Transparenz über Missstände in der Invalidenversicherung

ShortId
09.3749
Id
20093749
Updated
28.07.2023 09:52
Language
de
Title
Transparenz über Missstände in der Invalidenversicherung
AdditionalIndexing
28;IV-Rente;Ausländer/in;Missbrauch;Vollzug von Beschlüssen;Transparenz;Invalidenversicherung;Abstimmungserläuterungen
1
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L06K080102010201, Abstimmungserläuterungen
  • L05K0104010303, IV-Rente
  • L04K01010219, Missbrauch
  • L04K05060102, Ausländer/in
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Fragen der vorliegenden Interpellation decken sich mit den Fragen, die von verschiedenen Mitgliedern der SVP-Fraktion bereits im Rahmen der Fragestunde vom 14. September 2009 gestellt worden sind (Fragen 09.5386, 09.5388, 09.5367, 09.5385, 09.5390, 09.5368). Die Antworten des Bundesrates lehnen sich deshalb weitgehend an die damaligen Antworten an.</p><p>1. Die Schuld der IV gegenüber der AHV von rund 15,5 Milliarden Franken im Zeitpunkt der Einrichtung des IV-Fonds geht deutlich aus der Grafik "Flüssige Mittel der AHV und IV-Schulden" auf Seite 7 der Erläuterungen des Bundesrates hervor. Im Übrigen wird die Schuld im Hinblick auf die Einrichtung zweier eigenständiger Fonds zum ersten Mal als solche bezeichnet. In der Grafik wird die IV-Schuld vom Vermögen der AHV in Abzug gebracht, damit die Transparenz gegeben ist und der tatsächliche Liquiditätsstand der AHV klar hervorgeht. Die Liquidität der AHV beträgt im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Zusatzfinanzierung also rund 20 Milliarden Franken.</p><p>2. Fakt ist, dass die Wahrscheinlichkeit einer Invalidität, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, seit 2002 deutlich zurückgegangen ist. Für schweizerische Staatsangehörige ist ein Rückgang um 50 Prozent zu verzeichnen, für Personen aus der Türkei oder Exjugoslawien gar um zwei Drittel. Derzeit weisen deutsche und englische Staatsangehörige das geringste Invaliditätsrisiko auf. Im Vergleich zu den schweizerischen Staatsangehörigen ist für sie dieses Risiko zweimal kleiner. Insgesamt hat sich der Ausländeranteil in der IV nach dem deutlichen Anstieg der 1980er-Jahre nicht mehr verändert. Der Anteil ausländischer Staatsangehöriger in der IV kann folglich nicht der Grund für die explosionsartige Zunahme der Neurenten bis ins Jahr 2003 sein.</p><p>3. Die Dossiers von risikogefährdeten Bevölkerungsgruppen, wie z. B. Versicherte aus Exjugoslawien und der Türkei, die oft in Risikoberufen oder wenig qualifizierten Berufen tätig sind, werden mit besonderer Aufmerksamkeit geprüft, und zwar sowohl bei der Gewährung von Leistungen als auch hinsichtlich der Betrugsbekämpfung. Die Tatsache, dass sich das Invaliditätsrisiko bei der fraglichen Bevölkerungsgruppe gegenüber 2002 um zwei Drittel reduziert hat, zeugt von der Wirksamkeit der heutigen Bestrebungen, die im Übrigen weitergeführt werden.</p><p>4. Im schweizerischen Durchschnitt beziehen 5,2 Prozent der Versicherten eine IV-Rente. Der Kanton Nidwalden verzeichnet den tiefsten Wert (3,5 Prozent), der Kanton Basel-Stadt den höchsten (8,9 Prozent). Zwischen 1997-2002 und 2003-2008 ist die durchschnittliche Abweichung bei den kantonalen Neuberentungsquoten gegenüber dem Landeswert (Standardabweichung), gemessen am schweizerischen Durchschnitt, um einen Drittel zurückgegangen.