Aramäische Klöster in der Türkei. Anerkennung der Minderheitsrechte der Suryoye

ShortId
09.3774
Id
20093774
Updated
28.07.2023 11:18
Language
de
Title
Aramäische Klöster in der Türkei. Anerkennung der Minderheitsrechte der Suryoye
AdditionalIndexing
2831;Türkei;örtliche Zuständigkeit;Eigentum;religiöse Einrichtung;religiöse Gruppe;Religionsfreiheit;orthodoxe Kirche
1
  • L05K0106020103, orthodoxe Kirche
  • L04K01090203, religiöse Gruppe
  • L04K01060209, religiöse Einrichtung
  • L04K03010508, Türkei
  • L04K05070104, Eigentum
  • L04K05020509, Religionsfreiheit
  • L04K05050301, örtliche Zuständigkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Probleme des Klosters Mor Gabriel im Tur Abdin im Südosten der Türkei bewusst. Er verfolgt die Angelegenheit über die Schweizer Botschaft in Ankara sehr aufmerksam. Ausserdem hat sich der Metropolit der Erzdiözese der syrisch-orthodoxen Kirche von Antiochien in der Schweiz, Seine Exzellenz Mor Dionysios Isa Gürbüz, an das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gewandt und die Schweiz um Unterstützung gebeten.</p><p>Der Bundesrat hat auch Kenntnis von den Gerichtsverfahren, die gegen das Kloster eingeleitet wurden, und verfolgt die Prozesse in Bezug auf die Eigentumsrechte des Klosters. Das EDA hat in seinem Antwortschreiben an Erzbischof Gürbüz sein Bedauern darüber ausgedrückt, dass das Kloster durch die lokalen Behörden und die lokale Bevölkerung in Bedrängnis geraten ist, und hat seiner Hoffnung Ausdruck gegeben, dass die geltenden Rechte, insbesondere Eigentumsrechte, Minderheitenrechte und Religionsfreiheit, im Gerichtsverfahren gegen das Kloster eingehalten werden.</p><p>Die Schweizer Aussenpolitik misst dem Schutz von Minderheitenrechten und elementaren Menschenrechten wie der Religionsfreiheit und dem Recht auf Eigentum grosse Bedeutung bei. Zur Förderung und zum Schutz der Religionsfreiheit, aber auch zur Prävention jeglicher Form der religiösen Intoleranz beteiligt sich die Schweiz aktiv an den Arbeiten der einschlägigen Einrichtungen der Uno und der OSZE. Im Rahmen ihrer Initiativen setzt sie sich für einen respektvollen Dialog zwischen Kulturen und Religionen ein, um das gegenseitige Verständnis und den gegenseitigen Respekt zu fördern.</p><p>Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass das Gerichtsverfahren gegen das Kloster St. Gabriel der Gerichtsbarkeit der zuständigen Behörden in der Türkei untersteht und nach geltendem türkischem Recht geführt wird. Bis jetzt haben sich die Gerichtsbehörden als unabhängig erwiesen. Die Schweiz, wie auch andere interessierte Staaten, können sich nicht direkt in das laufende Verfahren einmischen. Beschwerden gegen Entscheide der türkischen Gerichte können bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich bei der türkischen Regierung dafür einzusetzen, dass:</p><p>- die Eigentumsrechte der aramäischen Klöster im Südosten der Türkei gewährleistet bleiben;</p><p>- die Minderheitsrechte der Suryoye gemäss den Kopenhagener Kriterien anerkannt werden.</p>
  • Aramäische Klöster in der Türkei. Anerkennung der Minderheitsrechte der Suryoye
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20092004
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Probleme des Klosters Mor Gabriel im Tur Abdin im Südosten der Türkei bewusst. Er verfolgt die Angelegenheit über die Schweizer Botschaft in Ankara sehr aufmerksam. Ausserdem hat sich der Metropolit der Erzdiözese der syrisch-orthodoxen Kirche von Antiochien in der Schweiz, Seine Exzellenz Mor Dionysios Isa Gürbüz, an das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gewandt und die Schweiz um Unterstützung gebeten.</p><p>Der Bundesrat hat auch Kenntnis von den Gerichtsverfahren, die gegen das Kloster eingeleitet wurden, und verfolgt die Prozesse in Bezug auf die Eigentumsrechte des Klosters. Das EDA hat in seinem Antwortschreiben an Erzbischof Gürbüz sein Bedauern darüber ausgedrückt, dass das Kloster durch die lokalen Behörden und die lokale Bevölkerung in Bedrängnis geraten ist, und hat seiner Hoffnung Ausdruck gegeben, dass die geltenden Rechte, insbesondere Eigentumsrechte, Minderheitenrechte und Religionsfreiheit, im Gerichtsverfahren gegen das Kloster eingehalten werden.</p><p>Die Schweizer Aussenpolitik misst dem Schutz von Minderheitenrechten und elementaren Menschenrechten wie der Religionsfreiheit und dem Recht auf Eigentum grosse Bedeutung bei. Zur Förderung und zum Schutz der Religionsfreiheit, aber auch zur Prävention jeglicher Form der religiösen Intoleranz beteiligt sich die Schweiz aktiv an den Arbeiten der einschlägigen Einrichtungen der Uno und der OSZE. Im Rahmen ihrer Initiativen setzt sie sich für einen respektvollen Dialog zwischen Kulturen und Religionen ein, um das gegenseitige Verständnis und den gegenseitigen Respekt zu fördern.</p><p>Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass das Gerichtsverfahren gegen das Kloster St. Gabriel der Gerichtsbarkeit der zuständigen Behörden in der Türkei untersteht und nach geltendem türkischem Recht geführt wird. Bis jetzt haben sich die Gerichtsbehörden als unabhängig erwiesen. Die Schweiz, wie auch andere interessierte Staaten, können sich nicht direkt in das laufende Verfahren einmischen. Beschwerden gegen Entscheide der türkischen Gerichte können bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich bei der türkischen Regierung dafür einzusetzen, dass:</p><p>- die Eigentumsrechte der aramäischen Klöster im Südosten der Türkei gewährleistet bleiben;</p><p>- die Minderheitsrechte der Suryoye gemäss den Kopenhagener Kriterien anerkannt werden.</p>
    • Aramäische Klöster in der Türkei. Anerkennung der Minderheitsrechte der Suryoye

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