Marktzutritt für Finanzdienstleister ermöglichen

ShortId
09.3811
Id
20093811
Updated
28.07.2023 15:11
Language
de
Title
Marktzutritt für Finanzdienstleister ermöglichen
AdditionalIndexing
24;10;Lebensversicherung;Europäische Union;Bankgeschäft;Finanzplatz Schweiz;Versicherungsgesellschaft;Marktzugang;bilaterale Verhandlungen;Finanzmarkt
1
  • L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
  • L03K110402, Bankgeschäft
  • L04K11100106, Lebensversicherung
  • L05K0701030311, Marktzugang
  • L03K110601, Finanzmarkt
  • L04K11100118, Versicherungsgesellschaft
  • L06K100202010201, bilaterale Verhandlungen
  • L02K0903, Europäische Union
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Finanzplatz Schweiz gehört zu den bedeutendsten Finanzplätzen weltweit und trägt einen substanziellen Teil zum Bruttoinlandprodukt der Schweiz bei. Die schweizerischen Anbieter von Finanzdienstleistungen sind auf offene Märkte, insbesondere auf den europäischen Binnenmarkt, angewiesen. Gegenwärtig kennt die Schweiz im Bereich der Finanzdienstleistungen mit der EU keinen umfassenden Marktzutritt, sondern kann sich lediglich auf das Versicherungsabkommen von 1989 abstützen, das den Bereich der Schadensversicherung abdeckt und das gegenseitige Recht auf Niederlassung garantiert. Im Abkommen nicht enthalten sind der Marktzutritt für den Bereich Lebensversicherung sowie die grenzüberschreitende Dienstleistungsfreiheit. Dieses Abkommen wurde - entgegen den ursprünglichen Absichten bei Vertragsschluss - bisher nie weiterentwickelt.</p><p>Der Bericht des Bundesrates "Situation und Perspektiven des Finanzplatzes Schweiz" vom 11. September 2009 stellt fest, dass die Finanzkrise zu einer Beeinträchtigung der grenzüberschreitenden Kapitalströme geführt hat und dass die gegenwärtigen Unsicherheiten betreffend zukünftige Regulierungen die Kosten und Risiken von grenzüberschreitenden Transaktionen zusätzlich erhöhen.</p><p>Der Bericht dokumentiert weiter, dass bereits vor der Finanzkrise Schweizer Finanzdienstleister mit Hindernissen beim Marktzutritt konfrontiert waren und dass diese in jüngster Zeit zugenommen haben. Die derzeit gültigen Handelsliberalisierungen im Rahmen der WTO gewähren keine lückenlose Marktöffnung mit wichtigen Handelspartnern wie zum Beispiel der EU. Im nichtharmonisierten Bereich steht es den EU-Mitgliedern weiterhin frei, eigene Hürden gegenüber Drittstaaten zu errichten.</p><p>Bisher wurden in der Schweiz gegenüber der EU zugunsten einer weitgehenden Regulierungsautonomie gewisse Marktzutrittshindernisse im Bereich der Finanzmärkte in Kauf genommen. Angesichts der gegenwärtigen Regulierungsbestrebungen ausländischer Behörden und der Gefahr zusätzlicher Marktzutrittshindernisse ist ein Abkommen für den Marktzutritt, allenfalls auch mittels eines umfassenden Dienstleistungsabkommens, mit der EU auszuhandeln.</p>
  • <p>Für die Schweiz als kleine und offene Volkswirtschaft mit einer international kompetitiven Finanzindustrie sind offene Märkte entscheidend. Aufgrund des kleinen Heimmarktes sind die Schweizer Finanzintermediäre auf eine grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung angewiesen.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates müssen die Bemühungen für die nachhaltige Sicherung und Verbesserung des Marktzutritts für schweizerische Finanzintermediäre verstärkt werden. Zu prüfen sind verschiedene Massnahmen, die alternativ oder kumulativ getroffen werden könnten, um den Marktzutritt nachhaltig zu sichern und bestehende Marktzutrittshindernisse zu beseitigen. Bereits bisher setzte sich die Schweiz im Rahmen ihrer Aussenwirtschaftspolitik auf bilateraler (Freihandelsabkommen) und auf multilateraler Ebene (WTO, OECD) für eine Verbesserung des Marktzugangs ein. Diese Aktivitäten sind weiter voranzutreiben. Im Verhältnis mit der EU müssen alternative Massnahmen geprüft werden, um den Marktzutritt zu verbessern.</p><p>Entsprechende Vorarbeiten wurden initiiert oder sind im Gang. Erst wenn alle Ergebnisse dieser Abklärungen vorliegen, kann der Bundesrat gestützt darauf über das weitere Vorgehen befinden. Der Bundesrat wird in Umsetzung des Postulats Graber 09.3209 voraussichtlich Anfang 2010 in einem Bericht die strategischen Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik der Schweiz darlegen. Vor diesem Hintergrund ist es verfrüht, bereits zum heutigen Zeitpunkt der EU Verhandlungen vorzuschlagen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der EU Verhandlungen im Bereich der Finanzdienstleistungen vorzuschlagen, dies mit dem Ziel, gegenseitig grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen zu ermöglichen.</p>