</p><p>5. Jedes Jahr werden 60 000 bis 70 000 Dossiers neu geprüft. Allerdings ist die Aufhebung oder Kürzung einer Rente aufgrund der geltenden Gesetzesgrundlage und der aktuellen Rechtsprechung nur möglich, wenn sich der Gesundheitszustand der versicherten Person wesentlich verändert hat. Aus diesem Grund sieht die Vorlage zur 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket, die Einführung der erforderlichen gesetzlichen Grundlage vor, damit die Rentenbezügerinnen und -bezüger wiedereingegliedert werden können. Dabei steht neu die Eingliederungsfähigkeit der versicherten Person respektive die Entwicklung ihrer Eingliederungsfähigkeit im Zentrum und nicht mehr alleine die Tatsache, ob sich ihr Gesundheitszustand wesentlich verändert hat. Die 6. IV-Revision wird sich schwerpunktmässig mit den Renten gemäss Kategorie 646 befassen.</p><p>6. In der Betrugsbekämpfung der IV ist diese Problematik bereits berücksichtigt worden. So wird im Rahmen der Rentenrevisionen dem tatsächlichen Aufenthaltsort und den dort allfällig ausgeführten Tätigkeiten besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Bestehen Zweifel über den tatsächlichen Aufenthaltsort, so werden spezielle Abklärungen, allenfalls Observationen vorgenommen. Entsprechend den gewonnenen Erkenntnissen werden dann die notwendigen Massnahmen eingeleitet (Einstellung der Rente, der Ergänzungsleistungen, allfällige Strafanzeigen).</p><p>7. Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) sind gewisse Aufgaben und die entsprechenden Ausgaben in die alleinige Kompetenz der Kantone übergegangen. Der Ausgabenrückgang in der IV von 12 Milliarden Franken (2007) auf 9,5 Milliarden Franken (2008) ist also vorwiegend auf die NFA zurückzuführen. Allerdings bleibt das von der IV verzeichnete Defizit insofern unverändert, als der Kantonsbeitrag an die IV ausbleibt und der Beitrag des Bundes entsprechend geringer ausfällt. Dank der 4. und der 5. IV-Revision hat sich dieses Defizit bei 1,4 Milliarden Franken pro Jahr stabilisiert. Ohne die seit dem Jahr 2004 unternommenen Anstrengungen würde das Defizit nicht 1,4 Milliarden Franken betragen, sondern wäre auf 2,2 Milliarden Franken pro Jahr aufgelaufen.</p><p>8. Seit der 4. IV-Revision werden die Versicherten von eigenen, in den regionalen ärztlichen Diensten (RAD) tätigen Versicherungsärzten untersucht. Die 5. IV-Revision hat die Kompetenzen der RAD erweitert und sie damit beauftragt, die für die IV massgebende funktionelle Leistungsfähigkeit der Versicherten zu bestimmen. Die Einschätzung des behandelnden Arztes ist folglich nur eines der Elemente in der Gesamtbeurteilung. Ausschlaggebend für die Gewährung einer Leistung durch die Versicherung ist die Stellungnahme des RAD. Für die IV ist die Frage der unrichtigen Zeugnisse und der strafrechtlichen Verzeigung dieses Vorgehens, wie im Strafgesetzbuch bereits vorgesehen, deshalb nicht entscheidend.</p><p>9. Es entspricht dem Willen des Gesetzgebers, dass eine Kinderrente der IV mit einer Kinderzulage kumuliert werden kann. Allerdings werden die Familienzulagen für Nichterwerbstätige nur bei einem Jahreseinkommen unter 41 040 Franken ausgerichtet. Werden Ergänzungsleistungen zur IV ausgerichtet, ist der Bezug ausserdem ausgeschlossen. Es ist auch möglich, die Kinderrente zu kürzen, um so Überversicherungssituationen zu verhindern. Des Weiteren wurde mit der 5. IV-Revision die Überversicherungsgrenze herabgesetzt, um zu verhindern, dass das Einkommen nach Invaliditätseintritt höher ist als vor der Invalidität.