IV-Sanierung. Druck muss aufrechterhalten bleiben

ShortId
09.3797
Id
20093797
Updated
28.07.2023 08:36
Language
de
Title
IV-Sanierung. Druck muss aufrechterhalten bleiben
AdditionalIndexing
28;ärztliche Versorgung;IV-Rente;Versicherungsleistung;medizinische Diagnose;sechste IV-Revision;Invalidenversicherung
1
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
  • L06K010401030401, sechste IV-Revision
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L05K0105051104, ärztliche Versorgung
  • L05K0104010303, IV-Rente
  • L04K01050208, medizinische Diagnose
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die stark defizitäre IV muss saniert werden. Die Sanierungen bestehen aus der schon in Kraft getretenen 4. und 5. IV-Revision, aus der Mehrwertsteuer-Zusatzfinanzierung und aus der 6. Revision. Mit der Motion will die FDP-Liberale Fraktion den zweiten Teil der 6. Revision so beeinflussen, dass die effektiven Ursachen des Problems angegangen werden. Seit Beginn der Neunzigerjahren ist die IV als Sammelbecken für diejenigen Leute missbraucht worden, welche von Arbeitsmarktkrisen besonders betroffen sind. Eine zunehmende Anzahl von schwierig zu integrierenden Menschen wurde krankgeschrieben und zu IV-Rentnern gemacht. Das soziale Leiden dieser Menschen wurde durch eine Ausdehnung der Medizin, insbesondere der Psychiatrie, so interpretiert, dass daraus ein Rentenanspruch entstand.</p><p>Obwohl die Anzahl der Neurenten in den letzten 3 Jahren zurückgegangen ist, bekommen heute immer noch 5,2 Prozent der aktiven Bevölkerung (252 000 Menschen) eine Rente, davon 100 000 aus psychischen Gründen. In der gleichen Zeit hat sich aber der Gesundheitszustand der Schweizer Bevölkerung verbessert. </p><p>Die Zunahme der IV-Renten in der Schweiz ist spezifisch auf die Berentungen aufgrund schwer definierbarer psychischer Störungen zurückzuführen. Im Speziellen ist hier die Kategorie der "Psychogenen respektiv milieureaktiven Störungen" hervorzuheben, welche zwischen 1986 und 2006 als Berentungsgrund um das Neunfache angestiegen ist. Zwischen 1993 und 2006 wurden über 60 000 Personen neu nach dieser Kategorie eingestuft. Diese Entwicklung muss gebremst werden: Alle Anreize müssen darauf zielen, diese Personen in der aktiven Gesellschaft zu behalten und nicht auszugrenzen.</p>
  • <p>Die Motion nimmt Bezug auf die IV-Revision 6b, für die der Bundesrat dem Parlament bis Ende 2010 die Botschaft vorlegen wird. Gemäss dem Auftrag des Parlamentes soll mit dieser Revision, die an die IV-Revision 6a anschliesst, die Invalidenversicherung mit ausgabenseitigen Massnahmen saniert werden.</p><p>Der Bundesrat hat die Eckwerte der Revision 6b noch nicht festgelegt. Für ihn ist aber bereits jetzt klar, dass angesichts des Auftrages des Parlamentes Massnahmen insbesondere in denjenigen Bereichen unumgänglich sind, in denen die Kosten im Verlaufe der letzten Jahre besonders stark angestiegen sind. Dazu gehören in erster Linie die Berentungen aufgrund der schwer definierbaren psychischen Störungen (Kategorie 646). Der Bundesrat wird deshalb Massnahmen zur Reduktion der Anzahl Renten bzw. zur Einschränkung der Rentenanspruchsberechtigung bei dieser Personenkategorie vorschlagen. Welche Massnahmen das im Einzelnen sein werden, ist noch offen. </p><p>Die Motion geht somit in die richtige Richtung. Der Bundesrat ist deshalb mit deren Annahme einverstanden. Er bringt damit auch seinen bei der Volksabstimmung über die Zusatzfinanzierung am 27. September 2009 geäusserten Willen zum Ausdruck, die Ausgaben der IV weiter zu senken und Missbräuche konsequent zu bekämpfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung im Rahmen der IV-Revision 6b so abzuändern, dass bei Personen mit schwer definierbaren körperlichen oder psychischen Erkrankungen die Leistungen der IV sich auf die Behandlungsqualität und auf die Eingliederungsmassnahmen konzentrieren und eine IV-Rente grundsätzlich nicht ausgesprochen wird. Der IV-Arzt soll in diesen Fällen allein die zweckmässigen Massnahmen entscheiden können.</p>
