Massnahmen zur Entlastung des Milchmarktes

ShortId
09.3770
Id
20093770
Updated
14.11.2025 08:28
Language
de
Title
Massnahmen zur Entlastung des Milchmarktes
AdditionalIndexing
55;Milchindustrie;Ausfuhrsubvention;Agrarmarkt;Milch;Agrarpreisstützung;Butter;Exportmassnahmen für landwirtschaftliche Produkte
1
  • L05K1402060106, Milch
  • L05K1401030202, Agrarmarkt
  • L05K1401040304, Exportmassnahmen für landwirtschaftliche Produkte
  • L06K070103010103, Ausfuhrsubvention
  • L06K140103010102, Agrarpreisstützung
  • L05K1402060101, Butter
  • L05K1402030108, Milchindustrie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der schweizerische Milchmarkt ist in einer äusserst desolaten Situation. Eine deutlich erhöhte Produktion, zu welcher massgeblich auch die vom Bundesamt für Landwirtschaft gewährten Mehrmengen beigetragen haben, steht einer Nachfrage gegenüber, welche, bedingt durch die Finanz- und Wirtschaftskrise, eine deutlich verschlechterte Konsumentenstimmung sowie weitere Faktoren, unter zunehmendem Druck steht. Als Folge dieser Entwicklung ist der Milchpreis auf ein Niveau gefallen, das für einen grossen Teil der Milchproduzenten nicht mehr verkraftbar ist. </p><p>Im Ausland werden seit einigen Monaten laufend staatliche Massnahmen getroffen, um die angespannte Lage zu entschärfen. </p><p>In der EU und in den USA sind dies neben direkten Hilfen an die Landwirtschaft auch Massnahmen zur Entlastung der Märkte, wie Verlängerung der Investitionen, Inland- und Exportstützungen und Finanzierung der Lagerhaltung.</p><p>In der Schweiz sind gleichzeitig Massnahmen zur Absatzförderung und zur Entlastung des Milchmarktes sowie zur Anpassung der Produktion an den Marktbedarf notwendig.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der schwierigen Lage auf dem Milchmarkt bewusst. Deshalb hat er im Jahr 2009 bereits mit zusätzlichen 14 Millionen Franken zur Entlastung des Buttermarktes beigetragen. Zudem hat er die von den Schweizer Milchproduzenten (SMP) beschlossenen Selbsthilfebeiträge (1 Rappen/Kilo vermarktete Milch = etwa 33 Millionen Franken) zur Stützung des Milchmarktes bis Ende 2009 auf Nichtmitglieder ausgedehnt. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat den Aufbau der Branchenorganisation Milch aktiv unterstützt, berechnet und veröffentlicht seit Juli 2009 einen Molkereimilchpreisindex und trägt damit zur besseren Transparenz auf dem Milchmarkt bei. </p><p>Was die Mehrmengen betrifft, ist festzuhalten, dass das BLW im Milchjahr 2008/09 rund 70 Millionen Kilo Mehrmengen weniger bewilligte als im vorangehenden Milchjahr. Aufgrund der geänderten Marktlage forderte das BLW ab Mitte September 2008 jede gesuchstellende Ausstiegsorganisation vor der Bewilligung dazu auf, die beantragte Mehrmenge zu reduzieren oder zurückzuziehen. Trotzdem musste das BLW 13 Mehrmengengesuche im Umfang von über 31 Millionen Kilo mittels Verfügung ablehnen. Gegen 9 dieser Entscheide wurde beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht.</p><p>Zu den einzelnen Forderungen des Motionärs nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Gestützt auf Artikel 12 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) kann der Bund Kommunikations- und Verkaufsförderungsmassnahmen der Produzenten, der Verarbeiter und des Handels zur Förderung des Absatzes von Schweizer Landwirtschaftsprodukten subsidiär unterstützen. Im Jahr 2009 leistet der Bund einen Beitrag von 7,9 Millionen Franken an die Massnahmen zur Absatzförderung von Butter und Milch in der Schweiz und von 21 Millionen Franken für die Käsepromotion vor allem auf Auslandmärkten. Der Bundesrat lehnt die Aufstockung der Mittel zugunsten der Milchprodukte ab, weil dieser Sektor im Jahr 2009 mit 28,9 Millionen Franken mehr als die Hälfte (53 Prozent) aller zur Verfügung stehenden Mittel für die Absatzförderung beansprucht. Über die Höhe der Absatzförderungsmittel 2010 entscheidet letztlich das Parlament im Rahmen der Budgetberatungen in der kommenden Dezembersession. </p><p>2. An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2009 hat der Bundesrat beschlossen, 4,5 Millionen Franken aus dem Butterimportfonds freizugeben, um die eigenen Anstrengungen der Branche zur Stabilisierung des Milchmarktes zu unterstützen. Dem gleichen Ziel dient die dem Parlament vorgeschlagene Aufstockung des Kredits für Preisausgleichsmassnahmen für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte ("Schoggigesetz") um 18 Millionen Franken. Der Bundesrat ist der Ansicht, damit die Forderung des Motionärs erfüllt zu haben.