Gender-Budgeting. Ein geschlechtergerechter öffentlicher Haushalt
- ShortId
-
09.3705
- Id
-
20093705
- Updated
-
27.07.2023 23:47
- Language
-
de
- Title
-
Gender-Budgeting. Ein geschlechtergerechter öffentlicher Haushalt
- AdditionalIndexing
-
24;Gleichstellung von Mann und Frau;Frauenarbeit;Haushaltskontrolle;öffentliche Finanzen;Stellung der Frau;Gliederung nach Geschlecht;Aufstellung des Haushaltsplans
- 1
-
- L04K11020103, Aufstellung des Haushaltsplans
- L03K010104, Stellung der Frau
- L04K11020205, Haushaltskontrolle
- L04K01070103, Gliederung nach Geschlecht
- L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
- L03K110802, öffentliche Finanzen
- L05K0702030205, Frauenarbeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der öffentliche Haushalt und die staatliche Verteilungspolitik sind in der Schweiz noch nicht auf ihre Geschlechtergerechtigkeit untersucht worden. Die Vermutung liegt jedoch nahe, dass Gelder eher geschlechterstereotyp verteilt werden und dies nicht mehr den heutigen gesellschaftlichen Verhältnissen entspricht. Die Verpflichtung zur Gleichstellung der Geschlechter ist somit nicht erfüllt.</p><p>Die Ressource Zeit ist eines der Kernelemente einer Gender-Perspektive in wirtschaftlichen Analysen. Die Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit muss in den Mittelpunkt der Betrachtungen gerückt werden. Damit geht Gender-Budgeting über den Begriff der Wirtschaftspolitik deutlich hinaus.</p><p>Gender-Budgeting ist eine Methode, die Verteilung von Geld und Zeit zwischen den Geschlechtern sichtbar zu machen und in Richtung Gleichstellung zu verändern.</p><p>Österreich hat auf den 1. Januar 2009 hin einen neuen Artikel in der Bundesverfassung in Kraft gesetzt, der den Bund, die Länder und Gemeinden zur geschlechtergerechten Haushaltsführung verpflichtet. An diesem Beispiel lässt sich klar erkennen, dass Gender-Budgeting auch in einem föderalen Staat und mit einem Transferbudget möglich ist.</p><p>Der Kanton Basel-Stadt hat bereits weitreichende Erfahrungen gemacht, wie ein Gender-Budget in der kantonalen Verwaltung angewendet werden kann. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten kann auch auf eine jahrelang in der Praxis erprobte Kompetenz zurückgreifen.</p><p>Diese Erfahrungen sollen auch gesamthaft auf der Bundesebene implementiert werden, auch wenn der Bundeshaushalt "vor allem ein Transferhaushalt ist", wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 27. August 2008 auf die Anfrage Roth-Bernasconi, "Geld ist geruchlos. Wirklich?", ausführte.</p>
- <p>In seiner Antwort auf die Motion Kiener Nellen 09.3706, "Pilotprojekt Gender-Budgeting. Geschlechtergerechtigkeit in der Budgetpolitik", legt der Bundesrat dar, warum er die Methode des Gender-Budgeting auf Bundesebene als ungeeignete politische Grundlage zur Erreichung der Ziele der Gleichstellung von Mann und Frau erachtet:</p><p>Dies liegt zum einen am grossen Transferanteil der Bundesausgaben: Neben dem bedeutend grösseren Erhebungsaufwand ist eine geschlechterspezifische Zuteilung der Bundesmittel entweder wegen der teilweise grossen (politisch gewollten) Autonomie, welche den Empfängern beim Einsatz der Mittel gewährt wird (namentlich den Kantonen), kaum möglich, oder sie bleibt umgekehrt - wegen einem hohen Grad der gesetzlichen Bindung (insbesondere bei den Sozialversicherungen) - letztlich ohne Nutzen, weil die (finanz)politischen Steuerungsmöglichkeiten hier sehr beschränkt sind. Zum anderen ist es aufgrund der Eigenschaften gewisser Bundesaufgaben (z. B. Landesverteidigung, Beziehungen zum Ausland) gar nicht möglich, eine geschlechterspezifische Zuteilung der Mittel vorzunehmen, weil ihre Nutzung der Bevölkerung ohne gegenseitige Einschränkung und ohne staatliche Ausschlussmöglichkeiten offensteht. Schliesslich müsste ein umfassendes Gender-Budgeting auch die Einnahmenseite mit einbeziehen, was ebenfalls mit grossen Problemen bezüglich Methode und Datengrundlagen (Besteuerung der Ehepaare, indirekte Steuern) verbunden wäre.