Keine Einführung von Robbenprodukten

ShortId
09.3795
Id
20093795
Updated
28.07.2023 09:45
Language
de
Title
Keine Einführung von Robbenprodukten
AdditionalIndexing
52;15;Einfuhrbeschränkung;Meeressäugetier;Jagd;Pelz- und Fellindustrie;Handelsbeschränkung;Tierhaut und Fell;Tierschutz
1
  • L05K0601040802, Tierschutz
  • L05K1401060104, Meeressäugetier
  • L04K14020505, Tierhaut und Fell
  • L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
  • L04K07010201, Handelsbeschränkung
  • L05K0705050203, Pelz- und Fellindustrie
  • L04K01010107, Jagd
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Robben sind fühlende Tiere, die Schmerz, Angst, Verzweiflung und andere Formen von Leiden empfinden können. </p><p>Alljährlich werden Hunderttausende dieser Tiere mit Spitzhacken (Hakapik) oder Knüppeln erschlagen oder mit Gewehren abgeschossen und an Ort und Stelle ausgeblutet - oder gar lebend gehäutet -, um aus ihnen Erzeugnisse wie Fleisch, Öl, Fett, Organe, Pelzfelle und aus diesen hergestellte Artikel zu gewinnen. Infolge der Beschaffenheit dieser Produkte ist es für die Konsumenten fast unmöglich, sie von ähnlichen, nicht aus Robben gewonnenen Produkten zu unterscheiden. </p><p>Die Schweizer verurteilen die Robbenjagd aufs Schärfste, wie sie es in den vergangenen Jahren in Hunderttausenden Protestkarten und -briefen an die Regierungen der Robbenjagdländer sowie an das Schweizer Parlament unmissverständlich bekundet haben. </p><p>Anderseits bestehen heute aufgrund des europäischen Importverbots für Robbenprodukte mit Ausnahme der Produkte, die aus der traditionellen Jagd der Inuit und anderer Naturvölker zum Zweck ihrer Existenzsicherung stammen, in der Schweiz und der Europäischen Union abweichende Gesetzgebungen hinsichtlich dieser Arten von Produkten. Akzeptiert die Schweiz die Einfuhr von Robbenprodukten, bildet sie wegen ihrer geografischen Lage im Zentrum Europas ein offenes Tor für die individuelle Versorgung mit genau denjenigen Produkten, die in den EU-Ländern verboten sind. </p><p>Angenommen schliesslich, es sei theoretisch möglich, Robben ohne Leiden zu töten und zu enthäuten, so sind es die Bedingungen und Begleitumstände der Robbenjagd (sie findet nicht in einem Schlachthaus statt), die eine Verifizierung und effektive Kontrolle der Einhaltung der Tierschutzbestimmungen unmöglich oder doch zumindest äusserst schwierig machen. Ein vollumfängliches Embargo für Robbenprodukte - unter Berücksichtigung der bereits erwähnten Ausnahmen - ist leichter einzuhalten.</p>
  • <p>Eine tiergerechte Robbenjagd ist auch dem Bundesrat ein Anliegen. Aus diesem Grund hat er sich am 11. September 2009 für die Annahme der Motion der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) "Regulierung des Handels mit Produkten aus der Robbenjagd" (09.3739) ausgesprochen. Der Ständerat hat am 24. September 2009 Annahme der Motion beschlossen. Danach sollen Einfuhr und Durchfuhr von Robbenprodukten sowie der Handel damit und deren Verarbeitung in der Schweiz untersagt werden, soweit die Produkte nicht aus einer staatlich bewilligten und kontrollierten Jagd stammen sowie nachweislich unter Einhaltung der massgeblichen Tierschutzstandards erfolgt ist. </p><p>Die vorliegende Motion Freysinger geht weiter und verlangt, dass die Schweiz - wie die EU - ein generelles Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen erlässt; eine Ausnahme soll lediglich für die Inuit und andere Naturvölker gelten. Ein solches umfassendes Verbot ist aus handelsrechtlicher Sicht problematisch. Die entsprechende Verordnung der EU stösst auch in der Welthandelsorganisation (WTO) auf Widerstand. Es wird u. a. geltend gemacht, dass die Vorschriften für das Jagen von Robben strenger seien als jene für das Jagen anderer Wildtiere und das Verbot handelshemmender sei als notwendig.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Lösung gemäss der vom Ständerat überwiesenen Motion 09.3739 es erlaubt, mit weniger handelshemmenden Massnahmen zum Ziel einer tiergerechten Robbenjagd beizutragen. Bevor ein umfassendes Handelsverbot in Erwägung gezogen wird, sind die diesbezüglichen Entwicklungen und Diskussionen zur neuen EU-Regelung im Rahmen der WTO abzuwarten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>In Einklang mit der europäischen Gesetzgebung werden die rechtlichen Grundlagen dahingehend geändert, dass Ein- und Ausfuhr sämtlicher Robbenprodukte sowie deren Handel in der Schweiz so schnell wie möglich verboten werden. Hiervon ausgenommen sind Produkte, die aus der traditionellen Jagd der Inuit und anderer Naturvölker zum Zweck ihrer Existenzsicherung stammen. Diese Ausnahmeregelungen werden zu den in der Verordnung des Europaparlaments vom 5. Mai 2009 festgelegten Bedingungen möglich.</p>
