Grundanforderungen an den naturnahen Waldbau und Biodiversitätsstrategie des Bafu
- ShortId
-
09.3698
- Id
-
20093698
- Updated
-
28.07.2023 09:10
- Language
-
de
- Title
-
Grundanforderungen an den naturnahen Waldbau und Biodiversitätsstrategie des Bafu
- AdditionalIndexing
-
55;52;nachhaltige Nutzung;Waldbau;Klimaveränderung;biologische Vielfalt;ländliche Strasse;Waldeigentum
- 1
-
- L05K1401070105, Waldbau
- L06K060103010101, nachhaltige Nutzung
- L05K1401070106, Waldeigentum
- L04K06030306, biologische Vielfalt
- L04K06020209, Klimaveränderung
- L05K1803010205, ländliche Strasse
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1.-5. Die Grundanforderungen an den naturnahen Waldbau (GNWB) sind ein Auftrag aus dem Waldprogramm Schweiz (WAP-CH). Ein zentrales Ziel dieses Programms ist die Steigerung der Nachfrage nach Holz und Holzprodukten. Um die ökologische Nachhaltigkeit infolge dieser angestrebten Nutzungssteigerung nicht zu gefährden, sieht das WAP-CH die Ausarbeitung eines konkret definierten ökologischen Standards vor, der betriebliche Freiheiten transparent darstellen und ökologische Schäden vermeiden soll (Waldprogramm Schweiz, Buwal 2004, S. 42). Dieser ökologische Standard geht insbesondere auch auf Forderungen der Waldbesitzer und Forstunternehmer zurück, die bei der Entwicklung des WAP-CH mehr Handlungsspielraum und transparente Rahmenbedingungen verlangten. Die Entwicklung des Standards erfolgt im Rahmen des Projekts GNWB.</p><p>Das Projekt GNWB wurde 2005 vom Bafu gestartet. Im Begleitforum vertreten sind unter anderem Waldeigentümer, Betriebsleiter sowie Vertreterinnen und Vertreter der waldrelevanten nationalen Organisationen, inklusive Waldwirtschaft Schweiz. Es hat Konsultativaufgaben, Projektentscheide liegen beim Bafu. Das Begleitforum hat im Rahmen eines transparenten und umfassend dokumentierten Prozesses wesentlich zur Entwicklung der aktuellen Resultate beigetragen. Die GNWB basieren auf dem heutigen Kenntnisstand der Forschung und sind vereinbar mit der gegenwärtigen Waldbaulehre und -praxis. Sie berücksichtigen auch tiefgreifende Veränderungen in der Waldwirtschaft, z. B. im Zusammenhang mit der Holzernte durch vollmechanisierte Prozessoren oder den Erkenntnissen zur Waldökologie.</p><p>Der Preisanstieg für fossile Energieträger und die Eigenschaft von Holz als CO-neutralem Baustoff und Energieträger haben ab 2006 zu steigenden Holzpreisen und zu Nutzungssteigerungen geführt. Damit sind beim WAP-Ziel "Steigerung der Nachfrage nach Holz und Holzprodukten" bedeutende Fortschritte gemacht worden. Diese positive Entwicklung ist durch die gegenwärtige Wirtschaftslage zwar unterbrochen worden, mit der erwarteten Konjunkturerholung ist jedoch mit einer weiteren Nachfrage-Erhöhung zu rechnen. Aus Sicht des Bundesrates ist es ratsam, präventiv ein minimales Sicherheitsnetz zu knüpfen, das die Bewältigung künftiger Herausforderungen erleichtert.</p><p>Die GNWB stellen keine neuen Verpflichtungen für den Waldeigentümer dar und benötigen auch keine Gesetzesänderung. Sie konkretisieren vielmehr Artikel 20 des Waldgesetzes (WaG; SR 921.0) und schaffen so Transparenz und Rechtssicherheit. Aus Sicht des Bundesrates spielen die GNWB bei der Umsetzung des bestehenden verfassungsmässigen Auftrags der Walderhaltung eine wichtige Rolle und stellen keine Einschränkung der Eigentumsrechte dar. Die Daten des 3. Landesforstinventars zeigen, dass die GNWB heute grossmehrheitlich erfüllt sind, was den allgemein hohen Stand der bisherigen Praxis belegt. Stellenweise nicht erfüllt sind die Minimalwerte zum Bodenschutz, insbesondere aufgrund des Einsatzes von Erntemaschinen, welcher nicht der heutigen guten Praxis entspricht.