Koexistenz von gentechnisch verändertem Pflanzenbau und traditionellem Pflanzenbau
- ShortId
-
09.3742
- Id
-
20093742
- Updated
-
28.07.2023 07:41
- Language
-
de
- Title
-
Koexistenz von gentechnisch verändertem Pflanzenbau und traditionellem Pflanzenbau
- AdditionalIndexing
-
55;Know-How;Agrarforschung;Kompetenzregelung;pflanzliche Erzeugung;Anbausystem;gentechnisch veränderte Organismen
- 1
-
- L08K0706010501040202, gentechnisch veränderte Organismen
- L04K14010101, pflanzliche Erzeugung
- L03K080704, Kompetenzregelung
- L05K0706010505, Know-How
- L05K1401030201, Agrarforschung
- L04K14010202, Anbausystem
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ende 2005 hat das EVD eine Anhörung zum Entwurf einer schweizerischen Koexistenzverordnung durchgeführt und anschliessend einen Ergebnisbericht vorgelegt (http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/1292/Ergebnisbericht.pdf). Auf die Weiterführung der Arbeit wurde verzichtet, da mit der Annahme der Volksinitiative "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft" vom 27. November 2005 der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen bis November 2010 verboten bleibt. Die Sistierung ermöglicht, dass die Resultate des nationalen Forschungsprogramms "Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen" (NFP 59) bei der Weiterentwicklung der Verordnung berücksichtigt werden können. Vorgesehen ist, dass der Schlussbericht des Forschungsprogramms Mitte 2012 vorliegt.</p><p>Am 1. Juli 2009 hat der Bundesrat, u. a. mit dem Ziel, das Gentech-Moratorium bis November 2013 zu verlängern, die Botschaft zur Änderung des Gentechnikgesetzes verabschiedet. In der Botschaft wird festgehalten, dass die erforderlichen Rechtsgrundlagen zur Koexistenz, zur Saatgutvermehrung, zur Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten und zum Schutz empfindlicher und lebenswerter Lebensräume zu erarbeiten sind. UVEK und EVD sind beauftragt, bis spätestens Ende Oktober 2013 entsprechende Regelungsentwürfe vorzulegen. </p><p>1. Das BLW wird in enger Zusammenarbeit mit dem Bafu am Entwurf für die schweizerische Koexistenzverordnung weiterarbeiten und eventuell nötige Gesetzesänderungen prüfen. Die Koordination mit weiteren interessierten Bundesämtern ist im Rahmen des internen Verfahrens gewährleistet.</p><p>2. Die involvierten Bundesämter und Forschungsanstalten verfolgen die internationale Debatte und Weiterentwicklung von Massnahmen im Bereich der Koexistenz aktiv und eng mit. Kontakte zwischen der Schweiz und Gremien der Europäischen Kommission bestehen auf wissenschaftlicher und juristischer Ebene. Das COEX-NET dient den europäischen Mitgliedstaaten zum vereinfachten Austausch wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse im Themenbereich. Die zuständige Europäische Kommission hat die Schweiz, die nicht Mitglied des EWR ist, bisher nie offiziell zur Teilnahme eingeladen. Auf Initiative von Bundesrat Leuenberger hat die Schweiz eine internationale Konferenz zur grenzüberschreitenden Verbreitung von gentechnisch veränderten Pollen organisiert. In der Folge wurde bei der Europäischen Umweltagentur eine Interessengruppe zu gentechnisch veränderten Organismen gegründet, in welcher die Schweiz aktiv mitarbeitet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Vorschriften zum Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen neben nichtgentechnisch veränderten Pflanzen - die sogenannten Koexistenzordnungen - sind entscheidend für den zukünftigen Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweizer Landwirtschaft. In einigen unserer umliegenden Länder sind bereits solche Koexistenzordnungen in Kraft. Obwohl in der Schweiz ein umfassendes Expertenwissen zur Koexistenz von GVO mit Nicht-GVO existiert, ist die Schweiz weit davon entfernt, eine solche Koexistenzordnung zu haben.</p><p>Ich stelle deshalb die folgenden Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Wie stellt er sicher, dass die Fragen der Koexistenzordnung in der Freisetzung von GV-Pflanzen und Nicht-GV-Pflanzen zwischen den Bundesämtern koordiniert werden? Welches Bundesamt ist federführend?</p><p>2. Wie stellt er sicher, dass die Verwaltung in die internationalen Erfahrungen zum Thema Koexistenz einbezogen wird? Warum sind wir nicht Mitglied von COEX.NET?</p>
