Rückstufung des Wolfsschutzes in der Berner Konvention
- ShortId
-
09.3813
- Id
-
20093813
- Updated
-
28.07.2023 13:17
- Language
-
de
- Title
-
Rückstufung des Wolfsschutzes in der Berner Konvention
- AdditionalIndexing
-
52;55;Landwirtschaft in Berggebieten;Schaf;Wildschäden;Wolf;Lebensraum;Europäische Konvention;Tierschutz;Schutz der Tierwelt
- 1
-
- L05K0603030702, Wolf
- L05K0603030501, Lebensraum
- L05K0601040802, Tierschutz
- L04K06010408, Schutz der Tierwelt
- L05K1002020204, Europäische Konvention
- L05K1401080103, Schaf
- L06K140103020703, Landwirtschaft in Berggebieten
- L05K1401070109, Wildschäden
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Konflikte zwischen der Landwirtschaft bzw. Kleintierhaltung und der Präsenz des Wolfes in der Schweiz werden immer offensichtlicher. Trotz verschiedener Schutzmassnahmen verursacht der Wolf grosse Schäden, die nicht mehr länger hingenommen werden dürfen. </p><p>In der Schweiz sind bereits rund ein Dutzend Wölfe nachgewiesen. Die Entwicklung der letzten Monate deutet klar darauf hin, dass sich auch bei uns Rudel bilden. Damit reichen die bisherigen Massnahmen - insbesondere Herdenschutzmassnahmen und bewilligte Einzelabschüsse - nicht mehr aus, um eine angemessene Regulierung des Wolfsbestandes sicherzustellen und übermässige Schäden an Viehbeständen (z. B. Schafe) zu verhindern. </p><p>Auch das Gleichgewicht in den Wildbeständen wird beeinträchtigt, und bei einzelnen Wildbeständen sind jagdwirtschaftliche Einbussen zu verzeichnen. </p><p>Der Wolf gehört heute weltweit nicht mehr zu den gefährdeten Tierarten. Im Gegenteil: Die Wolfspopulationen wachsen in vielen Ländern rasant an. Es rechtfertigt sich daher nicht mehr, den Wolf als "streng geschützte" Tierart zu bezeichnen. Durch eine Rückstufung des Wolfes in die Kategorie der "geschützten" Tierarten (Anhang III) kann eine sinnvolle Regulierung der Wolfspopulation eingeleitet werden. </p><p>Damit würde der Wolf als "geschützte Tierart" den gleichen Status haben wie der Luchs, was sachlich gerechtfertigt wäre. </p><p>Gerade Frankreich leidet ebenfalls unter der übermässigen Wolfspräsenz, weshalb es angezeigt ist, dass die Schweiz in dieser Frage eine Zusammenarbeit mit Frankreich anstrebt.</p>
- <p>Die Schweiz hat beim ständigen Ausschuss der Berner Konvention bereits im Jahr 2004 die Rückstufung des Wolfes vom Anhang II in den Anhang III beantragt. 2006 wurde dieser Antrag abgelehnt. Ein erneutes Vorstossen der Schweiz in dieser Angelegenheit ist deshalb zurzeit nicht opportun.</p><p>Mit den aktuellen gesetzlichen Grundlagen (Jagdgesetz, JSG, SR 922.0; Jagdverordnung, JSV, SR 922.01) und dem Konzept Wolf Schweiz hat der Bund derzeit genügend Spielraum, um übermässige Schäden an Viehbeständen zu verhindern. Abschüsse von einzelnen schadenstiftenden Tieren sind ausnahmsweise nach Artikel 9 der Berner Konvention auch bei im Anhang II aufgeführten Tierarten möglich.</p><p>Der Bundesrat ist aber nach wie vor der Überzeugung, dass eine Rückstufung des Wolfes in der Sache richtig wäre, und unterstützt die Forderung nach einer gemeinsamen Vorgehensweise mit den Nachbarländern. Die Schweizer Delegation wird deshalb das Thema Wolf und dessen Schutzstatus in Europa im Rahmen der unter dem Dach der Alpenkonvention neu gegründeten Plattform "Grosse Beutegreifer und freilebende Huftiere" einbringen. Die Schweiz würde einen gemeinsamen Vorschlag der Alpenländer zur Änderung des Schutzstatus beim ständigen Ausschuss der Berner Konvention in Strassburg denn auch unterstützen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Nachbarländern - insbesondere Frankreich - im Europarat den Antrag zu stellen, dass der Wolf vom Anhang lI der Berner Konvention vom 19. September 1979 von einer "streng geschützten" Art zu einer "geschützten Art" (Anhang III) zurückgestuft wird.</p>