</p><p>6./7. Das Bafu hat den Auftrag, die Koordination zwischen den Projekten GNWB und Biodiversitätsstrategie sicherzustellen. Die GNWB tragen wesentlich zur Absicherung der Biodiversität auf der ganzen Fläche bei. Weiter gehende Massnahmen zur Förderung der Waldbiodiversität, insbesondere der Arten, die Licht und Wärme benötigen, respektive der Arten, die Schatten, Alt- und Totholz benötigen, sind Gegenstand subventionsberechtigter Massnahmen. Der Präsident des Verbandes Waldwirtschaft Schweiz wurde eingeladen, in der politischen Begleitgruppe der Biodiversitätsstrategie Einsitz zu nehmen und die Anliegen der Waldeigentümer zu vertreten.</p><p>8.-11. Eine Klimaänderung mit höheren Durchschnittstemperaturen, veränderter Niederschlagsverteilung und vermehrten Extremereignissen wie Stürmen und Trockenperioden kann nach Aussagen des OcCC, des von EDI und UVEK 1996 eingesetzten beratenden Organs für Fragen der Klimaänderung, als gesichert gelten. Die GNWB haben durch diversifizierte Baumarten und Waldstrukturen eine risikominimierende Wirkung. Vertieft werden die Fragen zu Auswirkungen auf den Wald und den entsprechenden Massnahmen zur Erhaltung der Waldfunktionen im Rahmen des Forschungsprogramms Wald und Klimawandel angegangen. Dieses wird vom Bafu und von der Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) gemeinsam getragen. Die Dotierung der ersten Phase bis 2011 mit 2 Millionen Franken erlaubt vorderhand nur die Klärung der wichtigsten Fragen. Die in der Interpellation formulierten Aspekte werden dabei ebenfalls angesprochen. </p><p>Das Bafu setzt sich aufgrund des Zweckartikels des WaG für die Erfüllung sämtlicher Waldfunktionen ein. Insbesondere unternahm und unternimmt das Bafu grosse Anstrengungen, um über die Vorzüge von Holz zu informieren und die Holznutzung zu fördern (Holzförderprogramm "holz 21" von 2001 bis 2008, ab 2009 Ressourcenpolitik Holz mit dem Aktionsplan Holz). Damit verbunden ist auch die Entwicklung eines Sicherheitsnetzes als Beitrag zur Absicherung aller Waldfunktionen, welche im Rahmen des Projekts GNWB erfolgt. Das Bafu erachtet diese Bestrebungen auch als wichtigen Beitrag zur Erhaltung des guten Rufes von Schweizer Holz und zur Schaffung von Akzeptanz für eine intensivierte, aber nachhaltige Holznutzung.</p><p>Der Bundesrat hat in seinen Antworten auf die Vorstösse zur Walderschliessung in Aussicht gestellt, die notwendigen Entscheidungsgrundlagen im Hinblick auf die nächste NFA-Programmperiode 2012-2015 zu erarbeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>Das Bafu hat im Zusammenhang mit der Waldgesetzrevision "Grundanforderungen an den naturnahen Waldbau" (GNWB) erarbeitet; die Waldgesetzrevision wurde im Parlament klar abgelehnt. </p><p>1. Mit welcher Motivation und in wessen Auftrag verfolgt das Bafu die GNWB trotz klarem Parlamentsentscheid weiter? </p><p>2. Auf welche wissenschaftlich fundierten (unbestrittenen) Erkenntnisse hat sich das Bafu bei der Erarbeitung von Kriterien und Indikatoren für die GNWB abgestützt? </p><p>3. Wie rechtfertigt das Bafu die erarbeiteten Grundsätze, nachdem während der letzten 120 Jahre die verfassungsmässige Nachhaltigkeit ganz offensichtlich erfüllt werden konnte (vgl. Resultate LFI3), ohne dass diese Grundsätze vorlagen? </p><p>4. Auf welche Rechtsgrundlage stützte sich das Bafu bei der Entscheidung, für die Erarbeitung der GNWB einen sogenannten Stakeholderprozess zu wählen, mit welchem die Eigentümer jederzeit überstimmt werden konnten? </p><p>5. