Stopp dem Bauernsterben und dem Preiszerfall am Milchmarkt

ShortId
09.3750
Id
20093750
Updated
28.07.2023 12:30
Language
de
Title
Stopp dem Bauernsterben und dem Preiszerfall am Milchmarkt
AdditionalIndexing
55;Handel mit Agrarerzeugnissen;Agrarmarkt;Preis für Agrarprodukte;Milch;Milchviehbetrieb;Erhaltung der Landwirtschaft;Milcherzeugung;Milchkontingentierung
1
  • L05K1401010306, Milcherzeugung
  • L05K1402060106, Milch
  • L04K11050210, Preis für Agrarprodukte
  • L05K1401050305, Milchviehbetrieb
  • L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
  • L05K1401040310, Milchkontingentierung
  • L05K1401030202, Agrarmarkt
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat nimmt zu den Fragen der Interpellation wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat ist sich der schwierigen Lage, in der sich die Schweizer Milchbauern zurzeit befinden, durchaus bewusst. Die Wirtschaftskrise führte wie in anderen Branchen auch zu einem Einbruch der Nachfrage und in der Folge zu deutlichen Preisreduktionen. Weil der Milchpreis im Jahr 2008 noch stark angestiegen war, war der Rückgang in diesem Jahr besonders gross. Ein Vergleich der Milchpreisentwicklung über mehrere Jahre zeigt jedoch, dass die Produzenten im ersten Quartal des laufenden Jahres einen höheren Milchpreis realisieren konnten als in der entsprechenden Periode des Jahres 2007. Seither ist der durchschnittliche Milchpreis auf rund 63 Rappen gesunken und lag damit im August rund 9 Rappen unter dem Wert von 2007. Entscheidend wird nun die Entwicklung auf dem internationalen Milchmarkt sein, die zurzeit auf eine gewisse Erholung der Preise hinweist (Preisanstieg für Vollmilchpulver in Neuseeland um 50 Prozent zwischen Juni und September 2009 sowie festere Preise für Butter in der EU).</p><p>Zu beachten ist zudem, dass die Milchbetriebe seit dem Jahr 2009 höhere Direktzahlungen erhalten. Im Rahmen der Agrarpolitik 2011 hat das Parlament mit entsprechenden Budgetbeschlüssen die Reduktion der Milchmarktstützung und die Erhöhung der Direktzahlungen für die Milchbauern um rund 200 Millionen Franken (entspricht durchschnittlich 7 Rappen pro Kilogramm Milch) beschlossen. Die aktuellen Preisverhältnisse decken sich weitgehend mit den Annahmen, die der Bundesrat bei der Konzeption und der Umsetzung der Agrarpolitik 2007 und der Agrarpolitik 2011 getroffen hat.</p><p>2./7./8. Mit den bisherigen Etappen der Agrarreform wurden staatliche Markteingriffe und Preisstützungen sukzessive reduziert, freiwerdende Mittel zu den Direktzahlungen umgelagert und die Instrumente für eine bessere Inwertsetzung der Schweizer Produkte (Qualitäts- und Absatzförderung, Kennzeichnung, Investitionshilfen) ausgebaut. Diese Strategie wurde sowohl vom Bundesrat als auch vom Parlament mehrmals bestätigt. Die Reform hat dazu geführt, dass die Land- und Ernährungswirtschaft ihre Kostensenkungs- und Wertschöpfungspotenziale besser nutzen und so die Wettbewerbsfähigkeit steigern konnte. Der Bundesrat verfolgt also keine Billigpreis-, sondern eine Qualitätsstrategie. Es ist nicht das Ziel des Bundesrates, die Betriebe mit tiefen Preisen zur Aufgabe zu zwingen, sondern echte Wertschöpfung zu fördern. Gruyère, Tête de Moine oder Bündner Bergkäse sind Beispiele dafür. Sie zeigen, wie durch eine hohe Wertschöpfung Arbeitsplätze geschaffen bzw. erhalten werden können.