KVG. Neuer Anlauf für einen Ausweg aus der für die Versicherten unerträglichen Situation
- ShortId
-
09.3853
- Id
-
20093853
- Updated
-
28.07.2023 07:47
- Language
-
de
- Title
-
KVG. Neuer Anlauf für einen Ausweg aus der für die Versicherten unerträglichen Situation
- AdditionalIndexing
-
2841;Spitalkosten;Kontrolle;Krankenversicherung;Kosten des Gesundheitswesens;Finanzierung
- 1
-
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L05K0105050102, Spitalkosten
- L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
- L03K110902, Finanzierung
- L04K08020313, Kontrolle
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Rund 40 Prozent der Gesundheitskosten entfallen allein auf den Spitalbereich. Deshalb muss das Hauptaugenmerk auf diesen Bereich gelegt werden. Die Unterscheidung zwischen dem ambulanten und dem stationären Bereich sowie die unterschiedliche Finanzierung dieser Bereiche sind wichtige Ursachen für das Kostenwachstum im Gesundheitswesen. Ein anderes Problem ist das Misstrauen, das zwischen den Beteiligten herrscht, insbesondere in Bezug auf eine eventuelle monistische Finanzierung. Es ist deshalb wichtig zu versuchen, alle Parteien in die Verantwortung zu nehmen und gleichzeitig eine grösstmögliche Transparenz bezüglich der Geldflüsse zu erreichen. Eine unabhängige Aufsichtsbehörde, in der die Versicherten vertreten sein könnten und die den Auftrag hat, die monistische Finanzierung zu überwachen, müsste es möglich machen, einen Ausweg aus einer Situation zu finden, in der die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler auf inakzeptable Art und Weise bestraft werden.</p>
- <p>Mit der in der Motion geforderten Aufhebung der unterschiedlichen Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen der Spitäler würde der finanzielle Anreiz zur Verschiebung der Leistungserbringung vom stationären in den spitalambulanten Bereich aufgehoben. In diesem Sinne ist die einheitliche Finanzierung der Spitalleistungen durchaus erwünscht und geht in die richtige Richtung. Um aber zu vermeiden, dass gegenüber anderen Leistungsbereichen (z. B. ambulante Behandlung in der freien Arztpraxis) Verzerrungen in der Finanzierung entstehen, wäre konsequenterweise eine einheitliche Finanzierung über alle Leistungsbereiche hinweg notwendig. Das Parlament hat früher eine solche Lösung diskutiert und dem Bundesrat mit der Motion 06.3009 (Einheitliche Finanzierung von Spital- und ambulanten Leistungen) den Auftrag zur Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage erteilt, gleichzeitig aber mit der Vorlage zur Neuregelung der Spitalfinanzierung eine Lösung beschlossen, die in eine andere Richtung geht.</p><p>In seinen Antworten zu den Motionen Humbel 09.3275, "Einführung des Monismus im KVG", und Brändli 09.3546, "Transparente Finanzierung der sozialen Grundversicherung", hat der Bundesrat seine Haltung zur Änderung der Finanzierungsregelung und zum Übergang zum Monismus in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung dargelegt. Er hat dabei insbesondere festgehalten, dass die Umsetzung der Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen Neuregelung der Spitalfinanzierung nicht vor Ende 2015 abgeschlossen sein dürfte und dass er es deshalb nicht für opportun erachte, eine neue Finanzierungsregelung vorzuschlagen, bevor die eben erst in Kraft getretene Änderung umgesetzt und evaluiert worden ist. Der Bundesrat hält an dieser Auffassung fest.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament gesetzliche und reglementarische Bestimmungen zu unterbreiten, mit denen das Kostenwachstum im Spitalbereich gebremst werden kann. Insbesondere soll Folgendes vorgesehen werden:</p><p>1. Es soll kein Unterschied mehr zwischen dem ambulanten und dem stationären Spitalbereich gemacht werden; der Spitalbereich soll also als ein einziger Bereich behandelt werden. Dies hat den Vorteil, dass alle Beteiligten gemeinsam für den Anstieg der Kosten Verantwortung tragen und deshalb gezwungen sind, gemeinsam eine Lösung zu finden.</p><p>2. Es soll ein einziger Geldfluss eingerichtet werden, eine monistische Finanzierung durch die Kantone oder die Versicherer, um alle falschen Anreize zu beseitigen. </p><p>3. Es soll eine neutrale Kontrollinstanz mit umfassenden Kompetenzen eingesetzt werden, welche die Oberaufsicht über diese monistische Finanzierung und ihre korrekte und wirksame praktische Umsetzung hat.</p>
