Weniger Risiken für den Finanzmarkt
- ShortId
-
09.3760
- Id
-
20093760
- Updated
-
14.11.2025 07:19
- Language
-
de
- Title
-
Weniger Risiken für den Finanzmarkt
- AdditionalIndexing
-
24;Lohnpolitik;volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (speziell);Bankgeschäft;Nichtlohneinkommen;Staatsgarantie;Grossbank;Gesellschaftsauflösung;Unternehmensgrösse;Finanzmarkt
- 1
-
- L03K110601, Finanzmarkt
- L04K07040501, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (speziell)
- L05K1104010104, Grossbank
- L03K110402, Bankgeschäft
- L04K07030603, Unternehmensgrösse
- L05K0703040203, Gesellschaftsauflösung
- L04K07020103, Lohnpolitik
- L05K0702010106, Nichtlohneinkommen
- L06K050702010102, Staatsgarantie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Auf nationaler und internationaler Ebene werden gegenwärtig grosse Anstrengungen unternommen, um die Wahrscheinlichkeit und die volkswirtschaftlichen Folgen zukünftiger Finanzkrisen zu reduzieren. Mit Blick auf das von Grossbanken ausgehende Systemrisiko hat der Bundesrat am 4. November 2009 eine Expertenkommission eingesetzt. Diese hat den Auftrag, im Bereich der Prävention aufzuzeigen, wie die von Grossunternehmen ausgehenden Risiken für die Volkswirtschaft klein gehalten werden können.</p><p>Die Expertenkommission soll dem Bundesrat im Herbst 2010 einen Bericht mit möglichen Ansatzpunkten unterbreiten und Handlungsprioritäten aufzeigen. Ein Schwerpunkt dieses Berichts liegt auf der "too big to fail"-Problematik, wodurch die unter den Ziffern 2 und 3 angeschnittenen Punkte abgedeckt werden. Bezüglich Eigenmittel erinnert der Bundesrat daran, dass die Finma im Rahmen des Massnahmenpakets zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems die Eigenmittelvorschriften für Grossbanken verschärft hat. Mit einem Systemzuschlag von 100 Prozent und einer maximalen Verschuldungsgrenze liegen sie auf einem Niveau, welches weit über dem internationalen Standard liegt.</p><p>Bezüglich der unter Ziffer 1 geforderten Prüfung des Trennbankensystems hat der Bundesrat seine ablehnende Haltung bereits in seiner Antwort zur Interpellation 08.3620 der grünen Fraktion dargelegt. Eine Trennung von Bankaktivitäten nach Geschäftstätigkeit bietet keinen Schutz für einzelne Geschäftseinheiten vor Risiken einer anderen Einheit. Zudem würde ein solches System für den Finanzplatz Schweiz einen Standortnachteil darstellen. Die Prüfung des Trennbankensystems wurde auch in der Motion 09.3019 der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben gefordert und von beiden Räten abgelehnt.</p><p>Auch die unter Ziffer 4 geforderten Auflagen an die Salärstruktur von Banken, die staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen, wurde in der Motion 09.3019 der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben gefordert und von beiden Räten abgelehnt. Der Bundesrat hält hierzu erneut fest, dass gegebenenfalls die notwendigen Vorgaben und Einschränkungen von Vergütungen situationsgerecht im Rahmen der Vereinbarung der Staatshilfe zu regeln sind. Der Bundesrat erinnert auch daran, dass die Finma am 11. November 2009 ein Rundschreiben mit generellen Richtlinien zu den Vergütungssystemen für die Finanzbranche veröffentlicht hat. Dieses hat zum Ziel, die Vergütungspraktiken nachhaltig zu beeinflussen. Vergütungssysteme sollen keine Anreize schaffen, unangemessene Risiken einzugehen und damit möglicherweise die Stabilität von Finanzinstituten zu beeinträchtigen. Das Rundschreiben orientiert sich insbesondere an den vom Financial Stability Board vorgegebenen Standards. Es tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Verringerung des Systemrisikos durch die Grossbanken für die schweizerische Volkswirtschaft und den Finanzplatz folgende Massnahmen zu prüfen, zu ergreifen beziehungsweise dem Parlament die dafür notwendigen gesetzlichen Änderungen zu unterbreiten:</p><p>1. Es ist zu prüfen, ob mit einer Trennung der Bankaktivitäten nach Geschäftstätigkeit (Trennbankensystem) oder des In- und Auslandsgeschäfts in voneinander unabhängige, selbstständige Gesellschaften das Klumpenrisiko für die Schweiz verringert werden kann. Zu beachten ist dabei auch das Durchgriffsrecht innerhalb eines Konzerns und eine allfällige gegenseitige Beistandspflicht.</p><p>2. Es ist ferner zu prüfen, mit welchen Massnahmen die geordnete Liquidation grosser international tätiger Institute im Krisenfall vereinfacht werden kann.</p><p>3. Weiter ist zu prüfen, wie mit einer Regulierung der Eigenmittel die Grösse eines Bankinstituts auf eine für die Schweizer Volkswirtschaft zuträgliche Grösse gesteuert werden kann.</p><p>4. Bei Banken, die wegen ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung und Grösse bei finanziellen Schwierigkeiten durch den Bund gerettet werden müssten, ist dafür zu sorgen, dass eine Salärstruktur mit einer längerfristigen Unternehmensperspektive eingeführt wird. Dabei sind die variablen Lohnanteile (Gratifikationen, Boni, Mitarbeiterbeteiligungen usw.) auf Sperrkonten zu deponieren. Diese dürfen erst nach drei Jahren an die Mitarbeitenden ausbezahlt werden, sofern die Bank bis dahin keine Bundeshilfe beansprucht hat. Vor einer Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln sind die Mittel der Sperrkonti zur Abdeckung der Verluste zu verwenden.</p>