</p><p>Gleichzeitig geht der Strukturwandel kontinuierlich weiter, weil durch den technischen Fortschritt die Arbeitsproduktivität gesteigert wird. Im Rahmen der Agrarpolitik 2011 wurde ein Strukturwandel in der Grössenordnung von 2,5 Prozent pro Jahr für die betroffenen Bauernfamilien als sozialverträglich erachtet, da er mehrheitlich im Rahmen des Generationenwechsels erfolgen kann. Der Strukturwandel lag in den letzten Jahren unter diesem Wert. In den Jahren 2000 bis 2008 betrug der Rückgang der Arbeitskräfte 2,3 Prozent, und die Abnahme der Betriebe lag bei 1,8 Prozent pro Jahr. Die Sozialverträglichkeit ist somit gewährleistet. Welche Strukturen sich unter den gegebenen Rahmenbedingungen entwickeln, ist eine Folge der Entscheidungen der einzelnen Unternehmen. Es ist nicht Aufgabe des Staates, starre Zielvorgaben für die Strukturen zu machen. Die einzige gesellschaftliche Anforderung bezüglich Strukturen besteht darin, dass eine bäuerliche Landwirtschaft mit Familienbetrieben erhalten bleibt.</p><p>3./4. Mit den bisherigen vier Etappen der Agrarreform werden die Ziele gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung heute besser erreicht als früher. Die Kalorienproduktion hat deutlich zugenommen. Die negativen Auswirkungen der landwirtschaftlichen Produktion auf die Umwelt (Stickstoff- und Phosphorverluste, Pflanzenschutzmitteleinsatz) wurden reduziert. Der Anteil an naturnah bewirtschafteten Flächen (Ökoausgleich, biologischer Landbau) ist gewachsen. Die tierfreundliche Nutztierhaltung konnte ausgebaut werden. Insbesondere in peripheren ländlichen Regionen leistet die Landwirtschaft weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur dezentralen Besiedlung. Die bäuerlichen Einkommen konnten denjenigen in der übrigen Bevölkerung folgen, wobei die Differenz nicht kleiner geworden ist. Die Bauernbetriebe konnten die notwendigen Investitionen tätigen. Die Kapitalerneuerungsrate hat sich sogar verbessert. Die aktuellen Turbulenzen am Milchmarkt stellen diese positive Bilanz nicht infrage.</p><p>Der Bundesrat ist sich der besonderen Bedeutung des Berggebietes bewusst. Aufgrund der Budgetbeschlüsse wurden auf das Jahr 2009 die spezifischen Direktzahlungen für das Berg- und Sömmerungsgebiet um mehr als 90 Millionen Franken erhöht. Der Bundesrat geht davon aus, dass mithilfe dieser Massnahmen die flächendeckende Bewirtschaftung (inklusive Sömmerungsgebiet) und die dezentrale Besiedlung nicht gefährdet sind. Er wird jedoch die Entwicklung aufmerksam verfolgen und bei Bedarf rechtzeitige Korrekturmassnahmen in die Wege leiten.</p><p>5. Jeder Landwirtschaftsbetrieb und jede Bauernfamilie verfügt über unterschiedliche Voraussetzungen, um sich eine wirtschaftlich tragbare Existenz zu sichern. Betriebe, die ihre Milch in wertschöpfungsstarke Segmente (Gruyère usw.) liefern, haben andere Möglichkeiten als diejenigen, die Industriemilch produzieren. Für letztere stehen Strategien zur Kostensenkung wie betriebliches Wachstum oder Verstärkung der überbetrieblichen Zusammenarbeit im Vordergrund, da u. a. der Einsatz moderner und effizienter Melktechnik in der Milchproduktion eine gewisse Betriebsgrösse voraussetzt. Weitere Möglichkeiten zur Betriebsentwicklung sind die Produktion für Nischenmärkte, Aufgabe der Milchproduktion und Aufbau anderer Betriebszweige, Diversifizierung (z. B. Agrotourismus) oder der Ausbau des Nebenerwerbs.</p><p>6. Die Schweiz ist nur bedingt ein Hochlohnland. In den letzten Jahren sind die effektiven Lohnkosten in der Schweiz deutlich weniger stark gestiegen als im Ausland, sodass sie heute weitgehend denjenigen in den umliegenden Ländern entsprechen. Generell kann die Schweizer Wirtschaft im internationalen Wettbewerb nur dann mithalten, wenn sie bezüglich Effizienz und/oder Qualität besser ist.