</p><p>Insgesamt weist die umfassende Analyse des Bundeshaushalts im Sinne des Gender-Budgeting nach Ansicht des Bundesrates ein sehr ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Angesichts der sich abzeichnenden angespannten finanzpolitischen Situation hält es der Bundesrat deshalb nicht für angezeigt, hier eine dauerhafte neue Aufgabe zu übernehmen. Stattdessen will er wie bisher in ausgewählten und prädestinierten Tätigkeitsbereichen entsprechende Evaluationen vornehmen.</p><p>Die von der Motionärin erwähnte Verfassungsergänzung in Österreich zielt weniger auf ein Gender-Budgeting in den öffentlichen Haushalten ab als auf eine Sensibilisierung betreffend Gleichstellung von Frauen und Männern im Hinblick auf die Einführung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung. Beim Bund wird die Verfassungsbestimmung derzeit dadurch umgesetzt, dass jedes Ministerium im Rahmen der Budgeterstellung ein Projekt zum Thema Gender darlegen muss. 2013 wird ein weiterer Verfassungsartikel folgen, der den Stellenwert der Gleichstellung in den Grundsätzen der Wirkungsorientierung beim Bund festhält. Die Umsetzung wird sich darauf konzentrieren, dass die Verwaltungseinheiten zukünftig im Rahmen ihrer Zielsetzungen auch aus dem Gleichstellungsziel Wirkungsziele und Massnahmen ableiten müssen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Anlehnung an Artikel 8 der Bundesverfassung (Diskriminierungsverbot und Verpflichtung zur Gleichstellung der Geschlechter) bei der Haushaltsführung mit dem Mittel des Gender-Budgeting die Gleichstellung der Geschlechter anzustreben.</p>
- Gender-Budgeting. Ein geschlechtergerechter öffentlicher Haushalt
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der öffentliche Haushalt und die staatliche Verteilungspolitik sind in der Schweiz noch nicht auf ihre Geschlechtergerechtigkeit untersucht worden. Die Vermutung liegt jedoch nahe, dass Gelder eher geschlechterstereotyp verteilt werden und dies nicht mehr den heutigen gesellschaftlichen Verhältnissen entspricht. Die Verpflichtung zur Gleichstellung der Geschlechter ist somit nicht erfüllt.</p><p>Die Ressource Zeit ist eines der Kernelemente einer Gender-Perspektive in wirtschaftlichen Analysen. Die Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit muss in den Mittelpunkt der Betrachtungen gerückt werden. Damit geht Gender-Budgeting über den Begriff der Wirtschaftspolitik deutlich hinaus.</p><p>Gender-Budgeting ist eine Methode, die Verteilung von Geld und Zeit zwischen den Geschlechtern sichtbar zu machen und in Richtung Gleichstellung zu verändern.</p><p>Österreich hat auf den 1. Januar 2009 hin einen neuen Artikel in der Bundesverfassung in Kraft gesetzt, der den Bund, die Länder und Gemeinden zur geschlechtergerechten Haushaltsführung verpflichtet. An diesem Beispiel lässt sich klar erkennen, dass Gender-Budgeting auch in einem föderalen Staat und mit einem Transferbudget möglich ist.</p><p>Der Kanton Basel-Stadt hat bereits weitreichende Erfahrungen gemacht, wie ein Gender-Budget in der kantonalen Verwaltung angewendet werden kann. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten kann auch auf eine jahrelang in der Praxis erprobte Kompetenz zurückgreifen.</p><p>Diese Erfahrungen sollen auch gesamthaft auf der Bundesebene implementiert werden, auch wenn der Bundeshaushalt "vor allem ein Transferhaushalt ist", wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 27. August 2008 auf die Anfrage Roth-Bernasconi, "Geld ist geruchlos. Wirklich?", ausführte.</p>
