Förderung der Energieeffizienz im Gebäudebereich durch Vorteile bei der Überbauung der Landfläche
- ShortId
-
09.3725
- Id
-
20093725
- Updated
-
24.06.2025 23:35
- Language
-
de
- Title
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Förderung der Energieeffizienz im Gebäudebereich durch Vorteile bei der Überbauung der Landfläche
- AdditionalIndexing
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66;energetische Sanierung von Gebäuden;Investitionsförderung;Wohnungsbau;Gebäude;Energieeinsparung
- 1
-
- L04K17010107, Energieeinsparung
- L04K01020604, Wohnungsbau
- L05K1109010601, Investitionsförderung
- L05K0705030303, Gebäude
- L05K0705030207, energetische Sanierung von Gebäuden
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Rund 45 Prozent des Endenergieverbrauchs der Schweiz gehen auf das Konto des Gebäudeparks für Wohnen, Wirtschaft und die öffentliche Hand. Obwohl in der Schweiz häufig renoviert wird, dominieren dabei Instandsetzungen, welche energetische Aspekte nicht oder nur ungenügend berücksichtigen. Damit geht ein wichtiges und verhältnismässig einfaches Energiesparpotenzial verloren. Bei Neubauten gewährleisten einerseits die neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, dass bewährte Best-Practice-Technologien schweizweit zum Einsatz gelangen und der Energieverbrauch gesenkt wird. Es gibt jedoch auch bei Neubauten noch erhebliches Potenzial, um den Energieverbrauch mit neuen Technologien noch weiter zu senken. Dazu eignen sich insbesondere auch wirtschaftliche Anreize. Die Gewährung erhöhter Ausnützungen von Bauflächen, welche energetisch wesentlich über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen, hat sich in einigen Gemeinden und Kantonen als wirksame Massnahme bewährt. Der Bundesrat soll daher prüfen, ob und wie dieses Instrument in allen Kantonen angewendet werden kann.</p>
- <p>Der Gebäudebereich ist ein zentrales Handlungsfeld der Energiepolitik. Das Postulat verfolgt dieselben Ziele wie der vom Bundesrat am 20. Februar 2008 verabschiedete Aktionsplan Energieeffizienz.</p><p>Im Bereich der steuerlichen Anreize sind zurzeit mehrere Vorlagen in Diskussion oder schon an den Bundesrat überwiesen worden. In der Antwort zur überwiesenen Motion der UREK-N 09.3007, "Steuereffizienz im Gebäudesanierungsbereich", lehnt der Bundesrat eine zusätzliche steuerliche Förderung, welche über die im geltenden Bundessteuerrecht bereits gewährten Abzugsmöglichkeiten hinausgeht, ab. Am 2. Juli 2008 hat er anhand einer Auslegeordnung über bestehende, pendente und geplante klimapolitische Massnahmen im Gebäudebereich entschieden, vorläufig von weiteren Steuererleichterungen im Gebäudebereich abzusehen, da die Bestandesaufnahme klar gezeigt hat, dass steuerliche Anreize als wenig effiziente und wenig effektive Instrumente zur Förderung von Energieeffizienz einzustufen sind. Mit der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich stehen ab 2010 auch umfangreiche Subventionsmittel zur Verfügung, sodass für den Bundesrat eine weitere Unterstützung mittels steuerrechtlicher Anreize nicht infrage kommt. Der Bundesrat erachtet es vorläufig nicht als notwendig, dass zu diesem Thema eine zusätzliche Vorlage ausgearbeitet werden soll. Einen Überblick über die Vorlagen zu den steuerlichen Anreizen und deren Wirkungen gibt der Bericht "Steuerliche Anreize für energetische Sanierungen von Gebäuden", welchen die Verwaltung im Auftrag der WAK-S erstellt hat.</p><p>Die Vorgaben zu der maximal zulässigen Überbauung eines Grundstücks liegen in der Kompetenz der Kantone. Die Kantone haben in den "Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich" das Modul "Wärmedämmung und Ausnützung" aufgenommen. Damit soll energieoptimiertes Bauen gefördert werden. Einige Kantone haben ihre Gesetzgebung so angepasst, dass gezielte Anreize zur Erhöhung der Energieeffizienz erreicht werden. Der Kanton Wallis erhöht beispielsweise die Ausnützungsziffer um 15 Prozent, wenn ein Gebäude nach dem Minergie-Standard gebaut wird.</p><p>Einige Kantone setzen im Bereich der Bauvorschriften schon heute Massnahmen zur Förderung der Energieeffizienz um. Allen Kantonen ist das Ergreifen dieser Instrumente empfohlen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und darüber zu berichten, wie auf Bundesebene ein Anreizsystem zur Förderung der Energieeffizienz im Gebäudebereich ausgestaltet werden kann, das auf steuerlichen Anreizen (z. B. zehn Jahre keine Eigenmietwertbesteuerung) und auf der maximal zulässigen Überbauung eines Grundstücks basiert (z. B. auf der Ausnützungsziffer). Dabei sollen diejenigen Gebäude privilegiert werden, deren Energieeffizienz merklich über den gesetzlichen Vorgaben liegt. Das Anreizsystem soll verfassungskonform ausgestaltet werden. Es soll unterschiedliche Regelungen für Neubauten und Sanierungen vorsehen sowie die Problematik der Verwaltungsgebäude berücksichtigen. Darüber hinaus soll der Bericht eine Analyse über die Wirksamkeit, Effizienz und Vollzugstauglichkeit des Systems enthalten.</p>
