Neue CO2-Gesetzesrevision zur Verhinderung einer Mehrbelastung der Bürger und der Unternehmen

ShortId
09.3730
Id
20093730
Updated
14.11.2025 06:51
Language
de
Title
Neue CO2-Gesetzesrevision zur Verhinderung einer Mehrbelastung der Bürger und der Unternehmen
AdditionalIndexing
52;15;Moratorium;CO2-Abgabe;Aufhebung einer Bestimmung;Rezession;Steuerbelastung
1
  • L05K1701010502, CO2-Abgabe
  • L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
  • L04K08020318, Moratorium
  • L04K11070308, Steuerbelastung
  • L05K0704020305, Rezession
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Welt erlebt zurzeit eine Wirtschaftskrise, wie sie seit den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts nicht mehr vorgekommen ist. Explodierende Arbeitslosenzahlen, massiv gesunkene Exporte sowie Entlassungen in allen Bereichen sind die Folge. Der Privatkonsum, die wichtigste Stütze der Schweizer Wirtschaft, ist im März 2009 um sagenhafte 6,6 Prozent eingebrochen, mit fortschreitender Krise und höheren Arbeitslosenzahlen wird sich dieser weiter abschwächen. Damit die Krise nicht noch schlimmer wird, ist entschlossenes Handeln seitens des Bundesrats dringend geboten. Die Kaufkraft der Bürger ist zu stärken und nicht weiter zu schwächen. Deshalb sind Abgaben und Gebühren zu reduzieren.</p><p>Die vorgesehene Verdreifachung der CO2-Abgabe von 12 auf 36 Franken pro Tonne CO2 erreicht jedoch genau das Gegenteil. Einmal mehr werden die Bevölkerung und die Unternehmen mit zusätzlichen Abgaben belastet und dies ausgerechnet in einer Zeit, in der jeder Franken zweimal umgedreht werden muss! Ich fordere den Bundesrat auf, im Interesse der Schweizer Wirtschaft und der Schweizer Bevölkerung die wirtschaftlich schädliche Erhöhung der CO2-Abgabe mittels einer Gesetzesrevision vorderhand ausser Kraft zu setzen. Dies führt zu einer dringenden Stärkung des Konsums und verhindert, dass die Krise sich noch weiter zuspitzt.</p>
  • <p>Das CO2-Gesetz (SR 641.71) sieht die CO2-Abgabe als subsidiäres Instrument vor, wenn die gesetzlich fixierten Reduktionsziele nicht eingehalten werden können. Die Genehmigung der CO2-Abgabesätze obliegt der Bundesversammlung (Art. 7 Abs. 4 des CO2-Gesetzes). Diese hat am 20. März 2007 einen Mechanismus zur Einführung der CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe verabschiedet, der sich an vordefinierten Etappenzielen für die Reduktion der CO2-Emissionen aus Brennstoffen orientiert. Demgemäss beträgt der Abgabesatz:</p><p>- ab 2008: 12 Franken pro Tonne CO2, wenn die CO2-Emissionen 2006 um weniger als 6 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen;</p><p>- ab 2009: 24 Franken pro Tonne CO2, wenn die CO2-Emissionen 2007 um weniger als 10 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen;</p><p>- ab 2010 oder einem der Folgejahre: 36 Franken pro Tonne CO2, wenn die CO2-Emissionen 2008 um weniger als 13,5 Prozent oder in einem der Folgejahre um weniger als 14,25 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen.</p><p>Aufgrund dieses Mechanismus wird seit dem 1. Januar 2008 eine CO2-Abgabe von 12 Franken pro Tonne CO2 erhoben. Der Abgabesatz wird im Jahr 2010 auf 36 Franken pro Tonne CO2 erhöht, da die Brennstoffemissionen im Jahr 2008 nur 11,2 Prozent unter dem Wert des Referenzjahres 1990 lagen. Eine Erhöhung des Abgabesatzes auf die zweite Stufe ab 2009 erwies sich hingegen als unnötig, weil die CO2-Emissionen aus Brennstoffen im Jahr 2007 genügend zurückgegangen waren.