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Vorfeld der Abstimmung vom 27. September 2009 wird versucht, der Bevölkerung klarzumachen, dass die Probleme in der IV gelöst seien, doch das Gegenteil ist der Fall. Aus diesem Grund bitten wir den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wieso erwähnt er im Abstimmungsbüchlein nicht, dass neben der Entnahme von 5 Milliarden Franken Startkapital für die IV aus dem AHV-Fonds die IV dem AHV-Fonds gegenüber zusätzlich eine Schuldverpflichtung von rund 15 Milliarden Franken hat? Teilt er die Auffassung, dass damit die AHV faktisch um die Hälfte ausgehöhlt wird? </p><p>2. Was gedenkt er zu tun, um den überproportionalen Anteil ausländischer Neurentner von 38,3 Prozent (IV-Statistik 2009) auf ein Mass zu senken, das dem Ausländeranteil in der Schweiz von 21,4 Prozent entspricht? </p><p>3. Was gedenkt er gegen die nach wie vor überproportional hohe Zahl Neurentner aus der Türkei und Exjugoslawien zu tun, welche die stärksten Neuberentungsquoten aufweisen (0,76 respektive 0,67 Prozent)? </p><p>4. Was tut er, um die nach wie vor massiven regionalen Unterschiede bei den Rentnerquoten (z. B. Kanton BS) und die Missstände im Vollzug zu beseitigen? </p><p>5. Welche Massnahmen ergreift er, um die Zahl der von 1993 bis 2006 neuen über 60 000 IV-Rentner der Kategorie 646, "Psychogene oder milieureaktive Störungen", zu reduzieren? Sind für diese Kategorie systematische Rentenrevisionen vorgenommen worden? </p><p>6. Ist er sich bewusst, dass eine grosse Zahl ausländischer IV-Bezüger nur pro forma einen Wohnsitz in der Schweiz hat, um neben der IV-Rente auch noch in den Genuss von Ergänzungsleistungen zu kommen? </p><p>7. Ist er nicht der Auffassung, dass mit der IV-Statistik 2009 nur Bilanzkosmetik betrieben wurde, weil wegen der Verlagerung der kollektiven IV-Leistungen mit dem NFA an die Kantone die IV-Rechnung nicht mehr im Gesamtaufwand erscheint, hingegen das strukturelle Defizit insgesamt nach wie vor gleich gross ist wie in den Vorjahren? </p><p>8. Wie viele Ärzte, welche für ihre Patienten wiederholt unrichtige Gefälligkeitszeugnisse zwecks Erlangung von IV-Renten ausstellten, wurden von den IV-Stellen seit 2005 strafrechtlich verzeigt? </p><p>9. Was unternimmt er, um die herrschende Überversicherungssituation zu beheben? Heute erhalten beispielsweise gesunde Eltern für ein Kind eine Zulage von 200 Franken und IV-Renten-berechtigte Eltern für ein Kind 200 Franken plus eine IV-Kinderrente von durchschnittlich 579 Franken.</p>
  • Transparenz über Missstände in der Invalidenversicherung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Fragen der vorliegenden Interpellation decken sich mit den Fragen, die von verschiedenen Mitgliedern der SVP-Fraktion bereits im Rahmen der Fragestunde vom 14. September 2009 gestellt worden sind (Fragen 09.5386, 09.5388, 09.5367, 09.5385, 09.5390, 09.5368). Die Antworten des Bundesrates lehnen sich deshalb weitgehend an die damaligen Antworten an.</p><p>1. Die Schuld der IV gegenüber der AHV von rund 15,5 Milliarden Franken im Zeitpunkt der Einrichtung des IV-Fonds geht deutlich aus der Grafik "Flüssige Mittel der AHV und IV-Schulden" auf Seite 7 der Erläuterungen des Bundesrates hervor. Im Übrigen wird die Schuld im Hinblick auf die Einrichtung zweier eigenständiger Fonds zum ersten Mal als solche bezeichnet. In der Grafik wird die IV-Schuld vom Vermögen der AHV in Abzug gebracht, damit die Transparenz gegeben ist und der tatsächliche Liquiditätsstand der AHV klar hervorgeht. Die Liquidität der AHV beträgt im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Zusatzfinanzierung also rund 20 Milliarden Franken.</p><p>2. Fakt ist, dass die Wahrscheinlichkeit einer Invalidität, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, seit 2002 deutlich zurückgegangen ist. Für schweizerische Staatsangehörige ist ein Rückgang um 50 Prozent zu verzeichnen, für Personen aus der Türkei oder Exjugoslawien gar um zwei Drittel. Derzeit weisen deutsche und englische Staatsangehörige das geringste Invaliditätsrisiko auf. Im Vergleich zu den schweizerischen Staatsangehörigen ist für sie dieses Risiko zweimal kleiner. Insgesamt hat sich der Ausländeranteil in der IV nach dem deutlichen Anstieg der 1980er-Jahre nicht mehr verändert. Der Anteil ausländischer Staatsangehöriger in der IV kann folglich nicht der Grund für die explosionsartige Zunahme der Neurenten bis ins Jahr 2003 sein.