- KVG. Neuer Anlauf für einen Ausweg aus der für die Versicherten unerträglichen Situation
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Rund 40 Prozent der Gesundheitskosten entfallen allein auf den Spitalbereich. Deshalb muss das Hauptaugenmerk auf diesen Bereich gelegt werden. Die Unterscheidung zwischen dem ambulanten und dem stationären Bereich sowie die unterschiedliche Finanzierung dieser Bereiche sind wichtige Ursachen für das Kostenwachstum im Gesundheitswesen. Ein anderes Problem ist das Misstrauen, das zwischen den Beteiligten herrscht, insbesondere in Bezug auf eine eventuelle monistische Finanzierung. Es ist deshalb wichtig zu versuchen, alle Parteien in die Verantwortung zu nehmen und gleichzeitig eine grösstmögliche Transparenz bezüglich der Geldflüsse zu erreichen. Eine unabhängige Aufsichtsbehörde, in der die Versicherten vertreten sein könnten und die den Auftrag hat, die monistische Finanzierung zu überwachen, müsste es möglich machen, einen Ausweg aus einer Situation zu finden, in der die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler auf inakzeptable Art und Weise bestraft werden.</p>
- <p>Mit der in der Motion geforderten Aufhebung der unterschiedlichen Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen der Spitäler würde der finanzielle Anreiz zur Verschiebung der Leistungserbringung vom stationären in den spitalambulanten Bereich aufgehoben. In diesem Sinne ist die einheitliche Finanzierung der Spitalleistungen durchaus erwünscht und geht in die richtige Richtung. Um aber zu vermeiden, dass gegenüber anderen Leistungsbereichen (z. B. ambulante Behandlung in der freien Arztpraxis) Verzerrungen in der Finanzierung entstehen, wäre konsequenterweise eine einheitliche Finanzierung über alle Leistungsbereiche hinweg notwendig. Das Parlament hat früher eine solche Lösung diskutiert und dem Bundesrat mit der Motion 06.3009 (Einheitliche Finanzierung von Spital- und ambulanten Leistungen) den Auftrag zur Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage erteilt, gleichzeitig aber mit der Vorlage zur Neuregelung der Spitalfinanzierung eine Lösung beschlossen, die in eine andere Richtung geht.</p><p>In seinen Antworten zu den Motionen Humbel 09.3275, "Einführung des Monismus im KVG", und Brändli 09.3546, "Transparente Finanzierung der sozialen Grundversicherung", hat der Bundesrat seine Haltung zur Änderung der Finanzierungsregelung und zum Übergang zum Monismus in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung dargelegt. Er hat dabei insbesondere festgehalten, dass die Umsetzung der Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen Neuregelung der Spitalfinanzierung nicht vor Ende 2015 abgeschlossen sein dürfte und dass er es deshalb nicht für opportun erachte, eine neue Finanzierungsregelung vorzuschlagen, bevor die eben erst in Kraft getretene Änderung umgesetzt und evaluiert worden ist. Der Bundesrat hält an dieser Auffassung fest.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament gesetzliche und reglementarische Bestimmungen zu unterbreiten, mit denen das Kostenwachstum im Spitalbereich gebremst werden kann. Insbesondere soll Folgendes vorgesehen werden:</p><p>1. Es soll kein Unterschied mehr zwischen dem ambulanten und dem stationären Spitalbereich gemacht werden; der Spitalbereich soll also als ein einziger Bereich behandelt werden. Dies hat den Vorteil, dass alle Beteiligten gemeinsam für den Anstieg der Kosten Verantwortung tragen und deshalb gezwungen sind, gemeinsam eine Lösung zu finden.</p><p>2. Es soll ein einziger Geldfluss eingerichtet werden, eine monistische Finanzierung durch die Kantone oder die Versicherer, um alle falschen Anreize zu beseitigen. </p><p>3. Es soll eine neutrale Kontrollinstanz mit umfassenden Kompetenzen eingesetzt werden, welche die Oberaufsicht über diese monistische Finanzierung und ihre korrekte und wirksame praktische Umsetzung hat.</p>
- KVG. Neuer Anlauf für einen Ausweg aus der für die Versicherten unerträglichen Situation
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