Pilotprojekt Gender-Budgeting. Geschlechtergerechtigkeit in der Budgetpolitik
- ShortId
-
09.3706
- Id
-
20093706
- Updated
-
14.11.2025 06:44
- Language
-
de
- Title
-
Pilotprojekt Gender-Budgeting. Geschlechtergerechtigkeit in der Budgetpolitik
- AdditionalIndexing
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24;Gleichstellung von Mann und Frau;Durchführung eines Projektes;Gliederung nach Geschlecht;Aufstellung des Haushaltsplans;Haushaltskontrolle;öffentliche Finanzen;Prioritätensetzung;Stellung der Frau;Frauenarbeit
- 1
-
- L04K11020103, Aufstellung des Haushaltsplans
- L03K010104, Stellung der Frau
- L04K11020205, Haushaltskontrolle
- L04K01070103, Gliederung nach Geschlecht
- L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
- L03K110802, öffentliche Finanzen
- L05K0702030205, Frauenarbeit
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L06K080701050101, Prioritätensetzung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gender-Budgeting ist die Verankerung der Geschlechterperspektive auf allen Ebenen und in allen Phasen des Haushaltsprozesses durch gezielte Analyse der Verteilung und Aufbringung öffentlicher Mittel auf Frauen und Männer mit dem Ziel, gegebenenfalls Gleichstellung von Frauen und Männern fördernde Umstrukturierungen von Budgets zu ergreifen. Somit werden Prioritätensetzungen öffentlicher Budgets sichtbar gemacht und wird gezielt auf geschlechtsspezifische Ausgewogenheit Einfluss genommen. Dabei ist entscheidend zu verstehen, dass der Bundeshaushalt gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Prioritäten des Bundes abbildet und damit bestimmte gesellschaftspolitische Leitbilder widerspiegelt: Budgetpolitik ist in Zahlen gegossene Gesellschaftspolitik. </p><p>Gender-Budgeting ist kein punktueller, einmaliger Vorgang, sondern gewinnt erst durch Kontinuität an Aussagekraft. Ein Pilotprojekt, das den speziellen Anforderungen eines Transferhaushaltes gerecht wird, soll gestartet werden, das über den Pilotversuch hinausgeht, der im Baspo im Teilbudget der Sektion "Jugend und Sport" im Jahr 2002 durchgeführt worden ist, mit der langfristigen Perspektive, die Ergebnisse auf den Bundeshaushalt zu übertragen.</p>
- <p>Die Motion verlangt ein Pilotprojekt zur systematischen Analyse der Verteilung und Aufbringung öffentlicher Mittel auf Frauen und Männer nach dem Vorbild des Kantons Basel-Stadt. Dieser hat methodische Grundlagen erarbeitet und basierend darauf eine geschlechterspezifische Untersuchung des Haushalts vorgenommen. Dabei hat er sich auf die Ausgabenseite beschränkt und ermittelt, welchen Einwohnerinnen bzw. Einwohnern die jeweiligen staatlichen Leistungen (gegliedert nach Aufgabengebieten) zugutekommen (Analyse der Ausgabeninzidenz gemäss "Output-Sicht").</p><p>Die Anwendung dieser Methode beim Bund ist mit grundsätzlichen Problemen verbunden:</p><p>- Der Bundeshaushalt ist zu einem grossen Teil ein Transferhaushalt; d. h., der Bund beteiligt sich zwar finanziell an einer staatlichen Aufgabe, die eigentliche Leistungserbringung erfolgt aber durch andere Gebietskörperschaften (v. a. Kantone), Sozialversicherungen oder eigene Institutionen (ETH, SBB usw.). Die Erhebung der geschlechterspezifischen Zuteilung der erbrachten Leistung ist dadurch mit einem wesentlich grösseren Aufwand verbunden als in einem Kanton. Ausserdem ist sie wegen der den Empfängern (politisch bewusst) gewährten Autonomie bei der Mittelverwendung oft gar nicht möglich. Dies gilt namentlich bei einem grossen Teil der Ausgaben, welche nichtzweckgebunden an die Kantone fliessen (Kantonsanteile sowie vertikale Finanzausgleichszahlungen; 7,4 Milliarden Franken). Umgekehrt ist insbesondere bei den meisten Mitteln, die an die Sozialversicherungen fliessen (zusammen mit den Anteilen an den Bundeseinnahmen rund 15 Milliarden Franken), der Grad der gesetzlichen Bindung derart hoch, dass eine geschlechterspezifische Analyse zwar möglich, aber letztlich ohne Nutzen ist, weil die (finanz)politischen Steuerungsmöglichkeiten hier sehr beschränkt sind.