Dauer von Zivildienst und Militärdienst gerecht ausgestalten

ShortId
09.3861
Id
20093861
Updated
28.07.2023 15:21
Language
de
Title
Dauer von Zivildienst und Militärdienst gerecht ausgestalten
AdditionalIndexing
09;Zivildienst;Militärdienst;Armeeangehöriger
1
  • L04K04020301, Zivildienst
  • L04K04020310, Militärdienst
  • L04K04020303, Armeeangehöriger
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Sicherung der Armeebestände sowie die Wehrgerechtigkeit sind für das Schweizer Milizsystem von grosser Bedeutung. Derzeit sind aber Tendenzen im Bereich der Zivildienstleistungen festzustellen, die unbefriedigend sind und in die falsche Richtung gehen. Die Zahl der Personen, welche statt Militär- Zivildienst leisten wollen, ist in den vergangenen Monaten überdurchschnittlich gestiegen. 4328 Wehrpflichtige haben in den ersten acht Monaten 2009 um Zuteilung in den Zivildienst ersucht. Im ganzen Jahr 2008 wollten nur gerade 1946 Personen der Armee auf diesem Weg den Rücken kehren. Der Grund für die massive Zunahme der Gesuche ist derzeit noch schwierig auszumachen. Es kann durchaus im Bereich des Möglichen liegen, dass die Zunahme solcher Gesuche auf die neue Gesetzesbestimmung zurückzuführen ist, wonach seit Anfang April 2009 eine Unterschrift auf einem zweiseitigen Formular (Antrag für Zivil- statt Militärdienst) ausreicht (sogenannter Tatbeweis). Alleine im April 2009 machten über 1000 Personen davon Gebrauch. In den folgenden Monaten gingen die Gesuchszahlen zwar zurück, sie lagen aber noch immer über dem Stand vor der Gesetzesrevision. </p><p>Die Motion rüttelt nicht am Tatbeweis. Eine Rückkehr zur Gewissensprüfung ist wahrscheinlich auch nicht die richtige Lösung. Die Gewissensprüfung ist ein "alter Zopf" und war in der Vergangenheit wenig effektiv, weil mehr als 95 Prozent der Gesuche sowieso angenommen wurden. Mit der Abschaffung der Gewissensprüfung wird auch die Attraktivität des blauen Wegs respektive die medizinische Ausmusterung minimiert, was absolut sinnvoll ist. </p><p>Vielmehr sind an der derzeitigen Dauer der ordentlichen Zivildienstleistungen gezielte Änderungen vorzunehmen. Derzeit dauert der ordentliche Zivildienst 1,5-mal länger als der Militärdienst, was aber offenbar zu kurz ist. Daher soll die Bundesversammlung durch eine Verordnung die Kompetenz haben, den derzeitigen Faktor von 1,5 auf maximal 1,8 erhöhen zu können. Dies soll vor allem dann der Fall sein, wenn der personelle Bestand während einer gewissen Dauer nicht genügend gedeckt werden kann, weil die Zahl der zum Zivildienst zugelassenen Personen im gleichen Zeitraum in entsprechendem Ausmass zugenommen hat.</p>
  • <p>Die Tatbeweislösung ist am 1. April 2009 in Kraft getreten. Betreffend ihre Auswirkungen liegen die Zahlen von sechs Monaten vor. Diese sind von Monat zu Monat sehr verschieden und erlauben noch keine Prognosen dazu, mit wie vielen Gesuchen um Zulassung zum Zivildienst künftig zu rechnen ist.</p><p>Der Beobachtungszeitraum von sechs Monaten ist auch zu kurz, um abschliessend beurteilen zu können, ob das neue Verfahren sich bewährt oder geändert werden muss. Insbesondere ist noch nicht bekannt, welche Auswirkung die Zahl der Zivildienstgesuche auf die Zahl der aus medizinischen Gründen aus der Armee Ausgemusterten hat.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, Massnahmen an die Hand zu nehmen, wenn eine vertiefte Analyse in Kenntnis aller relevanten Umstände Änderungen nahelegt. Das EVD wird mit dem VBS die erforderliche Analyse vornehmen. Es wird dem Bundesrat Mitte 2010 Bericht erstatten und die allenfalls erforderlichen Massnahmen vorschlagen.</p><p>Als Sofortmassnahme hat das EVD angeordnet, dass ein Zulassungsentscheid erst nach Beendigung der Militärdienstleistung eröffnet wird, falls das Gesuch um Zulassung zum Zivildienst während einer höchstens vierwöchigen Militärdienstleistung eingereicht wurde.</p><p>Es ist somit noch zu früh, um über eine konkrete gesetzgeberische Massnahme zu entscheiden, zumal allenfalls noch andere geeignete Massnahmen zur Diskussion stehen werden. Deshalb kann der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt die Motion nicht annehmen, ohne seinen Handlungsspielraum einzuschränken.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, wonach das Parlament bei der Dauer der ordentlichen Zivildienstleistungen den heutigen Faktor 1,5 um maximal 0,3 auf 1,8 erhöhen kann.</p>
