Illegale Gemüseimporte. Massnahmen gegen systematischen Zollbetrug?

ShortId
09.3792
Id
20093792
Updated
28.07.2023 10:21
Language
de
Title
Illegale Gemüseimporte. Massnahmen gegen systematischen Zollbetrug?
AdditionalIndexing
55;15;Obst;Zollbetrug;Handel mit Agrarerzeugnissen;Zollkontrolle;Betrug;Gemüse
1
  • L05K0701040405, Zollbetrug
  • L06K050102010201, Betrug
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
  • L06K070104040203, Zollkontrolle
  • L04K14020202, Gemüse
  • L04K14020204, Obst
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Im erwähnten Betrugsdelikt beträgt die gesamte am Zoll zur Einfuhr deklarierte Gemüse- und Früchtemenge, für die von der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) im Rahmen ihrer Strafuntersuchung Verstösse aufgedeckt wurden, 929 944 Kilogramm. Auf diesen Produkten wurden folgende Zollwiderhandlungen begangen: unterlassene Zollanmeldungen von Waren, unkorrekte Tarifdeklarationen (z. B. Äpfel anstelle von Tomaten) und Minderungen des Gewichts.</p><p>2. Laut Untersuchung ereigneten sich diese Verstösse im Zeitraum zwischen April 2003 und März 2006 (dem Datum der Einleitung der Strafuntersuchung).</p><p>3. Gestützt auf die Strafuntersuchung eröffnete die EZV dem involvierten Schweizer Importeur eine Verfügung über die Nachforderung von Steuern in Höhe von insgesamt Fr. 938 522.80 (Fr. 909 127.25 Zolleinnahmen und Fr. 36 395.55 Mehrwertsteuer). Da er gegen die Verfügung Beschwerde erhob, ist das Dossier zurzeit beim Bundesverwaltungsgericht hängig.</p><p>4. Laut Handelsregisterauskunft gibt es das in dieser Sache angeklagte Unternehmen immer noch, doch ist ein Konkurs aufgrund des Entscheids über die Nachsteuerverfügung nicht auszuschliessen.</p><p>5. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass im grenzüberschreitenden Verkehr mit Agrarprodukten Wirtschaftsbeteiligte immer wieder neue Wege suchen, um sich unrechtmässige Vorteile zu verschaffen und geschuldete Abgaben oder Mengenbeschränkungen zu umgehen. Die mit dem Vollzug der Kontingentsbewirtschaftung beauftragten Amtsstellen überprüfen laufend die zur Anwendung gelangenden Verfahren und/oder Risikolagen und reagieren auf festgestellte Unregelmässigkeiten mit Gegenmassnahmen. So werden eingeführte Gemüse und Früchte von den Zollstellen risikogerecht und im Rahmen der knappen zur Verfügung stehenden Ressourcen kontrolliert. Bei den materiellen Kontrollen durch die Zollorgane finden Vergleiche der zur Einfuhrveranlagung angemeldeten mit den effektiv eingeführten Gemüsen oder Früchten statt. Zudem sind im Nachgang des erwähnten Betrugsfalles mehrere gesamtschweizerische Strafuntersuchungen durchgeführt worden, dank deren ebenfalls zahlreiche Unregelmässigkeiten mit hohen Abgabennachbezügen aufgedeckt werden konnten.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die allgemeinen Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Zollkontrollen erfolgen für alle Waren identisch; Unterschiede ergeben sich bei der Häufigkeit von materiellen Kontrollen, d. h. der physischen Überprüfung der Waren. Dabei werden sensible Waren - wie z. B. Agrarprodukte - vermehrt kontrolliert.</p><p>2. Im Zeitraum von Januar bis September 2009 wurden etwa 120 000 Zollveranlagungen für Gemüse und Früchte erstellt. Rund 2500 Sendungen von Gemüsen und Früchten wurden an der Grenze physisch kontrolliert, d. h., die Ware wurde materiell auf ihre richtige Veranlagung überprüft. Hinzu kommt eine grosse Anzahl von Ladungskontrollen (etwa 18 000 für sämtliche Waren), bei denen die Camions geöffnet und die mitgeführten Paletten gezählt werden. Die Kontrollquote bei Agrarprodukten ist etwa drei- bis viermal höher als bei Industrieprodukten.