Streichung von medizinisch unbegründeten Kaiserschnitten aus der Grundversicherung
- ShortId
-
09.3686
- Id
-
20093686
- Updated
-
27.07.2023 21:50
- Language
-
de
- Title
-
Streichung von medizinisch unbegründeten Kaiserschnitten aus der Grundversicherung
- AdditionalIndexing
-
2841;Geburt;Gynäkologie;Versicherungsleistung;frühe Kindheit;Krankenversicherung;Kosten des Gesundheitswesens
- 1
-
- L06K010703040102, Geburt
- L04K01050206, Gynäkologie
- L05K0107010203, frühe Kindheit
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes im Jahre 1996 sind die Kosten permanent angestiegen. Nachdem der Bundesrat die Prämien über zwei Jahre durch die Senkung der Mindestreservensätze künstlich tief gehalten hat, zeigen sich die Versäumnisse bei möglichen Kostensenkungen nun in aller Deutlichkeit. Im Durchschnitt drohen 15 Prozent höhere Krankenkassenprämien im nächsten Jahr, und dies in einer schweren Rezession. Der Bundesrat hat sämtliche Einsparungen vorzunehmen, welche möglich sind, um die Bevölkerung weniger stark mit zusätzlichen Prämien zu belasten. Ein immer mehr zu beobachtendes Phänomen ist, dass werdende Mütter ihr Kind ohne medizinische Notwendigkeit durch einen Kaiserschnitt auf die Welt bringen lassen. Dabei ist auch ein Zusammenhang zwischen dem Wohlstand einer Region und der Vorliebe für Kaiserschnittgeburten ersichtlich. Ins Auge sticht auch, dass in Privatspitälern viel schneller zum Skalpell gegriffen wird (wohl weil bei privat versicherten Frauen die Krankenkasse für die Operation mehr bezahlt). In der Klinik Hirslanden am reichen Zürichberg etwa kommen 56 Prozent der Kinder per Kaiserschnitt zur Welt, während der schweizerische Durchschnitt lediglich 31 Prozent beträgt. In der Frauenklinik Frauenfeld sind es gar nur 18 Prozent. Die Solidarität in der obligatorischen Grundversicherung wird definitiv überreizt, wenn beispielsweise Managerinnen zwischen zwei Sitzungen einen Kaiserschnitt buchen, nur um die Geburt planbar zu machen, statt die Spontangeburt abzuwarten.</p>
- <p>Der Bundesrat hat bereits in seinen Antworten auf die Frage Fehr Jacqueline 08.5392, das Postulat Maury Pasquier 08.3935 und die Motion Fehr Jacqueline 08.4023 zur Entwicklung der Kaiserschnittraten Stellung genommen. Deren Anstieg ist ein in allen industrialisierten Ländern zu beobachtendes Phänomen, das gesellschaftliche und juristische Ursachen hat. Möglicherweise spielen auch wirtschaftliche Faktoren eine Rolle. Die Indikation zum Kaiserschnitt wird im Einzelfall durch den Arzt bzw. die Ärztin gemeinsam mit der Gebärenden gestellt. Dabei findet eine Risikoabwägung statt, die sich nach der möglichen Beeinträchtigung des Kindeswohls und des Wohls der Mutter zu richten hat. Ob und wie häufig Kaiserschnitte ohne medizinische Notwendigkeit ausschliesslich auf Wunsch der Mutter durchgeführt werden, ist nicht bekannt.</p><p>Das Bundesamt für Gesundheit und die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie bereiten eine Erhebung der Kaiserschnitt-Indikationen vor. Diese Studie soll Klarheit darüber bringen, in welchen Situationen und aus welchen Gründen in der Schweiz Kaiserschnitte anstatt vaginale Geburten durchgeführt werden. Sie wird eine der Grundlagen für den Bericht darstellen, der aufgrund des vom Ständerat am 18. März 2009 angenommenen Postulates Maury Pasquier 08.3935 zu erstellen ist. Sollte sich zeigen, dass in der Schweiz in bedeutsamer Anzahl Kaiserschnitte ohne relevante medizinische Indikationen durchgeführt werden, wird der Bericht Massnahmen zu deren Reduktion prüfen und vorschlagen. Diese Massnahmen könnten durchaus auch die Finanzierung betreffen. Bevor die erwähnte Analyse der Kaiserschnitt-Indikationen und der Bericht inklusive Empfehlungen vorliegen, sieht es der Bundesrat als verfrüht an, Massnahmen zu ergreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Krankenversicherungsgesetzgebung dahingehend anzupassen, dass die Mehrkosten von Geburten, die ohne medizinische Notwendigkeit per Kaiserschnitt erfolgen, nicht länger durch die obligatorische Grundversicherung bezahlt werden.</p>