- Weniger Risiken für den Finanzmarkt
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Auf nationaler und internationaler Ebene werden gegenwärtig grosse Anstrengungen unternommen, um die Wahrscheinlichkeit und die volkswirtschaftlichen Folgen zukünftiger Finanzkrisen zu reduzieren. Mit Blick auf das von Grossbanken ausgehende Systemrisiko hat der Bundesrat am 4. November 2009 eine Expertenkommission eingesetzt. Diese hat den Auftrag, im Bereich der Prävention aufzuzeigen, wie die von Grossunternehmen ausgehenden Risiken für die Volkswirtschaft klein gehalten werden können.</p><p>Die Expertenkommission soll dem Bundesrat im Herbst 2010 einen Bericht mit möglichen Ansatzpunkten unterbreiten und Handlungsprioritäten aufzeigen. Ein Schwerpunkt dieses Berichts liegt auf der "too big to fail"-Problematik, wodurch die unter den Ziffern 2 und 3 angeschnittenen Punkte abgedeckt werden. Bezüglich Eigenmittel erinnert der Bundesrat daran, dass die Finma im Rahmen des Massnahmenpakets zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems die Eigenmittelvorschriften für Grossbanken verschärft hat. Mit einem Systemzuschlag von 100 Prozent und einer maximalen Verschuldungsgrenze liegen sie auf einem Niveau, welches weit über dem internationalen Standard liegt.</p><p>Bezüglich der unter Ziffer 1 geforderten Prüfung des Trennbankensystems hat der Bundesrat seine ablehnende Haltung bereits in seiner Antwort zur Interpellation 08.3620 der grünen Fraktion dargelegt. Eine Trennung von Bankaktivitäten nach Geschäftstätigkeit bietet keinen Schutz für einzelne Geschäftseinheiten vor Risiken einer anderen Einheit. Zudem würde ein solches System für den Finanzplatz Schweiz einen Standortnachteil darstellen. Die Prüfung des Trennbankensystems wurde auch in der Motion 09.3019 der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben gefordert und von beiden Räten abgelehnt.</p><p>Auch die unter Ziffer 4 geforderten Auflagen an die Salärstruktur von Banken, die staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen, wurde in der Motion 09.3019 der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben gefordert und von beiden Räten abgelehnt. Der Bundesrat hält hierzu erneut fest, dass gegebenenfalls die notwendigen Vorgaben und Einschränkungen von Vergütungen situationsgerecht im Rahmen der Vereinbarung der Staatshilfe zu regeln sind. Der Bundesrat erinnert auch daran, dass die Finma am 11. November 2009 ein Rundschreiben mit generellen Richtlinien zu den Vergütungssystemen für die Finanzbranche veröffentlicht hat. Dieses hat zum Ziel, die Vergütungspraktiken nachhaltig zu beeinflussen. Vergütungssysteme sollen keine Anreize schaffen, unangemessene Risiken einzugehen und damit möglicherweise die Stabilität von Finanzinstituten zu beeinträchtigen. Das Rundschreiben orientiert sich insbesondere an den vom Financial Stability Board vorgegebenen Standards. Es tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Verringerung des Systemrisikos durch die Grossbanken für die schweizerische Volkswirtschaft und den Finanzplatz folgende Massnahmen zu prüfen, zu ergreifen beziehungsweise dem Parlament die dafür notwendigen gesetzlichen Änderungen zu unterbreiten:</p><p>1. Es ist zu prüfen, ob mit einer Trennung der Bankaktivitäten nach Geschäftstätigkeit (Trennbankensystem) oder des In- und Auslandsgeschäfts in voneinander unabhängige, selbstständige Gesellschaften das Klumpenrisiko für die Schweiz verringert werden kann. Zu beachten ist dabei auch das Durchgriffsrecht innerhalb eines Konzerns und eine allfällige gegenseitige Beistandspflicht.</p><p>2. Es ist ferner zu prüfen, mit welchen Massnahmen die geordnete Liquidation grosser international tätiger Institute im Krisenfall vereinfacht werden kann.</p><p>3. Weiter ist zu prüfen, wie mit einer Regulierung der Eigenmittel die Grösse eines Bankinstituts auf eine für die Schweizer Volkswirtschaft zuträgliche Grösse gesteuert werden kann.</p><p>4. Bei Banken, die wegen ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung und Grösse bei finanziellen Schwierigkeiten durch den Bund gerettet werden müssten, ist dafür zu sorgen, dass eine Salärstruktur mit einer längerfristigen Unternehmensperspektive eingeführt wird. Dabei sind die variablen Lohnanteile (Gratifikationen, Boni, Mitarbeiterbeteiligungen usw.) auf Sperrkonten zu deponieren. Diese dürfen erst nach drei Jahren an die Mitarbeitenden ausbezahlt werden, sofern die Bank bis dahin keine Bundeshilfe beansprucht hat. Vor einer Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln sind die Mittel der Sperrkonti zur Abdeckung der Verluste zu verwenden.</p>
- Weniger Risiken für den Finanzmarkt
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