Kündigung der Berner Konvention
- ShortId
-
09.3790
- Id
-
20093790
- Updated
-
28.07.2023 12:27
- Language
-
de
- Title
-
Kündigung der Berner Konvention
- AdditionalIndexing
-
52;Schaf;Wolf;Lebensraum;Europäische Konvention;Kündigung eines Vertrags;Tourismus;Schutz der Tierwelt
- 1
-
- L05K1002020204, Europäische Konvention
- L05K0507020104, Kündigung eines Vertrags
- L04K06010408, Schutz der Tierwelt
- L05K0603030702, Wolf
- L05K1401080103, Schaf
- L05K0603030501, Lebensraum
- L04K01010103, Tourismus
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bundesrat und Parlament haben es versäumt, im Jahre 1982 bei der Ratifizierung der Berner Konvention den notwendigen Vorbehalt nach Artikel 22 Absatz 1 anzubringen, um den Schutz der Grossraubtiere in der Schweiz auszuklammern, einen Vorbehalt, von dem immerhin 12 von 27 Ländern bei der Unterzeichnung Gebrauch gemacht haben. </p><p>Da seither jeder Änderungsantrag an der Zweidrittelmehrheit des ständigen Ausschusses im Europarat gescheitert ist, verbleibt heute die einzige Möglichkeit in Artikel 23 Absatz 1: "Jede Vertragspartei kann dieses Übereinkommen jederzeit durch eine an den Generalsekretär des Europarates gerichtete Notifikation kündigen." </p><p>Der Wolf ist ganzjährig tag- und nachtaktiv und kommt auch bis in die bewohnten Siedlungen hinein. Das Revier eines Rudels kann bis zu 1000 Quadratkilometer betragen. Die Wölfe unternehmen täglich Beutezüge bis zu 20 Kilometer. </p><p>Einen solchen täglichen Jagdaufwand wird kein Wolf auf sich nehmen, wenn er die leckersten Schafe dicht zusammengedrängt "auf einem Teller" vorfindet. Die Zahl der Opfer ist hoch, wenn ein Rudel Wölfe in einem Schafpferch wütet. Vor lauter Töten kommen die Wölfe gar nicht zum Fressen, und die meisten Schafe verenden zum Leidwesen ihrer Besitzer erst nach stundenlangen Qualen aufgrund ihrer Verletzungen. </p><p>Hinzu kommt, dass der Wolf nicht vom Aussterben bedroht ist. Vor allem in den riesigen Gebieten Kanadas, Alaskas, Sibiriens und Kasachstans leben zigtausend Rudel. </p><p>Wenn man den Wolf und seinen Lebensraum studiert, muss man gestehen, dass es in der Schweiz nirgendwo ein ausgedehntes Gebiet gibt, welches der Ökologie des Wolfs entspricht. Wo sollen Wolfsmeuten in der dichtbesiedelten Schweiz ihren Nachwuchs in Ruhe und völliger Abgeschiedenheit aufziehen können? </p><p>Vergessen wir auch den Tourismus in unseren Gebirgskantonen nicht. Die Menschen wollen wandern können, ohne eine Wölfin und ihre Jungen zu stören oder von grossen Herdenschutzhunden erschreckt und angefallen zu werden. </p><p>Inzwischen weiss man auch, dass der teure Herdenschutz mit Hunden, Eseln und Zäunen den Schafen nicht einmal vor einem einzigen Wolf Schutz bietet, geschweige denn vor einem Rudel (schwierige Einzäunung in steiler Hanglage, Nebel usw.).</p>
- <p>Die Berner Konvention hat zum Ziel, die wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensraum zu schützen. Sie hält unter anderem in ihrer Präambel fest, dass wildlebende Pflanzen und Tiere ein Naturerbe von ästhetischem, wissenschaftlichem, kulturellem, erholungsbezogenem, wirtschaftlichem und ideellem Wert darstellen, das erhalten und an künftige Generationen weitergegeben werden muss, und dass wildlebende Pflanzen und Tiere eine wichtige Rolle bei der Erhaltung biologischer Gleichgewichte spielen.