Eine Gesundheitsstrategie für die Schweiz

ShortId
09.3801
Id
20093801
Updated
28.07.2023 10:22
Language
de
Title
Eine Gesundheitsstrategie für die Schweiz
AdditionalIndexing
2841;Kompetenzregelung;Prävention;Evaluation;politische Planung;Medizin;Gesundheitspolitik
1
  • L03K010505, Gesundheitspolitik
  • L05K0807010501, politische Planung
  • L05K0105050702, Prävention
  • L03K010502, Medizin
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L04K08020302, Evaluation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wir haben in der Schweiz kein einheitliches Gesundheitswesen, sondern 26 kantonale Gesundheitssysteme mit eigenen Strategien, Strukturen und Kosten. Das KVG ist ein Versicherungsgesetz und kann die Gesundheitsversorgung nicht steuern. Für die Gesundheitsversorgung und deren Sicherstellung sind die Kantone zuständig. Weder der Bund noch die Kantone sehen sich veranlasst, explizit darüber zu entscheiden, wie viel aus den verfügbaren Mitteln für welche Bereiche der Gesundheitsversorgung ausgegeben werden soll. Es gibt auf schweizerischer Ebene Berichte und Einzelstrategien zu gesundheitspolitischen Fragen wie Impfstrategie, Alterspolitik, Gesundheitsförderung bzw. Prävention, E-Health-Strategie. Unklare Zuständigkeitsfragen und fehlende Bundeskompetenzen behindern und erschweren die Umsetzung gesamtschweizerisch ausgerichteter Projekte.</p><p>In der WHO-Studie von 2006 wurde festgehalten, dass die Schweiz über einen hohen Gesundheitsstatus mit grosszügigen Leistungen verfügt, dass das Gesundheitswesen aber teuer ist, viele Ineffizienzen hat und dass keine nationalen Gesundheitsziele existieren. Um künftige gesundheitspolitische Herausforderungen meistern zu können, braucht die Schweiz Gesundheitsziele sowie eine einheitliche Strategie für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung.</p>
  • <p>Der Bundesrat begrüsst im Grundsatz den Vorschlag der Motionärin, eine Strategie für die schweizerische Gesundheitsversorgung zu erarbeiten, welche die vorgeschlagenen Elemente umfasst.</p><p>Aufgrund der bestehenden Verfassungsgrundlagen (insbesondere Art. 117, Art. 118, Art. 119 und Art. 119a der Bundesverfassung) verfügt der Bund im Bereich der Gesundheit zurzeit nur über fragmentarische Kompetenzen. Die Erarbeitung und insbesondere die Umsetzung der von der Motionärin geforderten Strategie für die schweizerische Gesundheitsversorgung würde deshalb eine Revision und Ergänzung der bestehenden Verfassungsbestimmungen voraussetzen, die dem Bund im Bereich der Gesundheitspolitik und der Gesundheitsversorgung umfassendere Kompetenzen zuweisen. Aus der Sicht des Bundesrates erscheint insbesondere im Bereich der Spitalplanung wie auch im Bereich E-Health ein verstärktes Engagement des Bundes, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und privaten Organisationen und Institutionen, prüfenswert. Somit bedingt die Erarbeitung der von der Motionärin geforderten Strategie vorgängig eine breitabgestützte Diskussion über die Notwendigkeit einer Neuregelung der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen im Gesundheitsbereich, unter Einschluss der Forderung, dass finanzielle Lastenverschiebungen zwischen Kantonen und Bund auszugleichen sind.</p><p>Der Bundesrat erachtet es trotz Ablehnung des Verfassungsartikels "für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung" durch Volk und Stände am 1. Juni 2008 als sinnvoll, neue Vorschläge zur Verbesserung der Steuerung des schweizerischen Gesundheitssystems zu erarbeiten. Er ist deshalb bereit, einen Meinungsbildungsprozess zu zukünftigen Kooperationsformen und Kompetenzregelungen im Gesundheitsbereich zu initiieren und die Anliegen der Motion in diesem Sinne weiterzuverfolgen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für die schweizerische Gesundheitsversorgung eine Strategie vorzulegen, welche insbesondere folgende Elemente umfasst:</p><p>- Definition von Gesundheitszielen für die Bevölkerung;</p><p>- Massnahmen zur Erreichung der Ziele bezogen auf die Bedürfnisse der verschiedenen Generationen und sozialen Schichten;</p><p>- Verhältnis von Gesundheitsförderung bzw. Prävention und kurativer Medizin;</p><p>- Förderung von Qualität, Kosteneffizienz und Eigenverantwortung;</p><p>- Definition der Zuständigkeiten, Klärung und Definition der Rolle der verschiedenen Akteure;</p><p>- Transparente Gestaltung von Entscheidungs- und Konsultationsprozessen;</p><p>- Schaffung eines wissenschaftlich fundierten Instrumentariums zur Kosten-Nutzen-Evaluation von Therapien;</p><p>- Koordination und Klärung der Schnittstellen der verschiedenen Teilstrategien;</p><p>- Berücksichtigung von Gesundheitsaspekten in anderen Politikbereichen.</p>