</p><p>3. Zollkontrollen werden durchwegs nach Risikokriterien durchgeführt. Für sensible Agrarprodukte wie kontingentierte Gemüse und Früchte wird bei der Risikobeurteilung die Saisonalität speziell in Betracht gezogen, und es werden entsprechende Kontrollschwerpunkte gesetzt.</p><p>4. Die Höhe des Zoll- und des Abgabenbetrugs ist nicht eruierbar. Der in der Medienmitteilung erwähnte Fall ermöglichte jedoch neue Erkenntnisse in Bezug auf die Vorgehensweise der Zollbetrüger im Bereich von Landwirtschaftsprodukten und Erzeugnissen aus landwirtschaftlichen Produkten. Die sechs wichtigsten von der EZV in den fünf letzten Jahren durchgeführten Strafverfahren zogen Steuernachforderungen in Höhe von über 6,5 Millionen Franken nach sich.</p><p>5. Im Leistungsauftrag der EZV ist die Fokussierung auf sensible Agrarprodukte explizit als strategische Stossrichtung genannt. Im Rahmen der Leistungsvereinbarungen sind alle Zollstellen angehalten, die Agrarprodukte besonders zu kontrollieren. Auch im Bereich der Strafverfolgung legt der Leistungsauftrag fest, dass die Haupttätigkeit sich auf die Ahndung von qualifizierten Widerhandlungen und somit auf die grossen Fälle konzentriert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweizer Zollbehörde hat am 3. September 2009 einen schweren Betrugsfall gemeldet. Das Betrugsdezernat der Zolldirektion Lugano spricht von einem Betrug in Millionenhöhe, der sich zwischen 2003 und 2006 abgespielt hat. Der fehlbare Händler hat mithilfe eines italienischen Mittelsmannes mehrere Zehntausend Tonnen Gemüse mit falscher Zolldeklaration importiert, ohne Zollabgaben zu entrichten. Wegen ihrer kurzen Haltbarkeitsdauer müssen Gemüse und Früchte innert kürzester Zeit in den Vertrieb gelangen. So übt bereits eine kleine Menge an illegal importierten und zu Niedrigpreisen verkauften Gemüsen unmittelbaren Druck auf alle Beteiligten aus und hat die Benachteiligung von Schweizer Produzenten und Händlern zur Folge.</p><p>Erste Erkenntnisse der letzten Monate legen die Vermutung nahe, dass die derzeitige Frequenz der Zollkontrollen der Früchte- und Gemüsetransporte keine abschreckende Wirkung hat. Es sind unverzügliche Massnahmen erforderlich, um den Schwächen des momentanen Zollkontrollsystems entgegenzuwirken.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat daher um die Beantwortung folgender Fragen zum obenerwähnten Betrugsdelikt:</p><p>1. Um welche Menge Gemüse und Früchte handelt es sich?</p><p>2. Über welchen Zeitraum hat der Betrug stattgefunden?</p><p>3. Wie hoch ist der finanzielle Verlust für den Bund?</p><p>4. Stimmt es, dass das involvierte Schweizer Unternehmen inzwischen bankrott ist?</p><p>5. Welche Massnahmen wurden oder werden getroffen, um einen solchen Betrug in Zukunft zu verhindern bzw. um sicherzugehen, dass ein neues Unternehmen in den Händen der gleichen Personen strengsten Überprüfungen unterzogen wird, um eine Wiederholungstat weitgehend auszuschliessen?</p><p>Allgemeine Fragen:</p><p>1. Wie werden die Zollkontrollen von professionellen Gemüse- und Früchtetransporten an der Schweizer Grenze gehandhabt?</p><p>2. Wie oft werden "physische" Kontrollen an der Grenze durchgeführt (Öffnen des Lastwagens, systematische Kontrolle der mitgeführten Paletten)?</p><p>3. Ist es aus administrativer Sicht möglich, bei den Kontrollen gezielter vorzugehen - etwa saisonal abhängig oder gezielt bei Gemüsen und Früchten, die von besonderem Interesse sind?</p><p>4. Wie hoch schätzen der Bundesrat und die Oberzolldirektion die Dunkelziffer bei Zollbetrug und Abgabenbetrug ein? Erfolgt der Zollbetrug beim Lebensmittelimport mit System?</p><p>5. Wie gedenkt der Bundesrat künftig effizienter gegen volkswirtschaftlich schädlichen Zollbetrug vorzugehen?</p>
