Zugänglichkeit für alle bei öffentlichen Bauten und Förderung des Wirtschaftswachstums
- ShortId
-
09.3711
- Id
-
20093711
- Updated
-
28.07.2023 07:53
- Language
-
de
- Title
-
Zugänglichkeit für alle bei öffentlichen Bauten und Förderung des Wirtschaftswachstums
- AdditionalIndexing
-
15;Behinderte/r;Investitionsprogramm;Kampf gegen die Diskriminierung;Bauindustrie;Antikrisenplan;Gebäude;älterer Mensch
- 1
-
- L06K070401020201, Antikrisenplan
- L04K07050303, Bauindustrie
- L05K0705030303, Gebäude
- L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
- L06K110901060101, Investitionsprogramm
- L04K01040201, Behinderte/r
- L05K0107010201, älterer Mensch
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der soziale Aspekt der Nachhaltigkeit verlangt, dass es allen Menschen möglich sein muss, an der Gemeinschaft zu partizipieren. Diese Forderung kann nur erfüllt werden, wenn die Benützung der öffentlich zugänglichen Bauten und Einrichtungen für alle möglich ist. </p><p>Der hindernisfreie Zugang ist aber auch unter dem wirtschaftlichen Aspekt der Nachhaltigkeit unverzichtbar, denn ältere Menschen und Menschen mit Behinderung (immerhin gegen 40 Prozent der Bevölkerung, Tendenz steigend) belasten die Haushalte am wenigsten, wenn sie selbstständig leben. </p><p>Neubauten, wesentliche Renovationen und der öffentliche Verkehr werden zwar heute dank entsprechenden Vorschriften mehrheitlich hindernisfrei umgesetzt. </p><p>Der Grossteil der bestehenden Gebäude und des öffentlichen Raums ist jedoch diesen gesetzlichen Bestimmungen nicht unterstellt. Von rund 150 000 öffentlich zugänglichen Bauten in der Schweiz sind zwei Drittel nicht oder bloss teilweise hindernisfrei zugänglich, in den 20 grössten Schweizer Städten fehlen rund 20 000 Trottoirabsenkungen. </p><p>Wie erfolgreiche Programme im Wallis und in der Stadt Bern zeigen, kann für rund 25 000 Franken pro Gebäude und 2000 Franken pro Trottoirabsenkung die Hindernisfreiheit dieser Objekte erreicht werden und dabei eine rund dreifache Bausumme zusätzlich oder vorzeitig ausgelöst werden. </p><p>Dank den bestehenden Erfahrungen lassen sich diese Massnahmen rechtzeitig, zielgerichtet und zeitlich begrenzt umsetzen. Diese Impulse kommen zur richtigen Zeit, denn auch in der Bauwirtschaft muss jetzt mit einem deutlichen Konjunktureinbruch gerechnet werden.</p>
- <p>Der Bundesrat unterstützt das Grundanliegen nach der Gewährung eines hindernisfreien Zugangs zu öffentlichen Bauten und Gebäuden. Er lehnt die Motion jedoch aus folgenden Gründen ab:</p><p>Die Motion rennt offene Türen ein: In seinem Zuständigkeitsbereich achtet der Bund bei Renovationen und Umbauten konsequent darauf, dass die entsprechenden Vorschriften des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG; SR 151.3) umgesetzt werden. Bereits heute ist deshalb ein grosser Teil der Bundesbauten hindernisfrei zugänglich. Was den öffentlichen Verkehr angeht, hat das Parlament zudem für vorzeitige - ausserhalb von geplanten Umbauten und Renovationen stattfindende - Anpassungen mit Bundesbeschluss vom 18. Juni 2002 einen Zahlungsrahmen im Umfang von 300 Millionen Franken bereitgestellt. Gestützt darauf wurden beispielsweise im Jahr 2008 mit insgesamt etwas mehr als 20 Millionen Franken 20 Infrastrukturprojekte (stufenfreie Zugänge und Perronerhöhungen) und 39 Fahrzeugprojekte (u. a. vorgezogene Beschaffung von Niederflur-Rollmaterial) unterstützt.</p><p>Ein grosser Anteil der öffentlichen Bauten und Anlagen ist jedoch im Eigentum von Kantonen und Gemeinden. Hier kann der Bund nur mittels gesetzlicher Bestimmungen Mindestanforderungen festsetzen, wie er dies im Rahmen des BehiG getan hat (Art. 5 BehiG). Für die Subventionierung von Umbauprojekten fehlt ihm hingegen die gesetzliche Grundlage.