Ausgestaltung des internationalen Schienenfernverkehrs

ShortId
09.3710
Id
20093710
Updated
28.07.2023 08:32
Language
de
Title
Ausgestaltung des internationalen Schienenfernverkehrs
AdditionalIndexing
48;Eisenbahnbau;Hochgeschwindigkeitsverkehr;Bericht;Schienenverkehr;internationaler Verkehr;Schienennetz
1
  • L04K18010105, internationaler Verkehr
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L04K18030207, Schienennetz
  • L04K18030204, Eisenbahnbau
  • L04K18010209, Hochgeschwindigkeitsverkehr
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund investiert grosse Summen in den Ausbau von Strecken des schweizerischen Schienennetzes und von Strecken im benachbarten Ausland (u. a. TGV-Strecken im Jurabogen, Strecke Haut-Bugey, Vorfinanzierung der Elektrifizierung Lindau-Geltendorf). Ziel der Investitionen ist nicht primär der Bau dieser Strecken selbst, sondern ein attraktives Angebot von direkten Zügen aus der Schweiz ins benachbarte Ausland. </p><p>Gemäss der Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation von Ständerat Burkhalter betreffend die Hochgeschwindigkeitsverbindung Bern-Neuenburg-Paris (Interpellation 08.3804) hat der Bund heute jedoch keinen direkten Einfluss darauf, ob dereinst über die mit Bundesmitteln ausgebauten Strecken auch ein attraktives Angebot verkehren wird. In der Fragestunde vom 8. Juni 2009 bekräftigte Bundesrat Leuenberger, dass die Bahnen selber für den Verkehr auf diesen Strecken zuständig sind. </p><p>Diese Situation ist sehr unbefriedigend. Es bleibt unklar, wie sinnvoll die einzelnen Investitionen ins Schienennetz und zur Anbindung der Schweiz an den internationalen Personenverkehr effektiv sind. Attraktive direkte Fernverkehrsverbindungen, wie es sie heute namentlich zwischen Genf und Paris sowie zwischen Basel und Mannheim schon gibt, sind für alle Landesteile der Schweiz aus wirtschaftlicher und touristischer Sicht sehr wichtig. Ziel muss es sein, dass in alle Richtungen attraktive, häufige und rasche Direktverbindungen angeboten werden. </p><p>Der Bundesrat soll deshalb in einem Bericht aufzeigen, mit welchen Mitteln der Bund seinen Einfluss zugunsten attraktiver internationaler Fernverkehrsverbindungen steigern kann. Zu prüfen sind insbesondere:</p><p>- Vorgaben des Bundes als Eigner gegenüber den SBB; </p><p>- staatsvertragliche Regelungen betreffend Garantie einer Mindestanzahl von Verbindungen;</p><p>- Bestellungen bei den Bahnen. </p><p>Weiter soll der Bericht aufzeigen, welches Ziel der Bund im Bereich des Angebots an internationalen Fernverkehrsverbindungen in den nächsten 20 Jahren erreichen will.</p>
  • <p>Attraktive, häufige und rasche Bahnangebote zwischen allen Landesteilen und den europäischen Metropolen sind für die exportorientierten Wirtschaftsbranchen und den Schweizer Tourismus von grosser Bedeutung. Der Bundesrat unterstützt daher die rasche Umsetzung aller vom Parlament im Rahmen des Projekts "HGV-Anschluss" (Bundesgesetz über den Anschluss der Ost- und der Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz; SR 742.140.3) beschlossenen Infrastrukturausbauten. Diese Ausbauten sind eine Voraussetzung für verbesserte Bahnangebote im grenzüberschreitenden Fernverkehr.</p><p>Der grenzüberschreitende Personenverkehr zwischen der Schweiz und den angrenzenden Ländern erfolgt auch zehn Jahre nach der Bahnreform in Kooperationen zwischen den Staatsbahnen. D. h., die Verantwortung für die internationalen Züge wechselt an der Grenze von der einen zur anderen Staatsbahn. So verkehren z. B. die ICE nach Zürich und Interlaken ab Basel als SBB-Züge im Rahmen der Fernverkehrskonzession der SBB und umgekehrt die mit SBB-Wagen formierten EC-Züge nach Köln und Hamburg als Züge der DB.</p><p>Nur die im Verkehr mit Italien aktive Cisalpino (gemeinsame Tochtergesellschaft von Trenitalia und SBB zu je 50 Prozent) ist ein eingeständiges, in der Schweiz registriertes Eisenbahn-Verkehrsunternehmen (EVU). Als einziges Unternehmen neben den SBB verfügt Cisalpino in der Schweiz über eine eigene Fernverkehrskonzession. Die auf den Cisalpino-Zügen eingesetzten Lokführer und Kondukteure werden in der Schweiz von den SBB und in Italien von Trenitalia gestellt. An der Grenze wechselt auch die EVU-Verantwortung von Cisalpino auf Trenitalia. Auch der Italienverkehr wird also in Kooperation von zwei Unternehmen und nicht allein von Cisalpino im Netzzugang abgewickelt.