Planung der Alpbewirtschaftung

ShortId
09.3814
Id
20093814
Updated
28.07.2023 11:10
Language
de
Title
Planung der Alpbewirtschaftung
AdditionalIndexing
55;52;Landwirtschaft in Berggebieten;Schaf;Berggebiet;Wolf;Jagdvorschrift;Freilandhaltung
1
  • L06K140103020703, Landwirtschaft in Berggebieten
  • L04K06030102, Berggebiet
  • L05K0603030702, Wolf
  • L05K1401080103, Schaf
  • L05K0601040801, Jagdvorschrift
  • L05K1401010203, Freilandhaltung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz gibt es heute rund 450 000 Schafe, von denen rund 250 000 auf unseren Alpen gesömmert werden. Die zunehmende Präsenz von Raubtieren, insbesondere des Wolfes, stellt die Berglandwirtschaft und Kleintierhaltung vor immense Probleme. Regelmässig verursacht der Wolf erhebliche Schäden. </p><p>Die im Konzept Wolf Schweiz vorgesehenen Herdenschutzmassnahmen sind nicht in allen Alpen umsetzbar. Gewisse Alpen sind nicht ohne unzumutbaren Aufwand schützbar, weil die Tierbestände zu klein sind oder ein Herdenschutz aufgrund der topografischen Verhältnisse technisch nicht umsetzbar ist bzw. unverhältnismässig teuer zu stehen käme. </p><p>Eine Planung der Alpbewirtschaftung soll aufzeigen, auf welchen Sömmerungsalpen keine zumutbaren Herdenschutzmassnahmen möglich sind. Für diese Alpen soll eine erleichterte Regulierung der Raubtierbestände ermöglicht werden.</p><p>Die Planung hat ebenfalls aufzuzeigen, welche Mittel von Bund und Kantonen bereitgestellt werden müssen, um mögliche und verhältnismässige Herdenschutzmassnahmen in den schützbaren Alpen zu realisieren.</p>
  • <p>Durch die Wiederansiedlung und Ausbreitung des Wolfes im Alpenraum ergeben sich gezwungenermassen Konflikte im Zusammenhang mit der Haltung von Nutztieren, insbesondere mit der Schafhaltung auf Sömmerungsbetrieben. Die nachhaltige Schafsömmerung wird seit 2002 gezielt gefördert, indem für Schafe, die behirtet oder in Umtriebsweiden gehalten werden, höhere Sömmerungsbeiträge ausgerichtet werden. Nach der Sömmerungsbeitragsverordnung (SöBV; SR 910.133) werden für behirtete Schafe 320 Franken, für Schafe in Umtriebsweiden 240 Franken und für Schafhaltung in übrigen Weiden 120 Franken pro Normalstoss ausbezahlt. Ein Normalstoss entspricht einer Grossvieheinheit (etwa 11 Schafe) mit einer Sömmerungsdauer von 100 Tagen. Mit den höheren Beiträgen sollen die Personal- und Materialkosten, die durch Behirtung und Einzäunung anfallen, abgegolten werden. Heute werden rund 60 Prozent der gesömmerten Schafe behirtet oder in Umtriebsweiden gehalten. Mehr als 75 Prozent der Sömmerungsbeiträge für Schafe werden für diese nachhaltigen Weidesysteme ausgerichtet. Diese bieten auch einen gewissen Schutz gegenüber Grossraubtieren. Mit diesem Anreizsystem auf Basis des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) wird dem Grundanliegen des Motionärs grundsätzlich entsprochen. Allerdings wird es aufgrund der heutigen Herdenstrukturen mit relativ vielen kleinen Herden in zum Teil entlegenen Gebieten sowie der Topografie im Sömmerungsgebiet nicht möglich sein, alle Schafe zu behirten oder in Umtriebsweiden zu halten.</p><p>Mit dem Konzept Wolf Schweiz vom 10. März 2008 wurden die Rahmenbedingungen geschaffen, um die Probleme zu minimieren, die zwischen Menschen und ihren Aktivitäten sowie der Anwesenheit von Wölfen entstehen können. Die diesbezügliche Rechtsgrundlage ist im Jagdgesetz (JSG; 922.0) und in der Jagdverordnung (JSV; SR 922.01) enthalten. In derselben Gesetzgebung sind auch die entsprechenden Präventionsmassnahmen vorgesehen und ist die Entschädigung von Grossraubtierschäden geregelt. Diese Gesetzesgrundlage und das darauf abgestützte Wolfkonzept erlauben, die vom Motionär verlangten planerischen und konzeptionellen Aufgaben anzugehen. Dazu ist keine neue Gesetzesgrundlage notwendig. Für permanente, über eine Pilotphase hinausgehende präventive Herdenschutzmassnahmen wird die bestehende Gesetzgebung von der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle allerdings als unzureichend erachtet. Der Bundesrat wird deshalb das Bundesamt für Umwelt beauftragen, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft Lösungswege zur längerfristigen Finanzierung der Herdenschutzmassnahmen und deren rechtlicher Absicherung zu erarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung im Bereich der Landwirtschaft so zu ändern, dass der Bund innert nützlicher Frist in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Planung der Alpbewirtschaftung erstellen muss, welche eine Beurteilung des möglichen Herdenschutzes vor Raubtieren und dessen Finanzierung für die gesamte Schweiz einheitlich aufzeigt. Diese Alpbewirtschaftungsplanung soll Grundlage sein für eine erleichterte Regulierung der Raubtierbestände in nichtschützbaren Alpen.</p>
