Gebäudeenergieausweis der Kantone

ShortId
09.3724
Id
20093724
Updated
25.06.2025 00:14
Language
de
Title
Gebäudeenergieausweis der Kantone
AdditionalIndexing
66;Zertifizierung;Weiterbildung;Energieverbrauch;Gütezeichen;Wohnung;Umweltzeichen;Gebäude;berufliche Eignung
1
  • L06K070101030401, Umweltzeichen
  • L05K0701010304, Gütezeichen
  • L05K1701010602, Energieverbrauch
  • L03K010201, Wohnung
  • L05K0705030303, Gebäude
  • L04K08020344, Zertifizierung
  • L05K0702020106, berufliche Eignung
  • L04K13030203, Weiterbildung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Berechtigt zum Ausstellen eines Geak sind diejenigen Personen, welche die Anforderungen erfüllen, welche die Arbeitsgruppe der Kantone festgelegt hat. Um solche Ausweise auszustellen, ist die Teilnahme an einem Kurs erforderlich.</p><p>Leider ist es bei den Zulassungskriterien unklar, ob auch Personen aus dem Baugewerbe mit branchenspezifischer Weiterbildung und einschlägiger Praxiserfahrung zum Geak-Kurs ohne Weiteres zugelassen werden. Es besteht demnach die Gefahr, dass die Zulassungskriterien "akademisiert" werden und ausgewiesene Branchenspezialisten mit Berufs- und Meisterlehre ausgeschlossen werden.</p>
  • <p>Damit qualitativ hochwertige Gebäudeenergieausweise erstellt werden können, braucht es kompetente Experten. Die Experten müssen ihre Kenntnisse in den Bereichen Haustechnik, Bauphysik und Architektur nachweisen können. Die Kantone haben die für die Zulassung notwendigen Kriterien festgelegt. Dabei wird sowohl die Ausbildung als auch die Berufserfahrung der Personen berücksichtigt. Damit können auch Personen ohne akademische Ausbildung zugelassen werden.</p><p>Verschiedene Berufsverbände bereiten derzeit Kurse vor, in welchen Personen aus dem Baugewerbe das notwendige Wissen zum Ausstellen von Gebäudeenergieausweisen der Kantone (Geak) vermittelt wird.</p><p>Weil die Kompetenz für die Zulassung der Experten für den Geak bei den Kantonen liegt und eine Zulassung für Personen mit Praxiserfahrung vorgesehen ist, spricht sich der Bundesrat gegen das Postulat aus.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert zu prüfen, ob die Akkreditierungsregeln, die zur Ausstellung des Gebäudeenergieausweises der Kantone (Geak) berechtigen, so ausgearbeitet werden sollen, dass auch Personen aus dem Baugewerbe mit branchenspezifischer Weiterbildung und einschlägiger Praxiserfahrung zum Geak-Kurs zugelassen werden und die Akkreditierung für die Ausstellung von Geak erhalten.</p>
  • Gebäudeenergieausweis der Kantone
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Berechtigt zum Ausstellen eines Geak sind diejenigen Personen, welche die Anforderungen erfüllen, welche die Arbeitsgruppe der Kantone festgelegt hat. Um solche Ausweise auszustellen, ist die Teilnahme an einem Kurs erforderlich.</p><p>Leider ist es bei den Zulassungskriterien unklar, ob auch Personen aus dem Baugewerbe mit branchenspezifischer Weiterbildung und einschlägiger Praxiserfahrung zum Geak-Kurs ohne Weiteres zugelassen werden. Es besteht demnach die Gefahr, dass die Zulassungskriterien "akademisiert" werden und ausgewiesene Branchenspezialisten mit Berufs- und Meisterlehre ausgeschlossen werden.</p>
    • <p>Damit qualitativ hochwertige Gebäudeenergieausweise erstellt werden können, braucht es kompetente Experten. Die Experten müssen ihre Kenntnisse in den Bereichen Haustechnik, Bauphysik und Architektur nachweisen können. Die Kantone haben die für die Zulassung notwendigen Kriterien festgelegt. Dabei wird sowohl die Ausbildung als auch die Berufserfahrung der Personen berücksichtigt. Damit können auch Personen ohne akademische Ausbildung zugelassen werden.</p><p>Verschiedene Berufsverbände bereiten derzeit Kurse vor, in welchen Personen aus dem Baugewerbe das notwendige Wissen zum Ausstellen von Gebäudeenergieausweisen der Kantone (Geak) vermittelt wird.</p><p>Weil die Kompetenz für die Zulassung der Experten für den Geak bei den Kantonen liegt und eine Zulassung für Personen mit Praxiserfahrung vorgesehen ist, spricht sich der Bundesrat gegen das Postulat aus.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert zu prüfen, ob die Akkreditierungsregeln, die zur Ausstellung des Gebäudeenergieausweises der Kantone (Geak) berechtigen, so ausgearbeitet werden sollen, dass auch Personen aus dem Baugewerbe mit branchenspezifischer Weiterbildung und einschlägiger Praxiserfahrung zum Geak-Kurs zugelassen werden und die Akkreditierung für die Ausstellung von Geak erhalten.</p>
    • Gebäudeenergieausweis der Kantone

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