</p><p>3. Die Ausdehnung von Selbsthilfemassnahmen auf Nichtmitglieder einer Organisation liegt in der Kompetenz des Bundesrates. Artikel 9 Absatz 3 LwG setzt dem Bundesrat dabei jedoch Grenzen im Bereich der Anpassung der Produktion und des Absatzes an die Erfordernisse des Marktes. Es darf sich nur um vorübergehende Massnahmen handeln, um ausserordentliche Entwicklungen zu bewältigen, die nicht durch strukturelle Probleme bedingt sind. Diese gesetzlichen Anforderungen gelten sowohl für Massnahmen zur mengenmässigen Anpassung der Produktion als auch für Massnahmen zur Marktentlastung. Der Bundesrat ist bereit, ein Gesuch der Branchenorganisation Milch zu prüfen. Er wird die Massnahmen auf Nichtmitglieder ausdehnen, wenn sie sachgerecht und rechtskonform sind und die positiven Effekte eines flexibilisierten Marktes - eine Ausrichtung der Produktion auf die vermarktbare Menge - nicht infrage stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Sinne von Artikel 13 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) folgende Massnahmen vorzusehen: </p><p>1. Aufstockung der Bundesmittel für die Absatzförderung, zur Erschliessung neuer Märkte und zur Verstärkung bestehender Exportmärkte. </p><p>2. Finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten zum Abbau der Butterlager und allenfalls an weiteren Massnahmen zur Marktentlastung. Artikel 13 LwG sieht diese Massnahme vor, um Preiszusammenbrüche bei ausserordentlichen Entwicklungen zu vermeiden. Bei der Milch ist diese Situation bereits eingetroffen. </p><p>Bei den Massnahmen gemäss Artikel 9 LwG ist der Bundesrat aufgefordert, sehr rasch und deutlich seine Bereitschaft zu signalisieren, dass er gewillt ist, gemeinsame Selbsthilfemassnahmen der Milchbranche zu unterstützen und damit einen Beitrag zur Anpassung der Produktion an die Erfordernisse des Marktes und zur Wiederherstellung des Marktgleichgewichtes zu leisten.</p>
  • Massnahmen zur Entlastung des Milchmarktes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der schweizerische Milchmarkt ist in einer äusserst desolaten Situation. Eine deutlich erhöhte Produktion, zu welcher massgeblich auch die vom Bundesamt für Landwirtschaft gewährten Mehrmengen beigetragen haben, steht einer Nachfrage gegenüber, welche, bedingt durch die Finanz- und Wirtschaftskrise, eine deutlich verschlechterte Konsumentenstimmung sowie weitere Faktoren, unter zunehmendem Druck steht. Als Folge dieser Entwicklung ist der Milchpreis auf ein Niveau gefallen, das für einen grossen Teil der Milchproduzenten nicht mehr verkraftbar ist. </p><p>Im Ausland werden seit einigen Monaten laufend staatliche Massnahmen getroffen, um die angespannte Lage zu entschärfen. </p><p>In der EU und in den USA sind dies neben direkten Hilfen an die Landwirtschaft auch Massnahmen zur Entlastung der Märkte, wie Verlängerung der Investitionen, Inland- und Exportstützungen und Finanzierung der Lagerhaltung.</p><p>In der Schweiz sind gleichzeitig Massnahmen zur Absatzförderung und zur Entlastung des Milchmarktes sowie zur Anpassung der Produktion an den Marktbedarf notwendig.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der schwierigen Lage auf dem Milchmarkt bewusst. Deshalb hat er im Jahr 2009 bereits mit zusätzlichen 14 Millionen Franken zur Entlastung des Buttermarktes beigetragen. Zudem hat er die von den Schweizer Milchproduzenten (SMP) beschlossenen Selbsthilfebeiträge (1 Rappen/Kilo vermarktete Milch = etwa 33 Millionen Franken) zur Stützung des Milchmarktes bis Ende 2009 auf Nichtmitglieder ausgedehnt. