Kinder- und Jugendpolitik. Koordination der Massnahmen
- ShortId
-
09.3808
- Id
-
20093808
- Updated
-
28.07.2023 09:20
- Language
-
de
- Title
-
Kinder- und Jugendpolitik. Koordination der Massnahmen
- AdditionalIndexing
-
28;junger Mensch;Durchführung eines Projektes;Nichtregierungsorganisation;Jugendschutz;Koordination;Jugendpolitik;Beziehung Bund-Kanton;Kind;Gewalt
- 1
-
- L06K010701020401, Jugendpolitik
- L05K0107010205, Kind
- L04K01040206, Jugendschutz
- L04K01010207, Gewalt
- L05K0107010204, junger Mensch
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L04K08020314, Koordination
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- L02K1501, Nichtregierungsorganisation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Stand der Arbeiten sieht folgendermassen aus:</p><p>a. Totalrevision Jugendförderungsgesetz: Der Bundesrat hat am 30. September 2009 das Vernehmlassungsverfahren zum neuen Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Januar 2010. Die Botschaft des Bundesrates zuhanden der eidgenössischen Räte ist für Juli 2010 vorgesehen, sodass die parlamentarischen Beratungen in derzweiten Hälfte 2010 beginnen können. Das KJFG soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.</p><p>b. Massnahmen zur Prävention von Jugendgewalt und zur Verbesserung der Angebote im Bereich Jugendmedienschutz: Mit Verabschiedung des Berichts "Jugend und Gewalt" vom 20. Mai 2009 hat der Bundesrat das EDI (BSV) mit den folgenden konzeptionellen Arbeiten beauftragt: Bis im Frühjahr 2010 soll unter Beizug der Kantone, Städte und Gemeinden ein Konzept für ein gesamtschweizerisches Programm zur Prävention und Bekämpfung von Jugendgewalt ausgearbeitet werden. Gleichzeitig soll in Zusammenarbeit mit den relevanten Branchenverbänden ein Konzept zur Verbesserung der Angebote im Bereich Medieninformation und Medienkompetenz ausgearbeitet werden. Der Bundesrat will über beide Vorlagen im Frühjahr 2010 entscheiden. </p><p>c. Nationales Kinderschutzprogramm: Auf Initiative zweier Stiftungen und des BSV, die im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft zusammenarbeiten, wurde eine schweizweit tätige Organisation mit der Erarbeitung eines Konzepts für ein nationales Kinderschutzprogramm beauftragt. Die Auftraggeber haben den Schlussbericht Ende August 2009 erhalten. Bericht und Ansatzpunkte zur Struktur des nationalen Programms werden den Kantonen Ende 2009 zur Vernehmlassung unterbreitet. Das nationale Programm wird voraussichtlich ab Juli 2010 umgesetzt. Die operative Führung wird mittels Ausschreibung (Februar 2010) einer privaten Organisation übertragen.</p><p>d. Die unter den Buchstaben b und c geplanten Massnahmen sowie die Unterstützung von Sensibilisierungsmassnahmen für die Rechte des Kindes sollen im Rahmen einer Bundesratsverordnung gestützt auf Artikel 386 StGB geregelt werden. Geplant ist die Verabschiedung der Verordnung durch den Bundesrat und deren Inkrafttreten im Frühsommer 2010.</p><p>2. In der Tat ist eine Abstimmung der Massnahmen des Bundes mit jenen der Kantone und Gemeinden notwendig. Bezüglich der geplanten und bereits in Angriff genommenen Arbeiten ist eine entsprechende Zusammenarbeit vorgesehen.</p><p>a. Betreffend Kinder- und Jugendförderung sowie Kinder- und Jugendpolitik im Allgemeinen ist auf den Vorentwurf für ein Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) zu verweisen. Dieser beauftragt den Bund ausdrücklich, mit den Kantonen in der Kinder- und Jugendpolitik zusammenzuarbeiten. Mit dem Ziel, die kinder- und jugendpolitischen Massnahmen stärker aufeinander abzustimmen, soll regelmässig ein Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Kantone stattfinden.</p><p>b. In Bezug auf das befristete Programm zur Prävention und Bekämpfung von Jugendgewalt ist eine gemeinsame Steuergruppe des Bundes, der Kantone und Gemeinden geplant.</p><p>c. Nationales Kinderschutzprogramm: In einer Vernehmlassung werden den Kantonen Vorschläge zur Struktur des Programms unterbreitet werden. Einer dieser Vorschläge ist die Einsetzung einer strategischen Steuerungsgruppe mit Vertretern der Kantone sowie der drei öffentlich-privaten Partnerschaften.</p><p>Gestützt auf die Erfahrungen und Entwicklungen in den erwähnten Teilbereichen wird der Bundesrat die Frage einer weitergehenden, dauerhaften institutionellen Verankerung der Zusammenarbeit prüfen. Dabei wird zu beachten sein, dass die Zusammenarbeit teilweise auf politischer Ebene, teilweise jedoch auf fachlicher Ebene erfolgen muss.