  • Marktzutritt für Finanzdienstleister ermöglichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Finanzplatz Schweiz gehört zu den bedeutendsten Finanzplätzen weltweit und trägt einen substanziellen Teil zum Bruttoinlandprodukt der Schweiz bei. Die schweizerischen Anbieter von Finanzdienstleistungen sind auf offene Märkte, insbesondere auf den europäischen Binnenmarkt, angewiesen. Gegenwärtig kennt die Schweiz im Bereich der Finanzdienstleistungen mit der EU keinen umfassenden Marktzutritt, sondern kann sich lediglich auf das Versicherungsabkommen von 1989 abstützen, das den Bereich der Schadensversicherung abdeckt und das gegenseitige Recht auf Niederlassung garantiert. Im Abkommen nicht enthalten sind der Marktzutritt für den Bereich Lebensversicherung sowie die grenzüberschreitende Dienstleistungsfreiheit. Dieses Abkommen wurde - entgegen den ursprünglichen Absichten bei Vertragsschluss - bisher nie weiterentwickelt.</p><p>Der Bericht des Bundesrates "Situation und Perspektiven des Finanzplatzes Schweiz" vom 11. September 2009 stellt fest, dass die Finanzkrise zu einer Beeinträchtigung der grenzüberschreitenden Kapitalströme geführt hat und dass die gegenwärtigen Unsicherheiten betreffend zukünftige Regulierungen die Kosten und Risiken von grenzüberschreitenden Transaktionen zusätzlich erhöhen.</p><p>Der Bericht dokumentiert weiter, dass bereits vor der Finanzkrise Schweizer Finanzdienstleister mit Hindernissen beim Marktzutritt konfrontiert waren und dass diese in jüngster Zeit zugenommen haben. Die derzeit gültigen Handelsliberalisierungen im Rahmen der WTO gewähren keine lückenlose Marktöffnung mit wichtigen Handelspartnern wie zum Beispiel der EU. Im nichtharmonisierten Bereich steht es den EU-Mitgliedern weiterhin frei, eigene Hürden gegenüber Drittstaaten zu errichten.</p><p>Bisher wurden in der Schweiz gegenüber der EU zugunsten einer weitgehenden Regulierungsautonomie gewisse Marktzutrittshindernisse im Bereich der Finanzmärkte in Kauf genommen. Angesichts der gegenwärtigen Regulierungsbestrebungen ausländischer Behörden und der Gefahr zusätzlicher Marktzutrittshindernisse ist ein Abkommen für den Marktzutritt, allenfalls auch mittels eines umfassenden Dienstleistungsabkommens, mit der EU auszuhandeln.</p>
    • <p>Für die Schweiz als kleine und offene Volkswirtschaft mit einer international kompetitiven Finanzindustrie sind offene Märkte entscheidend. Aufgrund des kleinen Heimmarktes sind die Schweizer Finanzintermediäre auf eine grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung angewiesen.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates müssen die Bemühungen für die nachhaltige Sicherung und Verbesserung des Marktzutritts für schweizerische Finanzintermediäre verstärkt werden. Zu prüfen sind verschiedene Massnahmen, die alternativ oder kumulativ getroffen werden könnten, um den Marktzutritt nachhaltig zu sichern und bestehende Marktzutrittshindernisse zu beseitigen. Bereits bisher setzte sich die Schweiz im Rahmen ihrer Aussenwirtschaftspolitik auf bilateraler (Freihandelsabkommen) und auf multilateraler Ebene (WTO, OECD) für eine Verbesserung des Marktzugangs ein. Diese Aktivitäten sind weiter voranzutreiben. Im Verhältnis mit der EU müssen alternative Massnahmen geprüft werden, um den Marktzutritt zu verbessern.</p><p>Entsprechende Vorarbeiten wurden initiiert oder sind im Gang. Erst wenn alle Ergebnisse dieser Abklärungen vorliegen, kann der Bundesrat gestützt darauf über das weitere Vorgehen befinden. Der Bundesrat wird in Umsetzung des Postulats Graber 09.3209 voraussichtlich Anfang 2010 in einem Bericht die strategischen Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik der Schweiz darlegen. Vor diesem Hintergrund ist es verfrüht, bereits zum heutigen Zeitpunkt der EU Verhandlungen vorzuschlagen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der EU Verhandlungen im Bereich der Finanzdienstleistungen vorzuschlagen, dies mit dem Ziel, gegenseitig grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen zu ermöglichen.</p>
    • Marktzutritt für Finanzdienstleister ermöglichen

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