</p><p>Mit einer adäquaten Ausgestaltung der verschiedenen agrarpolitischen Instrumente werden eine landwirtschaftliche Produktion und die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen in der Schweiz auch bei offeneren Grenzen möglich sein. Damit dies gelingt, muss auch die Land- und Ernährungswirtschaft selbst einen Beitrag leisten und die Chancen des Produktionsstandorts Schweiz konsequent nutzen. Verschiedene Kostenfaktoren wie topografische und klimatische Vielfalt oder das hohe Lohnniveau sind nicht nur nachteilig. Sie bieten auch die Möglichkeit, die Schweizer Produkte zu differenzieren und mit hoher Wertschöpfung zu vermarkten. Mit Investitionshilfen für verbesserte Produktions- und Vermarktungsstrukturen, der Absatzförderung, der Unterstützung von Selbsthilfemassnahmen und den Direktzahlungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen wird die Landwirtschaft unterstützt. Dadurch können Kostennachteile gegenüber dem Ausland aufgefangen werden. Da sich Nahrungsmittel und Rohstoffe künftig tendenziell verknappen und teurer werden, ist die Schweiz gut positioniert.</p><p>9. Der Bund hat im Januar 2009 zusammen mit den Dachorganisationen der Land- und Milchwirtschaft ein Massnahmenpaket zur Entlastung des Milchmarktes geschnürt. Im Februar 2009 hat er zudem die Selbsthilfemassnahmen der Organisation Schweizer Milchproduzenten bis Ende 2009 für Nichtmitglieder verbindlich erklärt. In der Sommersession 2009 hat das Parlament einem Nachtragskreditbegehren des Bundesrates von 14 Millionen Franken zugestimmt. Dies ermöglichte es dem Bund, im ersten Semester 2009 den Butterabsatz für Gewerbe und Industrie im Inland mit 9 Millionen Franken zu fördern. Mit den übrigen 5 Millionen Franken unterstützt der Bund den Export von Rahm. Im Einvernehmen mit der am 29. Juni 2009 gegründeten Branchenorganisation (BO) Milch berechnet und publiziert das Bundesamt für Landwirtschaft seit vergangenem Juli monatlich einen indexierten Molkereimilchpreis. Gestützt auf diesen Index hat sich die BO Milch für die zweite Jahreshälfte 2009 auf die Herausgabe eines Richtpreises für Industriemilch geeinigt. Zudem hat der Bundesrat am 21. Oktober 2009 weitere Massnahmen zugunsten der Milchwirtschaft beschlossen. Einerseits werden 4,5 Millionen Franken aus dem Butterimportfonds freigegeben, um die Branche bei der Marktentlastung zu unterstützen. Andererseits wird der Kredit für das "Schoggigesetz" um 18 Millionen Franken aufgestockt, was insbesondere den Absatz von Schweizer Butter und Milchpulver steigern wird. Der Bundesrat ist bereit, allfällige Beschlüsse der BO Milch zur Verbesserung der Transparenz auf dem Milchmarkt für einen klar definierten Zeitraum zu stützen, wenn die Massnahmen sachgerecht und rechtskonform sind.</p><p>10. Eine Liberalisierung im Bereich des Aussenhandels führt in der Regel zu einer Erhöhung der Importe, aber auch zu mehr Exporten. Dies hat die Einführung des Käsefreihandels mit der EU gezeigt. Zwischen Januar und September 2009 sind die Importe um 2000 Tonnen und die Exporte um 1800 Tonnen gestiegen. Die Importzunahme erfolgte primär bei industriell hergestellten Frisch- und Weichkäsen, während im Export vor allem wertschöpfungsstärkere Käse wie Halbhartkäse und Fondue zulegen konnten. Wertmässig gestaltet sich daher die Handelsbilanz seit der vollständigen Einführung des Käsefreihandels im Jahr 2007 ausgeglichen. Es ist zudem zu beachten, dass der Export jener Käsesorten, für die vor dem Käsefreihandel ein bevorzugter Marktzugang zu einem sehr tiefen Zoll in die EU bestanden hatte (z. B. Emmentaler), in den letzten Jahren stetig zurückgegangen ist. Dank dem Freihandel konnte jedoch der Export der anderen Käsesorten stark gesteigert und konnten so die Verluste bei den traditionellen Exportkäsen mehr als kompensiert werden. Die Zunahme der Exporte ist deutlich grösser und die mengenmässige Handelsbilanz sogar positiv, wenn man berücksichtigt, dass der negative Trend bei den traditionellen Sorten nicht auf den Käsefreihandel zurückzuführen ist. Ohne Käsefreihandel wäre die Lage auf dem Milchmarkt deshalb deutlich schlechter, als sie heute ist.