Verkehrsfinanzierung von ZEB 2 über einen eigenen Fonds Bahn 2030

ShortId
09.3849
Id
20093849
Updated
28.07.2023 09:35
Language
de
Title
Verkehrsfinanzierung von ZEB 2 über einen eigenen Fonds Bahn 2030
AdditionalIndexing
48;öffentlicher Verkehr;Rückzahlung;künftige Bahninfrastruktur;Fonds;Finanzierung
1
  • L05K1803020401, künftige Bahninfrastruktur
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K11090203, Fonds
  • L05K1104030103, Rückzahlung
  • L04K18010213, öffentlicher Verkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Parlament hat im ZEB-Gesetz vom 20. März 2009 (SR 742.140.2) in Artikel 10 Absatz 5 vorgegeben, dass die Finanzierung von Bahn 2030 über den bestehenden FinöV-Fonds erfolgen soll. Dies geht über die bisher beschlossenen Projekte hinaus, die der FinöV-Fonds finanziert und für die das Parlament Verpflichtungskredite gesprochen hat. Entsprechend wäre die Laufzeit des Fonds zu verlängern, und die Zuführung zusätzlicher Mittel ist nötig. Ein zusätzlicher Fonds würde dem Auftrag des Parlamentes widersprechen und die Transparenz bei der Bahnfinanzierung verringern. Dies erachtet der Bundesrat nicht als sinnvoll. Es wird bei der Finanzierung von Bahn 2030 um die Frage gehen, ob Politik und Volk bereit sind, zusätzliche Mittel für Eisenbahninfrastruktur-Investitionen zur Verfügung zu stellen. Auf welchem Wege dies konkret erfolgt, wird der Bundesrat erst im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage zu Bahn 2030 zur Diskussion stellen. Grundsätzlich ist dies jedoch problemlos und mit der gleichen Wirkung auch im bestehenden FinöV-Fonds möglich. Ein neuer Fonds ist dafür nicht erforderlich.</p><p>Der Bundesrat hat das zuständige Departement UVEK beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage mit zwei Investitionsvarianten von 12 und 21 Milliarden Franken auszuarbeiten. Er hat als Stossrichtung für die Finanzierung vorgegeben, die bisherigen Einnahmequellen des FinöV-Fonds weiterhin zu nutzen. Gleichzeitig hat er festgehalten, dass der FinöV-Fonds sich nicht weiter verschulden darf. Eine Anhebung der Bevorschussungslimite steht also nicht zur Diskussion. Ferner müssen die Vorschüsse, die den Fonds und somit die Bauvorhaben durch Zinskosten belasten, gemäss geltendem Fondsreglement zurückbezahlt werden. Die Rückzahlung der Bevorschussung bleibt somit wie bisher terminiert.</p><p>Um die Liquidität des FinöV-Fonds zu gewährleisten, sind für Bahn 2030 befristet (2017 bis 2027) zusätzliche Einnahmequellen notwendig. Der Bundesrat hat auch hier Stossrichtungen für die Arbeiten an der Vernehmlassungsvorlage vorgegeben: Ein Beitrag der öV-Kunden oder Bahnbenutzer ist dabei eine der möglichen Lösungen, die geprüft werden, ebenso wie ein Beitrag der Kantone. Eine verzögerte Rückzahlung der Bundesbevorschussungen stellt grundsätzlich eine weitere Möglichkeit dar, die Liquidität des FinöV-Fonds ab etwa 2018 zu erhöhen. Diese Möglichkeit lehnt der Bundesrat jedoch ab, da die Rückzahlung bereits zweimal hinausgeschoben wurde.</p><p>Die Vorlage Bahn 2030 und die Weiterführung des FinöV-Fonds mit neuen Einnahmen bedarf einer Verfassungsänderung. Somit werden schliesslich Volk und Stände über Bahn 2030 abstimmen und entscheiden. Der Bundesrat sieht vor, 2010 eine Vernehmlassung zu Bahn 2030 zu eröffnen. In diesem Rahmen wird er auch die verschiedenen Finanzierungsvarianten behandeln. Der Bundesrat strebt grundsätzlich eine stärkere Verursacherfinanzierung im Verkehr an, soweit dies möglich und sinnvoll ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das UVEK möchte die Projekte Bahn 2030 mit dem bisherigen FinöV-Fonds finanzieren. Die finanzielle Bevorschussung durch den Bund in den FinöV-Fonds ist korrekterweise voll rückzahlbar. </p><p>Mit der kommerziellen Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels sind mindestens 50 Prozent der zweckgebundenen Einnahmen für die Rückzahlung einzusetzen. Gemäss heutigen Modellrechnungen müsste der FinöV-Fonds bis 2027 voll zurückbezahlt sein.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Warum hat er für die Grossprojekte Bahn 2030 nicht einen eigenen Fonds mit einer neuen und verlässlichen Finanzierung vorgesehen?</p><p>2. Wie beurteilt er die Problematik der Finanzierung dieser neuen Grossprojekte Bahn 2030 über den bisherigen FinöV-Fonds hinsichtlich der Rückzahlung der Bundesbevorschussungen, welche damit unendlich in die Zukunft verschoben werden, und der Transparenz mit dem FinöV-Fonds?</p><p>3. Wie beurteilt er den Vorschlag, dass die verpflichtenden Rückzahlungen der Bundesbevorschussungen aus dem aktuellen FinöV-Fonds nicht an die Bundeskasse, sondern als Einspeisung von wieder rückzahlbaren Bevorschussungen in einen neuen Fonds Bahn 2030 fliessen würden?</p><p>4. Sind im Zusammenhang mit der Finanzierung von Bahn 2030 vom Bundesrat auch verursachergerechte Beiträge der ÖV-Nutzer zur Finanzierung der Grossprojekte Bahn 2030 vorgesehen?</p>