</p><p>Der vom Parlament festgelegte Modus, den der Bundesrat in die CO2-Verordnung vom 8. Juni 2007 (SR 641.712) übernommen hat, unterstreicht die Subsidiarität des Instruments: Die Abgabe dient der Einhaltung der gesetzlichen Ziele.</p><p>Zur Wahrung ihrer Wettbewerbsfähigkeit haben insbesondere energieintensive Unternehmen die Möglichkeit, sich von der CO2-Abgabe befreien zu lassen, wenn sie sich gegenüber dem Bund zu einer Begrenzung ihrer CO2-Emissionen verpflichten (Art. 9 des CO2-Gesetzes). Bisher haben sich über 800 Unternehmen von der Abgabe befreien lassen. Diese Unternehmen decken insgesamt rund ein Viertel der CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen der Wirtschaft ab.</p><p>Die CO2-Abgabe ist als Lenkungsabgabe konzipiert. Die Abgabeerträge fliessen an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurück. Im Jahr 2010 werden somit die Einnahmen des Jahres 2008 in der Höhe von rund 220 Millionen Franken an die Bevölkerung und die Wirtschaft verteilt. Ab dem Jahr 2010 wird zudem ein Teil der Abgabeeinnahmen gemäss Parlamentsbeschluss vom 12. Juni 2009 zweckgebunden für Gebäudemassnahmen eingesetzt. Durch die Erhöhung des Abgabesatzes auf 36 Franken pro Tonne CO2 stehen somit ab 2010 maximal 200 Millionen Franken für die Förderung von Gebäudesanierungen und erneuerbarer Energien zur Verfügung. Die damit gesetzten Anreize für zusätzliche Gebäudesanierungen und Erneuerungen an der Gebäudetechnik stützen die Konjunktur.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen dringlichen Gesetzesentwurf zur Revision des CO2-Gesetzes vorzulegen, der es erlaubt, in Zeiten von Krisen und Notlagen die Erhebung der CO2-Abgabe vorübergehend ausser Kraft zu setzen. Während der Gesetzesrevision sind auf die weiteren Erhöhungsschritte der CO2-Abgabe bei Brennstoffen auf 24 Franken pro Tonne CO2 im Jahre 2009 respektive auf 36 Franken pro Tonne CO2 im Jahre 2010 zu verzichten.</p>
  • Neue CO2-Gesetzesrevision zur Verhinderung einer Mehrbelastung der Bürger und der Unternehmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Welt erlebt zurzeit eine Wirtschaftskrise, wie sie seit den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts nicht mehr vorgekommen ist. Explodierende Arbeitslosenzahlen, massiv gesunkene Exporte sowie Entlassungen in allen Bereichen sind die Folge. Der Privatkonsum, die wichtigste Stütze der Schweizer Wirtschaft, ist im März 2009 um sagenhafte 6,6 Prozent eingebrochen, mit fortschreitender Krise und höheren Arbeitslosenzahlen wird sich dieser weiter abschwächen. Damit die Krise nicht noch schlimmer wird, ist entschlossenes Handeln seitens des Bundesrats dringend geboten. Die Kaufkraft der Bürger ist zu stärken und nicht weiter zu schwächen. Deshalb sind Abgaben und Gebühren zu reduzieren.</p><p>Die vorgesehene Verdreifachung der CO2-Abgabe von 12 auf 36 Franken pro Tonne CO2 erreicht jedoch genau das Gegenteil. Einmal mehr werden die Bevölkerung und die Unternehmen mit zusätzlichen Abgaben belastet und dies ausgerechnet in einer Zeit, in der jeder Franken zweimal umgedreht werden muss! Ich fordere den Bundesrat auf, im Interesse der Schweizer Wirtschaft und der Schweizer Bevölkerung die wirtschaftlich schädliche Erhöhung der CO2-Abgabe mittels einer Gesetzesrevision vorderhand ausser Kraft zu setzen. Dies führt zu einer dringenden Stärkung des Konsums und verhindert, dass die Krise sich noch weiter zuspitzt.</p>