</p><p>Zur Schaffung von mehr Markttransparenz publiziert das Bundesamt für Landwirtschaft monatlich einen Marktbericht mit einer Gesamtbruttomarge für Milch. Es trifft zu, dass sich diese Marge nach einem Tiefstwert im Frühling 2009 stark erhöht hat. Der Trend über die letzten zehn Jahre ist aber sinkend. Auch die Margen der nachgelagerten Stufen müssen sich an der ausländischen Konkurrenz orientieren.</p><p>11. Mit der Anpassung des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (Cassis de Dijon) hat das Parlament eine Verpflichtung zur Angabe des Herkunftslandes von Lebensmitteln beschlossen. Zusammen mit den Anforderungen der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung wird sichergestellt, dass die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten über die Herkunft und über in der Schweiz verbotene Produktionsmethoden (z. B. Batterieverbot für Legehennenhaltung) eines Lebensmittels umfassend und transparent informiert sind. Die Konsumenten können von den Vorzügen der Schweizer Produkte überzeugt werden und die hervorragende Qualität der Schweizer Produkte honorieren. Dieser Weg über die Produktedifferenzierung schafft dauerhaft Mehrwerte und ist auch die einzig nachhaltige Antwort auf sich öffnende Märkte. Dies gilt auch für die übrige Wirtschaft.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit der Aufhebung der Milchkontingentierung haben sich die Milchpreise für die Bauern katastrophal entwickelt. Viele Produzenten stehen vor existenziellen Problemen. Der Käsemarkt zeigt, dass die Schweizer Landwirtschaft bei einer totalen Marktöffnung nur verliert und zerstört wird.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Glaubt er, dass die Schweizer Bauern mit dieser Entwicklung des Milchpreises seit Jahresbeginn bzw. seit dem 1. Mai 2009 noch kostendeckend produzieren und überleben können?</p><p>2. Wie viele Milchviehhaltungsbetriebe werden bei dieser Billig-Milchpreisstrategie nach Schätzung des EVD zur Aufgabe gezwungen? </p><p>3. Ist es nach seiner Ansicht für die Schweizer Landwirtschaft in der heutigen Situation noch möglich, ihren Auftrag gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung zu erfüllen, insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen an Nachhaltigkeit, dezentrale Besiedelung, Multifunktionalität und Ökologie?</p><p>4. Welche Auswirkungen hat der Milchpreiszerfall für die Bewirtschaftung und die Besiedelung des ländlichen Raumes, insbesondere des Berggebietes, sowie die Bestossung der Alpen?</p><p>5. Was sollen nach Ansicht des Bundesrates kleine und mittlere Betriebe in der Milchwirtschaft unternehmen, wenn sie in Zukunft überleben wollen?</p><p>6. Glaubt er, dass im Hochlohnland Schweiz eine mit dem Ausland konkurrenzfähige Landwirtschaft (z. B. auch der Milchwirtschaft) betrieben werden kann?</p><p>7. Wie viele Betriebe und Arbeitsplätze soll eine solche Landwirtschaft noch umfassen?</p><p>8. Wie viele Betriebe und Arbeitsplätze müssten nach seiner Ansicht in den nächsten zehn Jahren verschwinden?</p><p>9. Ist er bereit, aufgrund dieser ausserordentlichen Entwicklung am Milchmarkt Sofortmassnahmen gemäss LwG zu ergreifen? Wenn ja, welche?</p><p>10. Führt die Öffnung des Agrarmarktes nach seiner Auffassung nicht zwangsläufig zu mehr Import, womit die Grossverteiler ihre Margen trotz Preissenkungen im Verkauf auf Kosten der Produzenten halten können?</p><p>11. Besteht bei zunehmenden Importen nicht das Risiko, dass die sehr gute Qualität der Schweizer Nahrungsmittel unterlaufen und zum Nachteil der inländischen Konsumenten verschlechtert wird?</p>
