Budgeterhöhung bei der humanitären Hilfe

ShortId
09.3700
Id
20093700
Updated
28.07.2023 07:44
Language
de
Title
Budgeterhöhung bei der humanitären Hilfe
AdditionalIndexing
08;humanitäre Hilfe;Haushaltsausgabe;Entwicklungszusammenarbeit
1
  • L03K100107, humanitäre Hilfe
  • L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
  • L03K110203, Haushaltsausgabe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz ist als Depositarstaat des IKRK weltweit bekannt für ihre humanitäre Hilfe und die Arbeit des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe. Auf diese Stärke muss sich die Schweiz konzentrieren. Doch gerade die humanitäre Hilfe wird von der Politik eher vernachlässigt. Von der im Jahre 2008 vom Parlament beschlossenen Erhöhung der Entwicklungshilfebeiträge bis 2015 auf 0,5 Prozent des BNE sollen keine Mittel an die humanitäre Hilfe gehen. Obwohl die Wirtschaftlichkeit und der Leistungsnachweis der diversen Arten der Entwicklungshilfe oft fragwürdiger und weniger effizient sind als jene der humanitären Hilfe, wird dieses klassisch schweizerische Instrument politisch leider nur selten gefördert. Die Ausgaben der humanitären Hilfe machen mit 287 Millionen Franken (2007) nur einen Bruchteil des über 1,3 Milliarden Franken schweren Deza-Budgets aus. Daher ist es an der Zeit, dass die typisch schweizerische Hilfstätigkeit in Form der humanitären Dienste ausgebaut wird. Innerhalb des Deza-Budgets sind die Mittel entsprechend umzulagern; diejenigen für die humanitäre Hilfe sind zulasten anderer Tätigkeiten aufzustocken.</p>
  • <p>Der laufende Rahmenkredit von 1,5 Milliarden Franken mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren stützt sich auf die Botschaft über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft vom 29. November 2006. Das Budget 2009 der humanitären Hilfe beträgt 298,7 Millionen Franken, ungefähr ein Fünftel des Gesamtbudgets der Deza (1,506 Milliarden Franken im Jahr 2009).</p><p>Es ist wichtig, dass die humanitäre Hilfe und die Entwicklungszusammenarbeit komplementär eingesetzt und nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die humanitäre Hilfe verfügt unter anderem über die Kapazitäten, um innert kürzester Zeit Grundbedürfnisse zu erfüllen (Nahrungsmittelhilfe, Notunterkunft und Schutz für die Opfer von Krisen und Katastrophen, Mitfinanzierung von humanitären Programmen der internationalen Organisationen usw.), während die Entwicklungszusammenarbeit die Aufgabe hat, die gleichen Bevölkerungsgruppen bei ihren Bemühungen zu unterstützen, die Armut mittel- und langfristig zu überwinden.</p><p>Das Parlament hat in der Wintersession 2008 den Bundesrat beauftragt, ihm eine Zusatzbotschaft zur Weiterführung der technischen Hilfe und der Finanzhilfe sowie der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen zugunsten von Entwicklungsländern zu unterbreiten mit dem Ziel, bis 2015 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) für die öffentliche Entwicklungshilfe aufzuwenden. Der entsprechende zusätzliche Rahmenkredit ist jedoch zweckgebunden für die Süd-Zusammenarbeit und kann somit nicht für die humanitäre Hilfe verwendet werden. An seiner Sitzung vom 20. Mai 2009 erörterte der Bundesrat erstmals die Umsetzung dieses Bundesbeschlusses und entschied angesichts der ungewissen wirtschaftlichen Perspektiven, dem Parlament einen Bericht vorzulegen.</p><p>In den vergangenen Jahren führten die Umweltverschmutzung und namentlich die Auswirkungen des Klimawandels sowie auch die Folgen der Ernährungskrise und der beschleunigten Urbanisierung dazu, dass die Anzahl und der Umfang humanitärer Katastrophen zunahmen. Darüber hinaus stellt die wachsende Anzahl der Krisen und Konflikte erhöhte Anforderungen an die internationale Hilfe und die Mittel der humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft.</p><p>Der Bundesrat wird dem Parlament daher zu Beginn der nächsten Legislaturperiode die verschiedenen Botschaften - zu den Themen Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe und Ostzusammenarbeit - gleichzeitig vorlegen. Zu diesem Zeitpunkt wird der Bundesrat auch die Frage prüfen, ob eine Erhöhung der Kredite für die humanitäre Hilfe möglich ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Budget der humanitären Hilfe um 20 Prozent zu erhöhen, wobei diese zusätzlichen Mittel innerhalb des derzeitigen Deza-Budgets aufgebracht werden müssen.</p>