  • Verkehrsfinanzierung von ZEB 2 über einen eigenen Fonds Bahn 2030
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Parlament hat im ZEB-Gesetz vom 20. März 2009 (SR 742.140.2) in Artikel 10 Absatz 5 vorgegeben, dass die Finanzierung von Bahn 2030 über den bestehenden FinöV-Fonds erfolgen soll. Dies geht über die bisher beschlossenen Projekte hinaus, die der FinöV-Fonds finanziert und für die das Parlament Verpflichtungskredite gesprochen hat. Entsprechend wäre die Laufzeit des Fonds zu verlängern, und die Zuführung zusätzlicher Mittel ist nötig. Ein zusätzlicher Fonds würde dem Auftrag des Parlamentes widersprechen und die Transparenz bei der Bahnfinanzierung verringern. Dies erachtet der Bundesrat nicht als sinnvoll. Es wird bei der Finanzierung von Bahn 2030 um die Frage gehen, ob Politik und Volk bereit sind, zusätzliche Mittel für Eisenbahninfrastruktur-Investitionen zur Verfügung zu stellen. Auf welchem Wege dies konkret erfolgt, wird der Bundesrat erst im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage zu Bahn 2030 zur Diskussion stellen. Grundsätzlich ist dies jedoch problemlos und mit der gleichen Wirkung auch im bestehenden FinöV-Fonds möglich. Ein neuer Fonds ist dafür nicht erforderlich.</p><p>Der Bundesrat hat das zuständige Departement UVEK beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage mit zwei Investitionsvarianten von 12 und 21 Milliarden Franken auszuarbeiten. Er hat als Stossrichtung für die Finanzierung vorgegeben, die bisherigen Einnahmequellen des FinöV-Fonds weiterhin zu nutzen. Gleichzeitig hat er festgehalten, dass der FinöV-Fonds sich nicht weiter verschulden darf. Eine Anhebung der Bevorschussungslimite steht also nicht zur Diskussion. Ferner müssen die Vorschüsse, die den Fonds und somit die Bauvorhaben durch Zinskosten belasten, gemäss geltendem Fondsreglement zurückbezahlt werden. Die Rückzahlung der Bevorschussung bleibt somit wie bisher terminiert.</p><p>Um die Liquidität des FinöV-Fonds zu gewährleisten, sind für Bahn 2030 befristet (2017 bis 2027) zusätzliche Einnahmequellen notwendig. Der Bundesrat hat auch hier Stossrichtungen für die Arbeiten an der Vernehmlassungsvorlage vorgegeben: Ein Beitrag der öV-Kunden oder Bahnbenutzer ist dabei eine der möglichen Lösungen, die geprüft werden, ebenso wie ein Beitrag der Kantone. Eine verzögerte Rückzahlung der Bundesbevorschussungen stellt grundsätzlich eine weitere Möglichkeit dar, die Liquidität des FinöV-Fonds ab etwa 2018 zu erhöhen. Diese Möglichkeit lehnt der Bundesrat jedoch ab, da die Rückzahlung bereits zweimal hinausgeschoben wurde.</p><p>Die Vorlage Bahn 2030 und die Weiterführung des FinöV-Fonds mit neuen Einnahmen bedarf einer Verfassungsänderung. Somit werden schliesslich Volk und Stände über Bahn 2030 abstimmen und entscheiden. Der Bundesrat sieht vor, 2010 eine Vernehmlassung zu Bahn 2030 zu eröffnen. In diesem Rahmen wird er auch die verschiedenen Finanzierungsvarianten behandeln. Der Bundesrat strebt grundsätzlich eine stärkere Verursacherfinanzierung im Verkehr an, soweit dies möglich und sinnvoll ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das UVEK möchte die Projekte Bahn 2030 mit dem bisherigen FinöV-Fonds finanzieren. Die finanzielle Bevorschussung durch den Bund in den FinöV-Fonds ist korrekterweise voll rückzahlbar. </p><p>Mit der kommerziellen Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels sind mindestens 50 Prozent der zweckgebundenen Einnahmen für die Rückzahlung einzusetzen. Gemäss heutigen Modellrechnungen müsste der FinöV-Fonds bis 2027 voll zurückbezahlt sein.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Warum hat er für die Grossprojekte Bahn 2030 nicht einen eigenen Fonds mit einer neuen und verlässlichen Finanzierung vorgesehen?</p><p>2. Wie beurteilt er die Problematik der Finanzierung dieser neuen Grossprojekte Bahn 2030 über den bisherigen FinöV-Fonds hinsichtlich der Rückzahlung der Bundesbevorschussungen, welche damit unendlich in die Zukunft verschoben werden, und der Transparenz mit dem FinöV-Fonds?</p><p>3. Wie beurteilt er den Vorschlag, dass die verpflichtenden Rückzahlungen der Bundesbevorschussungen aus dem aktuellen FinöV-Fonds nicht an die Bundeskasse, sondern als Einspeisung von wieder rückzahlbaren Bevorschussungen in einen neuen Fonds Bahn 2030 fliessen würden?</p><p>4. Sind im Zusammenhang mit der Finanzierung von Bahn 2030 vom Bundesrat auch verursachergerechte Beiträge der ÖV-Nutzer zur Finanzierung der Grossprojekte Bahn 2030 vorgesehen?</p>
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