</p><p>Eine Kündigung des Übereinkommens würde ein schlechtes naturschutzpolitisches Signal senden und in den Nachbarländern für Unverständnis sorgen. Das Ansehen der Schweiz würde stark leiden, gerade unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Übereinkommen 1979 in Bern unterzeichnet wurde.</p><p>Auch wenn Wölfe von Natur aus scheu sind und generell menschliche Siedlungen meiden, so können sie sehr wohl im vom Menschen besiedelten Raum zurechtkommen und bei ihren Wanderungen in einen neuen Lebensraum oder auf der Suche nach Nahrung auch vom Menschen bewohnte Gebiete durchqueren. Da der Wolf auf natürlichem Weg zurück in die Schweiz wandert, wird sich automatisch eine abnehmende Zuwanderung ergeben, sollten die ökologischen Verhältnisse in den Alpen dem Wolf nicht entsprechen.</p><p>Wie die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben, bieten Herdenschutzmassnahmen wie eine ständige Behirtung und der Einsatz von Herdenschutzhunden und Zäunen zwar keinen hundertprozentigen Schutz gegen Raubtierübergriffe, jedoch können sie die Schadenfälle um ein Vielfaches reduzieren. Übergriffe von Herdenschutzhunden auf Touristen sind die absolute Ausnahme und haben bis heute zu keinen schlimmeren Verletzungen geführt. </p><p>Der Bundesrat ist jedoch generell der Überzeugung, dass eine Änderung des Schutzstatus des Wolfes von einer "streng geschützten Tierart" zu einer "geschützten Tierart" in der Sache richtig wäre. Die Schweizer Delegation wird deshalb das Thema Wolf und dessen Schutzstatus in Europa im Rahmen der unter dem Dach der Alpenkonvention neu gegründeten Plattform "Grosse Beutegreifer und freilebende Huftiere" einbringen. Die Schweiz würde einen gemeinsamen Vorschlag der Alpenländer zur Änderung des Schutzstatus beim ständigen Ausschuss der Berner Konvention in Strassburg denn auch unterstützen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Übereinkommen der Schweiz in der Berner Konvention durch eine an den Generalsekretär des Europarates gerichtete Notifikation zu kündigen.</p>
- Kündigung der Berner Konvention
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Bundesrat und Parlament haben es versäumt, im Jahre 1982 bei der Ratifizierung der Berner Konvention den notwendigen Vorbehalt nach Artikel 22 Absatz 1 anzubringen, um den Schutz der Grossraubtiere in der Schweiz auszuklammern, einen Vorbehalt, von dem immerhin 12 von 27 Ländern bei der Unterzeichnung Gebrauch gemacht haben. </p><p>Da seither jeder Änderungsantrag an der Zweidrittelmehrheit des ständigen Ausschusses im Europarat gescheitert ist, verbleibt heute die einzige Möglichkeit in Artikel 23 Absatz 1: "Jede Vertragspartei kann dieses Übereinkommen jederzeit durch eine an den Generalsekretär des Europarates gerichtete Notifikation kündigen." </p><p>Der Wolf ist ganzjährig tag- und nachtaktiv und kommt auch bis in die bewohnten Siedlungen hinein. Das Revier eines Rudels kann bis zu 1000 Quadratkilometer betragen. Die Wölfe unternehmen täglich Beutezüge bis zu 20 Kilometer. </p><p>Einen solchen täglichen Jagdaufwand wird kein Wolf auf sich nehmen, wenn er die leckersten Schafe dicht zusammengedrängt "auf einem Teller" vorfindet. Die Zahl der Opfer ist hoch, wenn ein Rudel Wölfe in einem Schafpferch wütet. Vor lauter Töten kommen die Wölfe gar nicht zum Fressen, und die meisten Schafe verenden zum Leidwesen ihrer Besitzer erst nach stundenlangen Qualen aufgrund ihrer Verletzungen. </p><p>Hinzu kommt, dass der Wolf nicht vom Aussterben bedroht ist. Vor allem in den riesigen Gebieten Kanadas, Alaskas, Sibiriens und Kasachstans