- <p>In seiner Antwort auf die Motion Kiener Nellen 09.3706, "Pilotprojekt Gender-Budgeting. Geschlechtergerechtigkeit in der Budgetpolitik", legt der Bundesrat dar, warum er die Methode des Gender-Budgeting auf Bundesebene als ungeeignete politische Grundlage zur Erreichung der Ziele der Gleichstellung von Mann und Frau erachtet:</p><p>Dies liegt zum einen am grossen Transferanteil der Bundesausgaben: Neben dem bedeutend grösseren Erhebungsaufwand ist eine geschlechterspezifische Zuteilung der Bundesmittel entweder wegen der teilweise grossen (politisch gewollten) Autonomie, welche den Empfängern beim Einsatz der Mittel gewährt wird (namentlich den Kantonen), kaum möglich, oder sie bleibt umgekehrt - wegen einem hohen Grad der gesetzlichen Bindung (insbesondere bei den Sozialversicherungen) - letztlich ohne Nutzen, weil die (finanz)politischen Steuerungsmöglichkeiten hier sehr beschränkt sind. Zum anderen ist es aufgrund der Eigenschaften gewisser Bundesaufgaben (z. B. Landesverteidigung, Beziehungen zum Ausland) gar nicht möglich, eine geschlechterspezifische Zuteilung der Mittel vorzunehmen, weil ihre Nutzung der Bevölkerung ohne gegenseitige Einschränkung und ohne staatliche Ausschlussmöglichkeiten offensteht. Schliesslich müsste ein umfassendes Gender-Budgeting auch die Einnahmenseite mit einbeziehen, was ebenfalls mit grossen Problemen bezüglich Methode und Datengrundlagen (Besteuerung der Ehepaare, indirekte Steuern) verbunden wäre.</p><p>Insgesamt weist die umfassende Analyse des Bundeshaushalts im Sinne des Gender-Budgeting nach Ansicht des Bundesrates ein sehr ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Angesichts der sich abzeichnenden angespannten finanzpolitischen Situation hält es der Bundesrat deshalb nicht für angezeigt, hier eine dauerhafte neue Aufgabe zu übernehmen. Stattdessen will er wie bisher in ausgewählten und prädestinierten Tätigkeitsbereichen entsprechende Evaluationen vornehmen.</p><p>Die von der Motionärin erwähnte Verfassungsergänzung in Österreich zielt weniger auf ein Gender-Budgeting in den öffentlichen Haushalten ab als auf eine Sensibilisierung betreffend Gleichstellung von Frauen und Männern im Hinblick auf die Einführung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung. Beim Bund wird die Verfassungsbestimmung derzeit dadurch umgesetzt, dass jedes Ministerium im Rahmen der Budgeterstellung ein Projekt zum Thema Gender darlegen muss. 2013 wird ein weiterer Verfassungsartikel folgen, der den Stellenwert der Gleichstellung in den Grundsätzen der Wirkungsorientierung beim Bund festhält. Die Umsetzung wird sich darauf konzentrieren, dass die Verwaltungseinheiten zukünftig im Rahmen ihrer Zielsetzungen auch aus dem Gleichstellungsziel Wirkungsziele und Massnahmen ableiten müssen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Anlehnung an Artikel 8 der Bundesverfassung (Diskriminierungsverbot und Verpflichtung zur Gleichstellung der Geschlechter) bei der Haushaltsführung mit dem Mittel des Gender-Budgeting die Gleichstellung der Geschlechter anzustreben.</p>
- Gender-Budgeting. Ein geschlechtergerechter öffentlicher Haushalt
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