  • IV-Sanierung. Druck muss aufrechterhalten bleiben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die stark defizitäre IV muss saniert werden. Die Sanierungen bestehen aus der schon in Kraft getretenen 4. und 5. IV-Revision, aus der Mehrwertsteuer-Zusatzfinanzierung und aus der 6. Revision. Mit der Motion will die FDP-Liberale Fraktion den zweiten Teil der 6. Revision so beeinflussen, dass die effektiven Ursachen des Problems angegangen werden. Seit Beginn der Neunzigerjahren ist die IV als Sammelbecken für diejenigen Leute missbraucht worden, welche von Arbeitsmarktkrisen besonders betroffen sind. Eine zunehmende Anzahl von schwierig zu integrierenden Menschen wurde krankgeschrieben und zu IV-Rentnern gemacht. Das soziale Leiden dieser Menschen wurde durch eine Ausdehnung der Medizin, insbesondere der Psychiatrie, so interpretiert, dass daraus ein Rentenanspruch entstand.</p><p>Obwohl die Anzahl der Neurenten in den letzten 3 Jahren zurückgegangen ist, bekommen heute immer noch 5,2 Prozent der aktiven Bevölkerung (252 000 Menschen) eine Rente, davon 100 000 aus psychischen Gründen. In der gleichen Zeit hat sich aber der Gesundheitszustand der Schweizer Bevölkerung verbessert. </p><p>Die Zunahme der IV-Renten in der Schweiz ist spezifisch auf die Berentungen aufgrund schwer definierbarer psychischer Störungen zurückzuführen. Im Speziellen ist hier die Kategorie der "Psychogenen respektiv milieureaktiven Störungen" hervorzuheben, welche zwischen 1986 und 2006 als Berentungsgrund um das Neunfache angestiegen ist. Zwischen 1993 und 2006 wurden über 60 000 Personen neu nach dieser Kategorie eingestuft. Diese Entwicklung muss gebremst werden: Alle Anreize müssen darauf zielen, diese Personen in der aktiven Gesellschaft zu behalten und nicht auszugrenzen.</p>
    • <p>Die Motion nimmt Bezug auf die IV-Revision 6b, für die der Bundesrat dem Parlament bis Ende 2010 die Botschaft vorlegen wird. Gemäss dem Auftrag des Parlamentes soll mit dieser Revision, die an die IV-Revision 6a anschliesst, die Invalidenversicherung mit ausgabenseitigen Massnahmen saniert werden.</p><p>Der Bundesrat hat die Eckwerte der Revision 6b noch nicht festgelegt. Für ihn ist aber bereits jetzt klar, dass angesichts des Auftrages des Parlamentes Massnahmen insbesondere in denjenigen Bereichen unumgänglich sind, in denen die Kosten im Verlaufe der letzten Jahre besonders stark angestiegen sind. Dazu gehören in erster Linie die Berentungen aufgrund der schwer definierbaren psychischen Störungen (Kategorie 646). Der Bundesrat wird deshalb Massnahmen zur Reduktion der Anzahl Renten bzw. zur Einschränkung der Rentenanspruchsberechtigung bei dieser Personenkategorie vorschlagen. Welche Massnahmen das im Einzelnen sein werden, ist noch offen. </p><p>Die Motion geht somit in die richtige Richtung. Der Bundesrat ist deshalb mit deren Annahme einverstanden. Er bringt damit auch seinen bei der Volksabstimmung über die Zusatzfinanzierung am 27. September 2009 geäusserten Willen zum Ausdruck, die Ausgaben der IV weiter zu senken und Missbräuche konsequent zu bekämpfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung im Rahmen der IV-Revision 6b so abzuändern, dass bei Personen mit schwer definierbaren körperlichen oder psychischen Erkrankungen die Leistungen der IV sich auf die Behandlungsqualität und auf die Eingliederungsmassnahmen konzentrieren und eine IV-Rente grundsätzlich nicht ausgesprochen wird. Der IV-Arzt soll in diesen Fällen allein die zweckmässigen Massnahmen entscheiden können.</p>
    • IV-Sanierung. Druck muss aufrechterhalten bleiben

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