- Streichung von medizinisch unbegründeten Kaiserschnitten aus der Grundversicherung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes im Jahre 1996 sind die Kosten permanent angestiegen. Nachdem der Bundesrat die Prämien über zwei Jahre durch die Senkung der Mindestreservensätze künstlich tief gehalten hat, zeigen sich die Versäumnisse bei möglichen Kostensenkungen nun in aller Deutlichkeit. Im Durchschnitt drohen 15 Prozent höhere Krankenkassenprämien im nächsten Jahr, und dies in einer schweren Rezession. Der Bundesrat hat sämtliche Einsparungen vorzunehmen, welche möglich sind, um die Bevölkerung weniger stark mit zusätzlichen Prämien zu belasten. Ein immer mehr zu beobachtendes Phänomen ist, dass werdende Mütter ihr Kind ohne medizinische Notwendigkeit durch einen Kaiserschnitt auf die Welt bringen lassen. Dabei ist auch ein Zusammenhang zwischen dem Wohlstand einer Region und der Vorliebe für Kaiserschnittgeburten ersichtlich. Ins Auge sticht auch, dass in Privatspitälern viel schneller zum Skalpell gegriffen wird (wohl weil bei privat versicherten Frauen die Krankenkasse für die Operation mehr bezahlt). In der Klinik Hirslanden am reichen Zürichberg etwa kommen 56 Prozent der Kinder per Kaiserschnitt zur Welt, während der schweizerische Durchschnitt lediglich 31 Prozent beträgt. In der Frauenklinik Frauenfeld sind es gar nur 18 Prozent. Die Solidarität in der obligatorischen Grundversicherung wird definitiv überreizt, wenn beispielsweise Managerinnen zwischen zwei Sitzungen einen Kaiserschnitt buchen, nur um die Geburt planbar zu machen, statt die Spontangeburt abzuwarten.</p>
- <p>Der Bundesrat hat bereits in seinen Antworten auf die Frage Fehr Jacqueline 08.5392, das Postulat Maury Pasquier 08.3935 und die Motion Fehr Jacqueline 08.4023 zur Entwicklung der Kaiserschnittraten Stellung genommen. Deren Anstieg ist ein in allen industrialisierten Ländern zu beobachtendes Phänomen, das gesellschaftliche und juristische Ursachen hat. Möglicherweise spielen auch wirtschaftliche Faktoren eine Rolle. Die Indikation zum Kaiserschnitt wird im Einzelfall durch den Arzt bzw. die Ärztin gemeinsam mit der Gebärenden gestellt. Dabei findet eine Risikoabwägung statt, die sich nach der möglichen Beeinträchtigung des Kindeswohls und des Wohls der Mutter zu richten hat. Ob und wie häufig Kaiserschnitte ohne medizinische Notwendigkeit ausschliesslich auf Wunsch der Mutter durchgeführt werden, ist nicht bekannt.</p><p>Das Bundesamt für Gesundheit und die Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie bereiten eine Erhebung der Kaiserschnitt-Indikationen vor. Diese Studie soll Klarheit darüber bringen, in welchen Situationen und aus welchen Gründen in der Schweiz Kaiserschnitte anstatt vaginale Geburten durchgeführt werden. Sie wird eine der Grundlagen für den Bericht darstellen, der aufgrund des vom Ständerat am 18. März 2009 angenommenen Postulates Maury Pasquier 08.3935 zu erstellen ist. Sollte sich zeigen, dass in der Schweiz in bedeutsamer Anzahl Kaiserschnitte ohne relevante medizinische Indikationen durchgeführt werden, wird der Bericht Massnahmen zu deren Reduktion prüfen und vorschlagen. Diese Massnahmen könnten durchaus auch die Finanzierung betreffen. Bevor die erwähnte Analyse der Kaiserschnitt-Indikationen und der Bericht inklusive Empfehlungen vorliegen, sieht es der Bundesrat als verfrüht an, Massnahmen zu ergreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Krankenversicherungsgesetzgebung dahingehend anzupassen, dass die Mehrkosten von Geburten, die ohne medizinische Notwendigkeit per Kaiserschnitt erfolgen, nicht länger durch die obligatorische Grundversicherung bezahlt werden.</p>
- Streichung von medizinisch unbegründeten Kaiserschnitten aus der Grundversicherung
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