  • Stopp dem Bauernsterben und dem Preiszerfall am Milchmarkt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat nimmt zu den Fragen der Interpellation wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat ist sich der schwierigen Lage, in der sich die Schweizer Milchbauern zurzeit befinden, durchaus bewusst. Die Wirtschaftskrise führte wie in anderen Branchen auch zu einem Einbruch der Nachfrage und in der Folge zu deutlichen Preisreduktionen. Weil der Milchpreis im Jahr 2008 noch stark angestiegen war, war der Rückgang in diesem Jahr besonders gross. Ein Vergleich der Milchpreisentwicklung über mehrere Jahre zeigt jedoch, dass die Produzenten im ersten Quartal des laufenden Jahres einen höheren Milchpreis realisieren konnten als in der entsprechenden Periode des Jahres 2007. Seither ist der durchschnittliche Milchpreis auf rund 63 Rappen gesunken und lag damit im August rund 9 Rappen unter dem Wert von 2007. Entscheidend wird nun die Entwicklung auf dem internationalen Milchmarkt sein, die zurzeit auf eine gewisse Erholung der Preise hinweist (Preisanstieg für Vollmilchpulver in Neuseeland um 50 Prozent zwischen Juni und September 2009 sowie festere Preise für Butter in der EU).</p><p>Zu beachten ist zudem, dass die Milchbetriebe seit dem Jahr 2009 höhere Direktzahlungen erhalten. Im Rahmen der Agrarpolitik 2011 hat das Parlament mit entsprechenden Budgetbeschlüssen die Reduktion der Milchmarktstützung und die Erhöhung der Direktzahlungen für die Milchbauern um rund 200 Millionen Franken (entspricht durchschnittlich 7 Rappen pro Kilogramm Milch) beschlossen. Die aktuellen Preisverhältnisse decken sich weitgehend mit den Annahmen, die der Bundesrat bei der Konzeption und der Umsetzung der Agrarpolitik 2007 und der Agrarpolitik 2011 getroffen hat.</p><p>2./7./8. Mit den bisherigen Etappen der Agrarreform wurden staatliche Markteingriffe und Preisstützungen sukzessive reduziert, freiwerdende Mittel zu den Direktzahlungen umgelagert und die Instrumente für eine bessere Inwertsetzung der Schweizer Produkte (Qualitäts- und Absatzförderung, Kennzeichnung, Investitionshilfen) ausgebaut. Diese Strategie wurde sowohl vom Bundesrat als auch vom Parlament mehrmals bestätigt. Die Reform hat dazu geführt, dass die Land- und Ernährungswirtschaft ihre Kostensenkungs- und Wertschöpfungspotenziale besser nutzen und so die Wettbewerbsfähigkeit steigern konnte. Der Bundesrat verfolgt also keine Billigpreis-, sondern eine Qualitätsstrategie. Es ist nicht das Ziel des Bundesrates, die Betriebe mit tiefen Preisen zur Aufgabe zu zwingen, sondern echte Wertschöpfung zu fördern. Gruyère, Tête de Moine oder Bündner Bergkäse sind Beispiele dafür. Sie zeigen, wie durch eine hohe Wertschöpfung Arbeitsplätze geschaffen bzw. erhalten werden können.</p><p>Gleichzeitig geht der Strukturwandel kontinuierlich weiter, weil durch den technischen Fortschritt die Arbeitsproduktivität gesteigert wird. Im Rahmen der Agrarpolitik 2011 wurde ein Strukturwandel in der Grössenordnung von 2,5 Prozent pro Jahr für die betroffenen Bauernfamilien als sozialverträglich erachtet, da er mehrheitlich im Rahmen des Generationenwechsels erfolgen kann. Der Strukturwandel lag in den letzten Jahren unter diesem Wert. In den Jahren 2000 bis 2008 betrug der Rückgang der Arbeitskräfte 2,3 Prozent, und die Abnahme der Betriebe lag bei 1,8 Prozent pro Jahr. Die Sozialverträglichkeit ist somit gewährleistet. Welche Strukturen sich unter den gegebenen Rahmenbedingungen entwickeln, ist eine Folge der Entscheidungen der einzelnen Unternehmen. Es ist nicht Aufgabe des Staates, starre Zielvorgaben für die Strukturen zu machen. Die einzige gesellschaftliche Anforderung bezüglich Strukturen besteht darin, dass eine bäuerliche Landwirtschaft mit Familienbetrieben erhalten bleibt.