Autobahnumfahrung Lausanne-Ost

ShortId
09.3822
Id
20093822
Updated
28.07.2023 09:08
Language
de
Title
Autobahnumfahrung Lausanne-Ost
AdditionalIndexing
48;Autobahn;Nationalstrassenbau;Schnellstrasse;Verkehrsplanung;Waadt
1
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L06K070503010401, Nationalstrassenbau
  • L05K1803010208, Schnellstrasse
  • L04K18020208, Verkehrsplanung
  • L05K0301010120, Waadt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Autobahnumfahrung Lausanne Ost (Lutrive, mit Abzweigung nach Corsy) ist ein Problemfall in der Umsetzung des Nationalstrassennetzes. Angesichts des klaren Entscheids des Bundesrates und des Parlaments für die Fertigstellung des in den Fünfzigerjahren geplanten Autobahnnetzes geht es jetzt darum, eine klare Planung für die Realisierung dieses Bauwerks vorzunehmen.</p><p>Diese Planung ist umso notwendiger, als aktuell das Agglomerationsprogramm Lausanne-Morges, das ebenfalls die Gegend Lausanne-Ost betrifft, umgesetzt wird. </p><p>Ausserdem stellt sich die Frage, ob die Umsetzung der Bundesgesetzgebung rein zufällig geschieht oder vom Tun und Lassen bestimmter Personen abhängt, die ihre eigenen Visionen verwirklichen wollen.</p>
  • <p>Die Strecke "Lutrive, bifurcation vers Corsy", die im geltenden Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz (SR 725.113.11) enthalten ist, ist gebaut und seit dem 26. August 1976 in Betrieb. Die Interpellation dürfte sich daher vermutlich auf die Fortsetzung beziehen, auf die Strecke von Corsy bis La Perraudette. Diese Strecke ist aber nicht mehr Bestandteil des Nationalstrassennetzes. Entsprechend ist hier auch nicht der Bund zuständig.</p><p>Die Strecke von Corsy bis La Perraudette hat eine lange Geschichte. Sie war Teil der ursprünglich als Alternative zur heutigen Nordumfahrung von Lausanne vorgesehenen Südspange. Mit dem Entscheid, die Nordspange zu realisieren, wurde die Südspange aus dem Nationalstrassennetz gestrichen.</p><p>Die Realisierung einer Verlängerung der Nationalstrasse von Corsy bis La Perraudette blieb aber ein Thema. Diese Frage haben die eidgenössischen Räte im Jahr 1986 entschieden. Entgegen dem Antrag der Kommission zur Überprüfung von Netzbestandteilen ("Kommission Biel") haben sie die Strecke nicht wieder in den Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz aufgenommen. Sie sind dem Bundesrat gefolgt und haben ein Postulat überwiesen, wonach Bund und Kanton gemeinsam ausserhalb des Nationalstrassennetzbeschlusses nach Lösungen suchen sollen. Der damals zuständige Departementsvorsteher hat im Jahr 1986 in einem Schreiben bestätigt, dass der Bund gewillt sei, sich an einer allfälligen kantonalen Lösung finanziell zu beteiligen. Seither wurde zwar in unregelmässigen Abständen geplant und projektiert, ein ausgereiftes und spruchreifes Projekt liegt aber bis heute nicht vor.</p><p>Der Bundesrat sieht keinen Grund, warum diese innerstädtische Strasse heute ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden sollte. Falls dereinst der Kanton doch einmal ein Projekt vorlegen sollte, würde sich vielmehr die Frage stellen, inwiefern der Bund noch an die vor mehr als 20 Jahren gemachte Zusage gebunden wäre; dies vor allem deshalb, weil inzwischen der Gesetzgeber mit dem Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen (IFG; SR 725.13) eine spezielle Rechtsgrundlage für solche Vorhaben geschaffen hat. Ein allfälliges Projekt als Fortsetzung des Zubringers Corsy müsste daher allenfalls als Bestandteil eines Agglomerationsprojektes Lausanne unterstützt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird um Antwort auf die folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Plant der Bund noch immer die Autobahnumfahrung Lausanne-Ost (N9, Lutrive, mit Abzweigung nach Corsy), die im Anhang (Liste der schweizerischen Nationalstrassen) des Bundesbeschlusses vom 21. Juni 1960 über das Nationalstrassennetz vorgesehen ist?</p><p>2. Falls ja, in welchem Zeitrahmen kann gemäss der heutigen Planung eine Eröffnung dieses Bauwerks erwartet werden, das im Rahmen der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes finanziert wird?</p><p>3. Falls nein, warum nicht, wo dieses Bauwerk doch schwarz auf weiss im Anhang eines seit bald 50 Jahren geltenden Bundesbeschlusses steht?</p>