- Rückstufung des Wolfsschutzes in der Berner Konvention
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Konflikte zwischen der Landwirtschaft bzw. Kleintierhaltung und der Präsenz des Wolfes in der Schweiz werden immer offensichtlicher. Trotz verschiedener Schutzmassnahmen verursacht der Wolf grosse Schäden, die nicht mehr länger hingenommen werden dürfen. </p><p>In der Schweiz sind bereits rund ein Dutzend Wölfe nachgewiesen. Die Entwicklung der letzten Monate deutet klar darauf hin, dass sich auch bei uns Rudel bilden. Damit reichen die bisherigen Massnahmen - insbesondere Herdenschutzmassnahmen und bewilligte Einzelabschüsse - nicht mehr aus, um eine angemessene Regulierung des Wolfsbestandes sicherzustellen und übermässige Schäden an Viehbeständen (z. B. Schafe) zu verhindern. </p><p>Auch das Gleichgewicht in den Wildbeständen wird beeinträchtigt, und bei einzelnen Wildbeständen sind jagdwirtschaftliche Einbussen zu verzeichnen. </p><p>Der Wolf gehört heute weltweit nicht mehr zu den gefährdeten Tierarten. Im Gegenteil: Die Wolfspopulationen wachsen in vielen Ländern rasant an. Es rechtfertigt sich daher nicht mehr, den Wolf als "streng geschützte" Tierart zu bezeichnen. Durch eine Rückstufung des Wolfes in die Kategorie der "geschützten" Tierarten (Anhang III) kann eine sinnvolle Regulierung der Wolfspopulation eingeleitet werden. </p><p>Damit würde der Wolf als "geschützte Tierart" den gleichen Status haben wie der Luchs, was sachlich gerechtfertigt wäre. </p><p>Gerade Frankreich leidet ebenfalls unter der übermässigen Wolfspräsenz, weshalb es angezeigt ist, dass die Schweiz in dieser Frage eine Zusammenarbeit mit Frankreich anstrebt.</p>
- <p>Die Schweiz hat beim ständigen Ausschuss der Berner Konvention bereits im Jahr 2004 die Rückstufung des Wolfes vom Anhang II in den Anhang III beantragt. 2006 wurde dieser Antrag abgelehnt. Ein erneutes Vorstossen der Schweiz in dieser Angelegenheit ist deshalb zurzeit nicht opportun.</p><p>Mit den aktuellen gesetzlichen Grundlagen (Jagdgesetz, JSG, SR 922.0; Jagdverordnung, JSV, SR 922.01) und dem Konzept Wolf Schweiz hat der Bund derzeit genügend Spielraum, um übermässige Schäden an Viehbeständen zu verhindern. Abschüsse von einzelnen schadenstiftenden Tieren sind ausnahmsweise nach Artikel 9 der Berner Konvention auch bei im Anhang II aufgeführten Tierarten möglich.</p><p>Der Bundesrat ist aber nach wie vor der Überzeugung, dass eine Rückstufung des Wolfes in der Sache richtig wäre, und unterstützt die Forderung nach einer gemeinsamen Vorgehensweise mit den Nachbarländern. Die Schweizer Delegation wird deshalb das Thema Wolf und dessen Schutzstatus in Europa im Rahmen der unter dem Dach der Alpenkonvention neu gegründeten Plattform "Grosse Beutegreifer und freilebende Huftiere" einbringen. Die Schweiz würde einen gemeinsamen Vorschlag der Alpenländer zur Änderung des Schutzstatus beim ständigen Ausschuss der Berner Konvention in Strassburg denn auch unterstützen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Nachbarländern - insbesondere Frankreich - im Europarat den Antrag zu stellen, dass der Wolf vom Anhang lI der Berner Konvention vom 19. September 1979 von einer "streng geschützten" Art zu einer "geschützten Art" (Anhang III) zurückgestuft wird.</p>
- Rückstufung des Wolfsschutzes in der Berner Konvention
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