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Eigentumsrechte nur insoweit eingeschränkt werden, wie das für den verfassungsmässigen Auftrag (die Walderhaltung) unabdingbar ist? </p><p>In der Biodiversitätsstrategie sehen die Waldbesitzer ein weiteres Damoklesschwert.</p><p>6. Wie erfolgt die Koordination zwischen den Projekten GNWB und Biodiversitätsstrategie innerhalb des Bafu? </p><p>7. Kann davon ausgegangen werden, dass der Wald in der Biodiversitätsstrategie kein Thema sein wird, da nach aktuellem Kenntnisstand auch keine Vertreter der Waldeigentümer in dieses Projekt einbezogen wurden? </p><p>Die GNWB werden durch das Bafu auch als präventive Massnahme im Hinblick auf die Klimaveränderung propagiert. </p><p>8. Auf welche wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse zur Klimaerwärmung und gesicherte Gegenmassnahmen stützt sich das Bafu dabei ab? </p><p>9. Wie stellt er sicher, dass sämtliche Optionen geprüft werden wie z. B. Verbreitung widerstandsfähiger Baumarten (inkl. Neophyten) wie die Douglasie oder eine Verkürzung der Produktionszeiträume für klimasensible Baumarten (wie die Fichte) im Sinne einer Risikoverminderung?</p><p>10. Teilt er nicht die Meinung, dass das Bafu mit positiver Kommunikation über die Vorzüge von Holz zur Mehrnutzung motivieren statt davon abhalten sollte? </p><p>11. Ist er bereit, die Erschliessung bisher zu wenig genutzter Wälder zu unterstützen (vgl. entsprechende Vorstösse des Autors)?</p>
- Grundanforderungen an den naturnahen Waldbau und Biodiversitätsstrategie des Bafu
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1.-5. Die Grundanforderungen an den naturnahen Waldbau (GNWB) sind ein Auftrag aus dem Waldprogramm Schweiz (WAP-CH). Ein zentrales Ziel dieses Programms ist die Steigerung der Nachfrage nach Holz und Holzprodukten. Um die ökologische Nachhaltigkeit infolge dieser angestrebten Nutzungssteigerung nicht zu gefährden, sieht das WAP-CH die Ausarbeitung eines konkret definierten ökologischen Standards vor, der betriebliche Freiheiten transparent darstellen und ökologische Schäden vermeiden soll (Waldprogramm Schweiz, Buwal 2004, S. 42). Dieser ökologische Standard geht insbesondere auch auf Forderungen der Waldbesitzer und Forstunternehmer zurück, die bei der Entwicklung des WAP-CH mehr Handlungsspielraum und transparente Rahmenbedingungen verlangten. Die Entwicklung des Standards erfolgt im Rahmen des Projekts GNWB.</p><p>Das Projekt GNWB wurde 2005 vom Bafu gestartet. Im Begleitforum vertreten sind unter anderem Waldeigentümer, Betriebsleiter sowie Vertreterinnen und Vertreter der waldrelevanten nationalen Organisationen, inklusive Waldwirtschaft Schweiz. Es hat Konsultativaufgaben, Projektentscheide liegen beim Bafu. Das Begleitforum hat im Rahmen eines transparenten und umfassend dokumentierten Prozesses wesentlich zur Entwicklung der aktuellen Resultate beigetragen. Die GNWB basieren auf dem heutigen Kenntnisstand der Forschung und sind vereinbar mit der gegenwärtigen Waldbaulehre und -praxis. Sie berücksichtigen auch tiefgreifende Veränderungen in der Waldwirtschaft, z. B. im Zusammenhang mit der Holzernte durch vollmechanisierte Prozessoren oder den Erkenntnissen zur Waldökologie.