Regulierung des Wolfs- und Raubtierbestandes

ShortId
09.3812
Id
20093812
Updated
25.06.2025 00:12
Language
de
Title
Regulierung des Wolfs- und Raubtierbestandes
AdditionalIndexing
52;55;Landwirtschaft in Berggebieten;Schaf;Bär;Wildschäden;Jagd;Luchs;Wolf;Jagdvorschrift;Lebensraum;Tierschutz
1
  • L05K0603030702, Wolf
  • L05K0601040801, Jagdvorschrift
  • L04K01010107, Jagd
  • L05K0603030501, Lebensraum
  • L05K1401070109, Wildschäden
  • L05K1401080103, Schaf
  • L06K140103020703, Landwirtschaft in Berggebieten
  • L05K0601040802, Tierschutz
  • L05K0603030703, Bär
  • L05K0603030701, Luchs
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Konflikte zwischen der Kleintierhaltung bzw. Landwirtschaft und den Raubtieren sind offensichtlich. Vor allem der Wolf wird zu einem gewaltigen Problem. Trotz Schutzmassnahmen werden die Schäden an Nutztieren (insbesondere Schafe) und am Wild immer grösser. Mit der steigenden Präsenz des Wolfes im viel zu kleinräumigen Berggebiet riskieren wir die Ausrottung gefährdeter Nutztiere (z. B. Schwarznasen-Schaf). </p><p>Bemühungen zur Streichung des Wolfes aus der Liste der geschützten Tiere (Berner Konvention) sind bisher gescheitert. Der Wolf ist darum nicht jagdbar. Obwohl der Wolf erhebliche Schäden verursacht und zahlreiche Tiere angreift und tötet, können die Behörden nur in Ausnahmefällen mit Einzelabschüssen eingreifen. </p><p>Die bisherigen Schutzmassnahmen und die Einzelabschüsse sind aber nicht mehr geeignet, die erheblichen Schäden zu verhindern, nachdem sich aufgrund der Entwicklung der letzten Monate zeigt, dass sich auch in der Schweiz Wolfsrudel bilden. Es braucht darum eine Regulierung der Bestände. </p><p>Eine Regulierung ist auch notwendig, um das Gleichgewicht der Wildbestände zu erhalten und grössere Einbussen beim Wild (z. B. Reh, Gämse) zu verhindern. </p><p>Mit der vorgeschlagenen Änderung der Verordnung soll den Kantonen die Kompetenz eingeräumt werden, mit Zustimmung des Bafu die Bestände der Raubtiere (z. B. Wolf, Luchs, Bär) zu regulieren, wenn diese grosse Schäden an Haus- und Nutztieren verursachen oder eine angemessene jagdliche Nutzung des Wildbestandes verunmöglichen. </p><p>Die Kompetenz der Kantone zur Regulierung soll ausgeweitet werden, damit begründete Regulierungsmassnahmen innerhalb des Handlungsspielraums der Berner Konvention rasch und unbürokratisch beschlossen werden können.</p>
  • <p>Die Grossraubtiere Luchs und Wolf haben in den vergangenen Jahren in der Schweiz immer mehr Lebensraum gefunden und bereichern die Artenvielfalt. Die zunehmenden Bestände führen aber aufgrund der Schäden an Nutztieren und regional sinkender Wildbestände auch zu Konflikten mit Landwirten und Jägern. Das vom Motionär erwähnte Gleichgewicht der Wildtierbestände hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nichtsdestotrotz muss in einer Kulturlandschaft wie der Schweiz ein Gleichgewicht zwischen Schutz und Nutzung gesucht werden. Aus diesen Gründen hat das UVEK dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) im Dezember 2008 den Auftrag erteilt, im Rahmen des Handlungsspielraums der Berner Konvention eine Teilrevision der Jagdverordnung (JSV; SR 922.01) zu unterbreiten. Die Anliegen der Motion können in der geplanten JSV-Teilrevision weitgehend berücksichtigt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Regulierung der geschützten Raubtierbestände - insbesondere des Wolfsbestandes - die Jagdverordnung vom 29. Februar 1988 wie folgt zu ändern: </p><p>Artikel 4 Absatz 1 Regulierung von Beständen geschützter Arten</p><p>Mit vorheriger Zustimmung des Bafu können die Kantone befristete Massnahmen zur Regulierung geschützter Tierarten treffen, wenn diese: </p><p>a. ihren Lebensraum beeinträchtigen;</p><p>b. die Artenvielfalt gefährden; </p><p>c. grosse Schäden an Wald und Kulturen verursachen;</p><p>d. Menschen erheblich gefährden;</p><p>e. Tierseuchen verbreiten; </p><p>f. grosse Schäden an Haus- und Nutztieren verursachen; </p><p>g. eine angemessene jagdliche Nutzung der Wildbestände verunmöglichen.</p>
