Rahmengesetz für Waffensicherheit
- ShortId
-
09.3851
- Id
-
20093851
- Updated
-
28.07.2023 11:49
- Language
-
de
- Title
-
Rahmengesetz für Waffensicherheit
- AdditionalIndexing
-
12;Sicherheit;Rahmengesetz;Waffenbesitz
- 1
-
- L04K05010209, Waffenbesitz
- L04K08020225, Sicherheit
- L06K050301010205, Rahmengesetz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat auf eine Motion der BDP-Fraktion vom 10. Juni 2009 eine fast ausschliesslich VBS-relevante Stellungnahme abgegeben, die nicht mit dem neuesten Stand der Technologie korrespondiert. </p><p>Es gibt aber nebst den Ordonnanzwaffen eine noch viel grössere Anzahl von ungesicherten Waffen in Haushalten, Jagd- und Schützenhäusern. Besonders ererbte Waffen sind meistens für jedermann erreichbar, weil viele Haushalte keine genügenden Verschlussmöglichkeiten aufweisen. </p><p>Elektronische Waffensicherungen bieten entweder auf digitale oder biometrische oder sogar digital-biometrisch kombinierte Art eine extrem hohe Sicherheit (staatliche und private Sicherheitszertifikate aus Deutschland zeugen davon). Diese Sicherheitssysteme sind einfach in der Bedienung und kosten maximal 10 Prozent des Waffenpreises. </p><p>Der Bundesrat soll die neusten Waffensicherungen auf dem Markt im neusten Zustand beurteilen und für die Sicherung der Waffen - nebst jenen der AdA von Erben, Sportschützen und Jägern - den notwendigen gesetzlichen Rahmen schaffen.</p>
- <p>Der Bundesrat hat in der Antwort auf die Motion der BDP-Fraktion 09.3572, "Einführung von elektronischen Waffensicherungen", ausgeführt, dass grundsätzlich entsprechende Waffensicherungen einen sinnvollen und zweckmässigen Beitrag zur Verhinderung von Missbräuchen von Waffen leisten können. Zu beachten ist aber, dass auch mit Waffensicherungen ausgestattete Feuerwaffen weiterhin als Drohmittel eingesetzt werden können. Eine bedrohte Person geht grundsätzlich davon aus, dass die Feuerwaffe, mit der sie bedroht wird, schiessfähig ist. Insbesondere im Bereich der häuslichen Gewalt, wo Feuerwaffen wiederholt zur Bedrohung eingesetzt werden, ist zudem die drohende Person häufig rechtmässiger Eigentümer oder Besitzer der Feuerwaffe. Eine elektronische Waffensicherung bleibt in solchen Fällen wirkungslos, wie auch bei anderen Missbrauchshandlungen, die durch die rechtmässigen Waffeneigentümer oder -besitzer verübt werden. </p><p>Technisch bestehen Waffensicherungssysteme aus zwei Teilen, einem Sperrelement, das in den Lauf und das Patronenlager eingeführt wird, und einer Bedienungseinheit, die über ein digitales oder biometrisches Erkennungssystem verfügt. Gemäss dem Hersteller soll das Entfernen des Sperrelementes ohne Bedienungseinheit, die das Ver- und Entriegeln des Sperrelemtes ermöglicht, die Beschädigung der Feuerwaffe zur Folge haben. Die zurzeit auf dem Markt verfügbaren Systeme können mit mehr oder weniger Aufwand überwunden werden. Entsprechend ist unter Experten deren Wirksamkeit umstritten. </p><p>Ferner verweist der Bundesrat bezüglich Vorschriften zur Aufbewahrung von Feuerwaffen auf seine Antwort zur vorerwähnten Motion der BDP-Fraktion 09.3572.</p><p>Insgesamt überwiegen demzufolge derzeit die Nachteile der Einführung von Waffensicherungssystemen gegenüber den Vorteilen. Deswegen ist die Motion abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine differenzierte Beurteilung in Bezug auf die Waffensicherung in die Gesetzgebung aufzunehmen.</p>
- Rahmengesetz für Waffensicherheit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat auf eine Motion der BDP-Fraktion vom 10. Juni 2009 eine fast ausschliesslich VBS-relevante Stellungnahme abgegeben, die nicht mit dem neuesten Stand der Technologie korrespondiert. </p><p>Es gibt aber nebst den Ordonnanzwaffen eine noch viel grössere Anzahl von ungesicherten Waffen in Haushalten, Jagd- und Schützenhäusern. Besonders ererbte Waffen sind meistens für jedermann erreichbar, weil viele Haushalte keine genügenden Verschlussmöglichkeiten aufweisen. </p><p>Elektronische Waffensicherungen bieten entweder auf digitale oder biometrische oder sogar digital-biometrisch kombinierte Art eine extrem hohe Sicherheit (staatliche und private Sicherheitszertifikate aus Deutschland zeugen davon). Diese Sicherheitssysteme sind einfach in der Bedienung und kosten maximal 10 Prozent des Waffenpreises. </p><p>Der Bundesrat soll die neusten Waffensicherungen auf dem Markt im neusten Zustand beurteilen und für die Sicherung der Waffen - nebst jenen der AdA von Erben, Sportschützen und Jägern - den notwendigen gesetzlichen Rahmen schaffen.</p>
- <p>Der Bundesrat hat in der Antwort auf die Motion der BDP-Fraktion 09.3572, "Einführung von elektronischen Waffensicherungen", ausgeführt, dass grundsätzlich entsprechende Waffensicherungen einen sinnvollen und zweckmässigen Beitrag zur Verhinderung von Missbräuchen von Waffen leisten können. Zu beachten ist aber, dass auch mit Waffensicherungen ausgestattete Feuerwaffen weiterhin als Drohmittel eingesetzt werden können. Eine bedrohte Person geht grundsätzlich davon aus, dass die Feuerwaffe, mit der sie bedroht wird, schiessfähig ist. Insbesondere im Bereich der häuslichen Gewalt, wo Feuerwaffen wiederholt zur Bedrohung eingesetzt werden, ist zudem die drohende Person häufig rechtmässiger Eigentümer oder Besitzer der Feuerwaffe. Eine elektronische Waffensicherung bleibt in solchen Fällen wirkungslos, wie auch bei anderen Missbrauchshandlungen, die durch die rechtmässigen Waffeneigentümer oder -besitzer verübt werden. </p><p>Technisch bestehen Waffensicherungssysteme aus zwei Teilen, einem Sperrelement, das in den Lauf und das Patronenlager eingeführt wird, und einer Bedienungseinheit, die über ein digitales oder biometrisches Erkennungssystem verfügt. Gemäss dem Hersteller soll das Entfernen des Sperrelementes ohne Bedienungseinheit, die das Ver- und Entriegeln des Sperrelemtes ermöglicht, die Beschädigung der Feuerwaffe zur Folge haben. Die zurzeit auf dem Markt verfügbaren Systeme können mit mehr oder weniger Aufwand überwunden werden. Entsprechend ist unter Experten deren Wirksamkeit umstritten. </p><p>Ferner verweist der Bundesrat bezüglich Vorschriften zur Aufbewahrung von Feuerwaffen auf seine Antwort zur vorerwähnten Motion der BDP-Fraktion 09.3572.</p><p>Insgesamt überwiegen demzufolge derzeit die Nachteile der Einführung von Waffensicherungssystemen gegenüber den Vorteilen. Deswegen ist die Motion abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine differenzierte Beurteilung in Bezug auf die Waffensicherung in die Gesetzgebung aufzunehmen.</p>
- Rahmengesetz für Waffensicherheit
Back to List