Regulierung des Handels mit Produkten aus der Robbenjagd

ShortId
09.3739
Id
20093739
Updated
27.07.2023 20:35
Language
de
Title
Regulierung des Handels mit Produkten aus der Robbenjagd
AdditionalIndexing
52;15;10;Einfuhrbeschränkung;Meeressäugetier;Zertifizierung;Europäische Union;Jagd;bilaterales Abkommen;Gütezeichen;Pelz- und Fellindustrie;Handelsbeschränkung;Tierhaut und Fell;Tierschutz
1
  • L05K1401060104, Meeressäugetier
  • L04K07010201, Handelsbeschränkung
  • L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
  • L05K0601040802, Tierschutz
  • L04K14020505, Tierhaut und Fell
  • L05K0705050203, Pelz- und Fellindustrie
  • L04K01010107, Jagd
  • L04K08020344, Zertifizierung
  • L05K0701010304, Gütezeichen
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
  • L02K0903, Europäische Union
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Nationalrat hat im Jahr 2008 die Motion Aeschbacher 08.3432, "Kein Handel mit Produkten aus kanadischer Robbenschlächterei", gutgeheissen. Der Bundesrat hatte die Annahme der Motion beantragt, dies hauptsächlich vor dem Hintergrund, dass in der Europäischen Union (EU) eine entsprechende Regelung in Vorbereitung war. In der Zwischenzeit hat die EU ein umfassendes Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen erlassen; eine begrenzte Ausnahme ist einzig für die Inuit vorgesehen. Dieses generelle Verbot stösst in der Welthandelsorganisation auf Widerstand.</p><p>Die vorliegende Motion verlangt eine pragmatischere Lösung. Der Bundesrat begrüsst die Stossrichtung der Motion. Sie erlaubt es, zum berechtigten Ziel einer tiergerechten Robbenjagd mit weniger handelshemmenden Massnahmen beizutragen. Die konkrete Ausgestaltung einer allfälligen Etikettierungsregelung, die keinen unverhältnismässigen Aufwand nach sich ziehen darf, wird noch zu prüfen sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unter Beachtung der massgeblichen bilateralen Abkommen mit der EU die Rechtsgrundlagen derart zu ändern, dass Einfuhr und Durchfuhr von Robbenprodukten sowie Handel damit und deren Verarbeitung in der Schweiz untersagt sind, soweit die Produkte nicht aus einer Jagd stammen, die staatlich bewilligt und kontrolliert wird sowie nachweislich unter Einhaltung der massgeblichen Tierschutzstandards erfolgt ist.</p><p>Zu prüfen ist die Einführung einer obligatorischen Etikettierungsregelung (Zertifikate), nach Möglichkeit auf internationaler Ebene, aus welcher der Nachweis ersichtlich ist, dass das Erzeugnis von Robben unter kontrollierter Einhaltung der massgeblichen Tierschutzstandards gewonnen worden ist.</p>
  • Regulierung des Handels mit Produkten aus der Robbenjagd
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Nationalrat hat im Jahr 2008 die Motion Aeschbacher 08.3432, "Kein Handel mit Produkten aus kanadischer Robbenschlächterei", gutgeheissen. Der Bundesrat hatte die Annahme der Motion beantragt, dies hauptsächlich vor dem Hintergrund, dass in der Europäischen Union (EU) eine entsprechende Regelung in Vorbereitung war. In der Zwischenzeit hat die EU ein umfassendes Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen erlassen; eine begrenzte Ausnahme ist einzig für die Inuit vorgesehen. Dieses generelle Verbot stösst in der Welthandelsorganisation auf Widerstand.</p><p>Die vorliegende Motion verlangt eine pragmatischere Lösung. Der Bundesrat begrüsst die Stossrichtung der Motion. Sie erlaubt es, zum berechtigten Ziel einer tiergerechten Robbenjagd mit weniger handelshemmenden Massnahmen beizutragen. Die konkrete Ausgestaltung einer allfälligen Etikettierungsregelung, die keinen unverhältnismässigen Aufwand nach sich ziehen darf, wird noch zu prüfen sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unter Beachtung der massgeblichen bilateralen Abkommen mit der EU die Rechtsgrundlagen derart zu ändern, dass Einfuhr und Durchfuhr von Robbenprodukten sowie Handel damit und deren Verarbeitung in der Schweiz untersagt sind, soweit die Produkte nicht aus einer Jagd stammen, die staatlich bewilligt und kontrolliert wird sowie nachweislich unter Einhaltung der massgeblichen Tierschutzstandards erfolgt ist.</p><p>Zu prüfen ist die Einführung einer obligatorischen Etikettierungsregelung (Zertifikate), nach Möglichkeit auf internationaler Ebene, aus welcher der Nachweis ersichtlich ist, dass das Erzeugnis von Robben unter kontrollierter Einhaltung der massgeblichen Tierschutzstandards gewonnen worden ist.</p>
    • Regulierung des Handels mit Produkten aus der Robbenjagd

Back to List