</p><p>Mit dem Ziel der Attraktivierung der angebotenen Verkehrsleistungen wird der grenzüberschreitende Eisenbahnpersonenverkehr innerhalb der EU am 1. Januar 2010 mit dem sogenannten dritten Eisenbahnpaket vollständig liberalisiert, d. h., die EVU können auf internationalen Verbindungen an jedem beliebigen Bahnhof Personen ein- und aussteigen lassen. Wann und in welcher Form die Schweiz das dritte Eisenbahnpaket der EU übernehmen wird, ist derzeit noch offen.</p><p>Die im grenzüberschreitenden Personenverkehr auf schweizerischem Territorium erbrachten Leistungen sind in der Fernverkehrskonzession der SBB (respektive der Cisalpino) aufgeführt. Sie werden heute insgesamt eigenwirtschaftlich erbracht. Mit der Bahnreform 1999 wurde entschieden, die konkrete Ausgestaltung des Fernverkehrsangebots (inklusive der inländischen Abschnitte der internationalen Verbindungen) als unternehmerische Aufgabe den SBB zu übertragen. Durch den in der Fernverkehrskonzession der SBB enthaltenen Mix von hoch rentablen und weniger rentablen Linien kann auf eine Bestellung einzelner Fernverkehrslinien verzichtet werden. Von der gesetzlich möglichen Bestellung von Fernverkehrsleistungen durch den Bund (Art. 49 Abs. 3 Eisenbahngesetz; SR 742.101) wurde bewusst nicht Gebrauch gemacht. Anders als im gemeinsam mit den Kantonen finanzierten Regionalverkehr verfügt der Bund daher über keine direkten Einflussmöglichkeiten auf die Qualität und Dichte des grenzüberschreitenden Fernverkehrsangebots.</p><p>Handlungsmöglichkeiten bestehen für den Bund prinzipiell bei der Vergabe von Konzessionen. Jede regelmässige Personenverkehrsleistung - unabhängig ob bestellt oder eigenwirtschaftlich erbracht - bedarf einer eidgenössischen Konzession. Bis zu einer Erneuerung der Fernverkehrskonzession (die heutige Fernverkehrskonzession ist bis Ende 2017 gültig) bestehen aber faktisch nur sehr geringe Möglichkeiten des Bundes, das grenzüberschreitende Verkehrsangebot zu beeinflussen. Grundsätzlich wäre es auf diesen Strecken möglich, allfällige neue Verkehrsangebote von anderen Anbietern (z. B. einer internationalen Gruppierung zwischen einem französischen und einem schweizerischen EVU) zu konzessionieren. Wenn der Bund die bestehende Fernverkehrskonzession vor deren Ablauf gegen den Willen der SBB ändern wollte, um z. B. die Betriebspflicht der SBB für bestimmte grenzüberschreitende Verbindungen auszuweiten oder anderen EVU zu erteilen, könnten die SBB eine finanzielle Entschädigung für ihre zusätzlichen Leistungen respektive für ihre entgangenen Rechte fordern.</p><p>Aus den bilateralen Vereinbarungen und Abkommen zwischen der Schweiz und den Nachbarländern Deutschland, Liechtenstein, Österreich, Italien und Frankreich betreffend die Anschlüsse des schweizerischen Eisenbahnnetzes an die europäischen Netze ergeben sich keine konkreten Verpflichtungen hinsichtlich einer Mindestzahl von anzubietenden Verbindungen. Diese Staatsverträge regeln vorwiegend die räumliche und zeitliche Abstimmung der Streckenausbauten und deren Finanzierung.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass er sich bei der Wahrnehmung der Befugnisse der Generalversammlung (Art. 10 Abs. 2 SBBG; SR 742.31) auf strategische Vorgaben beschränken sollte. Theoretisch besteht die Möglichkeit, dass der Bundesrat bei der Erarbeitung der Ziele der SBB gewisse Vorgaben bezüglich des zu erbringenden grenzüberschreitenden Verkehrsangebots macht (Art. 8 Abs. 1 SBBG). Detaillierte Vorgaben bezüglich des zu erbringenden grenzüberschreitenden Verkehrsangebots entsprechen jedoch nicht den Grundsätzen der Bahnreform von 1999. Für die unternehmerische Frage der konkreten Definition des Angebots an internationalen Fernverkehrsverbindungen sind hingegen der Verwaltungsrat und die Konzernleitung der SBB verantwortlich. Der Bundesrat hat demnach auch keine diesbezüglichen Zielsetzungen, welche in den nächsten 20 Jahren erreicht werden sollen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zum Thema "internationaler Schienenfernverkehr" zu erstellen. Darin soll er aufzeigen, mit welchen (zusätzlichen) Massnahmen er einen attraktiven internationalen Schienenfernverkehr sicherstellen will.</p>