</p><p>Der Preisanstieg für fossile Energieträger und die Eigenschaft von Holz als CO-neutralem Baustoff und Energieträger haben ab 2006 zu steigenden Holzpreisen und zu Nutzungssteigerungen geführt. Damit sind beim WAP-Ziel "Steigerung der Nachfrage nach Holz und Holzprodukten" bedeutende Fortschritte gemacht worden. Diese positive Entwicklung ist durch die gegenwärtige Wirtschaftslage zwar unterbrochen worden, mit der erwarteten Konjunkturerholung ist jedoch mit einer weiteren Nachfrage-Erhöhung zu rechnen. Aus Sicht des Bundesrates ist es ratsam, präventiv ein minimales Sicherheitsnetz zu knüpfen, das die Bewältigung künftiger Herausforderungen erleichtert.</p><p>Die GNWB stellen keine neuen Verpflichtungen für den Waldeigentümer dar und benötigen auch keine Gesetzesänderung. Sie konkretisieren vielmehr Artikel 20 des Waldgesetzes (WaG; SR 921.0) und schaffen so Transparenz und Rechtssicherheit. Aus Sicht des Bundesrates spielen die GNWB bei der Umsetzung des bestehenden verfassungsmässigen Auftrags der Walderhaltung eine wichtige Rolle und stellen keine Einschränkung der Eigentumsrechte dar. Die Daten des 3. Landesforstinventars zeigen, dass die GNWB heute grossmehrheitlich erfüllt sind, was den allgemein hohen Stand der bisherigen Praxis belegt. Stellenweise nicht erfüllt sind die Minimalwerte zum Bodenschutz, insbesondere aufgrund des Einsatzes von Erntemaschinen, welcher nicht der heutigen guten Praxis entspricht.</p><p>6./7. Das Bafu hat den Auftrag, die Koordination zwischen den Projekten GNWB und Biodiversitätsstrategie sicherzustellen. Die GNWB tragen wesentlich zur Absicherung der Biodiversität auf der ganzen Fläche bei. Weiter gehende Massnahmen zur Förderung der Waldbiodiversität, insbesondere der Arten, die Licht und Wärme benötigen, respektive der Arten, die Schatten, Alt- und Totholz benötigen, sind Gegenstand subventionsberechtigter Massnahmen. Der Präsident des Verbandes Waldwirtschaft Schweiz wurde eingeladen, in der politischen Begleitgruppe der Biodiversitätsstrategie Einsitz zu nehmen und die Anliegen der Waldeigentümer zu vertreten.</p><p>8.-11. Eine Klimaänderung mit höheren Durchschnittstemperaturen, veränderter Niederschlagsverteilung und vermehrten Extremereignissen wie Stürmen und Trockenperioden kann nach Aussagen des OcCC, des von EDI und UVEK 1996 eingesetzten beratenden Organs für Fragen der Klimaänderung, als gesichert gelten. Die GNWB haben durch diversifizierte Baumarten und Waldstrukturen eine risikominimierende Wirkung. Vertieft werden die Fragen zu Auswirkungen auf den Wald und den entsprechenden Massnahmen zur Erhaltung der Waldfunktionen im Rahmen des Forschungsprogramms Wald und Klimawandel angegangen. Dieses wird vom Bafu und von der Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) gemeinsam getragen. Die Dotierung der ersten Phase bis 2011 mit 2 Millionen Franken erlaubt vorderhand nur die Klärung der wichtigsten Fragen. Die in der Interpellation formulierten Aspekte werden dabei ebenfalls angesprochen. </p><p>Das Bafu setzt sich aufgrund des Zweckartikels des WaG für die Erfüllung sämtlicher Waldfunktionen ein. Insbesondere unternahm und unternimmt