Konzeptloses Vorgehen des Bundesrates in der Libyen-Affäre
- ShortId
-
09.3751
- Id
-
20093751
- Updated
-
27.07.2023 20:53
- Language
-
de
- Title
-
Konzeptloses Vorgehen des Bundesrates in der Libyen-Affäre
- AdditionalIndexing
-
08;diplomatische Beziehungen;diplomatisches Verhandeln;Beziehung Bund-Kanton;Libyen;EDA
- 1
-
- L05K0304010202, Libyen
- L04K10020102, diplomatische Beziehungen
- L05K1002010204, diplomatisches Verhandeln
- L03K080409, EDA
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Genfer Polizei erkundigte sich beim EDA, ob Hannibal Kadhafi zum Zeitpunkt der Tat diplomatische Immunität genoss gemäss Wiener Übereinkommen. Das EDA verneinte diese Frage, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass es sich um ein Familienmitglied eines Staatschefs handle und dass folglich diplomatisches Fingerspitzengefühl geboten sei.</p><p>2. Das EDA hat sofort den Dialog mit der libyschen Regierung aufgenommen und am 21. Juli 2008 eine Delegation unter der Leitung des stellvertretenden Staatssekretärs nach Tripolis entsandt. Der Bundesrat verfolgte eine konstruktive Strategie, die auf Dialog setzte, um das Ziel einer Normalisierung der diplomatischen Beziehungen und einer Rückkehr der zwei schweizerischen Staatsangehörigen in die Schweiz zu erreichen. Da Libyen das Abkommen vom 20. August 2009 nicht respektiert und ausserdem die zwei schweizerischen Staatsangehörigen an einem unbekannten Ort festgehalten hat, was eine offenkundige Verletzung des Völkerrechtes darstellt, entschied der Bundesrat, das Abkommen vom 20. August 2009 zu sistieren. Der Bundesrat hält auch nach der Rückkehr der zwei Schweizer in die Schweizerische Botschaft vom 9. November 2009 an seinen Entscheiden fest.</p><p>3. Das EDA untersucht alle Angebote, die zu einer Rückkehr der zwei Schweizer beitragen können. Gewisse Vorschläge konnten aus unterschiedlichen Gründen nicht berücksichtigt werden. Seit Beginn der Spannungen standen das EDA und das Seco in Kontakt mit den Schweizer Unternehmen, die von den libyschen Massnahmen betroffen sind. Mit den zwei Unternehmen, bei denen die zwei Schweizer angestellt sind, findet ein enger und regelmässiger Austausch statt.</p><p>4. Im Laufe des Monats Mai hat der libysche Premierminister die Vorsteherin des EDA kontaktiert, um eine politische Lösung zu finden, nachdem das Ad-hoc-Komitee, das unter der Co-Leitung von Professor Caflisch mit der Untersuchung der juristischen Aspekte des Streits beauftragt war, seine Arbeiten abgeschlossen hatte. Telefonisch konnte man sich über verschiedene Punkte einigen, worauf der libysche Premierminister die Vorsteherin des EDA nach Tripolis einlud, um ein Abkommen zur Beilegung der Krise auszuhandeln. Anlässlich des Besuchs in Tripolis Ende Mai 2009 kam es in fast allen Punkten zu einer Einigung, mit Ausnahme der Gleichzeitigkeit der Unterzeichnung des Abkommens und der Ausreise der zwei Schweizer.</p><p>5. Die Pensionierung von Botschafter von Muralt beruht auf seinem Anrecht auf eine frühzeitige Pensionierung, die ihm aufgrund seiner Aufenthalte in schwierigen Ländern und seinem Ferienguthaben zusteht.</p><p>6. Die Frage der zwei Schweizer Staatsangehörigen, die in Libyen festgehalten werden, ist unter Punkt 7 des Abkommens vom 20. August 2009 geregelt: "Die zwei Parteien nehmen ihre bilateralen Beziehung wieder auf ... darunter fallen alle konsularischen Aktivitäten, die die Bürger der beiden Länder betreffen, einschliesslich die Ausstellung von Einreise- und Ausreisevisa für schweizerische und libysche Staatsangehörige ..." Bei der Unterzeichnung des Abkommens waren die beiden Vertragsparteien einverstanden, dass die Frage der beiden Schweizer Teil der bilateralen Streitsache sei und dass sie während der vereinbarten Frist geregelt werden müsse. Der Bundespräsident hat diesen Umstand ebenfalls öffentlich in Anwesenheit des libyschen Premierministers an der Pressekonferenz vom 20. August 2009 dargelegt. Der Premierminister hat den Zusammenhang zwischen dem Abkommen vom 20. August 2009 und der Ausreise der zwei Schweizer aus Libyen in einem Brief vom 26. August 2009 an den Bundespräsidenten bestätigt.