</p><p>- Im Vergleich zu den Kantonen enthält das Aufgabenportfolio des Bundes einen weit grösseren Teil von Leistungen, die den Charakter reiner öffentlicher Güter haben. Reine öffentliche Güter zeichnen sich dadurch aus, dass ihr Nutzen der Bevölkerung ohne gegenseitige Einschränkung und ohne staatliche Ausschlussmöglichkeiten zukommt (z. B. Landesverteidigung, Beziehungen zum Ausland). Die Zuteilung der Nutzung auf die Empfängerinnen/Empfänger kann in diesen Bereichen höchstens aufgrund von willkürlichen Annahmen erfolgen.</p><p>Der von der Motionärin geforderte Einbezug der Aufbringung der Mittel (d. h. der Einnahmenseite) ist vom Kanton Basel-Stadt bis jetzt nicht erfolgt (namentlich aus Gründen der Datenverfügbarkeit). Für eine umfassende Beurteilung müsste zusätzlich zur Verteilung des Nutzens staatlicher Leistung auf die Geschlechter auch jene der Belastung durch Steuern und Abgaben betrachtet werden. Bei der direkten Bundessteuer wird der Bund hier vor den gleichen Problemen stehen wie der Kanton Basel-Stadt (Steuergeheimnis, individuelle Zuteilung der Steuerlast bei Ehepaaren). Bei den indirekten Steuern - sie machen die Mehrheit der Bundeseinnahmen aus - ist die geschlechterspezifische Zuteilung sehr schwierig, weil sie nur aufgrund von Annahmen über das geschlechterspezifische Konsumverhalten möglich ist.</p><p>Alles in allem ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis von Gender-Budgeting für den Bund ausserordentlich ungünstig. Der Bundesrat ist auch der Ansicht, dass dieser Ansatz aufgrund der zahlreichen nötigen Annahmen als politische Grundlage für die Erreichung der Ziele der Gleichstellung auf Bundesebene wohl nur beschränkte Bedeutung hätte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, anhand des Basler Leitfadens zur geschlechtergerechten Rechnungs- und Budgetanalyse ein Pilotprojekt in der Bundesverwaltung durchzuführen, das den Weg zu einem geschlechtergerechten Haushalt aufzeigt.</p>
- Pilotprojekt Gender-Budgeting. Geschlechtergerechtigkeit in der Budgetpolitik
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gender-Budgeting ist die Verankerung der Geschlechterperspektive auf allen Ebenen und in allen Phasen des Haushaltsprozesses durch gezielte Analyse der Verteilung und Aufbringung öffentlicher Mittel auf Frauen und Männer mit dem Ziel, gegebenenfalls Gleichstellung von Frauen und Männern fördernde Umstrukturierungen von Budgets zu ergreifen. Somit werden Prioritätensetzungen öffentlicher Budgets sichtbar gemacht und wird gezielt auf geschlechtsspezifische Ausgewogenheit Einfluss genommen. Dabei ist entscheidend zu verstehen, dass der Bundeshaushalt gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Prioritäten des Bundes abbildet und damit bestimmte gesellschaftspolitische Leitbilder widerspiegelt: Budgetpolitik ist in Zahlen gegossene Gesellschaftspolitik. </p><p>Gender-Budgeting ist kein punktueller, einmaliger Vorgang, sondern gewinnt erst durch Kontinuität an Aussagekraft. Ein Pilotprojekt, das den speziellen Anforderungen eines Transferhaushaltes gerecht wird, soll gestartet werden, das über den Pilotversuch hinausgeht, der im Baspo im Teilbudget der Sektion "Jugend und Sport" im Jahr 2002 durchgeführt worden ist, mit der langfristigen Perspektive, die Ergebnisse auf den Bundeshaushalt zu übertragen.</p>
