Reform der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV

ShortId
09.3754
Id
20093754
Updated
28.07.2023 08:41
Language
de
Title
Reform der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV
AdditionalIndexing
28;Ergänzungsleistung;Evaluation;Reform;Finanzierung;Pflegeheim
1
  • L04K01040106, Ergänzungsleistung
  • L04K08020310, Reform
  • L04K08020302, Evaluation
  • L06K010505110102, Pflegeheim
  • L03K110902, Finanzierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Volk und Stände haben am 28. November 2004 die Ergänzungsleistungen zu AHV/IV (EL) als permanentes Sozialwerk in Artikel 112a der Bundesverfassung verankert. Neu als Verbundaufgabe von Bund und Kantonen definiert, erfüllen die EL eine bedeutende Aufgabe in der sozialen Sicherheit der Schweiz. Im Jahr 2008 bezogen über 260 000 Personen EL; Bund, Kantone und Gemeinden gaben dafür über 3,6 Milliarden Franken aus. Gerade weil die EL von grosser sozialpolitischer und finanzieller Bedeutung sind, muss auch dieser Zweig der sozialen Sicherheit regelmässig beleuchtet und geprüft werden. </p><p>Eine Studie von Avenir Suisse vom August 2009 beleuchtet das System der EL und ortet vielerlei Anpassungsbedarf. Der Bundesrat wird eingeladen, zu dieser Analyse Stellung zu nehmen und Massnahmen vorzuschlagen, beispielsweise im Rahmen der 6. IV-Revision. Trotz Aufgabenteilung muss dringend aufgezeigt werden, wie Bund oder Kantone im Rahmen der EL eine bessere Steuerung der EL-Ausgaben und insbesondere der Heimkostenentwicklung bewerkstelligen können. Hier ist eine Diskussion auf nationaler Ebene notwendig, "begleitet" vom Bericht des Bundesrates. Zum Dritten erwarten wir eine Berichterstattung über die Frage der Pflegefinanzierung im vergleichbaren internationalen Umfeld (EU- oder OECD-Staaten). Diese Arbeiten sollen somit eine der Grundlagen für die nächste Reform der EL sein.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Bereich der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV (EL) zu prüfen und Bericht zu erstatten, welche Massnahmen in Hinsicht auf die nächste EL-Revision zu treffen sind: </p><p>- um problematische Fehlanreize abzubauen,</p><p>- um eine bessere Steuerung der Heimkosten zu ermöglichen und </p><p>- um die Kostenentwicklung in diesem wichtigen Sozialwerk im Griff zu behalten. </p><p>Zudem ist ein Situationsvergleich mit anderen Staaten wichtig.</p>
  • Reform der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Volk und Stände haben am 28. November 2004 die Ergänzungsleistungen zu AHV/IV (EL) als permanentes Sozialwerk in Artikel 112a der Bundesverfassung verankert. Neu als Verbundaufgabe von Bund und Kantonen definiert, erfüllen die EL eine bedeutende Aufgabe in der sozialen Sicherheit der Schweiz. Im Jahr 2008 bezogen über 260 000 Personen EL; Bund, Kantone und Gemeinden gaben dafür über 3,6 Milliarden Franken aus. Gerade weil die EL von grosser sozialpolitischer und finanzieller Bedeutung sind, muss auch dieser Zweig der sozialen Sicherheit regelmässig beleuchtet und geprüft werden. </p><p>Eine Studie von Avenir Suisse vom August 2009 beleuchtet das System der EL und ortet vielerlei Anpassungsbedarf. Der Bundesrat wird eingeladen, zu dieser Analyse Stellung zu nehmen und Massnahmen vorzuschlagen, beispielsweise im Rahmen der 6. IV-Revision. Trotz Aufgabenteilung muss dringend aufgezeigt werden, wie Bund oder Kantone im Rahmen der EL eine bessere Steuerung der EL-Ausgaben und insbesondere der Heimkostenentwicklung bewerkstelligen können. Hier ist eine Diskussion auf nationaler Ebene notwendig, "begleitet" vom Bericht des Bundesrates. Zum Dritten erwarten wir eine Berichterstattung über die Frage der Pflegefinanzierung im vergleichbaren internationalen Umfeld (EU- oder OECD-Staaten). Diese Arbeiten sollen somit eine der Grundlagen für die nächste Reform der EL sein.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Bereich der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV (EL) zu prüfen und Bericht zu erstatten, welche Massnahmen in Hinsicht auf die nächste EL-Revision zu treffen sind: </p><p>- um problematische Fehlanreize abzubauen,</p><p>- um eine bessere Steuerung der Heimkosten zu ermöglichen und </p><p>- um die Kostenentwicklung in diesem wichtigen Sozialwerk im Griff zu behalten. </p><p>Zudem ist ein Situationsvergleich mit anderen Staaten wichtig.</p>
    • Reform der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV

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