  • Autobahnumfahrung Lausanne-Ost
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Autobahnumfahrung Lausanne Ost (Lutrive, mit Abzweigung nach Corsy) ist ein Problemfall in der Umsetzung des Nationalstrassennetzes. Angesichts des klaren Entscheids des Bundesrates und des Parlaments für die Fertigstellung des in den Fünfzigerjahren geplanten Autobahnnetzes geht es jetzt darum, eine klare Planung für die Realisierung dieses Bauwerks vorzunehmen.</p><p>Diese Planung ist umso notwendiger, als aktuell das Agglomerationsprogramm Lausanne-Morges, das ebenfalls die Gegend Lausanne-Ost betrifft, umgesetzt wird. </p><p>Ausserdem stellt sich die Frage, ob die Umsetzung der Bundesgesetzgebung rein zufällig geschieht oder vom Tun und Lassen bestimmter Personen abhängt, die ihre eigenen Visionen verwirklichen wollen.</p>
    • <p>Die Strecke "Lutrive, bifurcation vers Corsy", die im geltenden Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz (SR 725.113.11) enthalten ist, ist gebaut und seit dem 26. August 1976 in Betrieb. Die Interpellation dürfte sich daher vermutlich auf die Fortsetzung beziehen, auf die Strecke von Corsy bis La Perraudette. Diese Strecke ist aber nicht mehr Bestandteil des Nationalstrassennetzes. Entsprechend ist hier auch nicht der Bund zuständig.</p><p>Die Strecke von Corsy bis La Perraudette hat eine lange Geschichte. Sie war Teil der ursprünglich als Alternative zur heutigen Nordumfahrung von Lausanne vorgesehenen Südspange. Mit dem Entscheid, die Nordspange zu realisieren, wurde die Südspange aus dem Nationalstrassennetz gestrichen.</p><p>Die Realisierung einer Verlängerung der Nationalstrasse von Corsy bis La Perraudette blieb aber ein Thema. Diese Frage haben die eidgenössischen Räte im Jahr 1986 entschieden. Entgegen dem Antrag der Kommission zur Überprüfung von Netzbestandteilen ("Kommission Biel") haben sie die Strecke nicht wieder in den Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz aufgenommen. Sie sind dem Bundesrat gefolgt und haben ein Postulat überwiesen, wonach Bund und Kanton gemeinsam ausserhalb des Nationalstrassennetzbeschlusses nach Lösungen suchen sollen. Der damals zuständige Departementsvorsteher hat im Jahr 1986 in einem Schreiben bestätigt, dass der Bund gewillt sei, sich an einer allfälligen kantonalen Lösung finanziell zu beteiligen. Seither wurde zwar in unregelmässigen Abständen geplant und projektiert, ein ausgereiftes und spruchreifes Projekt liegt aber bis heute nicht vor.</p><p>Der Bundesrat sieht keinen Grund, warum diese innerstädtische Strasse heute ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden sollte. Falls dereinst der Kanton doch einmal ein Projekt vorlegen sollte, würde sich vielmehr die Frage stellen, inwiefern der Bund noch an die vor mehr als 20 Jahren gemachte Zusage gebunden wäre; dies vor allem deshalb, weil inzwischen der Gesetzgeber mit dem Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen (IFG; SR 725.13) eine spezielle Rechtsgrundlage für solche Vorhaben geschaffen hat. Ein allfälliges Projekt als Fortsetzung des Zubringers Corsy müsste daher allenfalls als Bestandteil eines Agglomerationsprojektes Lausanne unterstützt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird um Antwort auf die folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Plant der Bund noch immer die Autobahnumfahrung Lausanne-Ost (N9, Lutrive, mit Abzweigung nach Corsy), die im Anhang (Liste der schweizerischen Nationalstrassen) des Bundesbeschlusses vom 21. Juni 1960 über das Nationalstrassennetz vorgesehen ist?</p><p>2. Falls ja, in welchem Zeitrahmen kann gemäss der heutigen Planung eine Eröffnung dieses Bauwerks erwartet werden, das im Rahmen der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes finanziert wird?</p><p>3. Falls nein, warum nicht, wo dieses Bauwerk doch schwarz auf weiss im Anhang eines seit bald 50 Jahren geltenden Bundesbeschlusses steht?</p>
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