  • Illegale Gemüseimporte. Massnahmen gegen systematischen Zollbetrug?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Im erwähnten Betrugsdelikt beträgt die gesamte am Zoll zur Einfuhr deklarierte Gemüse- und Früchtemenge, für die von der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) im Rahmen ihrer Strafuntersuchung Verstösse aufgedeckt wurden, 929 944 Kilogramm. Auf diesen Produkten wurden folgende Zollwiderhandlungen begangen: unterlassene Zollanmeldungen von Waren, unkorrekte Tarifdeklarationen (z. B. Äpfel anstelle von Tomaten) und Minderungen des Gewichts.</p><p>2. Laut Untersuchung ereigneten sich diese Verstösse im Zeitraum zwischen April 2003 und März 2006 (dem Datum der Einleitung der Strafuntersuchung).</p><p>3. Gestützt auf die Strafuntersuchung eröffnete die EZV dem involvierten Schweizer Importeur eine Verfügung über die Nachforderung von Steuern in Höhe von insgesamt Fr. 938 522.80 (Fr. 909 127.25 Zolleinnahmen und Fr. 36 395.55 Mehrwertsteuer). Da er gegen die Verfügung Beschwerde erhob, ist das Dossier zurzeit beim Bundesverwaltungsgericht hängig.</p><p>4. Laut Handelsregisterauskunft gibt es das in dieser Sache angeklagte Unternehmen immer noch, doch ist ein Konkurs aufgrund des Entscheids über die Nachsteuerverfügung nicht auszuschliessen.</p><p>5. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass im grenzüberschreitenden Verkehr mit Agrarprodukten Wirtschaftsbeteiligte immer wieder neue Wege suchen, um sich unrechtmässige Vorteile zu verschaffen und geschuldete Abgaben oder Mengenbeschränkungen zu umgehen. Die mit dem Vollzug der Kontingentsbewirtschaftung beauftragten Amtsstellen überprüfen laufend die zur Anwendung gelangenden Verfahren und/oder Risikolagen und reagieren auf festgestellte Unregelmässigkeiten mit Gegenmassnahmen. So werden eingeführte Gemüse und Früchte von den Zollstellen risikogerecht und im Rahmen der knappen zur Verfügung stehenden Ressourcen kontrolliert. Bei den materiellen Kontrollen durch die Zollorgane finden Vergleiche der zur Einfuhrveranlagung angemeldeten mit den effektiv eingeführten Gemüsen oder Früchten statt. Zudem sind im Nachgang des erwähnten Betrugsfalles mehrere gesamtschweizerische Strafuntersuchungen durchgeführt worden, dank deren ebenfalls zahlreiche Unregelmässigkeiten mit hohen Abgabennachbezügen aufgedeckt werden konnten.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die allgemeinen Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Zollkontrollen erfolgen für alle Waren identisch; Unterschiede ergeben sich bei der Häufigkeit von materiellen Kontrollen, d. h. der physischen Überprüfung der Waren. Dabei werden sensible Waren - wie z. B. Agrarprodukte - vermehrt kontrolliert.</p><p>2. Im Zeitraum von Januar bis September 2009 wurden etwa 120 000 Zollveranlagungen für Gemüse und Früchte erstellt. Rund 2500 Sendungen von Gemüsen und Früchten wurden an der Grenze physisch kontrolliert, d. h., die Ware wurde materiell auf ihre richtige Veranlagung überprüft. Hinzu kommt eine grosse Anzahl von Ladungskontrollen (etwa 18 000 für sämtliche Waren), bei denen die Camions geöffnet und die mitgeführten Paletten gezählt werden. Die Kontrollquote bei Agrarprodukten ist etwa drei- bis viermal höher als bei Industrieprodukten.</p><p>3. Zollkontrollen werden durchwegs nach Risikokriterien durchgeführt. Für sensible Agrarprodukte wie kontingentierte Gemüse und Früchte wird bei der Risikobeurteilung die Saisonalität speziell in Betracht gezogen, und es werden entsprechende Kontrollschwerpunkte gesetzt.