  • Budgeterhöhung bei der humanitären Hilfe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz ist als Depositarstaat des IKRK weltweit bekannt für ihre humanitäre Hilfe und die Arbeit des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe. Auf diese Stärke muss sich die Schweiz konzentrieren. Doch gerade die humanitäre Hilfe wird von der Politik eher vernachlässigt. Von der im Jahre 2008 vom Parlament beschlossenen Erhöhung der Entwicklungshilfebeiträge bis 2015 auf 0,5 Prozent des BNE sollen keine Mittel an die humanitäre Hilfe gehen. Obwohl die Wirtschaftlichkeit und der Leistungsnachweis der diversen Arten der Entwicklungshilfe oft fragwürdiger und weniger effizient sind als jene der humanitären Hilfe, wird dieses klassisch schweizerische Instrument politisch leider nur selten gefördert. Die Ausgaben der humanitären Hilfe machen mit 287 Millionen Franken (2007) nur einen Bruchteil des über 1,3 Milliarden Franken schweren Deza-Budgets aus. Daher ist es an der Zeit, dass die typisch schweizerische Hilfstätigkeit in Form der humanitären Dienste ausgebaut wird. Innerhalb des Deza-Budgets sind die Mittel entsprechend umzulagern; diejenigen für die humanitäre Hilfe sind zulasten anderer Tätigkeiten aufzustocken.</p>
    • <p>Der laufende Rahmenkredit von 1,5 Milliarden Franken mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren stützt sich auf die Botschaft über die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft vom 29. November 2006. Das Budget 2009 der humanitären Hilfe beträgt 298,7 Millionen Franken, ungefähr ein Fünftel des Gesamtbudgets der Deza (1,506 Milliarden Franken im Jahr 2009).</p><p>Es ist wichtig, dass die humanitäre Hilfe und die Entwicklungszusammenarbeit komplementär eingesetzt und nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die humanitäre Hilfe verfügt unter anderem über die Kapazitäten, um innert kürzester Zeit Grundbedürfnisse zu erfüllen (Nahrungsmittelhilfe, Notunterkunft und Schutz für die Opfer von Krisen und Katastrophen, Mitfinanzierung von humanitären Programmen der internationalen Organisationen usw.), während die Entwicklungszusammenarbeit die Aufgabe hat, die gleichen Bevölkerungsgruppen bei ihren Bemühungen zu unterstützen, die Armut mittel- und langfristig zu überwinden.</p><p>Das Parlament hat in der Wintersession 2008 den Bundesrat beauftragt, ihm eine Zusatzbotschaft zur Weiterführung der technischen Hilfe und der Finanzhilfe sowie der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen zugunsten von Entwicklungsländern zu unterbreiten mit dem Ziel, bis 2015 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) für die öffentliche Entwicklungshilfe aufzuwenden. Der entsprechende zusätzliche Rahmenkredit ist jedoch zweckgebunden für die Süd-Zusammenarbeit und kann somit nicht für die humanitäre Hilfe verwendet werden. An seiner Sitzung vom 20. Mai 2009 erörterte der Bundesrat erstmals die Umsetzung dieses Bundesbeschlusses und entschied angesichts der ungewissen wirtschaftlichen Perspektiven, dem Parlament einen Bericht vorzulegen.</p><p>In den vergangenen Jahren führten die Umweltverschmutzung und namentlich die Auswirkungen des Klimawandels sowie auch die Folgen der Ernährungskrise und der beschleunigten Urbanisierung dazu, dass die Anzahl und der Umfang humanitärer Katastrophen zunahmen. Darüber hinaus stellt die wachsende Anzahl der Krisen und Konflikte erhöhte Anforderungen an die internationale Hilfe und die Mittel der humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft.</p><p>Der Bundesrat wird dem Parlament daher zu Beginn der nächsten Legislaturperiode die verschiedenen Botschaften - zu den Themen Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe und Ostzusammenarbeit - gleichzeitig vorlegen. Zu diesem Zeitpunkt wird der Bundesrat auch die Frage prüfen, ob eine Erhöhung der Kredite für die humanitäre Hilfe möglich ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Budget der humanitären Hilfe um 20 Prozent zu erhöhen, wobei diese zusätzlichen Mittel innerhalb des derzeitigen Deza-Budgets aufgebracht werden müssen.</p>
    • Budgeterhöhung bei der humanitären Hilfe

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