  • Planung der Alpbewirtschaftung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz gibt es heute rund 450 000 Schafe, von denen rund 250 000 auf unseren Alpen gesömmert werden. Die zunehmende Präsenz von Raubtieren, insbesondere des Wolfes, stellt die Berglandwirtschaft und Kleintierhaltung vor immense Probleme. Regelmässig verursacht der Wolf erhebliche Schäden. </p><p>Die im Konzept Wolf Schweiz vorgesehenen Herdenschutzmassnahmen sind nicht in allen Alpen umsetzbar. Gewisse Alpen sind nicht ohne unzumutbaren Aufwand schützbar, weil die Tierbestände zu klein sind oder ein Herdenschutz aufgrund der topografischen Verhältnisse technisch nicht umsetzbar ist bzw. unverhältnismässig teuer zu stehen käme. </p><p>Eine Planung der Alpbewirtschaftung soll aufzeigen, auf welchen Sömmerungsalpen keine zumutbaren Herdenschutzmassnahmen möglich sind. Für diese Alpen soll eine erleichterte Regulierung der Raubtierbestände ermöglicht werden.</p><p>Die Planung hat ebenfalls aufzuzeigen, welche Mittel von Bund und Kantonen bereitgestellt werden müssen, um mögliche und verhältnismässige Herdenschutzmassnahmen in den schützbaren Alpen zu realisieren.</p>
    • <p>Durch die Wiederansiedlung und Ausbreitung des Wolfes im Alpenraum ergeben sich gezwungenermassen Konflikte im Zusammenhang mit der Haltung von Nutztieren, insbesondere mit der Schafhaltung auf Sömmerungsbetrieben. Die nachhaltige Schafsömmerung wird seit 2002 gezielt gefördert, indem für Schafe, die behirtet oder in Umtriebsweiden gehalten werden, höhere Sömmerungsbeiträge ausgerichtet werden. Nach der Sömmerungsbeitragsverordnung (SöBV; SR 910.133) werden für behirtete Schafe 320 Franken, für Schafe in Umtriebsweiden 240 Franken und für Schafhaltung in übrigen Weiden 120 Franken pro Normalstoss ausbezahlt. Ein Normalstoss entspricht einer Grossvieheinheit (etwa 11 Schafe) mit einer Sömmerungsdauer von 100 Tagen. Mit den höheren Beiträgen sollen die Personal- und Materialkosten, die durch Behirtung und Einzäunung anfallen, abgegolten werden. Heute werden rund 60 Prozent der gesömmerten Schafe behirtet oder in Umtriebsweiden gehalten. Mehr als 75 Prozent der Sömmerungsbeiträge für Schafe werden für diese nachhaltigen Weidesysteme ausgerichtet. Diese bieten auch einen gewissen Schutz gegenüber Grossraubtieren. Mit diesem Anreizsystem auf Basis des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) wird dem Grundanliegen des Motionärs grundsätzlich entsprochen. Allerdings wird es aufgrund der heutigen Herdenstrukturen mit relativ vielen kleinen Herden in zum Teil entlegenen Gebieten sowie der Topografie im Sömmerungsgebiet nicht möglich sein, alle Schafe zu behirten oder in Umtriebsweiden zu halten.</p><p>Mit dem Konzept Wolf Schweiz vom 10. März 2008 wurden die Rahmenbedingungen geschaffen, um die Probleme zu minimieren, die zwischen Menschen und ihren Aktivitäten sowie der Anwesenheit von Wölfen entstehen können. Die diesbezügliche Rechtsgrundlage ist im Jagdgesetz (JSG; 922.0) und in der Jagdverordnung (JSV; SR 922.01) enthalten. In derselben Gesetzgebung sind auch die entsprechenden Präventionsmassnahmen vorgesehen und ist die Entschädigung von Grossraubtierschäden geregelt. Diese Gesetzesgrundlage und das darauf abgestützte Wolfkonzept erlauben, die vom Motionär verlangten planerischen und konzeptionellen Aufgaben anzugehen. Dazu ist keine neue Gesetzesgrundlage notwendig. Für permanente, über eine Pilotphase hinausgehende präventive Herdenschutzmassnahmen wird die bestehende Gesetzgebung von der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle allerdings als unzureichend erachtet. Der Bundesrat wird deshalb das Bundesamt für Umwelt beauftragen, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft Lösungswege zur längerfristigen Finanzierung der Herdenschutzmassnahmen und deren rechtlicher Absicherung zu erarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung im Bereich der Landwirtschaft so zu ändern, dass der Bund innert nützlicher Frist in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Planung der Alpbewirtschaftung erstellen muss, welche eine Beurteilung des möglichen Herdenschutzes vor Raubtieren und dessen Finanzierung für die gesamte Schweiz einheitlich aufzeigt. Diese Alpbewirtschaftungsplanung soll Grundlage sein für eine erleichterte Regulierung der Raubtierbestände in nichtschützbaren Alpen.</p>
    • Planung der Alpbewirtschaftung

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