Langfristige Regulierung des Milchmarktes
- ShortId
-
09.3837
- Id
-
20093837
- Updated
-
28.07.2023 08:03
- Language
-
de
- Title
-
Langfristige Regulierung des Milchmarktes
- AdditionalIndexing
-
55;Milchindustrie;Marktregulierung;Agrarmarkt;Milch;Marktintervention
- 1
-
- L05K1401030202, Agrarmarkt
- L05K1402060106, Milch
- L05K1402030108, Milchindustrie
- L05K0701030310, Marktregulierung
- L05K0701030306, Marktintervention
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Vorbeugen ist besser als heilen. Die Milchpreise in der Europäischen Union sind so niedrig, dass sie den Wettbewerb praktisch ausschalten. Dies erhöht die Importmengen und belastet den Schweizer Milchmarkt zusätzlich.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Probleme bewusst und hat 2008 mit einem Nachtragskredit 14 Millionen Franken bereitgestellt, um die Butter- und Rahmüberschüsse abzubauen. Ausserdem hat er die solidarischen Selbsthilfemassnahmen der Produzentinnen und Produzenten allgemeinverbindlich erklärt (Beteiligung von 1 Rappen je Kilogramm vermarktete Milch, also ungefähr 33 Millionen Franken).</p><p>Dies zeigt, dass zur Regulierung des Milchmarktes vorbeugende Massnahmen, die eine Überschwemmung dieses Marktes verhindern, wirksamer und vor allem weniger kostspielig wären. </p><p>Wie die Allgemeinverbindlichkeit der Selbsthilfemassnahmen wäre eine Allgemeinverbindlichkeit des Mengenmanagements eine angemessene Massnahme. Weitere gesetzeskonforme und für verbindlich erklärte Massnahmen würden ebenfalls eine bessere Regulierung des Milchmarktes ermöglichen.</p>
- <p>Gemäss Artikel 8 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) sind die Förderung der Qualität und des Absatzes sowie die Anpassung der Produktion und des Angebotes an die Erfordernisse des Marktes Sache der Organisationen der Produzenten und Produzentinnen oder der entsprechenden Branche. Der Bundesrat kann gestützt auf Artikel 9 LwG Selbsthilfemassnahmen dieser Organisationen auf deren Nichtmitglieder ausdehnen. Artikel 9 Absatz 3 LwG setzt dem Bundesrat dabei jedoch Grenzen im Bereich der Anpassung der Produktion und des Absatzes an die Erfordernisse des Marktes. Es darf sich nur um vorübergehende Massnahmen handeln, um ausserordentliche Entwicklungen zu bewältigen, die nicht durch strukturelle Probleme bedingt sind. </p><p>Anträge einer Branchenorganisation für die Ausdehnung einer Selbsthilfemassnahme auf Nichtmitglieder werden vom Bundesrat bevorzugt. Denn Branchenorganisationen, die Vertreter der Produktion, der Verarbeitung und oft auch des Handels vereinen, sind besser in der Lage, eine grundlegende Diskussion über die Entwicklung der Nachfrage zu führen und Entscheidungen zu treffen, die den Erfordernissen des Marktes entsprechen, als Produzentenorganisationen, in denen nur ein Glied der Wertschöpfungskette enthalten ist. </p><p>Der Bundesrat ist deshalb bereit, ein Gesuch der Branchenorganisation Milch zu prüfen. Er wird die Massnahmen auf Nichtmitglieder ausdehnen, wenn sie sachgerecht und rechtskonform sind und die positiven Effekte eines flexibilisierten Marktes - eine Ausrichtung der Produktion auf die vermarktbare Menge - nicht infrage stellen. Der Bundesrat lehnt es hingegen ab, permanente Mengensteuerungsmassnahmen zu unterstützen, welche einer Wiedereinführung der einzelbetrieblichen Milchkontingentierung in anderer Rechtsform gleichkommen würden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Einvernehmen mit den landwirtschaftlichen Berufsorganisationen strukturelle Massnahmen zur Regulierung des Milchmarktes zu treffen.</p>
- Langfristige Regulierung des Milchmarktes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Vorbeugen ist besser als heilen. Die Milchpreise in der Europäischen Union sind so niedrig, dass sie den Wettbewerb praktisch ausschalten. Dies erhöht die Importmengen und belastet den Schweizer Milchmarkt zusätzlich.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Probleme bewusst und hat 2008 mit einem Nachtragskredit 14 Millionen Franken bereitgestellt, um die Butter- und Rahmüberschüsse abzubauen. Ausserdem hat er die solidarischen Selbsthilfemassnahmen der Produzentinnen und Produzenten allgemeinverbindlich erklärt (Beteiligung von 1 Rappen je Kilogramm vermarktete Milch, also ungefähr 33 Millionen Franken).</p><p>Dies zeigt, dass zur Regulierung des Milchmarktes vorbeugende Massnahmen, die eine Überschwemmung dieses Marktes verhindern, wirksamer und vor allem weniger kostspielig wären. </p><p>Wie die Allgemeinverbindlichkeit der Selbsthilfemassnahmen wäre eine Allgemeinverbindlichkeit des Mengenmanagements eine angemessene Massnahme. Weitere gesetzeskonforme und für verbindlich erklärte Massnahmen würden ebenfalls eine bessere Regulierung des Milchmarktes ermöglichen.</p>
- <p>Gemäss Artikel 8 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) sind die Förderung der Qualität und des Absatzes sowie die Anpassung der Produktion und des Angebotes an die Erfordernisse des Marktes Sache der Organisationen der Produzenten und Produzentinnen oder der entsprechenden Branche. Der Bundesrat kann gestützt auf Artikel 9 LwG Selbsthilfemassnahmen dieser Organisationen auf deren Nichtmitglieder ausdehnen. Artikel 9 Absatz 3 LwG setzt dem Bundesrat dabei jedoch Grenzen im Bereich der Anpassung der Produktion und des Absatzes an die Erfordernisse des Marktes. Es darf sich nur um vorübergehende Massnahmen handeln, um ausserordentliche Entwicklungen zu bewältigen, die nicht durch strukturelle Probleme bedingt sind. </p><p>Anträge einer Branchenorganisation für die Ausdehnung einer Selbsthilfemassnahme auf Nichtmitglieder werden vom Bundesrat bevorzugt. Denn Branchenorganisationen, die Vertreter der Produktion, der Verarbeitung und oft auch des Handels vereinen, sind besser in der Lage, eine grundlegende Diskussion über die Entwicklung der Nachfrage zu führen und Entscheidungen zu treffen, die den Erfordernissen des Marktes entsprechen, als Produzentenorganisationen, in denen nur ein Glied der Wertschöpfungskette enthalten ist. </p><p>Der Bundesrat ist deshalb bereit, ein Gesuch der Branchenorganisation Milch zu prüfen. Er wird die Massnahmen auf Nichtmitglieder ausdehnen, wenn sie sachgerecht und rechtskonform sind und die positiven Effekte eines flexibilisierten Marktes - eine Ausrichtung der Produktion auf die vermarktbare Menge - nicht infrage stellen. Der Bundesrat lehnt es hingegen ab, permanente Mengensteuerungsmassnahmen zu unterstützen, welche einer Wiedereinführung der einzelbetrieblichen Milchkontingentierung in anderer Rechtsform gleichkommen würden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Einvernehmen mit den landwirtschaftlichen Berufsorganisationen strukturelle Massnahmen zur Regulierung des Milchmarktes zu treffen.</p>
- Langfristige Regulierung des Milchmarktes
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