</p><p>3./4. Mit den bisherigen vier Etappen der Agrarreform werden die Ziele gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung heute besser erreicht als früher. Die Kalorienproduktion hat deutlich zugenommen. Die negativen Auswirkungen der landwirtschaftlichen Produktion auf die Umwelt (Stickstoff- und Phosphorverluste, Pflanzenschutzmitteleinsatz) wurden reduziert. Der Anteil an naturnah bewirtschafteten Flächen (Ökoausgleich, biologischer Landbau) ist gewachsen. Die tierfreundliche Nutztierhaltung konnte ausgebaut werden. Insbesondere in peripheren ländlichen Regionen leistet die Landwirtschaft weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur dezentralen Besiedlung. Die bäuerlichen Einkommen konnten denjenigen in der übrigen Bevölkerung folgen, wobei die Differenz nicht kleiner geworden ist. Die Bauernbetriebe konnten die notwendigen Investitionen tätigen. Die Kapitalerneuerungsrate hat sich sogar verbessert. Die aktuellen Turbulenzen am Milchmarkt stellen diese positive Bilanz nicht infrage.</p><p>Der Bundesrat ist sich der besonderen Bedeutung des Berggebietes bewusst. Aufgrund der Budgetbeschlüsse wurden auf das Jahr 2009 die spezifischen Direktzahlungen für das Berg- und Sömmerungsgebiet um mehr als 90 Millionen Franken erhöht. Der Bundesrat geht davon aus, dass mithilfe dieser Massnahmen die flächendeckende Bewirtschaftung (inklusive Sömmerungsgebiet) und die dezentrale Besiedlung nicht gefährdet sind. Er wird jedoch die Entwicklung aufmerksam verfolgen und bei Bedarf rechtzeitige Korrekturmassnahmen in die Wege leiten.</p><p>5. Jeder Landwirtschaftsbetrieb und jede Bauernfamilie verfügt über unterschiedliche Voraussetzungen, um sich eine wirtschaftlich tragbare Existenz zu sichern. Betriebe, die ihre Milch in wertschöpfungsstarke Segmente (Gruyère usw.) liefern, haben andere Möglichkeiten als diejenigen, die Industriemilch produzieren. Für letztere stehen Strategien zur Kostensenkung wie betriebliches Wachstum oder Verstärkung der überbetrieblichen Zusammenarbeit im Vordergrund, da u. a. der Einsatz moderner und effizienter Melktechnik in der Milchproduktion eine gewisse Betriebsgrösse voraussetzt. Weitere Möglichkeiten zur Betriebsentwicklung sind die Produktion für Nischenmärkte, Aufgabe der Milchproduktion und Aufbau anderer Betriebszweige, Diversifizierung (z. B. Agrotourismus) oder der Ausbau des Nebenerwerbs.</p><p>6. Die Schweiz ist nur bedingt ein Hochlohnland. In den letzten Jahren sind die effektiven Lohnkosten in der Schweiz deutlich weniger stark gestiegen als im Ausland, sodass sie heute weitgehend denjenigen in den umliegenden Ländern entsprechen. Generell kann die Schweizer Wirtschaft im internationalen Wettbewerb nur dann mithalten, wenn sie bezüglich Effizienz und/oder Qualität besser ist.