- <p>Die Motion verlangt ein Pilotprojekt zur systematischen Analyse der Verteilung und Aufbringung öffentlicher Mittel auf Frauen und Männer nach dem Vorbild des Kantons Basel-Stadt. Dieser hat methodische Grundlagen erarbeitet und basierend darauf eine geschlechterspezifische Untersuchung des Haushalts vorgenommen. Dabei hat er sich auf die Ausgabenseite beschränkt und ermittelt, welchen Einwohnerinnen bzw. Einwohnern die jeweiligen staatlichen Leistungen (gegliedert nach Aufgabengebieten) zugutekommen (Analyse der Ausgabeninzidenz gemäss "Output-Sicht").</p><p>Die Anwendung dieser Methode beim Bund ist mit grundsätzlichen Problemen verbunden:</p><p>- Der Bundeshaushalt ist zu einem grossen Teil ein Transferhaushalt; d. h., der Bund beteiligt sich zwar finanziell an einer staatlichen Aufgabe, die eigentliche Leistungserbringung erfolgt aber durch andere Gebietskörperschaften (v. a. Kantone), Sozialversicherungen oder eigene Institutionen (ETH, SBB usw.). Die Erhebung der geschlechterspezifischen Zuteilung der erbrachten Leistung ist dadurch mit einem wesentlich grösseren Aufwand verbunden als in einem Kanton. Ausserdem ist sie wegen der den Empfängern (politisch bewusst) gewährten Autonomie bei der Mittelverwendung oft gar nicht möglich. Dies gilt namentlich bei einem grossen Teil der Ausgaben, welche nichtzweckgebunden an die Kantone fliessen (Kantonsanteile sowie vertikale Finanzausgleichszahlungen; 7,4 Milliarden Franken). Umgekehrt ist insbesondere bei den meisten Mitteln, die an die Sozialversicherungen fliessen (zusammen mit den Anteilen an den Bundeseinnahmen rund 15 Milliarden Franken), der Grad der gesetzlichen Bindung derart hoch, dass eine geschlechterspezifische Analyse zwar möglich, aber letztlich ohne Nutzen ist, weil die (finanz)politischen Steuerungsmöglichkeiten hier sehr beschränkt sind.</p><p>- Im Vergleich zu den Kantonen enthält das Aufgabenportfolio des Bundes einen weit grösseren Teil von Leistungen, die den Charakter reiner öffentlicher Güter haben. Reine öffentliche Güter zeichnen sich dadurch aus, dass ihr Nutzen der Bevölkerung ohne gegenseitige Einschränkung und ohne staatliche Ausschlussmöglichkeiten zukommt (z. B. Landesverteidigung, Beziehungen zum Ausland). Die Zuteilung der Nutzung auf die Empfängerinnen/Empfänger kann in diesen Bereichen höchstens aufgrund von willkürlichen Annahmen erfolgen.</p><p>Der von der Motionärin geforderte Einbezug der Aufbringung der Mittel (d. h. der Einnahmenseite) ist vom Kanton Basel-Stadt bis jetzt nicht erfolgt (namentlich aus Gründen der Datenverfügbarkeit). Für eine umfassende Beurteilung müsste zusätzlich zur Verteilung des Nutzens staatlicher Leistung auf die Geschlechter auch jene der Belastung durch Steuern und Abgaben betrachtet werden. Bei der direkten Bundessteuer wird der Bund hier vor den gleichen Problemen stehen wie der Kanton Basel-Stadt (Steuergeheimnis, individuelle Zuteilung der Steuerlast bei Ehepaaren). Bei den indirekten Steuern - sie machen die Mehrheit der Bundeseinnahmen aus - ist die geschlechterspezifische Zuteilung sehr schwierig, weil sie nur aufgrund von Annahmen über das geschlechterspezifische Konsumverhalten möglich ist.</p><p>Alles in allem ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis von Gender-Budgeting für den Bund ausserordentlich ungünstig. Der Bundesrat ist auch der Ansicht, dass dieser Ansatz aufgrund der zahlreichen nötigen Annahmen als politische Grundlage für die Erreichung der Ziele der Gleichstellung auf Bundesebene wohl nur beschränkte Bedeutung hätte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, anhand des Basler Leitfadens zur geschlechtergerechten Rechnungs- und Budgetanalyse ein Pilotprojekt in der Bundesverwaltung durchzuführen, das den Weg zu einem geschlechtergerechten Haushalt aufzeigt.</p>
- Pilotprojekt Gender-Budgeting. Geschlechtergerechtigkeit in der Budgetpolitik
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