</p><p>3. Die Dossiers von risikogefährdeten Bevölkerungsgruppen, wie z. B. Versicherte aus Exjugoslawien und der Türkei, die oft in Risikoberufen oder wenig qualifizierten Berufen tätig sind, werden mit besonderer Aufmerksamkeit geprüft, und zwar sowohl bei der Gewährung von Leistungen als auch hinsichtlich der Betrugsbekämpfung. Die Tatsache, dass sich das Invaliditätsrisiko bei der fraglichen Bevölkerungsgruppe gegenüber 2002 um zwei Drittel reduziert hat, zeugt von der Wirksamkeit der heutigen Bestrebungen, die im Übrigen weitergeführt werden.</p><p>4. Im schweizerischen Durchschnitt beziehen 5,2 Prozent der Versicherten eine IV-Rente. Der Kanton Nidwalden verzeichnet den tiefsten Wert (3,5 Prozent), der Kanton Basel-Stadt den höchsten (8,9 Prozent). Zwischen 1997-2002 und 2003-2008 ist die durchschnittliche Abweichung bei den kantonalen Neuberentungsquoten gegenüber dem Landeswert (Standardabweichung), gemessen am schweizerischen Durchschnitt, um einen Drittel zurückgegangen.</p><p>5. Jedes Jahr werden 60 000 bis 70 000 Dossiers neu geprüft. Allerdings ist die Aufhebung oder Kürzung einer Rente aufgrund der geltenden Gesetzesgrundlage und der aktuellen Rechtsprechung nur möglich, wenn sich der Gesundheitszustand der versicherten Person wesentlich verändert hat. Aus diesem Grund sieht die Vorlage zur 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket, die Einführung der erforderlichen gesetzlichen Grundlage vor, damit die Rentenbezügerinnen und -bezüger wiedereingegliedert werden können. Dabei steht neu die Eingliederungsfähigkeit der versicherten Person respektive die Entwicklung ihrer Eingliederungsfähigkeit im Zentrum und nicht mehr alleine die Tatsache, ob sich ihr Gesundheitszustand wesentlich verändert hat. Die 6. IV-Revision wird sich schwerpunktmässig mit den Renten gemäss Kategorie 646 befassen.</p><p>6. In der Betrugsbekämpfung der IV ist diese Problematik bereits berücksichtigt worden. So wird im Rahmen der Rentenrevisionen dem tatsächlichen Aufenthaltsort und den dort allfällig ausgeführten Tätigkeiten besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Bestehen Zweifel über den tatsächlichen Aufenthaltsort, so werden spezielle Abklärungen, allenfalls Observationen vorgenommen. Entsprechend den gewonnenen Erkenntnissen werden dann die notwendigen Massnahmen eingeleitet (Einstellung der Rente, der Ergänzungsleistungen, allfällige Strafanzeigen).</p><p>7. Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) sind gewisse Aufgaben und die entsprechenden Ausgaben in die alleinige Kompetenz der Kantone übergegangen. Der Ausgabenrückgang in der IV von 12 Milliarden Franken (2007) auf 9,5 Milliarden Franken (2008) ist also vorwiegend auf die NFA zurückzuführen. Allerdings bleibt das von der IV verzeichnete Defizit insofern unverändert, als der Kantonsbeitrag an die IV ausbleibt und der Beitrag des Bundes entsprechend geringer ausfällt. Dank der 4. und der 5. IV-Revision hat sich dieses Defizit bei 1,4 Milliarden Franken pro Jahr stabilisiert. Ohne die seit dem Jahr 2004 unternommenen Anstrengungen würde das Defizit nicht 1,4 Milliarden Franken betragen, sondern wäre auf 2,2 Milliarden Franken pro Jahr aufgelaufen.