</p><p>Hinzu kommt, dass der Vorstoss aus konjunkturpolitischer Sicht wenig zweckmässig ist. Zum einen stand die Bauwirtschaft bereits bei der ersten und zweiten Stufe der Konjunkturstabilisierungsmassnahmen im Zentrum; weitere Stützungsmassnahmen für diesen Sektor dürften kaum mehr grosse Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft haben. Zum andern dürfte die Massnahme nicht rechtzeitig umgesetzt werden können. Darauf deuten zumindest die Erfahrungen im öffentlichen Verkehr hin: Von den im erwähnten Zahlungsrahmen im Jahr 2002 für vorzeitige Umbauten und Renovationen gesprochenen 300 Millionen Franken sind bis Ende 2008 erst rund 60 Millionen Franken beansprucht worden, und die entsprechende Kreditposition wies in den vergangenen Jahren regelmässig Kreditreste auf. Die in der Motion erwähnten 100 Millionen Franken für eine erste Tranche von Umbauprojekten dürften deshalb kaum im laufenden und kommenden Jahr eingesetzt werden können.</p><p>Schliesslich stehen in den kommenden Jahren strukturelle Defizite in Milliardenhöhe an. Aus finanzpolitischer Sicht besteht deshalb kein Raum für die Schaffung neuer Subventionstatbestände.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf das Diskriminierungsverbot in Artikel 8 der Bundesverfassung und vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Wirtschaftskrise im Sinne einer umfassenden Nachhaltigkeit ein Programm zur Herstellung hindernisfreier Zugänglichkeit zu beschliessen. </p><p>In einer ersten Tranche sollen Investitionsbeiträge in der Höhe von 100 Millionen Franken für die Zugänglichkeit bei öffentlichen Bauten und im öffentlichen Raum bereitgestellt werden. </p><p>Zusatzmassnahmen für weitere Programme sollen aufgezeigt werden, insbesondere in den Bereichen Wohnungsbau und öffentlicher Verkehr (Vorziehen von bestehenden mittelfristigen Verpflichtungen).</p>
- Zugänglichkeit für alle bei öffentlichen Bauten und Förderung des Wirtschaftswachstums
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der soziale Aspekt der Nachhaltigkeit verlangt, dass es allen Menschen möglich sein muss, an der Gemeinschaft zu partizipieren. Diese Forderung kann nur erfüllt werden, wenn die Benützung der öffentlich zugänglichen Bauten und Einrichtungen für alle möglich ist. </p><p>Der hindernisfreie Zugang ist aber auch unter dem wirtschaftlichen Aspekt der Nachhaltigkeit unverzichtbar, denn ältere Menschen und Menschen mit Behinderung (immerhin gegen 40 Prozent der Bevölkerung, Tendenz steigend) belasten die Haushalte am wenigsten, wenn sie selbstständig leben. </p><p>Neubauten, wesentliche Renovationen und der öffentliche Verkehr werden zwar heute dank entsprechenden Vorschriften mehrheitlich hindernisfrei umgesetzt. </p><p>Der Grossteil der bestehenden Gebäude und des öffentlichen Raums ist jedoch diesen gesetzlichen Bestimmungen nicht unterstellt. Von rund 150 000 öffentlich zugänglichen Bauten in der Schweiz sind zwei Drittel nicht oder bloss teilweise hindernisfrei zugänglich, in den 20 grössten Schweizer Städten fehlen rund 20 000 Trottoirabsenkungen. </p><p>Wie erfolgreiche Programme im Wallis und in der Stadt Bern zeigen, kann für rund 25 000 Franken pro Gebäude und 2000 Franken pro Trottoirabsenkung die Hindernisfreiheit dieser Objekte erreicht werden und dabei eine rund dreifache Bausumme zusätzlich oder vorzeitig ausgelöst werden. </p><p>Dank den bestehenden Erfahrungen lassen sich diese Massnahmen rechtzeitig, zielgerichtet und zeitlich begrenzt umsetzen. Diese Impulse kommen zur richtigen Zeit, denn auch in der Bauwirtschaft muss jetzt mit einem deutlichen Konjunktureinbruch gerechnet werden.</p>