</p><p>7./8./9. Nach Ablauf der im Abkommen vom 20. August 2009 vereinbarten Frist für die Normalisierung der bilateralen Beziehungen stellte der Bundesrat fest, dass sich die libysche Seite systematisch weigerte, ihren Verpflichtungen nachzukommen. In der Folge hat der Bundesrat entschieden, das Abkommen vom 20. August 2009 zwischen der Schweiz und Libyen zu sistieren und an seiner restriktiven Visumpolitik gegenüber libyschen Staatsangehörigen bis auf Weiteres festzuhalten. Diese Entscheide haben auch nach der Rückkehr der zwei Schweizer in die Schweizerische Botschaft vom 9. November 2009 ihre Gültigkeit.</p><p>10. Die Aufgaben des Bundes und der Kantone sind in den Artikeln 42 und 43 der Bundesverfassung geregelt. Die Kompetenzen und Stellvertretungen sind im Bundesrat klar festgelegt und bedürfen keiner Neudefinition.</p><p>11. Nach Artikel 184 Absatz 1 der Bundesverfassung besorgt der Bundesrat die auswärtigen Angelegenheiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit der Verhaftung von Hannibal Gaddafi in Genf sind nun 14 Monate vergangen. Obschon Libyen zwei Schweizer Geschäftsleute festhält, ist dieses Dossier im EDA gut ein Jahr lang liegengeblieben. Da sich seither die Beziehungen zwischen Bern und Tripolis zum Nachteil unserer Wirtschaft stark verschlechtert haben, wollte es schliesslich Bundespräsident Merz im Alleingang richten. Es scheint, als ginge der Bundesrat in dieser Frage völlig führungs- und konzeptlos vor. Vor diesem Hintergrund ersuchen wir den Bundesrat dringend um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Gespräche fanden im Vorfeld der Verhaftung des Sohnes des libyschen Diktators zwischen den Verantwortlichen im EDA und dem Kanton Genf statt, und welche Anweisungen hat das EDA dem Kanton Genf gegeben?</p><p>2. Welche Schritte unternahm das EDA im Anschluss an die Verhaftung, um diese Krise zu beheben, und aufgrund welcher Strategie? Was wurde wann konkret unternommen?</p><p>3. Warum hat das EDA nicht die ihm von der in Libyen tätigen Schweizer Industrie angebotene Hilfe angenommen?</p><p>4. Was bewog die Aussenministerin dazu, Mitte Juli nach Libyen zu fliegen? Weshalb sind damals die Verhandlungen gescheitert? Gab es zu diesem Zeitpunkt bereits Verhandlungen über einen Vertrag mit Libyen und Hinweise auf eine baldige Freilassung der Geiseln?</p><p>5. Was sind die Hintergründe der Frühpensionierung von Botschafter von Muralt?</p><p>6. Warum hat Bundespräsident Merz unterschrieben, ohne darin die zentrale Frage der Geiseln zu regeln?</p><p>7. Ist zum jetzigen Zeitpunkt eine Strategie mit verschiedenen Varianten für das weitere Vorgehen vorhanden? Wenn ja, welche?</p><p>8. Welche Gegenmassnahmen prüft nun der Bundesrat, nachdem sich Libyen anscheinend nicht an die Abmachungen hält?</p><p>9. Unter welchen Umständen gedenkt er den von Bundespräsident Merz ausgehandelten Vertrag zu sistieren oder davon zurückzutreten?</p><p>10. Welche Lehren für die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (im Zusammenhang mit der Verhaftung) sowie zwischen Gesamtbundesrat, Bundespräsident und Aussenministerin (bezüglich Kompetenzen) zieht er aus diesen Vorkommnissen?</p><p>11. Ist er nicht der Ansicht, dass künftig Verhandlungen mit dem Ausland wieder auf Stufe EDA zu führen sind, und zwar gemäss dem alten Prinzip, wonach der Bundespräsident selbst im Ausland nicht verhandelt, um zusätzlichen Verhandlungsspielraum zu schaffen?</p>