  • Regulierung des Wolfs- und Raubtierbestandes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Konflikte zwischen der Kleintierhaltung bzw. Landwirtschaft und den Raubtieren sind offensichtlich. Vor allem der Wolf wird zu einem gewaltigen Problem. Trotz Schutzmassnahmen werden die Schäden an Nutztieren (insbesondere Schafe) und am Wild immer grösser. Mit der steigenden Präsenz des Wolfes im viel zu kleinräumigen Berggebiet riskieren wir die Ausrottung gefährdeter Nutztiere (z. B. Schwarznasen-Schaf). </p><p>Bemühungen zur Streichung des Wolfes aus der Liste der geschützten Tiere (Berner Konvention) sind bisher gescheitert. Der Wolf ist darum nicht jagdbar. Obwohl der Wolf erhebliche Schäden verursacht und zahlreiche Tiere angreift und tötet, können die Behörden nur in Ausnahmefällen mit Einzelabschüssen eingreifen. </p><p>Die bisherigen Schutzmassnahmen und die Einzelabschüsse sind aber nicht mehr geeignet, die erheblichen Schäden zu verhindern, nachdem sich aufgrund der Entwicklung der letzten Monate zeigt, dass sich auch in der Schweiz Wolfsrudel bilden. Es braucht darum eine Regulierung der Bestände. </p><p>Eine Regulierung ist auch notwendig, um das Gleichgewicht der Wildbestände zu erhalten und grössere Einbussen beim Wild (z. B. Reh, Gämse) zu verhindern. </p><p>Mit der vorgeschlagenen Änderung der Verordnung soll den Kantonen die Kompetenz eingeräumt werden, mit Zustimmung des Bafu die Bestände der Raubtiere (z. B. Wolf, Luchs, Bär) zu regulieren, wenn diese grosse Schäden an Haus- und Nutztieren verursachen oder eine angemessene jagdliche Nutzung des Wildbestandes verunmöglichen. </p><p>Die Kompetenz der Kantone zur Regulierung soll ausgeweitet werden, damit begründete Regulierungsmassnahmen innerhalb des Handlungsspielraums der Berner Konvention rasch und unbürokratisch beschlossen werden können.</p>
    • <p>Die Grossraubtiere Luchs und Wolf haben in den vergangenen Jahren in der Schweiz immer mehr Lebensraum gefunden und bereichern die Artenvielfalt. Die zunehmenden Bestände führen aber aufgrund der Schäden an Nutztieren und regional sinkender Wildbestände auch zu Konflikten mit Landwirten und Jägern. Das vom Motionär erwähnte Gleichgewicht der Wildtierbestände hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nichtsdestotrotz muss in einer Kulturlandschaft wie der Schweiz ein Gleichgewicht zwischen Schutz und Nutzung gesucht werden. Aus diesen Gründen hat das UVEK dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) im Dezember 2008 den Auftrag erteilt, im Rahmen des Handlungsspielraums der Berner Konvention eine Teilrevision der Jagdverordnung (JSV; SR 922.01) zu unterbreiten. Die Anliegen der Motion können in der geplanten JSV-Teilrevision weitgehend berücksichtigt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Regulierung der geschützten Raubtierbestände - insbesondere des Wolfsbestandes - die Jagdverordnung vom 29. Februar 1988 wie folgt zu ändern: </p><p>Artikel 4 Absatz 1 Regulierung von Beständen geschützter Arten</p><p>Mit vorheriger Zustimmung des Bafu können die Kantone befristete Massnahmen zur Regulierung geschützter Tierarten treffen, wenn diese: </p><p>a. ihren Lebensraum beeinträchtigen;</p><p>b. die Artenvielfalt gefährden; </p><p>c. grosse Schäden an Wald und Kulturen verursachen;</p><p>d. Menschen erheblich gefährden;</p><p>e. Tierseuchen verbreiten; </p><p>f. grosse Schäden an Haus- und Nutztieren verursachen; </p><p>g. eine angemessene jagdliche Nutzung der Wildbestände verunmöglichen.</p>
    • Regulierung des Wolfs- und Raubtierbestandes

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