Aufsichts- und Durchsetzungslücke im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden

ShortId
09.3738
Id
20093738
Updated
14.11.2025 08:49
Language
de
Title
Aufsichts- und Durchsetzungslücke im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden
AdditionalIndexing
24;Kontrolle;Gemeinde;Kanton;Steuerharmonisierung;Vollzug von Beschlüssen;Steueraufsicht
1
  • L04K11070310, Steuerharmonisierung
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L04K11070306, Steueraufsicht
  • L06K080701020108, Kanton
  • L06K080701020106, Gemeinde
  • L04K08020313, Kontrolle
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat bereits im Jahre 2005 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt, das einen Vorschlag zur Einrichtung einer sogenannten Kontrollkommission enthielt. Aus dieser Vernehmlassung resultierte indes, dass die Vorlage nicht die erforderliche Unterstützung genoss, namentlich auch nicht bei den Kantonen. Bemängelt wurde insbesondere, dass die Kantonsautonomie verletzt würde. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass ein nächster Schritt zur Umsetzung des Vorhabens von den Kantonen initiiert werden müsste. Der Bundesrat kann in dieser Angelegenheit daher selbst nicht aktiv werden und ist mithin nicht in der Lage, die Motion zu erfüllen. Hingegen wird er entsprechende Bemühungen seitens der Kantone unterstützen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Die Aufsichts- und Durchsetzungslücke im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) ist zu schliessen, und es sind Massnahmen zur Erzwingung des Anwendungsgebotes nach Artikel 72 Absätze 2 und 3 StHG vorzusehen.</p>
  • Aufsichts- und Durchsetzungslücke im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat bereits im Jahre 2005 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt, das einen Vorschlag zur Einrichtung einer sogenannten Kontrollkommission enthielt. Aus dieser Vernehmlassung resultierte indes, dass die Vorlage nicht die erforderliche Unterstützung genoss, namentlich auch nicht bei den Kantonen. Bemängelt wurde insbesondere, dass die Kantonsautonomie verletzt würde. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass ein nächster Schritt zur Umsetzung des Vorhabens von den Kantonen initiiert werden müsste. Der Bundesrat kann in dieser Angelegenheit daher selbst nicht aktiv werden und ist mithin nicht in der Lage, die Motion zu erfüllen. Hingegen wird er entsprechende Bemühungen seitens der Kantone unterstützen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Die Aufsichts- und Durchsetzungslücke im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) ist zu schliessen, und es sind Massnahmen zur Erzwingung des Anwendungsgebotes nach Artikel 72 Absätze 2 und 3 StHG vorzusehen.</p>
    • Aufsichts- und Durchsetzungslücke im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden

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