</p><p>8. Seit der 4. IV-Revision werden die Versicherten von eigenen, in den regionalen ärztlichen Diensten (RAD) tätigen Versicherungsärzten untersucht. Die 5. IV-Revision hat die Kompetenzen der RAD erweitert und sie damit beauftragt, die für die IV massgebende funktionelle Leistungsfähigkeit der Versicherten zu bestimmen. Die Einschätzung des behandelnden Arztes ist folglich nur eines der Elemente in der Gesamtbeurteilung. Ausschlaggebend für die Gewährung einer Leistung durch die Versicherung ist die Stellungnahme des RAD. Für die IV ist die Frage der unrichtigen Zeugnisse und der strafrechtlichen Verzeigung dieses Vorgehens, wie im Strafgesetzbuch bereits vorgesehen, deshalb nicht entscheidend.</p><p>9. Es entspricht dem Willen des Gesetzgebers, dass eine Kinderrente der IV mit einer Kinderzulage kumuliert werden kann. Allerdings werden die Familienzulagen für Nichterwerbstätige nur bei einem Jahreseinkommen unter 41 040 Franken ausgerichtet. Werden Ergänzungsleistungen zur IV ausgerichtet, ist der Bezug ausserdem ausgeschlossen. Es ist auch möglich, die Kinderrente zu kürzen, um so Überversicherungssituationen zu verhindern. Des Weiteren wurde mit der 5. IV-Revision die Überversicherungsgrenze herabgesetzt, um zu verhindern, dass das Einkommen nach Invaliditätseintritt höher ist als vor der Invalidität.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Vorfeld der Abstimmung vom 27. September 2009 wird versucht, der Bevölkerung klarzumachen, dass die Probleme in der IV gelöst seien, doch das Gegenteil ist der Fall. Aus diesem Grund bitten wir den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wieso erwähnt er im Abstimmungsbüchlein nicht, dass neben der Entnahme von 5 Milliarden Franken Startkapital für die IV aus dem AHV-Fonds die IV dem AHV-Fonds gegenüber zusätzlich eine Schuldverpflichtung von rund 15 Milliarden Franken hat? Teilt er die Auffassung, dass damit die AHV faktisch um die Hälfte ausgehöhlt wird? </p><p>2. Was gedenkt er zu tun, um den überproportionalen Anteil ausländischer Neurentner von 38,3 Prozent (IV-Statistik 2009) auf ein Mass zu senken, das dem Ausländeranteil in der Schweiz von 21,4 Prozent entspricht? </p><p>3. Was gedenkt er gegen die nach wie vor überproportional hohe Zahl Neurentner aus der Türkei und Exjugoslawien zu tun, welche die stärksten Neuberentungsquoten aufweisen (0,76 respektive 0,67 Prozent)? </p><p>4. Was tut er, um die nach wie vor massiven regionalen Unterschiede bei den Rentnerquoten (z. B. Kanton BS) und die Missstände im Vollzug zu beseitigen? </p><p>5. Welche Massnahmen ergreift er, um die Zahl der von 1993 bis 2006 neuen über 60 000 IV-Rentner der Kategorie 646, "Psychogene oder milieureaktive Störungen", zu reduzieren? Sind für diese Kategorie systematische Rentenrevisionen vorgenommen worden? </p><p>6. Ist er sich bewusst, dass eine grosse Zahl ausländischer IV-Bezüger nur pro forma einen Wohnsitz in der Schweiz hat, um neben der IV-Rente auch noch in den Genuss von Ergänzungsleistungen zu kommen? </p><p>7. Ist er nicht der Auffassung, dass mit der IV-Statistik 2009 nur Bilanzkosmetik betrieben wurde, weil wegen der Verlagerung der kollektiven IV-Leistungen mit dem NFA an die Kantone die IV-Rechnung nicht mehr im Gesamtaufwand erscheint, hingegen das strukturelle Defizit insgesamt nach wie vor gleich gross ist wie in den Vorjahren? </p><p>8. Wie viele Ärzte, welche für ihre Patienten wiederholt unrichtige Gefälligkeitszeugnisse zwecks Erlangung von IV-Renten ausstellten, wurden von den IV-Stellen seit 2005 strafrechtlich verzeigt? </p><p>9. Was unternimmt er, um die herrschende Überversicherungssituation zu beheben? Heute erhalten beispielsweise gesunde Eltern für ein Kind eine Zulage von 200 Franken und IV-Renten-berechtigte Eltern für ein Kind 200 Franken plus eine IV-Kinderrente von durchschnittlich 579 Franken.</p>
    • Transparenz über Missstände in der Invalidenversicherung

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