- Koexistenz von gentechnisch verändertem Pflanzenbau und traditionellem Pflanzenbau
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Ende 2005 hat das EVD eine Anhörung zum Entwurf einer schweizerischen Koexistenzverordnung durchgeführt und anschliessend einen Ergebnisbericht vorgelegt (http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/1292/Ergebnisbericht.pdf). Auf die Weiterführung der Arbeit wurde verzichtet, da mit der Annahme der Volksinitiative "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft" vom 27. November 2005 der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen bis November 2010 verboten bleibt. Die Sistierung ermöglicht, dass die Resultate des nationalen Forschungsprogramms "Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen" (NFP 59) bei der Weiterentwicklung der Verordnung berücksichtigt werden können. Vorgesehen ist, dass der Schlussbericht des Forschungsprogramms Mitte 2012 vorliegt.</p><p>Am 1. Juli 2009 hat der Bundesrat, u. a. mit dem Ziel, das Gentech-Moratorium bis November 2013 zu verlängern, die Botschaft zur Änderung des Gentechnikgesetzes verabschiedet. In der Botschaft wird festgehalten, dass die erforderlichen Rechtsgrundlagen zur Koexistenz, zur Saatgutvermehrung, zur Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten und zum Schutz empfindlicher und lebenswerter Lebensräume zu erarbeiten sind. UVEK und EVD sind beauftragt, bis spätestens Ende Oktober 2013 entsprechende Regelungsentwürfe vorzulegen. </p><p>1. Das BLW wird in enger Zusammenarbeit mit dem Bafu am Entwurf für die schweizerische Koexistenzverordnung weiterarbeiten und eventuell nötige Gesetzesänderungen prüfen. Die Koordination mit weiteren interessierten Bundesämtern ist im Rahmen des internen Verfahrens gewährleistet.</p><p>2. Die involvierten Bundesämter und Forschungsanstalten verfolgen die internationale Debatte und Weiterentwicklung von Massnahmen im Bereich der Koexistenz aktiv und eng mit. Kontakte zwischen der Schweiz und Gremien der Europäischen Kommission bestehen auf wissenschaftlicher und juristischer Ebene. Das COEX-NET dient den europäischen Mitgliedstaaten zum vereinfachten Austausch wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse im Themenbereich. Die zuständige Europäische Kommission hat die Schweiz, die nicht Mitglied des EWR ist, bisher nie offiziell zur Teilnahme eingeladen. Auf Initiative von Bundesrat Leuenberger hat die Schweiz eine internationale Konferenz zur grenzüberschreitenden Verbreitung von gentechnisch veränderten Pollen organisiert. In der Folge wurde bei der Europäischen Umweltagentur eine Interessengruppe zu gentechnisch veränderten Organismen gegründet, in welcher die Schweiz aktiv mitarbeitet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Vorschriften zum Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen neben nichtgentechnisch veränderten Pflanzen - die sogenannten Koexistenzordnungen - sind entscheidend für den zukünftigen Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweizer Landwirtschaft. In einigen unserer umliegenden Länder sind bereits solche Koexistenzordnungen in Kraft. Obwohl in der Schweiz ein umfassendes Expertenwissen zur Koexistenz von GVO mit Nicht-GVO existiert, ist die Schweiz weit davon entfernt, eine solche Koexistenzordnung zu haben.</p><p>Ich stelle deshalb die folgenden Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Wie stellt er sicher, dass die Fragen der Koexistenzordnung in der Freisetzung von GV-Pflanzen und Nicht-GV-Pflanzen zwischen den Bundesämtern koordiniert werden? Welches Bundesamt ist federführend?</p><p>2. Wie stellt er sicher, dass die Verwaltung in die internationalen Erfahrungen zum Thema Koexistenz einbezogen wird? Warum sind wir nicht Mitglied von COEX.NET?</p>
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