  • Keine Einführung von Robbenprodukten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Robben sind fühlende Tiere, die Schmerz, Angst, Verzweiflung und andere Formen von Leiden empfinden können. </p><p>Alljährlich werden Hunderttausende dieser Tiere mit Spitzhacken (Hakapik) oder Knüppeln erschlagen oder mit Gewehren abgeschossen und an Ort und Stelle ausgeblutet - oder gar lebend gehäutet -, um aus ihnen Erzeugnisse wie Fleisch, Öl, Fett, Organe, Pelzfelle und aus diesen hergestellte Artikel zu gewinnen. Infolge der Beschaffenheit dieser Produkte ist es für die Konsumenten fast unmöglich, sie von ähnlichen, nicht aus Robben gewonnenen Produkten zu unterscheiden. </p><p>Die Schweizer verurteilen die Robbenjagd aufs Schärfste, wie sie es in den vergangenen Jahren in Hunderttausenden Protestkarten und -briefen an die Regierungen der Robbenjagdländer sowie an das Schweizer Parlament unmissverständlich bekundet haben. </p><p>Anderseits bestehen heute aufgrund des europäischen Importverbots für Robbenprodukte mit Ausnahme der Produkte, die aus der traditionellen Jagd der Inuit und anderer Naturvölker zum Zweck ihrer Existenzsicherung stammen, in der Schweiz und der Europäischen Union abweichende Gesetzgebungen hinsichtlich dieser Arten von Produkten. Akzeptiert die Schweiz die Einfuhr von Robbenprodukten, bildet sie wegen ihrer geografischen Lage im Zentrum Europas ein offenes Tor für die individuelle Versorgung mit genau denjenigen Produkten, die in den EU-Ländern verboten sind. </p><p>Angenommen schliesslich, es sei theoretisch möglich, Robben ohne Leiden zu töten und zu enthäuten, so sind es die Bedingungen und Begleitumstände der Robbenjagd (sie findet nicht in einem Schlachthaus statt), die eine Verifizierung und effektive Kontrolle der Einhaltung der Tierschutzbestimmungen unmöglich oder doch zumindest äusserst schwierig machen. Ein vollumfängliches Embargo für Robbenprodukte - unter Berücksichtigung der bereits erwähnten Ausnahmen - ist leichter einzuhalten.</p>
    • <p>Eine tiergerechte Robbenjagd ist auch dem Bundesrat ein Anliegen. Aus diesem Grund hat er sich am 11. September 2009 für die Annahme der Motion der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) "Regulierung des Handels mit Produkten aus der Robbenjagd" (09.3739) ausgesprochen. Der Ständerat hat am 24. September 2009 Annahme der Motion beschlossen. Danach sollen Einfuhr und Durchfuhr von Robbenprodukten sowie der Handel damit und deren Verarbeitung in der Schweiz untersagt werden, soweit die Produkte nicht aus einer staatlich bewilligten und kontrollierten Jagd stammen sowie nachweislich unter Einhaltung der massgeblichen Tierschutzstandards erfolgt ist. </p><p>Die vorliegende Motion Freysinger geht weiter und verlangt, dass die Schweiz - wie die EU - ein generelles Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen erlässt; eine Ausnahme soll lediglich für die Inuit und andere Naturvölker gelten. Ein solches umfassendes Verbot ist aus handelsrechtlicher Sicht problematisch. Die entsprechende Verordnung der EU stösst auch in der Welthandelsorganisation (WTO) auf Widerstand. Es wird u. a. geltend gemacht, dass die Vorschriften für das Jagen von Robben strenger seien als jene für das Jagen anderer Wildtiere und das Verbot handelshemmender sei als notwendig.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Lösung gemäss der vom Ständerat überwiesenen Motion 09.3739 es erlaubt, mit weniger handelshemmenden Massnahmen zum Ziel einer tiergerechten Robbenjagd beizutragen. Bevor ein umfassendes Handelsverbot in Erwägung gezogen wird, sind die diesbezüglichen Entwicklungen und Diskussionen zur neuen EU-Regelung im Rahmen der WTO abzuwarten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>In Einklang mit der europäischen Gesetzgebung werden die rechtlichen Grundlagen dahingehend geändert, dass Ein- und Ausfuhr sämtlicher Robbenprodukte sowie deren Handel in der Schweiz so schnell wie möglich verboten werden. Hiervon ausgenommen sind Produkte, die aus der traditionellen Jagd der Inuit und anderer Naturvölker zum Zweck ihrer Existenzsicherung stammen. Diese Ausnahmeregelungen werden zu den in der Verordnung des Europaparlaments vom 5. Mai 2009 festgelegten Bedingungen möglich.</p>
    • Keine Einführung von Robbenprodukten

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