  • Dauer von Zivildienst und Militärdienst gerecht ausgestalten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Sicherung der Armeebestände sowie die Wehrgerechtigkeit sind für das Schweizer Milizsystem von grosser Bedeutung. Derzeit sind aber Tendenzen im Bereich der Zivildienstleistungen festzustellen, die unbefriedigend sind und in die falsche Richtung gehen. Die Zahl der Personen, welche statt Militär- Zivildienst leisten wollen, ist in den vergangenen Monaten überdurchschnittlich gestiegen. 4328 Wehrpflichtige haben in den ersten acht Monaten 2009 um Zuteilung in den Zivildienst ersucht. Im ganzen Jahr 2008 wollten nur gerade 1946 Personen der Armee auf diesem Weg den Rücken kehren. Der Grund für die massive Zunahme der Gesuche ist derzeit noch schwierig auszumachen. Es kann durchaus im Bereich des Möglichen liegen, dass die Zunahme solcher Gesuche auf die neue Gesetzesbestimmung zurückzuführen ist, wonach seit Anfang April 2009 eine Unterschrift auf einem zweiseitigen Formular (Antrag für Zivil- statt Militärdienst) ausreicht (sogenannter Tatbeweis). Alleine im April 2009 machten über 1000 Personen davon Gebrauch. In den folgenden Monaten gingen die Gesuchszahlen zwar zurück, sie lagen aber noch immer über dem Stand vor der Gesetzesrevision. </p><p>Die Motion rüttelt nicht am Tatbeweis. Eine Rückkehr zur Gewissensprüfung ist wahrscheinlich auch nicht die richtige Lösung. Die Gewissensprüfung ist ein "alter Zopf" und war in der Vergangenheit wenig effektiv, weil mehr als 95 Prozent der Gesuche sowieso angenommen wurden. Mit der Abschaffung der Gewissensprüfung wird auch die Attraktivität des blauen Wegs respektive die medizinische Ausmusterung minimiert, was absolut sinnvoll ist. </p><p>Vielmehr sind an der derzeitigen Dauer der ordentlichen Zivildienstleistungen gezielte Änderungen vorzunehmen. Derzeit dauert der ordentliche Zivildienst 1,5-mal länger als der Militärdienst, was aber offenbar zu kurz ist. Daher soll die Bundesversammlung durch eine Verordnung die Kompetenz haben, den derzeitigen Faktor von 1,5 auf maximal 1,8 erhöhen zu können. Dies soll vor allem dann der Fall sein, wenn der personelle Bestand während einer gewissen Dauer nicht genügend gedeckt werden kann, weil die Zahl der zum Zivildienst zugelassenen Personen im gleichen Zeitraum in entsprechendem Ausmass zugenommen hat.</p>
    • <p>Die Tatbeweislösung ist am 1. April 2009 in Kraft getreten. Betreffend ihre Auswirkungen liegen die Zahlen von sechs Monaten vor. Diese sind von Monat zu Monat sehr verschieden und erlauben noch keine Prognosen dazu, mit wie vielen Gesuchen um Zulassung zum Zivildienst künftig zu rechnen ist.</p><p>Der Beobachtungszeitraum von sechs Monaten ist auch zu kurz, um abschliessend beurteilen zu können, ob das neue Verfahren sich bewährt oder geändert werden muss. Insbesondere ist noch nicht bekannt, welche Auswirkung die Zahl der Zivildienstgesuche auf die Zahl der aus medizinischen Gründen aus der Armee Ausgemusterten hat.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, Massnahmen an die Hand zu nehmen, wenn eine vertiefte Analyse in Kenntnis aller relevanten Umstände Änderungen nahelegt. Das EVD wird mit dem VBS die erforderliche Analyse vornehmen. Es wird dem Bundesrat Mitte 2010 Bericht erstatten und die allenfalls erforderlichen Massnahmen vorschlagen.</p><p>Als Sofortmassnahme hat das EVD angeordnet, dass ein Zulassungsentscheid erst nach Beendigung der Militärdienstleistung eröffnet wird, falls das Gesuch um Zulassung zum Zivildienst während einer höchstens vierwöchigen Militärdienstleistung eingereicht wurde.</p><p>Es ist somit noch zu früh, um über eine konkrete gesetzgeberische Massnahme zu entscheiden, zumal allenfalls noch andere geeignete Massnahmen zur Diskussion stehen werden. Deshalb kann der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt die Motion nicht annehmen, ohne seinen Handlungsspielraum einzuschränken.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, wonach das Parlament bei der Dauer der ordentlichen Zivildienstleistungen den heutigen Faktor 1,5 um maximal 0,3 auf 1,8 erhöhen kann.</p>
    • Dauer von Zivildienst und Militärdienst gerecht ausgestalten

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