- Konzeptloses Vorgehen des Bundesrates in der Libyen-Affäre
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Genfer Polizei erkundigte sich beim EDA, ob Hannibal Kadhafi zum Zeitpunkt der Tat diplomatische Immunität genoss gemäss Wiener Übereinkommen. Das EDA verneinte diese Frage, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass es sich um ein Familienmitglied eines Staatschefs handle und dass folglich diplomatisches Fingerspitzengefühl geboten sei.</p><p>2. Das EDA hat sofort den Dialog mit der libyschen Regierung aufgenommen und am 21. Juli 2008 eine Delegation unter der Leitung des stellvertretenden Staatssekretärs nach Tripolis entsandt. Der Bundesrat verfolgte eine konstruktive Strategie, die auf Dialog setzte, um das Ziel einer Normalisierung der diplomatischen Beziehungen und einer Rückkehr der zwei schweizerischen Staatsangehörigen in die Schweiz zu erreichen. Da Libyen das Abkommen vom 20. August 2009 nicht respektiert und ausserdem die zwei schweizerischen Staatsangehörigen an einem unbekannten Ort festgehalten hat, was eine offenkundige Verletzung des Völkerrechtes darstellt, entschied der Bundesrat, das Abkommen vom 20. August 2009 zu sistieren. Der Bundesrat hält auch nach der Rückkehr der zwei Schweizer in die Schweizerische Botschaft vom 9. November 2009 an seinen Entscheiden fest.</p><p>3. Das EDA untersucht alle Angebote, die zu einer Rückkehr der zwei Schweizer beitragen können. Gewisse Vorschläge konnten aus unterschiedlichen Gründen nicht berücksichtigt werden. Seit Beginn der Spannungen standen das EDA und das Seco in Kontakt mit den Schweizer Unternehmen, die von den libyschen Massnahmen betroffen sind. Mit den zwei Unternehmen, bei denen die zwei Schweizer angestellt sind, findet ein enger und regelmässiger Austausch statt.</p><p>4. Im Laufe des Monats Mai hat der libysche Premierminister die Vorsteherin des EDA kontaktiert, um eine politische Lösung zu finden, nachdem das Ad-hoc-Komitee, das unter der Co-Leitung von Professor Caflisch mit der Untersuchung der juristischen Aspekte des Streits beauftragt war, seine Arbeiten abgeschlossen hatte. Telefonisch konnte man sich über verschiedene Punkte einigen, worauf der libysche Premierminister die Vorsteherin des EDA nach Tripolis einlud, um ein Abkommen zur Beilegung der Krise auszuhandeln. Anlässlich des Besuchs in Tripolis Ende Mai 2009 kam es in fast allen Punkten zu einer Einigung, mit Ausnahme der Gleichzeitigkeit der Unterzeichnung des Abkommens und der Ausreise der zwei Schweizer.</p><p>5. Die Pensionierung von Botschafter von Muralt beruht auf seinem Anrecht auf eine frühzeitige Pensionierung, die ihm aufgrund seiner Aufenthalte in schwierigen Ländern und seinem Ferienguthaben zusteht.</p><p>6. Die Frage der zwei Schweizer Staatsangehörigen, die in Libyen festgehalten werden, ist unter Punkt 7 des Abkommens vom 20. August 2009 geregelt: "Die zwei Parteien nehmen ihre bilateralen Beziehung wieder auf ... darunter fallen alle konsularischen Aktivitäten, die die Bürger der beiden Länder betreffen, einschliesslich die Ausstellung von Einreise- und Ausreisevisa für schweizerische und libysche Staatsangehörige ..." Bei der Unterzeichnung des Abkommens waren die beiden Vertragsparteien einverstanden, dass die Frage der beiden Schweizer Teil der bilateralen Streitsache sei und dass sie während der vereinbarten Frist geregelt werden müsse. Der Bundespräsident hat diesen Umstand ebenfalls öffentlich in Anwesenheit des libyschen Premierministers an der Pressekonferenz vom 20. August 2009 dargelegt. Der Premierminister hat den Zusammenhang zwischen dem Abkommen vom 20. August 2009 und der Ausreise der zwei Schweizer aus Libyen in einem Brief vom 26. August 2009 an den Bundespräsidenten bestätigt.