Identifizierbarkeit von Callcentern

ShortId
09.3709
Id
20093709
Updated
24.06.2025 23:33
Language
de
Title
Identifizierbarkeit von Callcentern
AdditionalIndexing
34;15;Telefonnummer;Werbung;Transparenz;Schutz der Privatsphäre;Telefon
1
  • L05K1202020108, Telefon
  • L04K05020501, Schutz der Privatsphäre
  • L05K0701010302, Werbung
  • L06K120202010801, Telefonnummer
  • L05K1201020203, Transparenz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit längerer Zeit häufen sich Anrufe von professionellen Callcentern, und es ist ärgerlich, wenn sich diese nicht zu erkennen geben. Der Telefonabonnent muss die Möglichkeit haben zu erkennen, wenn sich so eine Institution an ihn wendet, insbesondere für den Fall, dass derartige Anrufe das mit einem Stern im Teilnehmerverzeichnis markierte Werbeverbot missachten.</p>
  • <p>Die Missachtung von Sterneinträgen im Verzeichnis durch Telefonmarketingfirmen kann eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts sowie einen Akt unlauteren Wettbewerbs darstellen. Die belästigte Person verfügt vor allem über zivilrechtliche Mittel, um die Achtung ihrer Privatsphäre durchzusetzen. Damit sie von diesen Mitteln Gebrauch machen und verlangen kann, dass ihr Wunsch, keine Werbeanrufe zu erhalten, auch wirklich respektiert wird, ist es tatsächlich wünschenswert, dass Unternehmen, die den Sterneintrag im Verzeichnis missachten, leicht identifiziert werden können.</p><p>Der Bundesrat möchte daher die im vorliegenden Postulat vorgeschlagenen Massnahmen in eine eingehende Lagebeurteilung im Bereich Telefonmarketing einbeziehen und den diesbezüglichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf beurteilen. Er wird diese Prüfung folglich im Rahmen des Postulats 09.3002 der KVF des Ständerates vornehmen. Dem Parlament ist nämlich bis spätestens Mitte 2010 ein Bericht vorzulegen, der auch auf diese Frage eingeht, denn das Postulat des Ständerates fordert explizit, dass der Bericht des Bundesrates sich mit der Frage nach dem Konsumentinnen- und Konsumentenschutz befasst. Dann ist es gegebenenfalls möglich, aufgrund dieses Berichtes die konkreten Massnahmen zu definieren, die zur besseren Identifizierung der Telefonmarketingfirmen zu treffen sind. Damit kann auch der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen vom 6. März 2007 betreffend den Telefonverkauf Folge gegeben werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nachstehenden Vorschläge auf deren Machbarkeit zu prüfen und dazu inhaltlich Stellung zu nehmen:</p><p>1. Den professionellen Callcentern und Umfragefirmen soll untersagt werden, ihre Rufnummer zu unterdrücken (Anpassung Art. 84 FDV).</p><p>2. Die professionellen Callcenter sollen verpflichtet werden, sich in die Verzeichnisse der FDA eintragen zu lassen (Art. 12d FMG).</p><p>3. Im Weiteren sollen die Callcenter verpflichtet werden, bei ihren Werbe- bzw. Umfrageanrufen tatsächlich die in den Verzeichnissen eingetragenen Telefonnummern zu verwenden und unter dieser Nummer auch erreichbar zu sein.</p><p>4. Wie kann die Einhaltung diesbezüglicher neuer Vorschriften sichergestellt werden? Durch wen werden sie kontrolliert?</p><p>5. Welche Sanktionen können gegen die Missachtung bzw. Übertretung des mit dem Stern im Teilnehmerverzeichnis angezeigten Werbeverbotes vorgesehen werden?</p><p>6. Welche Möglichkeiten bestehen, derartige Vorschriften auch auf ausländische Anbieter anzuwenden?</p>
  • Identifizierbarkeit von Callcentern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit längerer Zeit häufen sich Anrufe von professionellen Callcentern, und es ist ärgerlich, wenn sich diese nicht zu erkennen geben. Der Telefonabonnent muss die Möglichkeit haben zu erkennen, wenn sich so eine Institution an ihn wendet, insbesondere für den Fall, dass derartige Anrufe das mit einem Stern im Teilnehmerverzeichnis markierte Werbeverbot missachten.</p>
    • <p>Die Missachtung von Sterneinträgen im Verzeichnis durch Telefonmarketingfirmen kann eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts sowie einen Akt unlauteren Wettbewerbs darstellen. Die belästigte Person verfügt vor allem über zivilrechtliche Mittel, um die Achtung ihrer Privatsphäre durchzusetzen. Damit sie von diesen Mitteln Gebrauch machen und verlangen kann, dass ihr Wunsch, keine Werbeanrufe zu erhalten, auch wirklich respektiert wird, ist es tatsächlich wünschenswert, dass Unternehmen, die den Sterneintrag im Verzeichnis missachten, leicht identifiziert werden können.</p><p>Der Bundesrat möchte daher die im vorliegenden Postulat vorgeschlagenen Massnahmen in eine eingehende Lagebeurteilung im Bereich Telefonmarketing einbeziehen und den diesbezüglichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf beurteilen. Er wird diese Prüfung folglich im Rahmen des Postulats 09.3002 der KVF des Ständerates vornehmen. Dem Parlament ist nämlich bis spätestens Mitte 2010 ein Bericht vorzulegen, der auch auf diese Frage eingeht, denn das Postulat des Ständerates fordert explizit, dass der Bericht des Bundesrates sich mit der Frage nach dem Konsumentinnen- und Konsumentenschutz befasst. Dann ist es gegebenenfalls möglich, aufgrund dieses Berichtes die konkreten Massnahmen zu definieren, die zur besseren Identifizierung der Telefonmarketingfirmen zu treffen sind. Damit kann auch der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen vom 6. März 2007 betreffend den Telefonverkauf Folge gegeben werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nachstehenden Vorschläge auf deren Machbarkeit zu prüfen und dazu inhaltlich Stellung zu nehmen:</p><p>1. Den professionellen Callcentern und Umfragefirmen soll untersagt werden, ihre Rufnummer zu unterdrücken (Anpassung Art. 84 FDV).</p><p>2. Die professionellen Callcenter sollen verpflichtet werden, sich in die Verzeichnisse der FDA eintragen zu lassen (Art. 12d FMG).</p><p>3. Im Weiteren sollen die Callcenter verpflichtet werden, bei ihren Werbe- bzw. Umfrageanrufen tatsächlich die in den Verzeichnissen eingetragenen Telefonnummern zu verwenden und unter dieser Nummer auch erreichbar zu sein.</p><p>4. Wie kann die Einhaltung diesbezüglicher neuer Vorschriften sichergestellt werden? Durch wen werden sie kontrolliert?</p><p>5. Welche Sanktionen können gegen die Missachtung bzw. Übertretung des mit dem Stern im Teilnehmerverzeichnis angezeigten Werbeverbotes vorgesehen werden?</p><p>6. Welche Möglichkeiten bestehen, derartige Vorschriften auch auf ausländische Anbieter anzuwenden?</p>
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