- <p>Der Bundesrat unterstützt das Grundanliegen nach der Gewährung eines hindernisfreien Zugangs zu öffentlichen Bauten und Gebäuden. Er lehnt die Motion jedoch aus folgenden Gründen ab:</p><p>Die Motion rennt offene Türen ein: In seinem Zuständigkeitsbereich achtet der Bund bei Renovationen und Umbauten konsequent darauf, dass die entsprechenden Vorschriften des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG; SR 151.3) umgesetzt werden. Bereits heute ist deshalb ein grosser Teil der Bundesbauten hindernisfrei zugänglich. Was den öffentlichen Verkehr angeht, hat das Parlament zudem für vorzeitige - ausserhalb von geplanten Umbauten und Renovationen stattfindende - Anpassungen mit Bundesbeschluss vom 18. Juni 2002 einen Zahlungsrahmen im Umfang von 300 Millionen Franken bereitgestellt. Gestützt darauf wurden beispielsweise im Jahr 2008 mit insgesamt etwas mehr als 20 Millionen Franken 20 Infrastrukturprojekte (stufenfreie Zugänge und Perronerhöhungen) und 39 Fahrzeugprojekte (u. a. vorgezogene Beschaffung von Niederflur-Rollmaterial) unterstützt.</p><p>Ein grosser Anteil der öffentlichen Bauten und Anlagen ist jedoch im Eigentum von Kantonen und Gemeinden. Hier kann der Bund nur mittels gesetzlicher Bestimmungen Mindestanforderungen festsetzen, wie er dies im Rahmen des BehiG getan hat (Art. 5 BehiG). Für die Subventionierung von Umbauprojekten fehlt ihm hingegen die gesetzliche Grundlage.</p><p>Hinzu kommt, dass der Vorstoss aus konjunkturpolitischer Sicht wenig zweckmässig ist. Zum einen stand die Bauwirtschaft bereits bei der ersten und zweiten Stufe der Konjunkturstabilisierungsmassnahmen im Zentrum; weitere Stützungsmassnahmen für diesen Sektor dürften kaum mehr grosse Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft haben. Zum andern dürfte die Massnahme nicht rechtzeitig umgesetzt werden können. Darauf deuten zumindest die Erfahrungen im öffentlichen Verkehr hin: Von den im erwähnten Zahlungsrahmen im Jahr 2002 für vorzeitige Umbauten und Renovationen gesprochenen 300 Millionen Franken sind bis Ende 2008 erst rund 60 Millionen Franken beansprucht worden, und die entsprechende Kreditposition wies in den vergangenen Jahren regelmässig Kreditreste auf. Die in der Motion erwähnten 100 Millionen Franken für eine erste Tranche von Umbauprojekten dürften deshalb kaum im laufenden und kommenden Jahr eingesetzt werden können.</p><p>Schliesslich stehen in den kommenden Jahren strukturelle Defizite in Milliardenhöhe an. Aus finanzpolitischer Sicht besteht deshalb kein Raum für die Schaffung neuer Subventionstatbestände.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf das Diskriminierungsverbot in Artikel 8 der Bundesverfassung und vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Wirtschaftskrise im Sinne einer umfassenden Nachhaltigkeit ein Programm zur Herstellung hindernisfreier Zugänglichkeit zu beschliessen. </p><p>In einer ersten Tranche sollen Investitionsbeiträge in der Höhe von 100 Millionen Franken für die Zugänglichkeit bei öffentlichen Bauten und im öffentlichen Raum bereitgestellt werden. </p><p>Zusatzmassnahmen für weitere Programme sollen aufgezeigt werden, insbesondere in den Bereichen Wohnungsbau und öffentlicher Verkehr (Vorziehen von bestehenden mittelfristigen Verpflichtungen).</p>
- Zugänglichkeit für alle bei öffentlichen Bauten und Förderung des Wirtschaftswachstums
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