  • Ausgestaltung des internationalen Schienenfernverkehrs
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund investiert grosse Summen in den Ausbau von Strecken des schweizerischen Schienennetzes und von Strecken im benachbarten Ausland (u. a. TGV-Strecken im Jurabogen, Strecke Haut-Bugey, Vorfinanzierung der Elektrifizierung Lindau-Geltendorf). Ziel der Investitionen ist nicht primär der Bau dieser Strecken selbst, sondern ein attraktives Angebot von direkten Zügen aus der Schweiz ins benachbarte Ausland. </p><p>Gemäss der Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation von Ständerat Burkhalter betreffend die Hochgeschwindigkeitsverbindung Bern-Neuenburg-Paris (Interpellation 08.3804) hat der Bund heute jedoch keinen direkten Einfluss darauf, ob dereinst über die mit Bundesmitteln ausgebauten Strecken auch ein attraktives Angebot verkehren wird. In der Fragestunde vom 8. Juni 2009 bekräftigte Bundesrat Leuenberger, dass die Bahnen selber für den Verkehr auf diesen Strecken zuständig sind. </p><p>Diese Situation ist sehr unbefriedigend. Es bleibt unklar, wie sinnvoll die einzelnen Investitionen ins Schienennetz und zur Anbindung der Schweiz an den internationalen Personenverkehr effektiv sind. Attraktive direkte Fernverkehrsverbindungen, wie es sie heute namentlich zwischen Genf und Paris sowie zwischen Basel und Mannheim schon gibt, sind für alle Landesteile der Schweiz aus wirtschaftlicher und touristischer Sicht sehr wichtig. Ziel muss es sein, dass in alle Richtungen attraktive, häufige und rasche Direktverbindungen angeboten werden. </p><p>Der Bundesrat soll deshalb in einem Bericht aufzeigen, mit welchen Mitteln der Bund seinen Einfluss zugunsten attraktiver internationaler Fernverkehrsverbindungen steigern kann. Zu prüfen sind insbesondere:</p><p>- Vorgaben des Bundes als Eigner gegenüber den SBB; </p><p>- staatsvertragliche Regelungen betreffend Garantie einer Mindestanzahl von Verbindungen;</p><p>- Bestellungen bei den Bahnen. </p><p>Weiter soll der Bericht aufzeigen, welches Ziel der Bund im Bereich des Angebots an internationalen Fernverkehrsverbindungen in den nächsten 20 Jahren erreichen will.</p>
    • <p>Attraktive, häufige und rasche Bahnangebote zwischen allen Landesteilen und den europäischen Metropolen sind für die exportorientierten Wirtschaftsbranchen und den Schweizer Tourismus von grosser Bedeutung. Der Bundesrat unterstützt daher die rasche Umsetzung aller vom Parlament im Rahmen des Projekts "HGV-Anschluss" (Bundesgesetz über den Anschluss der Ost- und der Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz; SR 742.140.3) beschlossenen Infrastrukturausbauten. Diese Ausbauten sind eine Voraussetzung für verbesserte Bahnangebote im grenzüberschreitenden Fernverkehr.</p><p>Der grenzüberschreitende Personenverkehr zwischen der Schweiz und den angrenzenden Ländern erfolgt auch zehn Jahre nach der Bahnreform in Kooperationen zwischen den Staatsbahnen. D. h., die Verantwortung für die internationalen Züge wechselt an der Grenze von der einen zur anderen Staatsbahn. So verkehren z. B. die ICE nach Zürich und Interlaken ab Basel als SBB-Züge im Rahmen der Fernverkehrskonzession der SBB und umgekehrt die mit SBB-Wagen formierten EC-Züge nach Köln und Hamburg als Züge der DB.</p><p>Nur die im Verkehr mit Italien aktive Cisalpino (gemeinsame Tochtergesellschaft von Trenitalia und SBB zu je 50 Prozent) ist ein eingeständiges, in der Schweiz registriertes Eisenbahn-Verkehrsunternehmen (EVU). Als einziges Unternehmen neben den SBB verfügt Cisalpino in der Schweiz über eine eigene Fernverkehrskonzession. Die auf den Cisalpino-Zügen eingesetzten Lokführer und Kondukteure werden in der Schweiz von den SBB und in Italien von Trenitalia gestellt. An der Grenze wechselt auch die EVU-Verantwortung von Cisalpino auf Trenitalia. Auch der Italienverkehr wird also in Kooperation von zwei Unternehmen und nicht allein von Cisalpino im Netzzugang abgewickelt.