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat den Aufbau der Branchenorganisation Milch aktiv unterstützt, berechnet und veröffentlicht seit Juli 2009 einen Molkereimilchpreisindex und trägt damit zur besseren Transparenz auf dem Milchmarkt bei. </p><p>Was die Mehrmengen betrifft, ist festzuhalten, dass das BLW im Milchjahr 2008/09 rund 70 Millionen Kilo Mehrmengen weniger bewilligte als im vorangehenden Milchjahr. Aufgrund der geänderten Marktlage forderte das BLW ab Mitte September 2008 jede gesuchstellende Ausstiegsorganisation vor der Bewilligung dazu auf, die beantragte Mehrmenge zu reduzieren oder zurückzuziehen. Trotzdem musste das BLW 13 Mehrmengengesuche im Umfang von über 31 Millionen Kilo mittels Verfügung ablehnen. Gegen 9 dieser Entscheide wurde beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht.</p><p>Zu den einzelnen Forderungen des Motionärs nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Gestützt auf Artikel 12 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) kann der Bund Kommunikations- und Verkaufsförderungsmassnahmen der Produzenten, der Verarbeiter und des Handels zur Förderung des Absatzes von Schweizer Landwirtschaftsprodukten subsidiär unterstützen. Im Jahr 2009 leistet der Bund einen Beitrag von 7,9 Millionen Franken an die Massnahmen zur Absatzförderung von Butter und Milch in der Schweiz und von 21 Millionen Franken für die Käsepromotion vor allem auf Auslandmärkten. Der Bundesrat lehnt die Aufstockung der Mittel zugunsten der Milchprodukte ab, weil dieser Sektor im Jahr 2009 mit 28,9 Millionen Franken mehr als die Hälfte (53 Prozent) aller zur Verfügung stehenden Mittel für die Absatzförderung beansprucht. Über die Höhe der Absatzförderungsmittel 2010 entscheidet letztlich das Parlament im Rahmen der Budgetberatungen in der kommenden Dezembersession. </p><p>2. An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2009 hat der Bundesrat beschlossen, 4,5 Millionen Franken aus dem Butterimportfonds freizugeben, um die eigenen Anstrengungen der Branche zur Stabilisierung des Milchmarktes zu unterstützen. Dem gleichen Ziel dient die dem Parlament vorgeschlagene Aufstockung des Kredits für Preisausgleichsmassnahmen für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte ("Schoggigesetz") um 18 Millionen Franken. Der Bundesrat ist der Ansicht, damit die Forderung des Motionärs erfüllt zu haben.</p><p>3. Die Ausdehnung von Selbsthilfemassnahmen auf Nichtmitglieder einer Organisation liegt in der Kompetenz des Bundesrates. Artikel 9 Absatz 3 LwG setzt dem Bundesrat dabei jedoch Grenzen im Bereich der Anpassung der Produktion und des Absatzes an die Erfordernisse des Marktes. Es darf sich nur um vorübergehende Massnahmen handeln, um ausserordentliche Entwicklungen zu bewältigen, die nicht durch strukturelle Probleme bedingt sind. Diese gesetzlichen Anforderungen gelten sowohl für Massnahmen zur mengenmässigen Anpassung der Produktion als auch für Massnahmen zur Marktentlastung. Der Bundesrat ist bereit, ein Gesuch der Branchenorganisation Milch zu prüfen. Er wird die Massnahmen auf Nichtmitglieder ausdehnen, wenn sie sachgerecht und rechtskonform sind und die positiven Effekte eines flexibilisierten Marktes - eine Ausrichtung der Produktion auf die vermarktbare Menge - nicht infrage stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Sinne von Artikel 13 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) folgende Massnahmen vorzusehen: </p><p>1. Aufstockung der Bundesmittel für die Absatzförderung, zur Erschliessung neuer Märkte und zur Verstärkung bestehender Exportmärkte. </p><p>2. Finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten zum Abbau der Butterlager und allenfalls an weiteren Massnahmen zur Marktentlastung. Artikel 13 LwG sieht diese Massnahme vor, um Preiszusammenbrüche bei ausserordentlichen Entwicklungen zu vermeiden. Bei der Milch ist diese Situation bereits eingetroffen. </p><p>Bei den Massnahmen gemäss Artikel 9 LwG ist der Bundesrat aufgefordert, sehr rasch und deutlich seine Bereitschaft zu signalisieren, dass er gewillt ist, gemeinsame Selbsthilfemassnahmen der Milchbranche zu unterstützen und damit einen Beitrag zur Anpassung der Produktion an die Erfordernisse des Marktes und zur Wiederherstellung des Marktgleichgewichtes zu leisten.</p>
    • Massnahmen zur Entlastung des Milchmarktes

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