung des Gesetzes zum Ziel hat. Auch deshalb besteht kein Anlass für den Bundesrat, von sich aus tätig zu werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Aufgrund der Patt-Situation bei der Abstimmung vom 17. Mai 2009 ist die Nachbesserung des Ausweisgesetzes und der Ausweisverordnung (VAwG) unabdingbar. </p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, in den Rechtsgrundlagen zu gewährleisten, dass Anträge für Identitätskarten weiterhin bei der Gemeindeverwaltung der Wohnsitzgemeinde gestellt werden können.</p>
    • Keine Identitätskarte mit biometrischen Daten. Kein Abbau des Service public bei den Gemeinden

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