</p><p>3. Grundsätzlich ist es zu begrüssen, dass in der Schweiz im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik zahlreiche Nichtregierungsorganisationen tätig sind. Soweit sie durch Bundesmittel unterstützt werden, wirkt der Bund darauf hin, dass die Tätigkeitsfelder und Angebote der Kinder- und Jugendorganisationen koordiniert werden. Im Übrigen koordinieren sich die Organisationen auch selbst. So haben sie sich in einer Koalition für eine wirkungsvolle schweizerische Kinder- und Jugendpolitik zusammengeschlossen und zudem ein breitabgestütztes Netzwerk für Kinderrechte gebildet.</p><p>Der Bundesrat weist abschliessend darauf hin, dass der Bundeshaushalt in den Finanzplanjahren 2011-2013 ein strukturelles Defizit in Milliardenhöhe ausweist. Am 30. September 2009 hat der Bundesrat deshalb beschlossen, ein Konsolidierungsprogramm zu erarbeiten, mit welchem der Bundeshaushalt um jährlich 1,5 Milliarden Franken entlastet werden soll. Unter diesen neuen finanzpolitischen Rahmenbedingungen wird geprüft werden müssen, ob sich das hier skizzierte Vorgehen des Bundes in der Kinder- und Jugendpolitik auch wie geplant wird realisieren lassen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik zwei Berichte vorgelegt (Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik, Jugend und Gewalt), verschiedene Entscheide bezüglich der Weiterentwicklung dieses Politikbereichs gefällt (Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes, Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Projekte im Bereich der Kinderrechte und des Kinderschutzes, Massnahmen zur Prävention von Jugendgewalt) sowie ein Mandat zur Ausarbeitung eines nationalen Kinderschutzprogrammes erteilt. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen: </p><p>1. Wo stehen die diesbezüglichen Arbeiten, bzw. wann kann mit deren Umsetzung gerechnet werden? </p><p>2. In der Kinder- und Jugendpolitik sind vor allem bei der Umsetzung in erster Linie Kantone und Gemeinden zuständig. Die Massnahmen des Bundes müssen deshalb in Abstimmung mit Kantonen und Gemeinden erfolgen. Welche Strukturen gedenkt der Bundesrat zu schaffen, um die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik zu institutionalisieren? Wie will er insbesondere das nationale Kinderschutzprogramm bei den Kantonen verankern? </p><p>3. Im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik sind zahlreiche Nichtregierungsorganisationen tätig, welche teilweise dieselben Thematiken oder Problemfelder bearbeiten und teilweise zueinander in Konkurrenz stehen. Wie will der Bundesrat für eine bessere Koordination unter diesen Nichtregierungsorganisationen sorgen?</p>
- Kinder- und Jugendpolitik. Koordination der Massnahmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Stand der Arbeiten sieht folgendermassen aus:</p><p>a. Totalrevision Jugendförderungsgesetz: Der Bundesrat hat am 30. September 2009 das Vernehmlassungsverfahren zum neuen Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Januar 2010. Die Botschaft des Bundesrates zuhanden der eidgenössischen Räte ist für Juli 2010 vorgesehen, sodass die parlamentarischen Beratungen in derzweiten Hälfte 2010 beginnen können. Das KJFG soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.</p><p>b. Massnahmen zur Prävention von Jugendgewalt und zur Verbesserung der Angebote im Bereich Jugendmedienschutz: Mit Verabschiedung des Berichts "Jugend und Gewalt" vom 20. Mai 2009 hat der Bundesrat das EDI (BSV) mit den folgenden konzeptionellen Arbeiten beauftragt: Bis im Frühjahr 2010 soll unter Beizug der Kantone, Städte und Gemeinden ein Konzept für ein gesamtschweizerisches Programm zur Prävention und Bekämpfung von Jugendgewalt ausgearbeitet werden. Gleichzeitig soll in Zusammenarbeit mit den relevanten Branchenverbänden ein Konzept zur Verbesserung der Angebote im Bereich Medieninformation und Medienkompetenz ausgearbeitet werden. Der Bundesrat will über beide Vorlagen im Frühjahr 2010 entscheiden. </p><p>c. Nationales Kinderschutzprogramm: Auf Initiative zweier Stiftungen und des BSV, die im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft zusammenarbeiten, wurde eine schweizweit tätige Organisation mit der Erarbeitung eines Konzepts für ein nationales Kinderschutzprogramm beauftragt. Die Auftraggeber haben den Schlussbericht Ende August 2009 erhalten. Bericht und Ansatzpunkte zur Struktur des nationalen Programms werden den Kantonen Ende 2009 zur Vernehmlassung unterbreitet. Das nationale Programm wird voraussichtlich ab Juli 2010 umgesetzt. Die operative Führung wird mittels Ausschreibung (Februar 2010) einer privaten Organisation übertragen.