</p><p>4. Die Höhe des Zoll- und des Abgabenbetrugs ist nicht eruierbar. Der in der Medienmitteilung erwähnte Fall ermöglichte jedoch neue Erkenntnisse in Bezug auf die Vorgehensweise der Zollbetrüger im Bereich von Landwirtschaftsprodukten und Erzeugnissen aus landwirtschaftlichen Produkten. Die sechs wichtigsten von der EZV in den fünf letzten Jahren durchgeführten Strafverfahren zogen Steuernachforderungen in Höhe von über 6,5 Millionen Franken nach sich.</p><p>5. Im Leistungsauftrag der EZV ist die Fokussierung auf sensible Agrarprodukte explizit als strategische Stossrichtung genannt. Im Rahmen der Leistungsvereinbarungen sind alle Zollstellen angehalten, die Agrarprodukte besonders zu kontrollieren. Auch im Bereich der Strafverfolgung legt der Leistungsauftrag fest, dass die Haupttätigkeit sich auf die Ahndung von qualifizierten Widerhandlungen und somit auf die grossen Fälle konzentriert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweizer Zollbehörde hat am 3. September 2009 einen schweren Betrugsfall gemeldet. Das Betrugsdezernat der Zolldirektion Lugano spricht von einem Betrug in Millionenhöhe, der sich zwischen 2003 und 2006 abgespielt hat. Der fehlbare Händler hat mithilfe eines italienischen Mittelsmannes mehrere Zehntausend Tonnen Gemüse mit falscher Zolldeklaration importiert, ohne Zollabgaben zu entrichten. Wegen ihrer kurzen Haltbarkeitsdauer müssen Gemüse und Früchte innert kürzester Zeit in den Vertrieb gelangen. So übt bereits eine kleine Menge an illegal importierten und zu Niedrigpreisen verkauften Gemüsen unmittelbaren Druck auf alle Beteiligten aus und hat die Benachteiligung von Schweizer Produzenten und Händlern zur Folge.</p><p>Erste Erkenntnisse der letzten Monate legen die Vermutung nahe, dass die derzeitige Frequenz der Zollkontrollen der Früchte- und Gemüsetransporte keine abschreckende Wirkung hat. Es sind unverzügliche Massnahmen erforderlich, um den Schwächen des momentanen Zollkontrollsystems entgegenzuwirken.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat daher um die Beantwortung folgender Fragen zum obenerwähnten Betrugsdelikt:</p><p>1. Um welche Menge Gemüse und Früchte handelt es sich?</p><p>2. Über welchen Zeitraum hat der Betrug stattgefunden?</p><p>3. Wie hoch ist der finanzielle Verlust für den Bund?</p><p>4. Stimmt es, dass das involvierte Schweizer Unternehmen inzwischen bankrott ist?</p><p>5. Welche Massnahmen wurden oder werden getroffen, um einen solchen Betrug in Zukunft zu verhindern bzw. um sicherzugehen, dass ein neues Unternehmen in den Händen der gleichen Personen strengsten Überprüfungen unterzogen wird, um eine Wiederholungstat weitgehend auszuschliessen?</p><p>Allgemeine Fragen:</p><p>1. Wie werden die Zollkontrollen von professionellen Gemüse- und Früchtetransporten an der Schweizer Grenze gehandhabt?</p><p>2. Wie oft werden "physische" Kontrollen an der Grenze durchgeführt (Öffnen des Lastwagens, systematische Kontrolle der mitgeführten Paletten)?</p><p>3. Ist es aus administrativer Sicht möglich, bei den Kontrollen gezielter vorzugehen - etwa saisonal abhängig oder gezielt bei Gemüsen und Früchten, die von besonderem Interesse sind?</p><p>4. Wie hoch schätzen der Bundesrat und die Oberzolldirektion die Dunkelziffer bei Zollbetrug und Abgabenbetrug ein? Erfolgt der Zollbetrug beim Lebensmittelimport mit System?</p><p>5. Wie gedenkt der Bundesrat künftig effizienter gegen volkswirtschaftlich schädlichen Zollbetrug vorzugehen?</p>
    • Illegale Gemüseimporte. Massnahmen gegen systematischen Zollbetrug?

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