- Förderung der Energieeffizienz im Gebäudebereich durch Vorteile bei der Überbauung der Landfläche
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Rund 45 Prozent des Endenergieverbrauchs der Schweiz gehen auf das Konto des Gebäudeparks für Wohnen, Wirtschaft und die öffentliche Hand. Obwohl in der Schweiz häufig renoviert wird, dominieren dabei Instandsetzungen, welche energetische Aspekte nicht oder nur ungenügend berücksichtigen. Damit geht ein wichtiges und verhältnismässig einfaches Energiesparpotenzial verloren. Bei Neubauten gewährleisten einerseits die neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, dass bewährte Best-Practice-Technologien schweizweit zum Einsatz gelangen und der Energieverbrauch gesenkt wird. Es gibt jedoch auch bei Neubauten noch erhebliches Potenzial, um den Energieverbrauch mit neuen Technologien noch weiter zu senken. Dazu eignen sich insbesondere auch wirtschaftliche Anreize. Die Gewährung erhöhter Ausnützungen von Bauflächen, welche energetisch wesentlich über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen, hat sich in einigen Gemeinden und Kantonen als wirksame Massnahme bewährt. Der Bundesrat soll daher prüfen, ob und wie dieses Instrument in allen Kantonen angewendet werden kann.</p>
- <p>Der Gebäudebereich ist ein zentrales Handlungsfeld der Energiepolitik. Das Postulat verfolgt dieselben Ziele wie der vom Bundesrat am 20. Februar 2008 verabschiedete Aktionsplan Energieeffizienz.</p><p>Im Bereich der steuerlichen Anreize sind zurzeit mehrere Vorlagen in Diskussion oder schon an den Bundesrat überwiesen worden. In der Antwort zur überwiesenen Motion der UREK-N 09.3007, "Steuereffizienz im Gebäudesanierungsbereich", lehnt der Bundesrat eine zusätzliche steuerliche Förderung, welche über die im geltenden Bundessteuerrecht bereits gewährten Abzugsmöglichkeiten hinausgeht, ab. Am 2. Juli 2008 hat er anhand einer Auslegeordnung über bestehende, pendente und geplante klimapolitische Massnahmen im Gebäudebereich entschieden, vorläufig von weiteren Steuererleichterungen im Gebäudebereich abzusehen, da die Bestandesaufnahme klar gezeigt hat, dass steuerliche Anreize als wenig effiziente und wenig effektive Instrumente zur Förderung von Energieeffizienz einzustufen sind. Mit der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich stehen ab 2010 auch umfangreiche Subventionsmittel zur Verfügung, sodass für den Bundesrat eine weitere Unterstützung mittels steuerrechtlicher Anreize nicht infrage kommt. Der Bundesrat erachtet es vorläufig nicht als notwendig, dass zu diesem Thema eine zusätzliche Vorlage ausgearbeitet werden soll. Einen Überblick über die Vorlagen zu den steuerlichen Anreizen und deren Wirkungen gibt der Bericht "Steuerliche Anreize für energetische Sanierungen von Gebäuden", welchen die Verwaltung im Auftrag der WAK-S erstellt hat.</p><p>Die Vorgaben zu der maximal zulässigen Überbauung eines Grundstücks liegen in der Kompetenz der Kantone. Die Kantone haben in den "Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich" das Modul "Wärmedämmung und Ausnützung" aufgenommen. Damit soll energieoptimiertes Bauen gefördert werden. Einige Kantone haben ihre Gesetzgebung so angepasst, dass gezielte Anreize zur Erhöhung der Energieeffizienz erreicht werden. Der Kanton Wallis erhöht beispielsweise die Ausnützungsziffer um 15 Prozent, wenn ein Gebäude nach dem Minergie-Standard gebaut wird.</p><p>Einige Kantone setzen im Bereich der Bauvorschriften schon heute Massnahmen zur Förderung der Energieeffizienz um. Allen Kantonen ist das Ergreifen dieser Instrumente empfohlen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und darüber zu berichten, wie auf Bundesebene ein Anreizsystem zur Förderung der Energieeffizienz im Gebäudebereich ausgestaltet werden kann, das auf steuerlichen Anreizen (z. B. zehn Jahre keine Eigenmietwertbesteuerung) und auf der maximal zulässigen Überbauung eines Grundstücks basiert (z. B. auf der Ausnützungsziffer). Dabei sollen diejenigen Gebäude privilegiert werden, deren Energieeffizienz merklich über den gesetzlichen Vorgaben liegt. Das Anreizsystem soll verfassungskonform ausgestaltet werden. Es soll unterschiedliche Regelungen für Neubauten und Sanierungen vorsehen sowie die Problematik der Verwaltungsgebäude berücksichtigen. Darüber hinaus soll der Bericht eine Analyse über die Wirksamkeit, Effizienz und Vollzugstauglichkeit des Systems enthalten.</p>
- Förderung der Energieeffizienz im Gebäudebereich durch Vorteile bei der Überbauung der Landfläche
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