  • Eine Gesundheitsstrategie für die Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wir haben in der Schweiz kein einheitliches Gesundheitswesen, sondern 26 kantonale Gesundheitssysteme mit eigenen Strategien, Strukturen und Kosten. Das KVG ist ein Versicherungsgesetz und kann die Gesundheitsversorgung nicht steuern. Für die Gesundheitsversorgung und deren Sicherstellung sind die Kantone zuständig. Weder der Bund noch die Kantone sehen sich veranlasst, explizit darüber zu entscheiden, wie viel aus den verfügbaren Mitteln für welche Bereiche der Gesundheitsversorgung ausgegeben werden soll. Es gibt auf schweizerischer Ebene Berichte und Einzelstrategien zu gesundheitspolitischen Fragen wie Impfstrategie, Alterspolitik, Gesundheitsförderung bzw. Prävention, E-Health-Strategie. Unklare Zuständigkeitsfragen und fehlende Bundeskompetenzen behindern und erschweren die Umsetzung gesamtschweizerisch ausgerichteter Projekte.</p><p>In der WHO-Studie von 2006 wurde festgehalten, dass die Schweiz über einen hohen Gesundheitsstatus mit grosszügigen Leistungen verfügt, dass das Gesundheitswesen aber teuer ist, viele Ineffizienzen hat und dass keine nationalen Gesundheitsziele existieren. Um künftige gesundheitspolitische Herausforderungen meistern zu können, braucht die Schweiz Gesundheitsziele sowie eine einheitliche Strategie für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung.</p>
    • <p>Der Bundesrat begrüsst im Grundsatz den Vorschlag der Motionärin, eine Strategie für die schweizerische Gesundheitsversorgung zu erarbeiten, welche die vorgeschlagenen Elemente umfasst.</p><p>Aufgrund der bestehenden Verfassungsgrundlagen (insbesondere Art. 117, Art. 118, Art. 119 und Art. 119a der Bundesverfassung) verfügt der Bund im Bereich der Gesundheit zurzeit nur über fragmentarische Kompetenzen. Die Erarbeitung und insbesondere die Umsetzung der von der Motionärin geforderten Strategie für die schweizerische Gesundheitsversorgung würde deshalb eine Revision und Ergänzung der bestehenden Verfassungsbestimmungen voraussetzen, die dem Bund im Bereich der Gesundheitspolitik und der Gesundheitsversorgung umfassendere Kompetenzen zuweisen. Aus der Sicht des Bundesrates erscheint insbesondere im Bereich der Spitalplanung wie auch im Bereich E-Health ein verstärktes Engagement des Bundes, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und privaten Organisationen und Institutionen, prüfenswert. Somit bedingt die Erarbeitung der von der Motionärin geforderten Strategie vorgängig eine breitabgestützte Diskussion über die Notwendigkeit einer Neuregelung der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen im Gesundheitsbereich, unter Einschluss der Forderung, dass finanzielle Lastenverschiebungen zwischen Kantonen und Bund auszugleichen sind.</p><p>Der Bundesrat erachtet es trotz Ablehnung des Verfassungsartikels "für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung" durch Volk und Stände am 1. Juni 2008 als sinnvoll, neue Vorschläge zur Verbesserung der Steuerung des schweizerischen Gesundheitssystems zu erarbeiten. Er ist deshalb bereit, einen Meinungsbildungsprozess zu zukünftigen Kooperationsformen und Kompetenzregelungen im Gesundheitsbereich zu initiieren und die Anliegen der Motion in diesem Sinne weiterzuverfolgen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für die schweizerische Gesundheitsversorgung eine Strategie vorzulegen, welche insbesondere folgende Elemente umfasst:</p><p>- Definition von Gesundheitszielen für die Bevölkerung;</p><p>- Massnahmen zur Erreichung der Ziele bezogen auf die Bedürfnisse der verschiedenen Generationen und sozialen Schichten;</p><p>- Verhältnis von Gesundheitsförderung bzw. Prävention und kurativer Medizin;</p><p>- Förderung von Qualität, Kosteneffizienz und Eigenverantwortung;</p><p>- Definition der Zuständigkeiten, Klärung und Definition der Rolle der verschiedenen Akteure;</p><p>- Transparente Gestaltung von Entscheidungs- und Konsultationsprozessen;</p><p>- Schaffung eines wissenschaftlich fundierten Instrumentariums zur Kosten-Nutzen-Evaluation von Therapien;</p><p>- Koordination und Klärung der Schnittstellen der verschiedenen Teilstrategien;</p><p>- Berücksichtigung von Gesundheitsaspekten in anderen Politikbereichen.</p>
    • Eine Gesundheitsstrategie für die Schweiz

Back to List