</p><p>Mit einer adäquaten Ausgestaltung der verschiedenen agrarpolitischen Instrumente werden eine landwirtschaftliche Produktion und die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen in der Schweiz auch bei offeneren Grenzen möglich sein. Damit dies gelingt, muss auch die Land- und Ernährungswirtschaft selbst einen Beitrag leisten und die Chancen des Produktionsstandorts Schweiz konsequent nutzen. Verschiedene Kostenfaktoren wie topografische und klimatische Vielfalt oder das hohe Lohnniveau sind nicht nur nachteilig. Sie bieten auch die Möglichkeit, die Schweizer Produkte zu differenzieren und mit hoher Wertschöpfung zu vermarkten. Mit Investitionshilfen für verbesserte Produktions- und Vermarktungsstrukturen, der Absatzförderung, der Unterstützung von Selbsthilfemassnahmen und den Direktzahlungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen wird die Landwirtschaft unterstützt. Dadurch können Kostennachteile gegenüber dem Ausland aufgefangen werden. Da sich Nahrungsmittel und Rohstoffe künftig tendenziell verknappen und teurer werden, ist die Schweiz gut positioniert.</p><p>9. Der Bund hat im Januar 2009 zusammen mit den Dachorganisationen der Land- und Milchwirtschaft ein Massnahmenpaket zur Entlastung des Milchmarktes geschnürt. Im Februar 2009 hat er zudem die Selbsthilfemassnahmen der Organisation Schweizer Milchproduzenten bis Ende 2009 für Nichtmitglieder verbindlich erklärt. In der Sommersession 2009 hat das Parlament einem Nachtragskreditbegehren des Bundesrates von 14 Millionen Franken zugestimmt. Dies ermöglichte es dem Bund, im ersten Semester 2009 den Butterabsatz für Gewerbe und Industrie im Inland mit 9 Millionen Franken zu fördern. Mit den übrigen 5 Millionen Franken unterstützt der Bund den Export von Rahm. Im Einvernehmen mit der am 29. Juni 2009 gegründeten Branchenorganisation (BO) Milch berechnet und publiziert das Bundesamt für Landwirtschaft seit vergangenem Juli monatlich einen indexierten Molkereimilchpreis. Gestützt auf diesen Index hat sich die BO Milch für die zweite Jahreshälfte 2009 auf die Herausgabe eines Richtpreises für Industriemilch geeinigt. Zudem hat der Bundesrat am 21. Oktober 2009 weitere Massnahmen zugunsten der Milchwirtschaft beschlossen. Einerseits werden 4,5 Millionen Franken aus dem Butterimportfonds freigegeben, um die Branche bei der Marktentlastung zu unterstützen. Andererseits wird der Kredit für das "Schoggigesetz" um 18 Millionen Franken aufgestockt, was insbesondere den Absatz von Schweizer Butter und Milchpulver steigern wird. Der Bundesrat ist bereit, allfällige Beschlüsse der BO Milch zur Verbesserung der Transparenz auf dem Milchmarkt für einen klar definierten Zeitraum zu stützen, wenn die Massnahmen sachgerecht und rechtskonform sind.</p><p>10. Eine Liberalisierung im Bereich des Aussenhandels führt in der Regel zu einer Erhöhung der Importe, aber auch zu mehr Exporten. Dies hat die Einführung des Käsefreihandels mit der EU gezeigt. Zwischen Januar und September 2009 sind die Importe um 2000 Tonnen und die Exporte um 1800 Tonnen gestiegen. Die Importzunahme erfolgte primär bei industriell hergestellten Frisch- und Weichkäsen, während im Export vor allem wertschöpfungsstärkere Käse wie Halbhartkäse und Fondue zulegen konnten. Wertmässig gestaltet sich daher die Handelsbilanz seit der vollständigen Einführung des Käsefreihandels im Jahr 2007 ausgeglichen. Es ist zudem zu beachten, dass der Export jener Käsesorten, für die vor dem Käsefreihandel ein bevorzugter Marktzugang zu einem sehr tiefen Zoll in die EU bestanden hatte (z. B. Emmentaler), in den letzten Jahren stetig zurückgegangen ist. Dank dem Freihandel konnte jedoch der Export der anderen Käsesorten stark gesteigert und konnten so die Verluste bei den traditionellen Exportkäsen mehr als kompensiert werden. Die Zunahme der Exporte ist deutlich grösser und die mengenmässige Handelsbilanz sogar positiv, wenn man berücksichtigt, dass der negative Trend bei den traditionellen Sorten nicht auf den Käsefreihandel zurückzuführen ist. Ohne Käsefreihandel wäre die Lage auf dem Milchmarkt deshalb deutlich schlechter, als sie heute ist.