    • <p>Das CO2-Gesetz (SR 641.71) sieht die CO2-Abgabe als subsidiäres Instrument vor, wenn die gesetzlich fixierten Reduktionsziele nicht eingehalten werden können. Die Genehmigung der CO2-Abgabesätze obliegt der Bundesversammlung (Art. 7 Abs. 4 des CO2-Gesetzes). Diese hat am 20. März 2007 einen Mechanismus zur Einführung der CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe verabschiedet, der sich an vordefinierten Etappenzielen für die Reduktion der CO2-Emissionen aus Brennstoffen orientiert. Demgemäss beträgt der Abgabesatz:</p><p>- ab 2008: 12 Franken pro Tonne CO2, wenn die CO2-Emissionen 2006 um weniger als 6 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen;</p><p>- ab 2009: 24 Franken pro Tonne CO2, wenn die CO2-Emissionen 2007 um weniger als 10 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen;</p><p>- ab 2010 oder einem der Folgejahre: 36 Franken pro Tonne CO2, wenn die CO2-Emissionen 2008 um weniger als 13,5 Prozent oder in einem der Folgejahre um weniger als 14,25 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen.</p><p>Aufgrund dieses Mechanismus wird seit dem 1. Januar 2008 eine CO2-Abgabe von 12 Franken pro Tonne CO2 erhoben. Der Abgabesatz wird im Jahr 2010 auf 36 Franken pro Tonne CO2 erhöht, da die Brennstoffemissionen im Jahr 2008 nur 11,2 Prozent unter dem Wert des Referenzjahres 1990 lagen. Eine Erhöhung des Abgabesatzes auf die zweite Stufe ab 2009 erwies sich hingegen als unnötig, weil die CO2-Emissionen aus Brennstoffen im Jahr 2007 genügend zurückgegangen waren.</p><p>Der vom Parlament festgelegte Modus, den der Bundesrat in die CO2-Verordnung vom 8. Juni 2007 (SR 641.712) übernommen hat, unterstreicht die Subsidiarität des Instruments: Die Abgabe dient der Einhaltung der gesetzlichen Ziele.</p><p>Zur Wahrung ihrer Wettbewerbsfähigkeit haben insbesondere energieintensive Unternehmen die Möglichkeit, sich von der CO2-Abgabe befreien zu lassen, wenn sie sich gegenüber dem Bund zu einer Begrenzung ihrer CO2-Emissionen verpflichten (Art. 9 des CO2-Gesetzes). Bisher haben sich über 800 Unternehmen von der Abgabe befreien lassen. Diese Unternehmen decken insgesamt rund ein Viertel der CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen der Wirtschaft ab.</p><p>Die CO2-Abgabe ist als Lenkungsabgabe konzipiert. Die Abgabeerträge fliessen an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurück. Im Jahr 2010 werden somit die Einnahmen des Jahres 2008 in der Höhe von rund 220 Millionen Franken an die Bevölkerung und die Wirtschaft verteilt. Ab dem Jahr 2010 wird zudem ein Teil der Abgabeeinnahmen gemäss Parlamentsbeschluss vom 12. Juni 2009 zweckgebunden für Gebäudemassnahmen eingesetzt. Durch die Erhöhung des Abgabesatzes auf 36 Franken pro Tonne CO2 stehen somit ab 2010 maximal 200 Millionen Franken für die Förderung von Gebäudesanierungen und erneuerbarer Energien zur Verfügung. Die damit gesetzten Anreize für zusätzliche Gebäudesanierungen und Erneuerungen an der Gebäudetechnik stützen die Konjunktur.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen dringlichen Gesetzesentwurf zur Revision des CO2-Gesetzes vorzulegen, der es erlaubt, in Zeiten von Krisen und Notlagen die Erhebung der CO2-Abgabe vorübergehend ausser Kraft zu setzen. Während der Gesetzesrevision sind auf die weiteren Erhöhungsschritte der CO2-Abgabe bei Brennstoffen auf 24 Franken pro Tonne CO2 im Jahre 2009 respektive auf 36 Franken pro Tonne CO2 im Jahre 2010 zu verzichten.</p>
    • Neue CO2-Gesetzesrevision zur Verhinderung einer Mehrbelastung der Bürger und der Unternehmen

Back to List