</p><p>d. Die unter den Buchstaben b und c geplanten Massnahmen sowie die Unterstützung von Sensibilisierungsmassnahmen für die Rechte des Kindes sollen im Rahmen einer Bundesratsverordnung gestützt auf Artikel 386 StGB geregelt werden. Geplant ist die Verabschiedung der Verordnung durch den Bundesrat und deren Inkrafttreten im Frühsommer 2010.</p><p>2. In der Tat ist eine Abstimmung der Massnahmen des Bundes mit jenen der Kantone und Gemeinden notwendig. Bezüglich der geplanten und bereits in Angriff genommenen Arbeiten ist eine entsprechende Zusammenarbeit vorgesehen.</p><p>a. Betreffend Kinder- und Jugendförderung sowie Kinder- und Jugendpolitik im Allgemeinen ist auf den Vorentwurf für ein Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) zu verweisen. Dieser beauftragt den Bund ausdrücklich, mit den Kantonen in der Kinder- und Jugendpolitik zusammenzuarbeiten. Mit dem Ziel, die kinder- und jugendpolitischen Massnahmen stärker aufeinander abzustimmen, soll regelmässig ein Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Kantone stattfinden.</p><p>b. In Bezug auf das befristete Programm zur Prävention und Bekämpfung von Jugendgewalt ist eine gemeinsame Steuergruppe des Bundes, der Kantone und Gemeinden geplant.</p><p>c. Nationales Kinderschutzprogramm: In einer Vernehmlassung werden den Kantonen Vorschläge zur Struktur des Programms unterbreitet werden. Einer dieser Vorschläge ist die Einsetzung einer strategischen Steuerungsgruppe mit Vertretern der Kantone sowie der drei öffentlich-privaten Partnerschaften.</p><p>Gestützt auf die Erfahrungen und Entwicklungen in den erwähnten Teilbereichen wird der Bundesrat die Frage einer weitergehenden, dauerhaften institutionellen Verankerung der Zusammenarbeit prüfen. Dabei wird zu beachten sein, dass die Zusammenarbeit teilweise auf politischer Ebene, teilweise jedoch auf fachlicher Ebene erfolgen muss.</p><p>3. Grundsätzlich ist es zu begrüssen, dass in der Schweiz im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik zahlreiche Nichtregierungsorganisationen tätig sind. Soweit sie durch Bundesmittel unterstützt werden, wirkt der Bund darauf hin, dass die Tätigkeitsfelder und Angebote der Kinder- und Jugendorganisationen koordiniert werden. Im Übrigen koordinieren sich die Organisationen auch selbst. So haben sie sich in einer Koalition für eine wirkungsvolle schweizerische Kinder- und Jugendpolitik zusammengeschlossen und zudem ein breitabgestütztes Netzwerk für Kinderrechte gebildet.</p><p>Der Bundesrat weist abschliessend darauf hin, dass der Bundeshaushalt in den Finanzplanjahren 2011-2013 ein strukturelles Defizit in Milliardenhöhe ausweist. Am 30. September 2009 hat der Bundesrat deshalb beschlossen, ein Konsolidierungsprogramm zu erarbeiten, mit welchem der Bundeshaushalt um jährlich 1,5 Milliarden Franken entlastet werden soll. Unter diesen neuen finanzpolitischen Rahmenbedingungen wird geprüft werden müssen, ob sich das hier skizzierte Vorgehen des Bundes in der Kinder- und Jugendpolitik auch wie geplant wird realisieren lassen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik zwei Berichte vorgelegt (Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik, Jugend und Gewalt), verschiedene Entscheide bezüglich der Weiterentwicklung dieses Politikbereichs gefällt (Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes, Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Projekte im Bereich der Kinderrechte und des Kinderschutzes, Massnahmen zur Prävention von Jugendgewalt) sowie ein Mandat zur Ausarbeitung eines nationalen Kinderschutzprogrammes erteilt. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen: </p><p>1. Wo stehen die diesbezüglichen Arbeiten, bzw. wann kann mit deren Umsetzung gerechnet werden? </p><p>2. In der Kinder- und Jugendpolitik sind vor allem bei der Umsetzung in erster Linie Kantone und Gemeinden zuständig. Die Massnahmen des Bundes müssen deshalb in Abstimmung mit Kantonen und Gemeinden erfolgen. Welche Strukturen gedenkt der Bundesrat zu schaffen, um die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik zu institutionalisieren? Wie will er insbesondere das nationale Kinderschutzprogramm bei den Kantonen verankern? </p><p>3. Im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik sind zahlreiche Nichtregierungsorganisationen tätig, welche teilweise dieselben Thematiken oder Problemfelder bearbeiten und teilweise zueinander in Konkurrenz stehen. Wie will der Bundesrat für eine bessere Koordination unter diesen Nichtregierungsorganisationen sorgen?</p>
- Kinder- und Jugendpolitik. Koordination der Massnahmen
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