</p><p>Zur Schaffung von mehr Markttransparenz publiziert das Bundesamt für Landwirtschaft monatlich einen Marktbericht mit einer Gesamtbruttomarge für Milch. Es trifft zu, dass sich diese Marge nach einem Tiefstwert im Frühling 2009 stark erhöht hat. Der Trend über die letzten zehn Jahre ist aber sinkend. Auch die Margen der nachgelagerten Stufen müssen sich an der ausländischen Konkurrenz orientieren.</p><p>11. Mit der Anpassung des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (Cassis de Dijon) hat das Parlament eine Verpflichtung zur Angabe des Herkunftslandes von Lebensmitteln beschlossen. Zusammen mit den Anforderungen der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung wird sichergestellt, dass die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten über die Herkunft und über in der Schweiz verbotene Produktionsmethoden (z. B. Batterieverbot für Legehennenhaltung) eines Lebensmittels umfassend und transparent informiert sind. Die Konsumenten können von den Vorzügen der Schweizer Produkte überzeugt werden und die hervorragende Qualität der Schweizer Produkte honorieren. Dieser Weg über die Produktedifferenzierung schafft dauerhaft Mehrwerte und ist auch die einzig nachhaltige Antwort auf sich öffnende Märkte. Dies gilt auch für die übrige Wirtschaft.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit der Aufhebung der Milchkontingentierung haben sich die Milchpreise für die Bauern katastrophal entwickelt. Viele Produzenten stehen vor existenziellen Problemen. Der Käsemarkt zeigt, dass die Schweizer Landwirtschaft bei einer totalen Marktöffnung nur verliert und zerstört wird.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Glaubt er, dass die Schweizer Bauern mit dieser Entwicklung des Milchpreises seit Jahresbeginn bzw. seit dem 1. Mai 2009 noch kostendeckend produzieren und überleben können?</p><p>2. Wie viele Milchviehhaltungsbetriebe werden bei dieser Billig-Milchpreisstrategie nach Schätzung des EVD zur Aufgabe gezwungen? </p><p>3. Ist es nach seiner Ansicht für die Schweizer Landwirtschaft in der heutigen Situation noch möglich, ihren Auftrag gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung zu erfüllen, insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen an Nachhaltigkeit, dezentrale Besiedelung, Multifunktionalität und Ökologie?</p><p>4. Welche Auswirkungen hat der Milchpreiszerfall für die Bewirtschaftung und die Besiedelung des ländlichen Raumes, insbesondere des Berggebietes, sowie die Bestossung der Alpen?</p><p>5. Was sollen nach Ansicht des Bundesrates kleine und mittlere Betriebe in der Milchwirtschaft unternehmen, wenn sie in Zukunft überleben wollen?</p><p>6. Glaubt er, dass im Hochlohnland Schweiz eine mit dem Ausland konkurrenzfähige Landwirtschaft (z. B. auch der Milchwirtschaft) betrieben werden kann?</p><p>7. Wie viele Betriebe und Arbeitsplätze soll eine solche Landwirtschaft noch umfassen?</p><p>8. Wie viele Betriebe und Arbeitsplätze müssten nach seiner Ansicht in den nächsten zehn Jahren verschwinden?</p><p>9. Ist er bereit, aufgrund dieser ausserordentlichen Entwicklung am Milchmarkt Sofortmassnahmen gemäss LwG zu ergreifen? Wenn ja, welche?</p><p>10. Führt die Öffnung des Agrarmarktes nach seiner Auffassung nicht zwangsläufig zu mehr Import, womit die Grossverteiler ihre Margen trotz Preissenkungen im Verkauf auf Kosten der Produzenten halten können?</p><p>11. Besteht bei zunehmenden Importen nicht das Risiko, dass die sehr gute Qualität der Schweizer Nahrungsmittel unterlaufen und zum Nachteil der inländischen Konsumenten verschlechtert wird?</p>
    • Stopp dem Bauernsterben und dem Preiszerfall am Milchmarkt

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