das Bafu grosse Anstrengungen, um über die Vorzüge von Holz zu informieren und die Holznutzung zu fördern (Holzförderprogramm "holz 21" von 2001 bis 2008, ab 2009 Ressourcenpolitik Holz mit dem Aktionsplan Holz). Damit verbunden ist auch die Entwicklung eines Sicherheitsnetzes als Beitrag zur Absicherung aller Waldfunktionen, welche im Rahmen des Projekts GNWB erfolgt. Das Bafu erachtet diese Bestrebungen auch als wichtigen Beitrag zur Erhaltung des guten Rufes von Schweizer Holz und zur Schaffung von Akzeptanz für eine intensivierte, aber nachhaltige Holznutzung.</p><p>Der Bundesrat hat in seinen Antworten auf die Vorstösse zur Walderschliessung in Aussicht gestellt, die notwendigen Entscheidungsgrundlagen im Hinblick auf die nächste NFA-Programmperiode 2012-2015 zu erarbeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>Das Bafu hat im Zusammenhang mit der Waldgesetzrevision "Grundanforderungen an den naturnahen Waldbau" (GNWB) erarbeitet; die Waldgesetzrevision wurde im Parlament klar abgelehnt. </p><p>1. Mit welcher Motivation und in wessen Auftrag verfolgt das Bafu die GNWB trotz klarem Parlamentsentscheid weiter? </p><p>2. Auf welche wissenschaftlich fundierten (unbestrittenen) Erkenntnisse hat sich das Bafu bei der Erarbeitung von Kriterien und Indikatoren für die GNWB abgestützt? </p><p>3. Wie rechtfertigt das Bafu die erarbeiteten Grundsätze, nachdem während der letzten 120 Jahre die verfassungsmässige Nachhaltigkeit ganz offensichtlich erfüllt werden konnte (vgl. Resultate LFI3), ohne dass diese Grundsätze vorlagen? </p><p>4. Auf welche Rechtsgrundlage stützte sich das Bafu bei der Entscheidung, für die Erarbeitung der GNWB einen sogenannten Stakeholderprozess zu wählen, mit welchem die Eigentümer jederzeit überstimmt werden konnten? </p><p>5. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Eigentumsrechte nur insoweit eingeschränkt werden, wie das für den verfassungsmässigen Auftrag (die Walderhaltung) unabdingbar ist? </p><p>In der Biodiversitätsstrategie sehen die Waldbesitzer ein weiteres Damoklesschwert.</p><p>6. Wie erfolgt die Koordination zwischen den Projekten GNWB und Biodiversitätsstrategie innerhalb des Bafu? </p><p>7. Kann davon ausgegangen werden, dass der Wald in der Biodiversitätsstrategie kein Thema sein wird, da nach aktuellem Kenntnisstand auch keine Vertreter der Waldeigentümer in dieses Projekt einbezogen wurden? </p><p>Die GNWB werden durch das Bafu auch als präventive Massnahme im Hinblick auf die Klimaveränderung propagiert. </p><p>8. Auf welche wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse zur Klimaerwärmung und gesicherte Gegenmassnahmen stützt sich das Bafu dabei ab? </p><p>9. Wie stellt er sicher, dass sämtliche Optionen geprüft werden wie z. B. Verbreitung widerstandsfähiger Baumarten (inkl. Neophyten) wie die Douglasie oder eine Verkürzung der Produktionszeiträume für klimasensible Baumarten (wie die Fichte) im Sinne einer Risikoverminderung?</p><p>10. Teilt er nicht die Meinung, dass das Bafu mit positiver Kommunikation über die Vorzüge von Holz zur Mehrnutzung motivieren statt davon abhalten sollte? </p><p>11. Ist er bereit, die Erschliessung bisher zu wenig genutzter Wälder zu unterstützen (vgl. entsprechende Vorstösse des Autors)?</p>
- Grundanforderungen an den naturnahen Waldbau und Biodiversitätsstrategie des Bafu
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