leben zigtausend Rudel. </p><p>Wenn man den Wolf und seinen Lebensraum studiert, muss man gestehen, dass es in der Schweiz nirgendwo ein ausgedehntes Gebiet gibt, welches der Ökologie des Wolfs entspricht. Wo sollen Wolfsmeuten in der dichtbesiedelten Schweiz ihren Nachwuchs in Ruhe und völliger Abgeschiedenheit aufziehen können? </p><p>Vergessen wir auch den Tourismus in unseren Gebirgskantonen nicht. Die Menschen wollen wandern können, ohne eine Wölfin und ihre Jungen zu stören oder von grossen Herdenschutzhunden erschreckt und angefallen zu werden. </p><p>Inzwischen weiss man auch, dass der teure Herdenschutz mit Hunden, Eseln und Zäunen den Schafen nicht einmal vor einem einzigen Wolf Schutz bietet, geschweige denn vor einem Rudel (schwierige Einzäunung in steiler Hanglage, Nebel usw.).</p>
- <p>Die Berner Konvention hat zum Ziel, die wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensraum zu schützen. Sie hält unter anderem in ihrer Präambel fest, dass wildlebende Pflanzen und Tiere ein Naturerbe von ästhetischem, wissenschaftlichem, kulturellem, erholungsbezogenem, wirtschaftlichem und ideellem Wert darstellen, das erhalten und an künftige Generationen weitergegeben werden muss, und dass wildlebende Pflanzen und Tiere eine wichtige Rolle bei der Erhaltung biologischer Gleichgewichte spielen.</p><p>Eine Kündigung des Übereinkommens würde ein schlechtes naturschutzpolitisches Signal senden und in den Nachbarländern für Unverständnis sorgen. Das Ansehen der Schweiz würde stark leiden, gerade unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Übereinkommen 1979 in Bern unterzeichnet wurde.</p><p>Auch wenn Wölfe von Natur aus scheu sind und generell menschliche Siedlungen meiden, so können sie sehr wohl im vom Menschen besiedelten Raum zurechtkommen und bei ihren Wanderungen in einen neuen Lebensraum oder auf der Suche nach Nahrung auch vom Menschen bewohnte Gebiete durchqueren. Da der Wolf auf natürlichem Weg zurück in die Schweiz wandert, wird sich automatisch eine abnehmende Zuwanderung ergeben, sollten die ökologischen Verhältnisse in den Alpen dem Wolf nicht entsprechen.</p><p>Wie die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben, bieten Herdenschutzmassnahmen wie eine ständige Behirtung und der Einsatz von Herdenschutzhunden und Zäunen zwar keinen hundertprozentigen Schutz gegen Raubtierübergriffe, jedoch können sie die Schadenfälle um ein Vielfaches reduzieren. Übergriffe von Herdenschutzhunden auf Touristen sind die absolute Ausnahme und haben bis heute zu keinen schlimmeren Verletzungen geführt. </p><p>Der Bundesrat ist jedoch generell der Überzeugung, dass eine Änderung des Schutzstatus des Wolfes von einer "streng geschützten Tierart" zu einer "geschützten Tierart" in der Sache richtig wäre. Die Schweizer Delegation wird deshalb das Thema Wolf und dessen Schutzstatus in Europa im Rahmen der unter dem Dach der Alpenkonvention neu gegründeten Plattform "Grosse Beutegreifer und freilebende Huftiere" einbringen. Die Schweiz würde einen gemeinsamen Vorschlag der Alpenländer zur Änderung des Schutzstatus beim ständigen Ausschuss der Berner Konvention in Strassburg denn auch unterstützen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Übereinkommen der Schweiz in der Berner Konvention durch eine an den Generalsekretär des Europarates gerichtete Notifikation zu kündigen.</p>
- Kündigung der Berner Konvention
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