</p><p>7./8./9. Nach Ablauf der im Abkommen vom 20. August 2009 vereinbarten Frist für die Normalisierung der bilateralen Beziehungen stellte der Bundesrat fest, dass sich die libysche Seite systematisch weigerte, ihren Verpflichtungen nachzukommen. In der Folge hat der Bundesrat entschieden, das Abkommen vom 20. August 2009 zwischen der Schweiz und Libyen zu sistieren und an seiner restriktiven Visumpolitik gegenüber libyschen Staatsangehörigen bis auf Weiteres festzuhalten. Diese Entscheide haben auch nach der Rückkehr der zwei Schweizer in die Schweizerische Botschaft vom 9. November 2009 ihre Gültigkeit.</p><p>10. Die Aufgaben des Bundes und der Kantone sind in den Artikeln 42 und 43 der Bundesverfassung geregelt. Die Kompetenzen und Stellvertretungen sind im Bundesrat klar festgelegt und bedürfen keiner Neudefinition.</p><p>11. Nach Artikel 184 Absatz 1 der Bundesverfassung besorgt der Bundesrat die auswärtigen Angelegenheiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit der Verhaftung von Hannibal Gaddafi in Genf sind nun 14 Monate vergangen. Obschon Libyen zwei Schweizer Geschäftsleute festhält, ist dieses Dossier im EDA gut ein Jahr lang liegengeblieben. Da sich seither die Beziehungen zwischen Bern und Tripolis zum Nachteil unserer Wirtschaft stark verschlechtert haben, wollte es schliesslich Bundespräsident Merz im Alleingang richten. Es scheint, als ginge der Bundesrat in dieser Frage völlig führungs- und konzeptlos vor. Vor diesem Hintergrund ersuchen wir den Bundesrat dringend um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Gespräche fanden im Vorfeld der Verhaftung des Sohnes des libyschen Diktators zwischen den Verantwortlichen im EDA und dem Kanton Genf statt, und welche Anweisungen hat das EDA dem Kanton Genf gegeben?</p><p>2. Welche Schritte unternahm das EDA im Anschluss an die Verhaftung, um diese Krise zu beheben, und aufgrund welcher Strategie? Was wurde wann konkret unternommen?</p><p>3. Warum hat das EDA nicht die ihm von der in Libyen tätigen Schweizer Industrie angebotene Hilfe angenommen?</p><p>4. Was bewog die Aussenministerin dazu, Mitte Juli nach Libyen zu fliegen? Weshalb sind damals die Verhandlungen gescheitert? Gab es zu diesem Zeitpunkt bereits Verhandlungen über einen Vertrag mit Libyen und Hinweise auf eine baldige Freilassung der Geiseln?</p><p>5. Was sind die Hintergründe der Frühpensionierung von Botschafter von Muralt?</p><p>6. Warum hat Bundespräsident Merz unterschrieben, ohne darin die zentrale Frage der Geiseln zu regeln?</p><p>7. Ist zum jetzigen Zeitpunkt eine Strategie mit verschiedenen Varianten für das weitere Vorgehen vorhanden? Wenn ja, welche?</p><p>8. Welche Gegenmassnahmen prüft nun der Bundesrat, nachdem sich Libyen anscheinend nicht an die Abmachungen hält?</p><p>9. Unter welchen Umständen gedenkt er den von Bundespräsident Merz ausgehandelten Vertrag zu sistieren oder davon zurückzutreten?</p><p>10. Welche Lehren für die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (im Zusammenhang mit der Verhaftung) sowie zwischen Gesamtbundesrat, Bundespräsident und Aussenministerin (bezüglich Kompetenzen) zieht er aus diesen Vorkommnissen?</p><p>11. Ist er nicht der Ansicht, dass künftig Verhandlungen mit dem Ausland wieder auf Stufe EDA zu führen sind, und zwar gemäss dem alten Prinzip, wonach der Bundespräsident selbst im Ausland nicht verhandelt, um zusätzlichen Verhandlungsspielraum zu schaffen?</p>
- Konzeptloses Vorgehen des Bundesrates in der Libyen-Affäre
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