</p><p>Mit dem Ziel der Attraktivierung der angebotenen Verkehrsleistungen wird der grenzüberschreitende Eisenbahnpersonenverkehr innerhalb der EU am 1. Januar 2010 mit dem sogenannten dritten Eisenbahnpaket vollständig liberalisiert, d. h., die EVU können auf internationalen Verbindungen an jedem beliebigen Bahnhof Personen ein- und aussteigen lassen. Wann und in welcher Form die Schweiz das dritte Eisenbahnpaket der EU übernehmen wird, ist derzeit noch offen.</p><p>Die im grenzüberschreitenden Personenverkehr auf schweizerischem Territorium erbrachten Leistungen sind in der Fernverkehrskonzession der SBB (respektive der Cisalpino) aufgeführt. Sie werden heute insgesamt eigenwirtschaftlich erbracht. Mit der Bahnreform 1999 wurde entschieden, die konkrete Ausgestaltung des Fernverkehrsangebots (inklusive der inländischen Abschnitte der internationalen Verbindungen) als unternehmerische Aufgabe den SBB zu übertragen. Durch den in der Fernverkehrskonzession der SBB enthaltenen Mix von hoch rentablen und weniger rentablen Linien kann auf eine Bestellung einzelner Fernverkehrslinien verzichtet werden. Von der gesetzlich möglichen Bestellung von Fernverkehrsleistungen durch den Bund (Art. 49 Abs. 3 Eisenbahngesetz; SR 742.101) wurde bewusst nicht Gebrauch gemacht. Anders als im gemeinsam mit den Kantonen finanzierten Regionalverkehr verfügt der Bund daher über keine direkten Einflussmöglichkeiten auf die Qualität und Dichte des grenzüberschreitenden Fernverkehrsangebots.</p><p>Handlungsmöglichkeiten bestehen für den Bund prinzipiell bei der Vergabe von Konzessionen. Jede regelmässige Personenverkehrsleistung - unabhängig ob bestellt oder eigenwirtschaftlich erbracht - bedarf einer eidgenössischen Konzession. Bis zu einer Erneuerung der Fernverkehrskonzession (die heutige Fernverkehrskonzession ist bis Ende 2017 gültig) bestehen aber faktisch nur sehr geringe Möglichkeiten des Bundes, das grenzüberschreitende Verkehrsangebot zu beeinflussen. Grundsätzlich wäre es auf diesen Strecken möglich, allfällige neue Verkehrsangebote von anderen Anbietern (z. B. einer internationalen Gruppierung zwischen einem französischen und einem schweizerischen EVU) zu konzessionieren. Wenn der Bund die bestehende Fernverkehrskonzession vor deren Ablauf gegen den Willen der SBB ändern wollte, um z. B. die Betriebspflicht der SBB für bestimmte grenzüberschreitende Verbindungen auszuweiten oder anderen EVU zu erteilen, könnten die SBB eine finanzielle Entschädigung für ihre zusätzlichen Leistungen respektive für ihre entgangenen Rechte fordern.</p><p>Aus den bilateralen Vereinbarungen und Abkommen zwischen der Schweiz und den Nachbarländern Deutschland, Liechtenstein, Österreich, Italien und Frankreich betreffend die Anschlüsse des schweizerischen Eisenbahnnetzes an die europäischen Netze ergeben sich keine konkreten Verpflichtungen hinsichtlich einer Mindestzahl von anzubietenden Verbindungen. Diese Staatsverträge regeln vorwiegend die räumliche und zeitliche Abstimmung der Streckenausbauten und deren Finanzierung.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass er sich bei der Wahrnehmung der Befugnisse der Generalversammlung (Art. 10 Abs. 2 SBBG; SR 742.31) auf strategische Vorgaben beschränken sollte. Theoretisch besteht die Möglichkeit, dass der Bundesrat bei der Erarbeitung der Ziele der SBB gewisse Vorgaben bezüglich des zu erbringenden grenzüberschreitenden Verkehrsangebots macht (Art. 8 Abs. 1 SBBG). Detaillierte Vorgaben bezüglich des zu erbringenden grenzüberschreitenden Verkehrsangebots entsprechen jedoch nicht den Grundsätzen der Bahnreform von 1999. Für die unternehmerische Frage der konkreten Definition des Angebots an internationalen Fernverkehrsverbindungen sind hingegen der Verwaltungsrat und die Konzernleitung der SBB verantwortlich. Der Bundesrat hat demnach auch keine diesbezüglichen Zielsetzungen, welche in den nächsten 20 Jahren erreicht werden sollen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zum Thema "internationaler Schienenfernverkehr" zu erstellen. Darin soll er aufzeigen, mit welchen (zusätzlichen) Massnahmen er einen attraktiven internationalen Schienenfernverkehr sicherstellen will.</p>
    • Ausgestaltung des internationalen Schienenfernverkehrs

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